Protocol of the Session on December 17, 2015

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal auf unseren Ausschuss zu sprechen kommen. Der Vorsitzende, Herr Dr. Konrad, ist anwesend. Frau Kollegin Ruth Leppla führt den Frauenausschuss. Ich glaube, man kann am Anfang dieser Debatte sagen, dass beide Ausschüsse, weil sie die ganzen gesellschaftspolitischen Themen, die uns in Rheinland-Pfalz berühren, bearbeiten, sehr gute Ausschüsse sind und wir sehr gut miteinander arbeiten.

Jeder weiß, woher der andere kommt und welche ideologischen und traditionellen Bezüge man zu einzelnen Themen hat. Insgesamt sind das Ausschüsse, in denen auch für die Mitglieder qualitativ mit dem Ministerium und den anderen, die uns als Sachverständige zur Verfügung stehen, viel geleistet wird. Das will ich ausdrücklich betonen.

(Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind damit in Themen hineingewachsen, die vor fünf Jahren noch gar nicht auf dem Tisch lagen. Ich denke dabei zum Beispiel an die Flüchtlingsproblematik. Das haben wir Stück für Stück absorbiert. Wir haben uns damit aus

einandergesetzt.

Das ist auch ein Thema – das will ich ausdrücklich sagen –, das wir gern als CDU so gesehen haben. Sie haben uns heftig dafür kritisiert, dass wir im Land die Flüchtlingskonferenzen abgehalten haben. Es war eigentlich das parlamentarische Instrument der Enquete-Kommission, das wir eingesetzt haben.

Wir haben uns nämlich mit eigenen Kräften, aber auch mit Sachverständigen dieser neuen Problematik der Flüchtlingspolitik angenommen, Dinge erarbeitet und anderen Menschen die Möglichkeit gegeben, Themen vorzutragen und Lösungsansätze zum Tragen zu bringen. Ich denke, das muss man einfach noch einmal sagen.

(Beifall bei der CDU – Julia Klöckner, CDU: Sehr gut!)

Schade, dass nicht alle mitgewirkt haben. Jedenfalls war das von uns so gedacht. Der Erfolg von vier solchen Konferenzen in einem Jahr gibt uns ein Stück recht.

Wir haben vor ein paar Wochen versucht, Sie dafür zu gewinnen, dass Sie mit uns einen Ad-hoc-Ausschuss zur Flüchtlingsproblematik gründen. Leider ist uns das nicht gelungen. Sie waren nicht dazu bereit.

Ich glaube, es hätte Sinn gemacht, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit diesen Themen von der Inneren Sicherheit über Soziales, Bildung und Gesundheit beschäftigen, regelmäßig in kurzen Abständen getroffen und gemeinsam versucht hätten, die Themen auf den Tisch zu legen und miteinander zu bearbeiten. Das war nicht möglich.

Uns Parlamentarierinnen ist es gelungen – ich spreche für beide Ausschüsse –, nach außen – ich spreche vor allem für die Frauenpolitikerinnen; dankenswerterweise sind auch Männer dabei; unser Vizepräsident ist der stellvertretende Ausschussvorsitzende –

(Carsten Pörksen, SPD: In dieser Aufgabe geht ihr richtig auf!)

ein gutes Renommee zu erarbeiten. Ich darf unsere Bemühungen zur Prostitutionssituation in Rheinland-Pfalz oder die Heimkinderentschädigung, aber auch die Themen um die Kindertagespflege und die Kindertagesstätten nennen. Es war mir wichtig, das zu sagen.

Ich fange einmal mit dem ersten Buchstaben des Ministeriums an, nämlich dem „I“ für Integration. Natürlich beschäftigen uns jetzt die Haushaltsanträge, die die Regierungsfraktionen im Nachgang noch gestellt haben. Das sind 50 Seiten von den 200 Seiten, die uns als Drucksache vorliegen.

Es geht um die Frage der Situation von Flüchtlingen und asylbegehrenden Menschen, die nach Rheinland-Pfalz kommen, weil sie hier Sicherheit oder auch Unterschlupf suchen und in ihren Heimatländern nicht das vorfinden, was sie sich vielleicht selbst vorstellen.

Wir haben lange über die Inhalte diskutiert. Ich will das nicht noch einmal wiederholen. Ich will aber sagen, dass

die Haushaltsanträge, die die Regierungsfraktionen nachgeschoben haben, ganz viel Geld umfassen. Es sind noch einmal 178 Millionen Euro Bundesgeld – das muss man betonen –, die neu über die verschiedenen Arbeitsfelder verteilt werden. Wir werden auch diesen Bereich wieder mittragen, wie wir auch letztes Jahr beim Nachtrag und bei anderen Situationen die Finanzierung dieser Aufgabe mitgetragen haben. Das ist gar keine Frage.

(Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Meine Damen und Herren, ich will ganz deutlich sagen, dass eine solche Herausforderung auch in der Landesregierung Personalstellen und Sachkosten erfordert. Eigentlich braucht man gar nicht darüber zu reden, dass man vor allem die Kommunen, die die Hauptaufgabe zusammen mit den Ehrenamtlichen vor Ort stemmen, mit Finanzmitteln ausstatten muss. Das ist selbstverständlich. Deswegen werden wir an dieser Stelle unsere Zustimmung geben.

Wir wollen trotzdem nicht verschweigen, dass es im Laufe des Jahres und vielleicht auch noch in Zukunft nicht immer ganz reibungslos gelaufen ist und es vor Ort viele Probleme gegeben hat, bis hin zu unsäglichen Brandattacken. Das fasst man überhaupt nicht in unserem Land. Aber das gibt es auch hier. Man muss aber sagen, dass das Ministerium, die Landesregierung und auch die Staatskanzlei dazugelernt und neue Strukturen aufgebaut haben. Vielleicht war es notwendig, dass man diese Unterstützung gegeben hat.

Wir haben mehrfach darüber gesprochen, ob das Integrationsministerium die richtige Stelle war, um dieses Problem zu handhaben. In anderen Bundesländern – das wissen Sie – machen das die Innenministerien. Es ist jetzt eben so. Dann muss man sich an der Stelle, wenn es um den Haushalt geht, mit dieser Selbstverständlichkeit abfinden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich an der Stelle auf das Landesaufnahmegesetz, das zur Beratung mit vorgelegt worden ist, eingehen. Es hat gestern schon auch bei Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, eine Rolle gespielt. Ich will einfach nur noch einmal sagen, dass dieser Gesetzentwurf eine Vorgeschichte hat.

Die Kommunen haben sich lange öffentlich und sicher auch bei allen Fraktionen darüber beklagt, dass sie diese finanzielle Last, die durch die hohen Flüchtlingszahlen auf sie zugekommen ist, quasi allein stemmen müssen und das Land nicht bereit war, den Betrag, der jetzt im Gesetz steht, nämlich 513 Euro pro Flüchtling und Monat, aufzustocken.

Das wurde erst anders, als man durch Verhandlungen mit dem Bund erreicht hat, dass dieser 670 Euro für diese Aufgabe pro Flüchtling und Monat übernimmt. Es steht nicht dabei, ob in der Kommune oder in der Erstaufnahmeeinrichtung. Wir haben uns zusammen mit den Kommunen vorgestellt, dass das Land diese Mittel praktisch auf das drauf setzt, was die Kommunen sowieso nach dem Landesaufnahmegesetz schon bekommen.

Das haben Sie nicht gemacht. Sie sagen auch jetzt wieder – so steht es auch im Gesetz –, dass Sie die verpflichtende Aufgabe bei den Kommunen sehen. Das ist eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Deswegen wollen Sie einen bestimmten Betrag, der in dieser Bewältigung der Aufgabe steckt, bei den Kommunen belassen.

Frau Ministerpräsidentin, Sie haben gestern gesagt, das wäre alles so ausgehandelt und wäre so in Ordnung. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen, dass es in der Tat ein Schreiben an uns als Ausschuss, in dem wir dieses Gesetz beraten haben, gibt, in dem noch einmal ausdrücklich die Haltung der kommunalen Spitzenverbände, und zwar aller drei, steht, nämlich dass man trotz der Vereinbarung, die jetzt getroffen worden ist und die mit dem Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz Gesetz wird, auf der Forderung nach Vollkostenerstattung bestehen will.

Wenn ich das noch um das erweitere, was auf dem Landkreistag, auf dem Sie auch noch einmal zu dem Thema gesprochen haben, dargestellt worden ist, ist es einfach so, dass die Kommunen sagen – übrigens über alle Parteigrenzen hinweg –: Die großen Aufgaben werden noch einmal kommen, wenn die Integration dann tatsächlich von der Kita bis zur – ich sage jetzt einmal – Gesundheitskarte organisiert werden muss. – Die Kommunen bestehen öffentlich und auch in ihren Stellungnahmen darauf, dass das nicht aus dem Auge verloren wird und man auch da noch einmal auf die Bedürfnisse zurückkommen muss.

(Beifall der CDU)

Nichtsdestotrotz wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil Sie tatsächlich ein Stück weit in der Vereinbarung mit den Kommunen auf die Kommunen zugegangen sind. Natürlich haben wir auch zur Kenntnis genommen, dass es nicht nur die 670 Euro sind, sondern auch eine Vereinbarung für geduldete Menschen getroffen wurde und auch an anderer Stelle noch einmal nachgelegt wird, sodass jetzt tatsächlich Geld fließt. Ich sage Ihnen nur: Wir werden natürlich genau verfolgen, ob das Geld auch tatsächlich so fließen wird

(Beifall der CDU)

wenigstens das, was jetzt gesetzlich festgelegt ist – und ob alle zufrieden sind.

Wir haben da unsere Erfahrungen. Deshalb denke ich, macht das großen Sinn.

(Carsten Pörksen, SPD: Na, na, na!)

Ich glaube, Anke Beilstein weiß, was sie heute Morgen dazu gesagt hat.

Die Frage wird sich also stellen. Ob man jetzt schon, wie das manche tun, auf Bundesebene darüber reden sollte, eine Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a Grundgesetz einzuführen, muss man einmal sehen. Ich bin da eher etwas zurückhaltend, aber das sage ich jetzt nur für mich. Früher hat man sich gegen Gemeinschaftsaufgaben ausgesprochen, aber jetzt sollen sie wieder kommen. Aber gut.

Die Kommunen verlangen auch – das will ich der Vollständigkeit halber noch sagen –, dass das Land darüber nachdenken soll, dass es ein Rückführungsmanagement einführt. Über die Frage freiwillige Rückkehr oder Abschiebung hinaus soll da eine gewisse Organisationsebene entstehen.

Ein interessanter Gedanke, der mir auch wichtig erscheint, ist, dass für die beschiedenen Flüchtlinge dann, wenn sie tatsächlich den Gemeinden zugewiesen sind, für eine gewisse Zeit eine Residenzpflicht besteht, damit nicht jeder irgendwo hingeht und man gar nicht mehr weiß, wer wohin gehört und wie das alles gehen soll.

Dann muss natürlich auch – Frau Ministerin Alt, das haben Sie uns in der zurückliegenden Ausschusssitzung gesagt – die Zeit, die die Ankommenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, verlängert werden. Wir sind immer noch bei sechs bis acht Wochen. Von drei Monaten oder so ist also noch lange keine Rede. Auch daran muss noch gearbeitet werden, aber ich gestehe zu, jetzt ging es erst einmal um die Menge und um eine Unterkunft für den Winter. Es scheint so zu sein, dass die Zelte zwar noch stehenbleiben, aber vielleicht nicht mehr in dem Maße genutzt werden müssen. Das ist aber eine wichtige Aufgabe. Daher soll das jetzt zuerst einmal passieren. Es muss aber das Ziel sein, dass tatsächlich ein längerer Aufenthalt in diesen Einrichtungen möglich ist.

