Protocol of the Session on January 18, 2012

Sie haben beim Dienstrechtsreformgesetz die 1 % Besoldungserhöhung abgelehnt, weil sie zu gering ist, haben uns aber nicht gesagt, ob Sie das über eine zusätzliche Verschuldung gehen lassen oder an anderer Stelle sparen wollen. Wenn ja, wüssten wir zu gern einmal, an welcher Stelle Sie sparen wollen. Dann wäre es vielleicht auch für die Fraktionen von SPD und GRÜNE einfacher, mit Ihnen darüber zu diskutieren, vermute ich einmal, ob man beispielsweise 21 % dieser zusätzlichen Steuereinnahmen an die Kommunen weitergibt.

Sie haben abgelehnt, dass wir die Selbstbeiträge bei der Beihilfe erhöhen, haben aber niemandem erzählt, wie Sie die Mindereinnahmen, die damit für den Landeshaushalt verbunden sind, gegenfinanzieren wollen.

Ich gehe einmal fest davon aus, dass Sie uns in ca. einer Stunde, wenn wir über den kommunalen Finanzausgleich diskutieren, erzählen, was Sie in der Vergangenheit schon erzählt haben – deshalb wäre es keine Überraschung –, dass das Land nicht ein Drittel, sondern zwei Drittel des Kommunalen Entschuldungsfonds übernehmen soll und nicht zwei Drittel der Schulden entschulden, sondern 100 % der Schulden entschulden soll. Das macht dann ungefähr 150 Millionen Euro aus.

Sie können mir nachher in der Debatte erzählen, ob Sie eine zusätzliche Verschuldung machen oder an anderer Stelle gegensparen wollen. Es ist bei einer solchen Größenordnung schon recht interessant zu erfahren, an welcher Stelle das wäre.

Sie werden uns vermutlich erzählen, dass der Verbundsatz um 1 % erhöht werden soll. Auch das haben Sie uns in der Vergangenheit immer schon erzählt. Das macht also auch noch einmal rund 100 Millionen Euro aus. Das sind die Antworten, die wir von Ihnen hören wollen, und nicht opportunistische Aussagen gegenüber Verbänden, wenn an irgendeiner Stelle ein Konsolidierungsbeitrag von der Regierung oder den sie tragenden Fraktionen vorgetragen wird.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, diese Steuererhöhung ist vor dem Hintergrund der Konsolidierung angemessen und angebracht. Wir haben durch das relativ späte Inkrafttreten den Betroffenen, den Maklern und den Käufern, eine lange Vorlaufzeit gegeben, die auch – das erkennen wir an der Entwicklung des Steueraufkommens – genutzt worden ist, um gegebenenfalls Käufe vorzuziehen, ohne damit in hektische Kaufentscheidungen zu verfallen.

Ich denke, das ist eine ordentliche Gesetzesmaßnahme, mit der man auf die Belange aller Rücksicht nimmt.

Da wir – das betone ich noch einmal – mit diesem Haushalt vieles für die Kommunen tun, nehmen wir auch auf die Belange der Kommunen in besonderer Art und Weise Rücksicht. Das dokumentiert sich nicht daran – das möchte ich Ihnen abschließend mitgeben, Herr Schreiner –, dass das Land an einer Stelle, an der das Gesetz ihm die Möglichkeit bietet zu entscheiden, ob es Steuern weitergeben will oder nicht, sich dagegen entscheidet. Das können wir bei der Einkommen-, bei der Umsatz- oder bei der Erbschaftsteuer nicht entscheiden. Hier haben wir einen fakultativen Steuerverbund, einen freiwilligen, einen, über den wir selbst entscheiden können.

Es ist unredlich, wenn Sie sich hier hinstellen und so tun, als würde den Kommunen etwas genommen. Das sind originäre Landeseinnahmen. Die Vereinbarung seinerzeit, den Kommunen an den 3,5 % ihren Anteil über den Verbundsatz zu lassen, war eine Entscheidung, die damals im Rahmen eines Gesamtkompromisses gemacht wurde. Hier nimmt das Land einen Beitrag auf der Einnahmeseite zur Konsolidierung. Ich finde, das ist angemessen redlich und stellt eine saubere Haushaltspolitik dar.

Sie sind uns Ihre Einsparvorschläge oder Ihre Krediterhöhungsanträge schuldig, wie Sie Ihre Steuergeschenke, die Sie bisher in diesen Haushaltsberatungen verteilt haben, gegenfinanzieren wollen.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne den CDU-Gemeindeverband Konz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Kollege Schreiner zu einer Kurzintervention.

Herr Minister, Sie werden verstehen, dass ich das nicht auf mir sitzen lassen kann.

Das Gesamtkonzept, von dem ich gesprochen habe – da haben Sie mir einfach nicht richtig zugehört –, beinhaltet verschiedene Säulen. Die erste Säule ist, dass das Land nachhaltig sparen muss. Das habe ich gesagt. Lesen Sie es nach.

(Beifall bei der CDU)

Die zweite Säule ist, die Kommunen und das Land sitzen in einem Boot. Wir können nicht das Land alleine sanieren und zusehen, wie das Boot, in dem die Kommunen sitzen, untergeht, weil das Boot, in dem das Land und die Kommunen sitzen, dasselbe Boot ist.

(Beifall der CDU)

Der dritte Punkt, die Ultima Ratio, ist, dass man dann auch Steuererhöhungen zumindest für eine Übergangszeit vielleicht nicht ausschließen kann und die Bürger nur dann bereit sind, solche Steuererhöhungen hinzunehmen, wenn die beiden anderen Punkte auch gewährleistet sind, und sie merken, dass sie nicht die Einzigen sind, die bluten müssen, sondern man sich wirklich bemüht, sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene.

Deshalb ärgert es mich, wenn Sie in simple Rhetorik verfallen, Ihre vorgefertigten Reden ablesen und nicht auf das Bezug nehmen, was ich hier gesagt habe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

(Ministerpräsident Beck: Oh! Oh! – Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Was?)

Werfen Sie keine Nebelkerzen. Die Finanzierung der Kommunen ist kompliziert. Die Höhe dessen, was das Land an die Kommunen überweist, ist in allererster Linie definiert durch die Verstetigungssumme, Herr Finanzmi

nister. Die Verbundmasse wirkt vor allen Dingen langfristig und nachhaltig. Deshalb ist es auch wichtig, bei der Verbundmasse etwas zu tun.

Wenn Sie glauben, man könnte als Landesregierung damit durchkommen, den Kommunen immer neue Aufgaben aufs Auge zu drücken, aber die Mehreinnahmen trotz allgemeiner Preissteigerungen beim Land behalten zu wollen, wird Ihnen das nicht gelingen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Was wollte uns das jetzt sagen? Ich habe es nicht verstanden!)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/807 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/591 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU – Drucksache 16/825 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Ich rufe nun die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landes

verfassungsschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 16/647 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Drucksache 16/794 –

Neuen Bedrohungen durch extremistische Ten-

denzen entschieden entgegenwirken – Heraus-

forderungen für einen effektiv arbeitenden

Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/649 –

Beschlussempfehlung des Innenausschusses