Die EU-Kommission hat dazu festgestellt: Marktorientierte Instrumente spielen eine wichtige Rolle bei der notwendigen Korrektur von Marktversagen, zum Beispiel durch die Einführung von Umweltsteuern, Abgaben und sonstigen steuerlichen Anreizen für einen umweltschonenden Verbrauch. Neue Strategien sollen dazu beitragen, die Preise für die Nutzung von Ökosystemen, deren Wert auf dem Markt nicht angemessen berücksichtigt wird, anzupassen.
Genau damit sind wir beim rheinland-pfälzischen Wasserentnahmeentgelt; denn dieser Gesetzentwurf trägt der Ressourceneffizienz gleich in mehrfacher Hinsicht Rechnung. Der Ressource Wasser wird ein Preis und damit ein Wert gegeben, wobei, je nach Schutzbedürftigkeit, zwischen Grundwasser und oberirdischen Gewässern differenziert wird. Das entspricht den Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Beispiel dafür sind die verringerten Entgeltsätze für Wasserentnahmen zur Durchlaufkühlung und zur Kieswäsche. Auch der verringerte Entgeltsatz für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen trägt dem Gedanken der Ressourceneffizienz Rechnung. Diese KWKAnlagen zeichnen sich dadurch aus, dass wir Wirkungsgrade von bis zu 90 % erreichen. Genau deshalb gibt es den niedrigen Entgeltsatz, um dieses ressourceneffiziente Wirtschaften zu belohnen.
Ein weiteres Element der Ressourcenschonung bieten die Verrechnungsmöglichkeiten für Investitionen zur Reduzierung der Erwärmung unserer Gewässer. Ich bin überzeugt, dass auch hier das Wasserentnahmeentgelt wichtige Anreize für sinnvolle und notwendige Innovationen setzen wird. Das gilt auch für die Kooperation von Unternehmen der Wasserversorgung und der Getränkeherstellung mit der Landwirtschaft mit dem Ziel, die von der Landwirtschaft ausgehenden Gewässerbelastungen zu verringern.
All das verdeutlicht, dass wir es mit dem Gebot der Ressourceneffizienz ernst meinen. Aus unserer Sicht ist das auch die Botschaft an Rio. Heute Mittag ist über Rio debattiert worden. Jedes Bundesland hatte seinen Beitrag zu leisten. Das ist auch unsere Botschaft an unsere Ministerin Ulrike Höfken, die dort im Auftrag aller Umweltministerinnen und Umweltminister der Bundesländer die Verhandlungen führt.
Am Schluss ist es für mich noch besonders wichtig zu betonen, dass wir bei unserem Vorhaben auch die Unterstützung der Bundesregierung haben.
Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt, weil die Wasserrahmenrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt worden ist und ökonomische Mittel nicht ausreichend genutzt worden sind.
Es ist spannend, dass die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme nicht nur die zwölf Wasserentnahmeentgeltgesetze der zwölf Bundesländer, die bereits ein Wasserentnahmeentgelt haben, übersandt hat, sondern auch – das ist durchaus bemerkenswert – den rheinlandpfälzischen Gesetzentwurf.
Das ist nämlich Ende letzten Jahres geschehen, als es noch ein Entwurf war, mit dem Hinweis darauf, dass diese zwölf Gesetze und das 13. Gesetz, das im Werden begriffen ist, die EU-Anforde-rungen umsetzen. Diese wissen, was gut ist.
Es ist auch erfreulich, dass die Bundesregierung überhaupt zu einer einheitlichen Meinung gekommen ist. Das erleben wir auch nicht immer.
Selbst wenn vielleicht der eine oder andere Bedenken hat und erklären muss, warum das, was Sachsen-Anhalt – bekanntlich eine CDU-geführte Landesregierung – gerade getan hat, nämlich ein Wasserentnahmeentgelt einzuführen, in Rheinland-Pfalz falsch sein soll, müsste auch derjenige zumindest ein Interesse daran haben, dass Deutschland nicht in einem Vertragsverletzungsverfahren verurteilt wird. Deswegen werbe ich dafür, dass wir die Bundesregierung nicht enttäuschen und das, was sie als Ankündigung übersandt hat, nämlich dass der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf der dreizehnte sein und die EU-Anforderung umsetzen wird, auch Gesetzeskraft erlangen wird.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmitt von der CDUFraktion. Sie haben noch eine Redezeit von zwei Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Dr. Griese, es liegt kein Marktversagen vor. Ich weiß nicht, ob Sie draußen im Land einmal geschaut haben, wie mit der Ressource Wasser umgegangen wird.
Herr Ministerpräsident, die Schulen und die Bürgerinnen und Bürger übernehmen Bachpatenschaften. Die Gemeinden und die Verbandsgemeinden geben mit Unterstützung verschiedener Stellen viel Geld für die Renaturierung der Wasserläufe aus. Unsere Landwirte und Winzer erstellen Programme, um die Gewässerrandstreifen weiterzuentwickeln und schonend zu behandeln. Man merkt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für die Ressource Wasser richtig engagieren.
Jetzt sagt die Regierung: Dafür hauen wir noch eine Steuer drauf. – Wir wagen sehr zu bezweifeln, ob das der richtige Weg ist. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sagt nicht, dass unbedingt eine neue Steuer erhoben werden muss, oder? Nein, das sagt sie nicht.
Herr Dr. Griese, warum wird keine Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen? Es ist lange genug Zeit gewesen. Im Gesetzentwurf stand, dass diese aus zeitlichen Gründen nicht möglich war. Jetzt ist ein halbes Jahr vergangen. Es ist zeitlich immer noch nicht möglich. Die Frage wurde nicht beantwortet.
Herr Kollege Hürter, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, dass niedrige Steuern und Abgaben weltfremd sind. Das ist die Meinung der SPDFraktion. Es tut mir leid. Wenn man dann sagt, für den Schutz des Wassers müssen zusätzliche Steuern und Abgaben erhoben werden – die SPD-Kollegen fragen immer, woher das Geld kommen soll –, dann muss ich auch sagen, ob das Geld für den Nationalpark vorhanden ist. In diesem Fall ist es egal, woher es kommt. So kann man es nicht machen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1158 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzent
wurf ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
(Ministerpräsident Beck: Für das Protokoll sollte man einfach einmal dazwischenrufen, dass nur die Hälfte der CDU-Fraktion gerade da war! – Frau Klöckner, CDU: Dann möchte ich für das Protokoll anmerken, dass nur die Hälfte des Kabinetts da war! – Unruhe im Hause)
Meine Damen und Herren, darf ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten? Das betrifft alle Abgeordneten. Diese möchte ich noch einmal auffordern, aufmerksam zu sein. Wir sind nämlich schon beim nächsten Tagesordnungspunkt.
Landesgesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arznei- mitteln und Medizinprodukten Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1080 – Zweite Beratung
Können die Diskutierenden bitte draußen weiterdiskutieren? Wir sind mitten in einer Abstimmung. Ich bitte, das zu beachten.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Am 2. Mai 2012 hat das Plenum in erster Beratung das Gesetz an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 31. Mai 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 19. Juni 2012 beraten.
Wir kommen gemäß dem Beschluss des Ältestenrats zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1080 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungs- stelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1159 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/1317 –
Durch Beschluss des Landtages vom 2. Mai 2012 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federfüh- rend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 12. Sitzung am 22. Mai 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 13. Sitzung am 19. Juni 2012 beraten.