(Beifall der CDU)

Ich will etwas zur Familie sagen. Wenn Frau Huth-Haage anwesend wäre, würde sie sehr intensiv auf diesen Bereich eingehen, weil sie sich sehr stark darum kümmert. Ich will aber sagen, wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich darf darauf verweisen, dass die Inhalte dort natürlich auch unsere Programmatik im Land ist. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Diskussion erscheint es mir wichtig, einen Satz zu sagen. Wenn ich den SPD-Bundesparteitag mit unserem CDU-Bundesparteitag vergleiche, dann sieht man schon, wie weit es auseinander geht. Die einen wollen das Ehegattensplitting abschaffen, und zwar ganz abschaffen, und den Kindergeldbeitrag für bestimmte Gruppen absenken, während wir das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting ausbauen wollen.

(Beifall der CDU)

Es ist mir wichtig, das an der Stelle noch einmal zu sagen, sodass Sie sehen, dass es da durchaus auch Unterschiede gibt, die sich nachher in konkreter Politik bemerkbar machen.

Zu den Kindern: Bei den Kindern muss man, glaube ich, an der Stelle die Kindertagesstätten noch einmal erwähnen. Auch hier kommt man nicht umhin, noch einmal an die Kommunen im Land und an diejenigen zu denken, die diesen Ausbau auch für kleine und kleinste Kinder mitgetragen haben. Auch da haben wir immer wieder darüber diskutiert – das war im Ausschuss ein ganz wesentliches Thema –, wie es denn um die Finanzierung vonseiten des Landes für die Kommunen steht. Auch da hat erst dann, als der Bund tatsächlich mit nennenswerten Beträgen eingesprungen hat, eine Bewegung stattgefunden, sodass man da eine Entlastung schaffen konnte, aber auch da

gibt es jetzt in den Verlautbarungen der kommunalen Spitzenverbände noch einmal Hinweise auf den kommunalen Finanzausgleich. Ich will das nur noch einmal sagen, damit das jedem ein Stück weit bewusst ist. Der kommunale Finanzausgleich beinhaltet allein 400 Millionen Euro für die Personalkosten der Kindertagesstätten. Das stellt eine Belastung von 30 % dar. Da gibt es auch das Ansinnen, das irgendwann einmal herauszunehmen, um den Kommunen dann die Möglichkeit zu geben, für freie Aufgaben etwas zu tun.

Wir hatten natürlich auch die Diskussion und die Klageverfahren, bei denen es darum ging, ob tatsächlich alles seine Ordnung hat. Sie haben rückwirkend – vergangenes Jahr oder dieses Jahr – 25 Millionen Euro für die alten Investitionskosten nachgeschoben. Das ist ein Ansatz und in der Sache sicher richtig gewesen, aber die Kommunen sagen, das sei noch nicht ausreichend. Das will ich an der Stelle festhalten.

(Beifall der CDU)

Ein weiterer Punkt sind die Jugendlichen. Das passt eigentlich auch zur Familie. Das ist in den vergangenen Monaten ein Schwerpunkt gewesen, über den wir oft gesprochen haben. Frau Ministerin, Sie haben zum Teil – das hat uns doch sehr verwundert – Haushaltsansätze, die vor zwei Jahren beschlossen worden sind, im Laufe des Haushaltsvollzugs einfach nicht ausgeführt. Sie haben den Betroffenen, unter anderem den Jugendherbergen, aber auch verschiedenen familienunterstützenden Organisationen, Gelder, die schon im Haushalt standen, nicht gegeben. Das hat wirklich geschmerzt. Das hat bei Familien, die nur unter prekären Umständen zum Beispiel ihre Kinder mit in Urlaub nehmen können oder sich überhaupt etwas gönnen können, wirklich große Verwunderung oder auch Entsetzen ausgelöst. Ich muss sagen, auch wenn man sparen muss und natürlich gerade die Flüchtlinge viel Geld aus Ihrem Ministerium brauchen, war das sicher kein guter Ansatz.

Sie haben das jetzt wieder ein Stück weit verändert.

(Beifall der Abg. Hedi Thelen, CDU)