Herr Minister, können Sie mir und uns sagen, wie oft seit dem Weggang von Herrn Rethage als Geschäftsführer die Zuständigkeiten für die Akquise von Fluggesellschaften am Flughafen Hahn gewechselt haben und wer derzeit dafür zuständig ist?
Herr Minister, wie bewerten Sie die Situation des Flughafens Frankfurt-Hahn im Konzert mit anderen Regionalflughäfen in unserer Umgebung, zum Beispiel zum Flughafen in Kassel?
Ich glaube, wenn wir hier von zweieinhalb Millionen Passagieren in diesem Jahr ausgehen, wenn Ryanair 144 wöchentliche Flüge ankündigt, dann könnte das wahrscheinlich, ohne dass ich die Zahlen genau kenne, allein das, was Ryanair wöchentlich ab Frankfurt-Hahn bewältigen will, das Jahreskontingent von Kassel-Calden übersteigen.
Herr Minister, Sie haben von Gesprächen mit der Ryanair auch am Standort des Firmensitzes gesprochen. Sie haben eben von intensiven Gesprächen gesprochen. Inwieweit haben Sie dabei mit der Ryanair die Absicht verhandelt oder diskutiert, die Ryanair derzeit in Verhandlungen mit dem Luxemburger Flughafen hat? – Wenn das zustande kommen würde, würden weitere acht Verbindungen mit zusätzlichen Flügen, die den Hahn erheblich beeinträchtigen würden, umgesetzt werden. Also, inwieweit haben Sie sich dort mit der Ryanair ausgetauscht?
Auch darüber haben wir natürlich gesprochen. Im Übrigen, wer Herrn O’Leary kennt, weiß, dass er das auch sehr offensiv von sich heraus anspricht. Er ist da ganz offen in diesen Gesprächen, auch was sein Geschäftsgebaren betrifft, und natürlich werden diese Dinge miteinander besprochen.
Ich habe das eben so verstanden – nur damit das klar ist zwischen uns –, dass der Minister sagte, er müsse das mit dem Personal nachhören. Insofern war es für mich klar, dass er diese Frage jetzt nicht beantworten konnte. Vielleicht stellen Sie sie jetzt noch einmal präziser.
Dennoch frage ich nach, Herr Minister. Ist Ihnen nicht bekannt, dass die Zuständigkeit für die Akquise von Fluggesellschaften in den letzten rund zwei Jahren mehrfach gewechselt hat?
Es gab Veränderungen, die wir teilweise angestoßen haben. Ich habe eben darüber gesprochen. Wir haben über ein Konsolidierungskonzept Verantwortlichkeiten verändert. Ich weiß von einer Person, die ausgeschieden ist. Das wissen Sie auch. Das ist auch öffentlich berichtet worden. Ich bin davon überzeugt, dass auch der Aufsichtsratsvorsitzende Ihnen im Ausschuss intensiver berichten kann. Es sind Personalangelegenheiten.
Herr Minister, Sie haben das Konsolidierungskonzept angesprochen. Können Sie sagen, wie sich die Entlastungen, die in den letzten zwei Jahren bei der Flughafengesellschaft vorgenommen worden sind, und die Sanierungsbemühungen derzeit insgesamt auswirken?
Frau Abgeordnete Brück, es gab zunächst ein Ziel, das mit 4,1 Millionen Euro an Einsparvolumen, Konsolidierungsmaßnahmen, beziffert war. Laut Aussage der FFHG sind die bereits umgesetzten Einspareffekte der internen Neuausrichtung in 2014 bei rund 4,8 Millionen Euro gelandet, also mehr, als eigentlich geplant gewesen ist.
Ich habe Ihnen eben gesagt, auch beim Personal haben wir etwa 70 % des Abbaupfades erreicht. Also auch dort gibt es noch weitere Einsparpotenziale, um dann am Schluss bei diesen 295 Vollzeitäquivalenten zu landen.
Nach meinem Eindruck, auch in Gesprächen mit dem Betriebsrat und der Personalvertretung, läuft das in einer sehr engen Absprache.
man sich auf einen möglichen Wechsel der Ryanair nach Luxemburg einstellt und welche Auswirkungen das für diesen Flughafen hätte?
Da bei solchen Gesprächen in meiner Begleitung immer auch der Geschäftsführer des Flughafens dabei ist, ist damit natürlich klar, dass diese Informationen, die wir zum Beispiel von O’Leary unmittelbar bekommen, auszuwerten sind und in seine Aufstellung, die Aufstellung der FFHG, einfließen sollen. Aber das sind erst einmal die internen Dinge, damit umzugehen und eine Aufstellung vorzunehmen. Die kann ich Ihnen im Moment noch nicht öffentlich darstellen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stephanie Nabinger und Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Meldungen über längere Laufzeit des Pannenmeilers in Cattenom – Nummer 3 der Drucksache 16/5802 – betreffend, auf.
2. Würde eine Überholung des Atomkraftwerks in Cattenom nach Ansicht der Landesregierung eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit die Durchführung einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach sich ziehen?
3. Wie steht die Landesregierung zu einer möglichen Laufzeitverlängerung der Atommeiler von Cattenom von 40 Jahre auf 60 Jahre?
4. Wie steht die Landesregierung zu einer Fortführung der Nukleartechnologie bis 2060 durch den Neubau von Atomkraftwerken?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Informationen, die uns vorliegen, stammen vom Vorstandsvorsitzenden der EDF, Jean-Bernard Lévy.
Er hat in seiner jüngsten strategischen Zukunftsplanung den Ersatz der 58 französischen Reaktoren durch bis zu 40 Neubauten von Atomkraftwerken in der Zeit von 2030 bis 2050 angekündigt.
