Die Alternativgüterstrecke abseits des Rheintals ist eine Maßnahme, für die sich die Landesregierung schon sehr lange einsetzt, übrigens – das muss man auch beto- nen – schon unter Minister Bauckhage.
Herr Dötsch, ich habe hier vier Seiten vom Herrn Kollegen Dr. Speck vorliegen, seit wann wir schon an diesem Thema dran sind. Ich kann Ihnen das alles vortragen.
Es ist einfach unzutreffend, hier den Eindruck zu erwecken – da bin ich wieder bei dem, was ich eingangs gesagt habe, dass ich nur beschränkt zustimmen kann –, dass hier Zeit verloren worden ist. Das stimmt nicht. Das ist nicht zutreffend.
Wir haben die Besonderheit – das wissen Sie –, dass die Alternativstrecke eine Strecke des Bundes ist und es allein aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben Aufgabe des Bundes ist, eine solche Strecke auf den Weg zu bringen. Die nächste Möglichkeit stellt der Bundesverkehrsplan 2015 dar.
Herr Minister Hering hat von Anfang an als Verkehrsminister diese Maßnahmen auf den Weg gebracht. Insoweit ist es unzutreffend, hier zu behaupten, es sei Zeit verschwendet worden.
Es ist kein Tag verschwendet worden, Herr Dötsch. Richtig ist nämlich, dass der letzte Bundesverkehrsplan aus dem Jahr 2003 stammt. Deshalb hat sich die Landesregierung von Anfang an seit 2003 unter den bisherigen Ministern Bauckhage und Hering für diese Strecke eingesetzt. Der Blick zurück hilft hier nicht, aber Sie haben es angesprochen. Ich glaube, beim nächsten Mal werden wir uns damit nicht mehr befassen müssen.
Es ist wichtig in diesem Zusammenhang, was die Alternativstrecke anbelangt, dass man verschiedene alternative Möglichkeiten in die Betrachtung mit einbezieht und insbesondere die Studie zum Korridor Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Rhein-Neckar, die zu dem Ergebnis kommt, dass hauptsächlich aus Kapazitätsgründen eine derartige alternative Güterstrecke erforderlich ist, unterstützt und insbesondere dort die entsprechenden Schlüsse zieht.
Es ist übrigens richtig – das ist vorhin auch gesagt worden –, dass Herr Bundesminister Ramsauer bisher gesagt hat, dass für ihn allein aus Lärmschutzgründen eine neue Trasse nicht in Betracht komme. Ich glaube, es ist wichtig, dass man an dieser Stelle zu einem Umdenken beitragen kann. Da hilft dieser Antrag möglicherweise.
Wir haben auch Initiativen auf den Weg gebracht, was die Änderung des Rechtsrahmens anbelangt. So haben wir im Bundesrat einen Gesetzentwurf durchgebracht, der die Bahn zur Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung der Kommunen verpflichtet, und im Bundesrat um Zustimmung für die baldige Abschaffung des Schienenbonusses geworben, der bisher die Bahn bei Lärmschutzmaßnahmen begünstigt hat.
Abschließend möchte ich betonen, wir begrüßen es, dass die Fraktionen einen gemeinsamen Antrag vorlegen und entsprechend abstimmen werden. Vieles aus dem Antrag – ich habe es hervorgehoben – ist in dem
Ich will nur noch kurz zwei Punkte ansprechen. Das ist einmal das Thema „Erschütterungsproblematik“, das ein ganz zentrales Thema ist und – die Bürgerinitiative weist uns immer wieder darauf hin – vor Ort gelöst werden muss.
Wir glauben daneben – das ist in der letzten Woche deutlich gemacht worden –, dass die nächtliche Nutzbarkeit der Neubaustrecke Köln – Frankfurt eine Alternative und eine gewisse Entlastung darstellen kann. Es ist sehr zielführend, dass in dem Antrag das europäische Ziel eines Ausbaus des Korridors Rotterdam – Genua genannt wird.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, es ist erfreulich, dass das Haus in dieser Sache – ich habe es erwähnt – wie auch bei dem Thema „Fluglärm“ eine einheitliche Linie verfolgt. Das stärkt uns den Rücken; denn dann ist es für die Landesregierung leichter, in Berlin, aber auch in Brüssel die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelrheintal voranzubringen.
Deshalb glaube ich, dass wir, was das gemeinsame Vorgehen anbelangt, die Bürgerinitiative zu unterstützen, auf einem sehr guten Weg sind. – Vielen Dank.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1082 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne den Allgemeinen Turnerbund Heuchelheim 1900 e.V. Frankenthal. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Des Weiteren begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne CDU-Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher im Ortsbeirat und Stadtbezirksvorstände aus dem Wahlkreis 28, Mainz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich begrüße als Gäste auf der Zuschauertribüne weiterhin Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Ingelheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Erneuerbare Energien gezielt ausbauen – Arbeitsplätze erhalten Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1053 –
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandeln. Jetzt ist die Frage, ob es eine Ausschussüberweisung gibt? – Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen dann unmittelbar über den Antrag ab. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1053 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 werden durch den folgenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU ersetzt. Der Tagesordnungspunkt 17 entfällt somit.
