Protocol of the Session on February 23, 2012

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, auch die Erhöhung der Geldleistungen, also die Anpassung der Arbeitsmittel für die Fraktionen, ist in der vorgesehenen Höhe angemessen. In den vergangenen Jahren war der Landtag äußerst sparsam. Die Steigerung blieb hinter den Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst zurück. Dies ist insbesondere deshalb bedeutsam, weil der Personalkostenanteil bei den Ausgaben der Fraktionen naturgemäß den Löwenanteil ausmacht, in der Regel meist über 70 %, bei uns fast 80 %.

Die vorgesehene Erhöhung ist auch vor dem Hintergrund geboten, dass im Gewaltenteilungsgefüge eine immer stärkere Verlagerung in Richtung Exekutive zulasten des Parlaments zu beobachten ist. Um das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Regierung und Verwaltung einerseits und dem Parlament andererseits etwas abzumildern, ist eine angemessene Ausstattung der Fraktionen geboten.

(Beifall bei der CDU)

Die politische Arbeit hat sich aber auch durch das zunehmende Gewicht der neuen Medien verändert. Es wird eine höhere Schnelligkeit der Arbeit vorausgesetzt. Dies stellt höhere und neue Anforderungen vor allem an die personelle Ausstattung, aber auch an die Sachausstattung der Fraktionen. Wird hier nicht zugunsten der Fraktionen nachgebessert, verschiebt dies die Ungleichgewichte zulasten des Parlaments insgesamt.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das stimmt!)

Ein weiterer Punkt. Von besonderer Bedeutung ist eine angemessene Ausstattung für die Oppositionsfraktion, die in der Demokratie als Gegengewicht und Kontrollinstanz gegenüber der Regierung wahrgenommen werden muss, meine Damen und Herren. Deshalb ist die Anhebung des Oppositionszuschlags aus Gründen des politischen Gleichgewichts dringend geboten. Dies gilt vor allem deshalb, weil sich dieser Zuschlag bisher im Vergleich zu den Parlamenten in anderen Bundesländern im unteren Drittel bewegt hat, vor allem deshalb, weil die Landesverfassung der Opposition in Artikel 85 b Abs. 1 eine besondere Rolle zuweist. Dort heißt es: „Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.“ – An anderer Stelle der Verfassung wird ausdrücklich die finanzielle Ausstattung der Oppositionsfraktion in diesem Bezug angesprochen.

Meine Damen und Herren, ursprünglich hatten wir überlegt, den Zuschlag auf den Grundbetrag, den Fraktionen mit mehr als 25 Abgeordneten erhalten, sukzessive über die gesamte Periode abzubauen. Weil die Fraktion der

GRÜNEN aber darauf bestand, diesen Zuschlag schneller abzubauen, wofür es durchaus gute Gründe gibt – das will ich anführen –, musste die zunächst für 2015 vorgesehene weitere Erhöhung der Leistungen an Fraktionen um ein Jahr auf den 1. Januar 2014 vorgezogen werden. Dadurch begründet sich die höhere Steigerung der Leistung zu diesem Zeitpunkt. Wir gehen aber gemeinsam davon aus, dass damit, zumindest aus heutiger Sicht, der Veränderungs- und Anhebungsbedarf bei den Fraktionsleistungen für die gesamte Legislaturperiode erledigt ist.

Alles in allem muss man feststellen, dass wir uns mit dieser Ausstattung, so sie denn 2014 erreicht ist, maßvoll und im Vergleich der Vollzeitparlamente unter dem Durchschnitt ausgestattet bewegen.

Ich will gerne mit Erlaubnis des Präsidenten unseren Landtagspräsidenten zitieren, der in seiner Einführungsrede zum Einzelplan 01 vor einigen Wochen Ausführungen zur Frage gemacht hat, wie viel die Abgeordneten und wie viel die Fraktionen den einzelnen Bürger in unserem Land kosten.

Er hat dargelegt, dass der Landtag insgesamt jeden Einwohner in Rheinland-Pfalz gerade einmal 8,44 Euro im Jahr kostet, dass unsere Abgeordneten den Bürger nicht mehr als 4,37 Euro insgesamt und damit 4 Cent pro Abgeordneten kosten. Für eine einzige Zigarette muss der Bürger das Fünffache dessen bezahlen, was er für einen Abgeordneten im Jahr aufbringen muss.

Des Weiteren hat er ausgeführt, dass die Fraktionen zusammen den einzelnen Bürger ganze 1,14 Euro und eine Fraktion 38 Cent pro Jahr kosten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, und dies richte ich auch gerne an unsere Bürgerinnen und Bürger, bei allen Mankos, die die Politik in unserer Demokratie hat, diese nun wirklich geringen Beträge sollten uns allen unsere Abgeordneten, sollten uns allen unser Parlament, sollte uns allen unsere Demokratie wert sein.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben nach langem Ringen zwischen den Fraktionen einen guten und vor allem gut öffentlich vertretbaren Kompromiss betreffend die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und der Fraktionsfinanzen gefunden.

Die CDU-Fraktion wird dem so zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Wiechmann hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass die Finanzierung der Fraktionen und die Entschädigung der Abgeordneten besonders im Fokus der Öffentlichkeit steht, und das zu Recht. Da wir jetzt über den Einzelplan 01 sprechen, ist das eben auch das, worum es in der Öffentlichkeit in den letzten Tagen und Wochen am meisten gegangen ist.

