Zum Schluss will ich noch kurz auf die Vorschrift, die wir schon mit der letzen Änderung des Ausführungsgesetzes aufgenommen haben, nämlich zu § 14a, kommen. Der Anlauf hierfür war offensichtlich wesentlich schwieriger, als das auch von Ihrer Seite aus erwartet wurde. Es wurde vor über einem Jahr extra eine Vorschrift aufgenommen, mit der man versuchen wollte, auch neue Finanzströme und neue Hilfegewährungen aufeinander abzustimmen und Erfahrungen zu gewinnen, um dann, wenn man diese Erfahrungen hat – deshalb soll auch eine Evaluierung stattfinden –, endgültig in die Kommunalisierung dieser Hilfen zu gehen und dabei einfach die Erkenntnisse zu berücksichtigen. Es hat große Skepsis bei den Kommunen im Land Rheinland-Pfalz gegeben.
Modellprojekt sind insgesamt noch zwölf übriggeblieben, sechs Landkreise und sechs kreisfreie Städte. Wie ich höre, gibt es auch da immer noch die eine oder andere Kommune durchaus mit Skepsis. Es wäre also wichtig, wenn wir hier auch Informationen im Rahmen der Ausschussberatungen bekommen könnten, wie jetzt konkret dieses Modellvorhaben aussehen soll. Die ersten sollen zum 1. Juli starten. Deshalb ist es auch logisch, dass wir die Entfristung vornehmen. Das ist klar, sonst könnte es gar nicht funktionieren.
Allerdings schreiben Sie in der Begründung auch, dass dann schon 2014 in die Kommunalisierung gegangen werden soll. Das halte ich allein aufgrund der Kürze der Zeit für ein bisschen schwierig. Wenn die Modellversuche dann zwei Jahren dauern können oder sollen, dann müsste zumindest die Chance bestehen, nach Abschluss des Modells die Auswertung erst einmal zur Kenntnis zu bekommen, um dann mit diesen Erkenntnissen wirklich die Kommunalisierung gut zu machen, so zu machen, dass sie auch von den Kreisen und den Städten mitgetragen werden kann. Von daher sind wir gespannt, was uns die Ausschussberatung noch bringen wird. Ich denke, im Wesentlichen ist es ein Gesetzentwurf, der nachher auch unsere Unterstützung erhalten kann.
Ich darf als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag Seniorinnen und Senioren der Ortsgemeinde Winterspelt begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, auf den ersten Blick erscheint dieses Gesetz nur technische Veränderungen und Vereinbarungen mit den Kommunen darzustellen. Bei genauerem Hinsehen sieht man, dass da viel mehr Inhalte dahinter sind, die uns betreffen, die die Kommunen betreffen, die Kreise, die Städte und vor allem natürlich die Menschen, die von den Auswirkungen des Gesetzes profitieren.
Frau Ministerin Dreyer hat es vorgestellt, es sind natürlich § 6 des Bundeskindergeldgesetzes und das Bildungs- und Teilhabepaket, was mit aufgenommen werden muss. Wenn man auch hier genau hinschaut, muss man feststellen, dass das vor Ort noch nicht so gut läuft, wie man es sich wünscht. Wir haben dieses Gesetz bei Inkrafttreten und im Vorfeld sehr kritisch begleitet, wie ich meine, zu Recht. Das Gesetz bereinigt auch die Kostenbeteiligung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Verbandsgemeinden, der Gemeinden und der Aufwendungen der Landkreise um die Beteiligung des Bundes.
Das ist ganz wichtig. Der Gesetzentwurf regelt auch – das war eben der Grund für die längeren Ausführungen der Kollegin Hedi Thelen – das Modellvorhaben in den Gemeinden. Frau Ministerin, wir sind sehr froh, dass eine Entfristung stattfindet. 18 Monate sind unseres Erachtens etwas zu kurz, um Erfahrungen zu sammeln, die auswertbar und umsetzbar sind, bevor die Kommunalisierung in Kraft treten kann. Auch was die Anzahl betrifft, wäre es schön, wenn sich die eine oder andere Kommune dem Modellvorhaben noch anschließen würde. Je mehr es sind, umso mehr Zahlen und Erfahrungen werden wir am Ende haben.