Sofortige und dauerhafte Abschaltung des Atomkraftwerks Cattenom Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1083 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die katastrophalen Ereignisse im japanischen Fukushima zeigen auf dramatische Weise, dass es Naturkatastrophen gibt, deren Auswirkungen auf den Betrieb von Kernkraftwerken nicht beherrschbar sind. Gleiches gilt für die Möglichkeit eines wie auch immer gearteten Terroranschlags oder eines Unfalls durch menschliches Versagen.
Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen ausdrücklich feststellen, dass wir von der CDU es sehr begrüßen, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen gekommen ist.
Dies entspricht auch der Beschlusslage in den kommunalen Gremien im Raum Trier, wo wir das Thema schon oft behandelt haben.
Ziel muss es sein, dass wir zu einem Entzug der Betriebserlaubnis für das Kernkraftwerk Cattenom kommen und dessen Stilllegung erreichen. Aus diesem Grund ist
es auch richtig, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass diese bei der französischen Regierung in entsprechender Weise vorstellig wird. Der Landtag des Saarlandes hat einen entsprechenden Entschluss ebenfalls einstimmig gefasst.
Meine Damen und Herren, uns ist sehr wohl bewusst, dass es sich bei der Kernenergie um eine nationale Zuständigkeit von Frankreich handelt. Aber es ist auch eine Tatsache, dass das Kernkraftwerk Cattenom in einer Dimension von vier Blöcken 19 Kilometer entfernt von der rheinland-pfälzischen Grenze gebaut worden ist, und ich denke, diese übersteigt die Grenzen der nationalen Zuständigkeit. Wir reden über eine Konzentration von 5.200 Megawatt. Das Kraftwerk Cattenom ist meines Wissens die siebtgrößte Atomanlage in der Welt.
Im Baurecht gibt es ein Nachbarschaftsrecht. Dort gibt es das Gebot der Rücksichtnahme. Dies bedeutet – unjuristisch formuliert –, man soll alles unterlassen, um seinen Nachbarn zu beeinträchtigen und zu gefährden. Aber eine derartige Atomanlage wird diesem Gebot der Rücksichtnahme nicht gerecht, wenn man Frankreich mit Rheinland-Pfalz oder der Bundesrepublik Deutschland vergleicht.
Aus diesem Grunde ist die nationale Zuständigkeit unserer Meinung nach längst überholt. Es müsste eine EUweite Zuständigkeit für Kernenergieanlagen geben, damit die Gebote der Rücksichtnahme eingehalten werden können.
Wir haben aktuell die Auswertung des Stresstests vorliegen, der sich insbesondere auf die Auswirkungen von schweren Naturkatastrophen bezog. Der Beobachter des Landes Rheinland-Pfalz hat seinen Zwischenbericht dazu abgegeben und gravierende Mängel bei der Anlage festgestellt. Angesichts der knappen Redezeit möchte ich nur stichwortartig darauf eingehen: Erdbebengefahr, Hochwasser, die Gefahr durch Flugzeugabstürze, die gar nicht mit untersucht worden ist, die Notstromversorgung, die Kühlwasserversorgungsproblematik – ich nenne nur das Stichwort Mirgenbachsee –, sowie die erschreckende Erkenntnis, dass bei zwei Blöcken die sogenannte Syphonöffnung, ein Rücklaufventil, zu Beginn des Betrieb des Kraftwerks gar nicht eingebaut war. Dies wiederum zeigt, dass es bei derart großen Anlagen immer wieder zu menschlichem Versagen kommen kann. Dieses Risiko wollen wir mit der Stilllegung ausschließen.
Wir schließen uns der Forderung an, die der Ausschuss für Katastrophenschutz des Internationalen Parlamentarierrates aufgestellt hat, dass es einen Sondergipfel der Regierungschefs in der Großregion geben soll mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Kernkraftwerk Cattenom“. Bei diesem Sondergipfel sollten die Regierungschefs versuchen, mit der französischen Seite ins Gespräch zu kommen, bei der EDF Überzeugungsarbeit zu leisten mit dem Ziel, auf die Stilllegung hinzuwirken.
nehmigt worden. Der Landkreis Trier-Saarburg hat damals schon – übrigens mit großer Mehrheit oder immer einstimmig – Einspruch im Planfestestellungsverfahren eingelegt. Der Landkreis Trier-Saarburg hat beim Verwaltungsgericht in Straßburg geklagt, er hat beim Conseil d’État in Paris geklagt. Wir haben die Verfahren zum Teil gewonnen, dann gab es neue Genehmigungen, und damit sind sie wieder verloren gegangen.
Das heißt, man war vor Ort mit diesem Kraftwerk, mit dieser Forcierung der Kernenergie nie einverstanden. Wenn der Landtag von Rheinland-Pfalz heute diese Resolution beschließt, wird sie den Belangen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Trier-Saarburg, in der Stadt Trier und den kommunalen Gremien in vollem Umfang gerecht. Deshalb wird die CDU dieser gemeinsamen Resolution mit voller Überzeugung zustimmen.