Protocol of the Session on March 21, 2012

Ich möchte noch darauf verweisen, dass bei der schriftlichen Anhörung in beiden Fällen keine Einwände erhoben worden sind. Deshalb meine ich, dass dieses Änderungsgesetz ein gutes Gesetz ist.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Kollegin Raue das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die GRÜNEN nehmen wie immer die gute Mittelposition ein. Ich werde mich nicht ganz so kurz fassen wie Herr Dr. Wilke, aber ich werde mich etwas kürzer fassen als der Kollege von der SPD.

Mit den Änderungen kann der rechtsuchende Bürger weiter unmittelbar dem Gesetz entnehmen, welches Gericht für die Gemeinde zuständig ist, in der er wohnt. Das ist ein Beitrag zur Klarheit, Lesbarkeit und Transparenz.

Die Zuordnung der Ortsgemeinde Trittenheim zum Amtsgericht Trier ist bürgernah und folgerichtig. Ich möchte mich deshalb den Worten des Kollegen Dr. Wilke anschließen: Das Gesetz ist vernünftig und gut. –

Auch wir werden, wenn es dann so weit ist, dem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dem ist so. Vielen Dank.

Ich begrüße weitere Gäste im Landtag, und zwar die Rentnerbande aus Gau-Odernheim, Volontäre aus Albig und den „Kegelclub Favorit“ aus Alzey. Seien Sie herzlich in Mainz willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1000 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Die Begründung erfolgt durch ein Mitglied der Landesregierung. Allerdings weiß ich nicht, durch wen die Begründung erfolgen soll.

(Staatsministerin Frau Höfken: Sie kommt sofort!)

Frau Ministerin Lemke wird dazu sprechen. Sie kommt sofort.

(Staatsministerin Frau Lemke ist abwesend)

Das kann passieren, da wir sehr gut in der Zeit liegen. Der Zeitplan sieht einen anderen Zeitpunkt für die Beratung des Gesetzentwurfs vor. Daher ist ihre Abwesenheit zu entschuldigen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie damit einverstanden sind, ziehen wir Punkt 6 der Tagesordnung vor.

(Frau Klöckner, CDU: Nein, nein, wir warten auf die Ministerin!)

Dann warten wir auf die Ministerin. Sie kommt.

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlichen Dank.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit nahezu 20 Jahren nimmt die in Mainz ansässige Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, kurz SAM genannt, zur erheblichen Entlastung der Abfallbehörden unseres Bundeslandes zahlreiche Aufgaben auf dem Gebiet der Organisation und Überwachung der Abfallentsorgung wahr. Dazu gehört insbesondere der Bereich der gefährlichen Abfälle und des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Abfällen.

Natürlich war und ist eine Bewältigung dieser Aufgaben nur dadurch möglich, dass der knapp 40 Mitarbeiter

zählenden Gesellschaft ausreichend Personal und Sachmittel zur Verfügung gestanden haben und zur Verfügung stehen. Damit dies garantiert ist, bestimmt das Abfallrecht des Landes, dass die SAM für die ihr bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstandenen Aufwendungen Gebühren erheben kann.

Die bisherige, seit Gründung der SAM im Jahre 1993 praktizierte Gebührenerhebung der Gesellschaft beruht, soweit es sich um andienungspflichtige gefährliche Abfälle handelt, auf einer prozentualen Beaufschlagung der Entsorgungskosten auf der Grundlage von Rechnungskopien, die der SAM vorgelegt werden müssen. Diese über 15 Jahre erprobte und während des Zeitraums auch bewährte Praxis hat sich in jüngster Zeit aber als zu aufwendig dargestellt und erweist sich insbesondere seit Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens im Frühjahr 2010 als nicht mehr zeitgemäß.

Ganz kurz gesagt, es werden noch die Kopien und Zettel hin- und hergeschoben, aber man kann das Ganze auch wiegen, elektronisch berechnen und elektronisch die Daten übertragen. Genau das war der Auslöser, um zu einer Vereinfachung der Gebührenberechnung zu kommen, die sich dann an der exakt gewogenen Menge orientiert.

Deshalb wollen wir mit diesem Änderungsgesetz für die SAM ein Gebührenmodell einführen, das nicht mehr auf einer prozentualen Beaufschlagung der Entsorgungskosten, sondern allein auf der jeweils entsorgten Abfallmenge beruht. Mit einem derartigen Finanzierungsmodell werden künftig nur noch objektive und sich unmittelbar aus den Begleitscheinen des Abfallnachweisverfahrens ergebende Kriterien für die Gebührenerhebung der SAM entscheidend sein. Dies wird in der Praxis zu einer deutlichen Verfahrenserleichterung führen. Zudem wird sich die Gebührenerhebung der SAM für alle Beteiligten transparenter und einfacher gestalten.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie erkennen können, berücksichtigt das neue Gebührenmodell die Grundsätze der Deregulierung sowie Vereinfachung und wird zu einer Reduzierung von Aufwand und Kosten führen. Es trägt damit den Interessen aller Beteiligten Rechnung, also nicht nur der SAM, sondern auch den Abfallerzeugern und der Entsorgungswirtschaft. Daher wundert es nicht, dass alle betroffenen Wirtschaftsverbände im Rahmen ihrer Anhörung den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und anerkannt haben, da durch die angestrebte Neuregelung eine deutliche Vereinfachung für die Beteiligten herbeigeführt wird.

Angesichts dieser positiven Grundhaltung der Verbände war es nicht mehr schwer, über eine angemessene Berücksichtigung der bei der Anhörung vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungswünsche Einvernehmen zu erzielen. Daher wurde – darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen – der Gesetzentwurf insoweit ergänzt, dass die SAM und ihre Aufsichtsgremien nunmehr gehalten sind, in jährlichen Abständen zu prüfen, ob die jeweiligen Gebühren im Hinblick auf die vorhandenen Effizienzsteigerungen bei der SAM entsprechend anzupassen sind. Auch wurde dort die Verpflichtung der SAM aufgenom

men, die Öffentlichkeit über das jeweilige Prüfungsergebnis zu unterrichten.

Um kleinere und mittelständische Unternehmen, bei denen nur geringe Abfallmengen anfallen, nicht unverhältnismäßig zu belasten, wurde schließlich in den Gesetzentwurf der Hinweis aufgenommen, dass die im Einzelfall zu erhebenden Gebühren nach der Menge der Abfälle gestaffelt werden können.

(Licht, CDU: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

Ich empfehle, zuerst vortragen zu lassen. Es handelt sich um die Einbringung des Gesetzentwurfs.

(Staatsministerin Frau Lemke: Erste Lesung! – Frau Klöckner, CDU: Ist das eine neue Regelung?)

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

(Ernst, CDU: So macht man das! – Frau Klöckner, CDU: So geht das! – Ernst, CDU: Ohne zentrale Abschlüsse weiß das jeder!)

Ja, ich lasse die Zwischenfrage von Herrn Licht zu.

Frau Ministerin, können Sie uns berichten, wie hoch die Rücklagen sind; denn immer, wenn Gebührendebatten geführt werden, richten Sie sich auch nach dem, was an Rücklagen gebildet wurde?

Die Rücklagen kann ich Ihnen aus dem Stand nicht nennen, aber die geben wir natürlich gern zu Protokoll.

Okay, danke.

Danke schön, ich wäre dann auch fertig.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU hat Herr Abgeordneter Dr. Mittrücker das Wort.

Da wir eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart haben, hat die CDU jetzt noch sieben Minuten und 30 Sekunden Redezeit.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln den Gesetzentwurf zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften.