Die NAG hat im Herbst 2010, also in dem Zeitraum, um den es heute geht, signalisiert, dass sie nach dortiger Einschätzung das erste Pachtjahr voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis abschließen werde, und somit greift die Klausel in dem Vertrag. Auf dieser Grundlage leistete sie im Januar 2011 – es geht im Sachverhalt um das Jahr 2010, aber ich sage es Ihnen trotzdem – eine Abschlagszahlung in Höhe von 1 Million Euro brutto.
Herr Kollege Licht, ich rede über einen Pachtvertrag und über ein Jahr. Dieses Jahr ging vom Mai 2010 bis zum April 2011.
Ich sage es deshalb, weil Sie in Ihrer Rede darauf hingewiesen hatten, es sei ohne Rechtsgrundlage geschehen. Die Rechtsgrundlage für die Abschlagszahlung ist der Pachtvertrag.
Die NAG hat also im Januar 2011 eine Abschlagszahlung geleistet. Darüber wurde bereits mehrfach in Plenar- und Ausschusssitzungen berichtet.
Die NAG hat diese Abschlagszahlung inzwischen wieder zurückgefordert, da sie jetzt nach ihren Angaben das erste Pachtjahr mit einem negativen Jahresergebnis abgeschlossen hat. Wenn dies so ist, war sie damals nicht verpflichtet zu zahlen, sie hat aber gezahlt. Wie das Jahresergebnis im ersten Pachtjahr, das bis Ende April 2011 lief, tatsächlich ausgefallen ist, kann nur durch einen testierten Jahresabschluss der NAG nachgewiesen werden.
Dann werden wir sehen, ob ein Überschuss entstanden ist oder nicht. Ein solcher Jahresabschluss – das wissen Sie – wurde vonseiten der NAG noch nicht vorgelegt. Deshalb frage ich mich, wo heute die Aktualität ist. Wir haben noch keinen Jahresabschluss, und erst, wenn der Jahresabschluss vorliegt, können wir sagen, ob die 1 Million Euro zu Recht geflossen ist oder nicht.
(Ministerpräsident Beck: Sie werden es ja wissen! Zu Zahlungen werden Sie uns einiges zu erklären haben!)
Aus diesem Grund wurde die seitens der NAG erklärte Aufrechnung gegen die fällige Pachtzahlung in dieser Höhe von der Nürburgring GmbH zurückgewiesen. In der Sondersitzung des Innenausschusses am 13. Januar 2012 wurde dieser Sachverhalt auch ausführlich erläutert.
(Billen, CDU: Ich bin freigesprochen worden, aber Sie noch nicht, Herr Ministerpräsident! – Ministerpräsident Beck: Ich bin nicht angeklagt, des- halb brauche ich nicht freigesprochen zu werden!)
Ich fasse zusammen: Es bleibt festzuhalten, dass die NAG seinerzeit eine Abschlagszahlung freiwillig zugunsten der Nürburgring GmbH geleistet hat aufgrund einer vertraglichen Grundlage. Die NAG hat bis heute nicht nachgewiesen, dass ihr ein Rückforderungsanspruch zusteht. Herr Kollege Licht, deshalb meine ich, dass der Vorwurf der Täuschung völlig unangebracht ist. Sie haben keinen einzigen Beleg hierfür vorgelegt.
Meine Damen und Herren, ich werde zu den Stichworten “versemmeln“, „Kronzeuge“ und „Üble Nachrede“ jeweils einige Bemerkungen machen.
Herr Häfner, wenn man das, was Sie zum Schluss vorgetragen haben, noch einmal Revue passieren lässt, und wenn sich diejenigen, die sich nur ein bisschen mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, alles in Erinnerung rufen, dann brauchen Sie praktisch nur einen Kronzeugen, nur einen, und das ist der Landesrechnungshof. Mehr will ich dazu gar nicht sagen.
Meine Damen und Herren, zum Thema „Versemmeln“: Lesen Sie doch nur einmal das, was Ihnen die EUKommission in der Langfassung geschrieben hat. Lesen Sie es einmal in den nächsten Tagen genüsslich durch.
Ich bitte Sie, es demnächst einmal durchzulesen. Ich freue mich schon über die nächste Auseinandersetzung.
(Ministerpräsident Beck: Wenn wir es nicht haben, können wir es nicht lesen! Was soll denn so etwas?)
Setzen Sie sich einmal mit dem Kollegen Hoch zusammen, und reden Sie einmal mit ihm über das Stichwort „Versemmeln“. Dann werden Sie einmal aufgeklärt, was versemmeln bedeutet, was diese Landesregierung versemmelt hat,
was im letzten Jahr an Schriftverkehr zwischen Ihnen und Brüssel gelaufen ist. Ich habe das nachgelesen, was Sie drüben im Aktenraum stehen haben. Vielleicht war ansonsten noch kein Abgeordneter aus Ihrer Fraktion dort. Ich habe es nachgelesen. Was Sie dort versemmelt haben, das sollten Sie einmal mit dem Kollegen Hoch besprechen.
Wir kommen nun zu dem Teil, ich kann nichts dafür, dass Sie sich zurzeit in diesem Rosenkrieg befinden.