Protocol of the Session on December 17, 2015

Es gab offensichtlich gute Verpflegung. Aus Datenschutzgründen darf ich diesen Betrag hier nicht nennen. Ich habe aber den Eindruck, dass man es sich dort auch hat gut gehen lassen. Ich gönne den Menschen das, aber das sind Steuergelder, meine Damen und Herren. Damit hätte man einige Stipendien für einen gewissen Zeitraum sehr gut finanzieren können.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Machalet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche jetzt, noch einmal ein bisschen Dynamik in dieses Haus zu bringen.

(Julia Klöckner, CDU: Aha!)

Das ist um diese Uhrzeit schwierig, ich weiß, aber ich versuche es.

Gute Arbeit und gerechte Löhne für alle im Land, das ist und bleibt unser Leitmotiv. Wir tun alles dafür, dass es auch umgesetzt wird.

Frau Klöckner, Sie haben gestern zum Thema Arbeitsmarkt, wenn ich das richtig verfolgt habe, kein einziges Wort gesagt.

(Julia Klöckner, CDU: Das stimmt nicht! Flüchtlinge und Arbeitsmarktpolitik!)

Ja, dazu komme ich gleich. Sie und Ihre CDU machen noch einmal mehr deutlich, dass Ihnen die Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt, aber auch gute Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne für die, die hart arbeiten, ziemlich egal sind.

Ich nenne Ihnen zwei Gründe, warum ich das so sehe. Erstens, der rheinland-pfälzische Arbeitsmarkt steht stabil gut da. Wir haben so viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie noch nie. Das ist auch das Ergebnis der guten rheinland-pfälzischen Arbeitsmarktpolitik und dem effizienten Einsatz der ESF-Mittel im Land.

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Frau Thelen, ich denke, die Zahlen beweisen, dass die Arbeitsmarktpolitik sehr gut läuft. Was das Thema Evaluation angeht, darüber haben wir im Zusammenhang mit dem ESF im Ausschuss und in der letzten Plenarsitzung sehr intensiv diskutiert.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Weg gehen wir mit dem Haushalt 2016 konsequent weiter. Mit 9,85 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bleibt der Ansatz auf gleichem Niveau wie im letzten Jahr. Das ist gut und richtig; denn klar ist – und auch das haben wir häufig diskutiert –, es gibt Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, die aufgrund fehlender oder falscher Qualifikation oder aus anderen Gründen nur mit erhöhter Anstrengung und damit auch mit erhöhtem Mitteleinsatz einen Zugang zur Erwerbstätigkeit finden.

Wir wollen mit diesen Mitteln auch die Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt fördern. Dafür brauchen wir die Mittel.

Was macht die CDU? In schöner Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit beantragen Sie pauschal die Kürzung der Mittel um 4 Millionen Euro, das heißt, eine Kürzung des Haushaltsansatzes von sage und schreibe 40,61 %.

Das haben Sie bisher in allen Haushalten gemacht, an denen ich mitgewirkt habe, weil Sie die Realitäten und Entwicklungen absolut verkennen.

Im Gegenzug fordern Sie aber, dass die Menschen, die zu uns kommen – das hat Frau Klöckner eben noch einmal bestätigt –, schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen und loben Arbeitsmarktprojekte vor Ort. Wie erklären Sie eigentlich denen diese Kürzungen?

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Das passt für uns nicht zusammen und belegt, dass Ihnen wirklich diejenigen egal sind, die keinen Vorzeigelebenslauf haben. Wir dagegen setzen auf die zweite oder auch die dritte Chance.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Grund: Sie bringen eine Änderung des Landestariftreuegesetzes ein, eine Änderung Ihres alten Gesetz

entwurfs zur Abschaffung des Landestariftreuegesetzes, den wir im Ausschuss abgelehnt haben, wobei, ich bin mir nicht mehr so ganz sicher, Herr Dötsch hat heute Morgen wieder gesagt, Sie fordern die Abschaffung des Landestariftreuegesetzes. Das passt nicht so ganz zusammen. Aber es ist schön – und das nehme ich Ihnen auch ab, Frau Thelen –, dass Sie eingesehen haben, dass das Landestariftreuegesetz nicht überflüssig ist.

Die Evaluation und die Anhörung haben aber deutlich gemacht, dass es auch über den Bereich des ÖPNV und SPNV hinaus bei allen öffentlichen Auftragsvergaben nötig und sinnvoll ist, weil es mehr als den Mindestlohn regelt. Hier geht es um die Einhaltung von Tarifverträgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich finde es schon bemerkenswert. Es ist aber noch einmal ein guter Beleg dafür, wie wichtig oder unwichtig Ihnen gute Arbeit ist.