Deshalb freut es mich zunächst einmal sehr, dass alle Fraktionen in diesem Hause konstruktiv und engagiert bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung des Fraktions- und Abgeordnetengesetzes gemeinsam gearbeitet haben. Ich finde, wir haben einen fairen Kompromiss gefunden.

Herr Kollege Bracht hat es schon gesagt. Es hat lange gedauert. Das ist bei solchen Kompromissen manchmal so.

Nun ist es bei Kompromissen auch so, dass man nicht immer mit allen Details zu 100 % einverstanden sein wird. Aber ich glaube, diesen Kompromiss, den wir gefunden haben, können alle Fraktionen mittragen.

Maßhalten. Maßhalten ist für meine Fraktion bei der Diätenerhöhung die Devise. Die Erhöhung der Diäten für Abgeordnete wird dabei – das ist eben ausgeführt worden – an die Erhöhung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten, also in Höhe von 1 % in diesem Jahr und im nächsten Jahr, angepasst. Wir passen die Entschädigung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an, und das in einer Höhe, wie wir es auch den Beamtinnen und Beamten in unserem Land zumuten. Ein „Darüberhinaus“ war und ist für mich und meine Fraktion nicht darstellbar, und das können wir auch den Menschen draußen im Land mit Recht nicht erklären. Sie würden es nicht nachvollziehen können. Wir als GRÜNEN-Fraktion sind ferner der Meinung, dass diese Regelung, die wir jetzt für den Doppelhaushalt getroffen haben, auch nach 2013 unsere Orientierung sein muss.

Umso mehr freuen wir uns als GRÜNEN-Fraktion, dass wir es gemeinsam geschafft haben, die sogenannte 25er-Regelung schrittweise bis zum 1. Januar 2014 abzuschaffen.

Die beiden Vorredner haben dies erwähnt. Diese bundesweit einmalige Regelung, mit der Fraktionen mit mehr als 25 Mitgliedern einen besonderen Zuschlag erhalten, ist mehr als ungerecht.

Bislang – dies als Erläuterung für die Besucherinnen und Besucher – erhält eine Fraktion mit mehr als 25 Abgeordneten neben dem Grundbetrag, der allen Fraktionen zusteht, einen Zuschlag von etwa 21.000 Euro pro Monat. Dies führt aus unserer Sicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Fraktionen. Es wird dringend Zeit, eine solch unsinnige und ungerechte Regelung abzuschaffen und alle Fraktionen an dieser Stelle gleichzustellen. Es ist gut, und wir sind dankbar, dass wir uns darauf gemeinsam verständigt haben.

(Vereinzelt Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Genauso haben wir uns auf eine Erhöhung des Oppositionszuschlags verständigt. Es wäre schön, wenn dieser Oppositionszuschlag sozusagen in eine Verbesserung der qualitativen Arbeit der Opposition münden würde.

(Unruhe bei der CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch bei der Kreditvergabe an die Fraktionen sorgen wir mit der Änderung des Fraktionsgesetzes für mehr Transparenz und mehr Kontrolle. Das war unser Ziel. Durch die verpflichtende Anzeige beim Landtagspräsidenten und die Notwendigkeit, den Kredit in der laufenden Legislaturperiode zurückzuzahlen, führen wir ganz wichtige Mechanismen ein. Ein Haushalten der Fraktionen nach dem Prinzip „Nach uns die Sintflut“ gehört damit der Vergangenheit an. Diese Selbstdisziplinierung ist ein wichtiger Schritt. Eine uneingeschränkte Kreditaufnahme der Fraktionen ist mit diesen Änderungen, die wir morgen gemeinsam beschließen, nicht mehr möglich; denn nicht nur die Laufzeit, sondern auch die Höhe der Darlehen werden wir beschränken.

Durch diese Änderungen erhalten alle Fraktionen die gleichen Chancen und Voraussetzungen auf einen Kredit. Es besteht eben nicht mehr die Gefahr, dass eine Nachfolgefraktion die Kredite ihrer Vorgänger begleichen muss und somit in ihrer parlamentarischen Arbeit eingeschränkt wird, obwohl sie dies explizit nicht zu verantworten hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können und müssen als selbstbewusstes Parlament auch gegenüber der Regierung klarmachen: Wir wollen Politik als Gesetzgeber im Land gestalten. – Mit den vereinbarten Veränderungen im Fraktionsgesetz ist das den Fraktionen weiter möglich.

Ich meine, wir sollten alle gemeinsam für ein starkes Parlament auch gegenüber der Öffentlichkeit werben, die dies zu Recht von uns auch immer wieder einfordert und dabei dem Parlament auch immer sehr genau auf die Finger schaut. So soll das aber auch sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit werden das Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes sowie das Landesgesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes für die zweite Lesung sowie auch für die Endabstimmung auf den morgigen Tag verwiesen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich Besucher im Landtag. Ich begrüße herzlich die 10. Klasse der Realschule Plus aus Daun. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe zusammen mit der

Beratung des Einzelplans 03 – Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/524 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/877 –

Landesgesetz zur Änderung finanzausgleichsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/715 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/878 –

Bevor ich die Debatte eröffne, erteile ich dem Berichterstatter des Innenausschusses zum Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes, Herrn Günther, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/524 –.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 5. Sitzung am 17. November 2011, in seiner 8. Sitzung am 10. Januar 2012 und in seiner 9. Sitzung am 2. Februar 2012 beraten. In seiner 8. Sitzung am 10. Januar 2012 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 9. Februar 2012 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet bei Gegenstimmen der CDU: Der Gesetzentwurf wird angenommen.