Bei allem notwendigen Regelungsbedarf zwischen den Ebenen Bund, Land und Kommunen dürfen wir nicht vergessen, um wen es geht: um Familien mit Kindern, Behinderte und Ältere. – Über allem muss das Prinzip des selbstbestimmten Lebens stehen. Das ist wichtig; das darf bei all den technischen Veränderungen und Formulierungen, die auch notwendig sind, nicht vergessen werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung müssen die Angebote ausgebaut und vernetzt werden, damit die Älteren bei abnehmender Selbstständigkeit und zunehmender Hilfsbedürftigkeit trotzdem so lange wie möglich in den eigenen, vertrauten vier Wänden leben können. Bei der Eingliederungshilfe muss es heißen: menschenwürdig leben, mittendrin von Anfang an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns gemeinsam sehr verantwortungsvoll der notwendigen Strukturveränderungen annehmen und sie begleiten, und das in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Kostenträgern, mit den Kommunen, den Gemeinden und den Städten. Das müssen wir vor dem Hintergrund der finanziellen Belastbarkeit machen, aber auch aus der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen heraus, die das alles einmal schultern müssen. Wir müssen es einfach und verständlich machen, damit die Menschen, die von der Anwendung profitieren, das auch verstehen.
Ich denke, wir werden im Ausschuss ausreichend Gelegenheit haben, über den Gesetzentwurf zu diskutieren. Ich bin sicher, dass wir ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Eigentlich ist das meiste schon gesagt worden. Wir können uns dem auch anschließen. Auch wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Es ist notwendig, die beim Bildungs- und Teilhabegesetz anfallenden Kosten in der Verord
nung und auch im Landesgesetz zu regeln und die entsprechenden Vorgänge gesetzlich zu hinterlegen. Wir halten es auch für richtig, die Modellkommunen zu entfristen. Auf die Modellkommunen zu verzichten, wäre ein Fehler gewesen. Ein Vorgang wie die Kommunalisierung muss entsprechend vorbereitet werden. Das ist im Sinne aller.
Wir alle wissen, dass die Steuerungsverantwortung in der Eingliederungshilfe nicht optimal ist. Die Kostenanstiege in den letzten Jahren zeigen dies eindrucksvoll. Unabhängig davon muss die Eingliederungshilfe weiterentwickelt werden. Die Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen sowohl in dem einen als auch in dem anderen Bereich ändert nichts an unserer Beurteilung, dass viele der dort bestehenden gesetzlichen Regelungen weiterentwicklungsbedürftig sind. Was das Bildungs- und Teilhabepaket angeht, waren sie auch unserer Kritik ausgesetzt.
Orientiert an der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen müssen die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die Teilhabeplanung und die Zuteilung von Leistungen daran orientiert sein, dass die Selbstbestimmung sowie die Befriedigung der Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen optimiert werden und Menschen mit Behinderungen – Frau Ebli sagte „mittendrin“ – miteinander und mit allen anderen leben können. Auch wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Ich will nur noch den Zeitpunkt nachliefern, zu dem dieser Gesetzentwurf entstanden ist – ich meine, ich habe es schon einmal gesagt –: Wir haben die Vereinbarung im März 2011 getroffen; denn aufgrund der kommenden Landtagswahl war es ersichtlich, dass wir keinen Gesetzentwurf würden einbringen können, um das zu regeln. Es musste aber geregelt werden. – Nach der Regierungsbildung ist uns klar geworden, dass § 14a geändert werden muss. Wir wollten nicht zwei Anläufe nehmen. Da die Vereinbarung geschlossen war und das Verfahren eigentlich super läuft, kann man eigentlich wirklich sagen: Niemand hat Schaden daran genommen, dass das auf der Grundlage einer Vereinbarung erfolgt ist. – Jetzt regeln wir die beiden Punkte, die wir verändern wollten, zusammen: Wir legen die gesetzliche Grundlage vor, und § 14a wird gleichzeitig damit verändert.
Vielen Dank. – Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dem ist so.
…tes Landesgesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1311 – Erste Beratung
Wir wussten es nicht. – Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dem ist so.