Lassen Sie mich aus Ihrem Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf zitieren. In § 1 Satz 2 geht es um die Möglichkeit, dass bei Auftragsvergaben nach dem LTTG zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können. Die Zusatzanforderung der Beschäftigung von Auszubildenden streichen Sie. Die Zusatzanforderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen streichen Sie. Die Zusatzanforderung der Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen streichen Sie, und die Servicestelle soll auch gleich mit gestrichen werden. So weit also der Beitrag der CDU zum Thema gute Arbeit im Land.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Wir wollen dagegen die Ergebnisse der Evaluation und der Anhörung zum LTTG – und wir hatten schon mehrere Anhörungen in den letzten Jahren – aufgreifen und das Gesetz als bundesweiter Vorreiter weiterentwickeln.

Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass es notwendig ist, beim Betreiberwechsel auf Straße und Schiene zu verhindern, dass dies allein zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschieht. In der Konsequenz geht das natürlich auch zulasten der Kunden. Das haben wir an der einen oder anderen Stelle erlebt; denn was passiert? Beispiele wie beim Start von vlexx, den viele Kolleginnen und Kollegen im Haus hautnah erlebt haben, oder auch aktuelle Berichte aus dem Busverkehr verdeutlichen das.

Beim Betreiberwechsel übernimmt der neue Betreiber die alten Beschäftigten, aber zu anderen, meist deutlich schlechteren Löhnen und Arbeitsbedingungen, weil aufgrund der Kalkulation mit diesen niedrigeren Löhnen der Zuschlag im Wettbewerb erfolgt ist.

Das führt dann auch dazu, dass Beschäftigte, die über Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte bei einem Unternehmen gearbeitet und sich hochgearbeitet haben, beim neuen Betreiber aber wieder bei null anfangen.

Das wollen wir klar ändern, und zwar bundesweit als Erstes. Wir wollen den Personalübergang nach EU-Verordnung 1370 im Landestariftreuegesetz festschreiben, und zwar

verbindlich.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Beschäftigten im ÖPNV und SPNV haben genau das verdient. Wir wollen mit unserer Gesetzesänderung auch einen Korridor zur Angleichung des vergabespezifischen Mindestlohns von 8,90 Euro, der im Übrigen vom EuGH bestätigt wurde, an den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn aufmachen. Klar, es ist nicht sinnvoll, auf Dauer unterschiedliche Mindestlöhne nebeneinander zu haben.

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Für uns ist aber auch klar, dass wir eine Absenkung unseres Landesmindestlohns nicht wollen.

Im Übrigen lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, wir wollen auch keine Zweiklassengesellschaft beim Mindestlohn, wenn es um Flüchtlinge geht.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserer Arbeitsmarktpolitik machen wir deutlich, wir stehen für Fairness am Arbeitsmarkt und an der Seite der Beschäftigten in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus. Darauf ist Verlass, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land wissen, wer an ihrer Seite steht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Dr. Konrad. Sie haben noch eineinhalb Minuten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe in der zugegebenermaßen sehr langen Rede, die ich eben gehalten habe, trotz der Länge nicht Stellung zu unserem Entschließungsantrag genommen. Dabei geht es um zwei wichtige Sachen.

Wir haben in dem neuen Haushaltstitel von 250.000 Euro nicht nur die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, sondern auch Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung betroffen sind, um hier die Erstaufnahme von medizinischen und rehabilitativen Maßnahmen zu koordinieren, was häufig zu kurz kommt, und auch den Umgang mit der entsprechenden Krankheit oder Behinderung.

Dies gehört zusammen, nicht sachlich, sondern von der Gesetzessystematik her. Diese Gesetzessystematik gibt nämlich vor, dass die Palliativversorgung auch Kindern mit neurologischen Erkrankungen und Behinderungen zur Verfügung steht, und dies gemäß der entsprechenden Vorgabe des gemeinsamen Bundesausschusses.

Dementsprechend hat sich die Kinderpalliativversorgung auch in dieser Hinsicht weiterentwickelt. Diese Dinge müssen zusammen gesehen werden. Mit diesem Haushaltstitel, den wir vorschlagen, decken wir sogar höhere finanzielle Mittel ab als das, was die Opposition für die SAPV vorgeschlagen hat.

(Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD)

Deshalb ergeht auch von unserer Seite die Aufforderung, dass wir gemeinsam diesen Antrag und den entsprechenden Haushaltsantrag tragen sollten.

Vielen Dank.