Der neue Reaktortyp soll bei angeblich gleichbleibender Sicherheit kostengünstiger sein als der Neubau in Flamanville, der bislang schon 10,5 Milliarden Euro verschlungen hat und immer noch nicht am Netz ist.
Die installierte Leistung des nuklearen Kraftwerkparks, der verkündet wurde, soll hierdurch in Frankreich bis zum Jahr 2060 unverändert bei 63 Gigawatt bleiben. EDF setzt dabei weiter auf steigenden Stromkonsum, sodass der Anteil des Atomstroms nach dieser Annahme dennoch – Frankreich hat auch ein Energiewendegesetz vorgesehen – auf 50 % sinken würde.
Zu Ihrer zweiten Frage, ob auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, ist zu sagen, die EDF veröffentlichte im Jahr 2009 einen Plan für die Generalüberholung ihres alten Kraftwerkparks. Bis zum Jahr 2026 sollten hierbei 55 Milliarden Euro investiert werden.
Wir hatten das sehr genau angeschaut, weil insbesondere nach den Ereignissen von Fukushima und den Stresstests weitere Bedingungen an Erneuerungen und Maßnahmen aufgelegt worden sind, die der europäischen Natur und einheitlichen Standards genügen sollten.
Dazu gehörten verschiedene Dinge, die wir schon kritisiert haben, wie zum Beispiel die Notstromdiesel. Sie stehen jetzt im einem Bunker oder Notstandsgebäude, die dann gebunkert sein sollen. Zum Teil gibt es aber auch veraltete oder verschlissene Bauteile wie Dampferzeuger, Transformatoren, Rohrleitungen oder Rohrleitungssysteme, die die Anlagen einsatzfähig halten sollen.
EDF erhofft sich dadurch, die Anlagen für eine Laufzeit von über 40 Jahren hinaus zu ertüchtigen. Hierzu sind natürlich noch Studien und Maßnahmen notwendig, über deren Inhalt sich bisher weder die EDF noch die Atomaufsichtsbehörde abschließend geäußert haben.
Das französische Gesetz sieht vor, dass für wesentliche Änderungen an Atomkraftwerken eine neue Genehmigung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung – im Französischen ist das die Enquête publique – vorgesehen sind. Hierzu gehören auch Änderungen, die für eine Laufzeitverlängerung notwendig sind.
Bei grenznahen Anlagen ist eine grenzübergreifende Öffenlichtkeitsbeteiligung möglich, wenn entweder die entsprechende französische Präfektur zu dem Ergebnis kommt, dass die Anlage nennenswerten Einfluss auf die Umwelt im Nachbarland haben kann, oder wenn die Behörden des Nachbarlandes dies beantragen.
Jetzt können Sie sich vorstellen, was wir tun. Wir werden natürlich alle notwendigen Anträge seitens des Nachbarlandes stellen, um deutlich zu machen, dass es hier ein Interesse gibt.
Zu der Frage: Wie steht die Landesregierung zu einer möglichen Laufzeitverlängerung der Atommeiler von Cattenom
von 40 auf 60 Jahre? – Ich weiche überhaupt nicht ab, wenn ich wiederholt sage, dass wir davon nichts halten. Aus einem 40 Jahre alten Reaktor lässt sich auch nicht mit viel Geld und gutem Willen eine Anlage machen, die dann den modernen Sicherheitsansprüchen genügen könnte. So wird beispielsweise der Reaktordruckbehälter nicht erneuert, und auch die Reaktorkuppel soll nicht verstärkt werden, nach dem, was wir bisher wissen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird deswegen alles unternehmen, dass es bei solchen Verfahren für eine Laufzeitverlängerung zu einer grenzübergreifenden Öffentlichkeitsbeteiligung kommen wird, sodass wir uns dazu äußern können und unsere Belange ernst genommen werden; denn wir werden uns natürlich mit Entschiedenheit gegen eine Laufzeitverlängerung aussprechen und uns dafür einsetzen, dass diese nicht kommt.
Natürlich ist es so, dass wir dabei auf die bewährte Zusammenarbeit mit den Saarländern und den Luxemburgern reflektieren und gemeinsam mit ihnen agieren werden, um unser gemeinsames Interesse verstärkt zum Ausdruck zu bringen.
Sie haben noch gefragt, wie die Landesregierung zu einer Fortführung der Nukleartechnologie bis 2060 durch den Neubau steht. Auch da ist die Haltung eindeutig: Wir lehnen dies ab. Es ist nach wie vor eine Hochrisikotechnologie. Die ständigen Störfälle in den französischen Atomkraftwerken und im AKW Cattenom zeigen das nach wie vor.
Zur Erinnerung: Wir haben alleine in diesem Jahr in unserem Ministerium vier meldepflichtige Ereignisse der INESStufe 1 für Cattenom dokumentiert. Das belegt, dass der technische Zustand und die Betriebsführung beim französischen AKW Cattenom auch 2015 nach wie vor höchst mangelhaft ist.
Was haben wir getan? – Das ist mir wichtig darzustellen: Unsere Ministerpräsidentin hat sich noch im April dieses Jahres gemeinsam mit dem luxemburgischen Ministerpräsidenten Bettel und der saarländischen Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer an die französische Regierung gewandt, um die Sicherheit des AKW Cattenom an höchster Stelle anzusprechen. Sie wissen, auch ich schreibe regelmäßig den französischen Stellen, aber auch unserer Bundesregierung, die dann immer wieder verspricht, das Thema aufzunehmen. Leider habe ich hier noch nicht vernommen, dass irgendwelche Maßnahmen auch der Bundesregierung zu einem Erfolg geführt hätten.