(Die Debattenbeiträge zu diesem Tagesordnungspunkt werden von einer Gebärdendolmetscherin übersetzt)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Gäste! Im September letzten Jahres hat dieser Landtag eine Enquete-Kommission eingesetzt, die sich dem Thema „Bürgerbeteiligung“ mit einem umfangreichen Aufgabenportfolio nähern soll. Die nicht unbedeutende Frage, wie wir unsere Demokratie weiterentwickeln sollen, sollte die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ näher beleuchten.
In unserem Einsetzungsbeschluss steht das klare Bekenntnis, das hier einstimmig verabschiedet wurde: „Wir wollen die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger erweitern, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Ziel der Enquete-Kommission soll es sein, bereits frühzeitig eine hohe Identifikation mit konkreten Projekten und politischen Prozessen zu schaffen sowie Hürden und Schranken für eine Beteiligung abzubauen.“ Ich denke, ein Zeichen dafür, dass wir Hürden und Schranken für eine Beteiligung abbauen wollen, ist, dass wir den Zwischenbericht heute mithilfe einer Gebärdendol
metscherin einbringen. Ich danke Frau Anja Hemmel sehr dafür, dass sie unsere Debatte dolmetscht. Herzlichen Dank!
Im November hat die Enquete-Kommission ihre intensive Arbeit aufgenommen. Wir haben einstimmig beschlossen, dass wir anders als andere Kommissionen tagen wollen. Auch hiermit werden wir dem Auftrag gerecht, den uns der Landtag gegeben hat – wenn ich zitieren darf –: „Die Enquete-Kommission soll bei den soeben beschriebenen Möglichkeiten der Einbindung mit gutem Beispiel vorangehen und die Möglichkeit schaffen, dass die Menschen ‚on- und offline‘ mitbestimmen können.“ – Auch das haben wir umgesetzt. Mit unseren Forderungen nach einem Internetblog und einem Livestream haben wir erst einmal für ein bisschen Wirbel gesorgt. Aber wir haben es umgesetzt, und alle unsere Sitzungen waren nachzuvollziehen.
Inzwischen ist unsere Arbeitsweise zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Wir freuen uns auch über einen regen Zuspruch. Alle Sitzungen werden per Livestream übertragen und sind nachträglich abzurufen. Auch unsere Protokolle stehen online zur Verfügung. Wir werden uns darum bemühen, dass unser Internetblog einen noch regeren Zuspruch erhält; denn dort finden alle Menschen Informationen über das, worüber wir gerade diskutieren.
Wir haben uns mit 50.000 Flyern, die mit einer portofreien Rückantwortkarte versehen wurden, an die Bürgerinnen und Bürger gewandt und sie darum gebeten, ihre Ideen zu dem einzubringen, was man im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung noch machen kann. Gleichzeitig haben wir aber auch die Menschen direkt in unsere Enquete-Kommission eingeladen. Die ersten Erfahrungen mit unseren Besuchergruppen zeigen, dass es sich bewährt hat, die Gruppen direkt anzusprechen und mit ihnen in Diskussionen einzutreten. Die Rückmeldungen, die Sie auch in unserem Zwischenbericht finden, sind durchweg positiv.
99 % der Besucherinnen und Besucher, die an dem Besuchsprogramm der Enquete-Kommission teilgenommen haben, empfehlen dieses Besuchsprogramm weiter. Wir sind dem Ansatz gerecht geworden, dass wir die Bürgerinnen und Bürger sozusagen als Sachverständige in ihrem eigenen Partizipationsbestreben in unsere Enquete-Kommission mit einladen.
Im Zwischenbericht befindet sich auch eine beeindruckende Dokumentation des Besucherprogramms, die zeigt, wie viel Mühe, Arbeit und Leidenschaft der Besucherdienst des Landtags in die Besuchergruppenarbeit gesteckt hat. Ich danke ganz herzlich dem Besucherdienst des Landtags dafür, dass ein solcher Aufwand betrieben wurde, der sich eindeutig gelohnt hat.
Wir haben nicht nur einstimmig unsere Arbeitsweise, sondern auch unseren ambitionierten Zeitplan beschlossen. Wir haben gut alle vier Wochen getagt und uns
intensiv den jeweiligen Themen gewidmet. Bislang haben wir achtmal getagt. Jede Sitzung war intensiv und interessant.