Protocol of the Session on September 24, 2015

Ich erteile Frau Kollegin Elsner das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kohnle-Gros, es gibt ein Gerichtsurteil aus Berlin, das besagt, dass Männer keine Gleichstellungsbeauftragten werden dürfen.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Ich habe es im Moment nicht bei mir. Aber es gibt es wirklich.

Uns liegt der novellierte Gesetzentwurf des Landesgleichstellungsgesetzes in erster Lesung vor. Wir werden uns – Frau Kohnle-Gros und die Ministerin haben das gesagt – noch mit der Anhörung beschäftigen.

Die Novellierung ist notwendig geworden, weil sich in 20 Jahren strukturell in der Gesellschaft sehr viel verändert hat. War das LGG aus dem Jahr 1995 noch weniger verbindlich und ließ den Dienststellen viel Ermessensspielraum bei der Gestaltung von Frauenförderung, so ist die Novelle, die uns heute vorliegt, stringenter an die Lebenssituation der Frauen und Familien angepasst.

So sind zum Beispiel immer mehr Frauen nach der Familienphase zurückgekehrt. Aber es kann nicht mehr nur Sache der Frauen sein, danach vorrangig in Teilzeit zu gehen. Auch Männer, vor allem der jüngeren Generation, wollen sich mehr in die Familie einbringen.

(Christian Baldauf, CDU: Da sollte man nicht so lange reden, dann kann ich das machen!)

Das ist den Zahlen der Elternzeit zu entnehmen. Gleichzeitig wird die Gleichstellung für die Familienarbeit geschaffen. Wichtig ist allerdings, dass die Aufstiegs- und Einkommensbedingungen für Frauen und Männer die gleichen sind, damit Teilzeit auch für Männer attraktiver ist.

Die Arbeitssystematik hat sich verändert. Es gibt Telearbeitsplätze. Das erlaubt beiden Elternteilen, Teilzeitarbeit zu machen.

Die Novellierung hat vorrangig das Ziel, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Das haben Frau KohnleGros und die Ministerin schon festgehalten. Es ist ganz logisch, dass sich hier etwas überschneidet. Ich verhehle überhaupt nicht, dass das noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird, insbesondere dann, wenn wir das vonseiten der freien Wirtschaft her betrachten.

Mit dem LGG, das für den öffentlichen Dienst zuständig ist, wird es möglich werden, dass Teilzeit nicht nur in den unteren Etagen möglich ist. Nein, auch in Führungspositionen muss es möglich sein, einen Arbeitsplatz zu teilen. Es ist eine Frage der Zeit, wann in der freien Wirtschaft diese Konzeption mehrheitsfähig ist.

Bei dem Entwurf des LGG geht es um die gerechte Teilhabe von Frauen und Männern. Es geht nicht an, dass immer noch von den Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst 88 % Frauen sind. 89 % der Leitungsfunktionen werden in Vollzeit durchgeführt. Auch wenn sich der Frauenanteil in Führungspositionen von 27 % auf 30 % erhöht hat, be

steht in diesem Bereich eine deutliche Unterrepräsentanz. Dank der Initiative von Ministerin Irene Alt hoffen wir, dass durch die sehr erfolgreichen Mentorinnenprogramme, unter anderem „Mehr Frauen an die Spitze!“, langfristig ein Durchbruch geschafft wird.

Daneben hat die Novellierung des LGG – das hat die Ministerin schon gesagt – die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sehr gestärkt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Gleichstellungsbeauftragten mehrheitlich nicht rechtzeitig mit dem Personalrat beteiligt werden. Hier muss sich deutlich etwas ändern.

Leider haben die letzten 20 Jahre gezeigt, dass sich ohne gesetzliche Vorgaben keine Verbesserung ergibt.

Das LGG schreibt in diesem Bereich vor, dass ein Gleichstellungsplan erstellt werden muss. Das finde ich eine ganz wichtige Sache. Falls das nicht geschieht, ist die nächsthöhere Behörde vorgesehen. Starke Unterrepräsentanz des Geschlechts muss erläutert werden. Außerdem wird es eine Klagemöglichkeit für Gleichstellungsbeauftragte geben.

Lassen Sie mich zum Schluss festhalten: Es ist ein Anachronismus, dass wir in der heutigen Zeit teilweise noch über Gleichstellungsbemühungen diskutieren wie in den 1990er-Jahren. Glauben Sie mir, ich habe die erlebt.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Präsident, ich bin sofort fertig.

Wir haben heute die am besten ausgebildete Frauengeneration, die es je gab. Die Wirtschaft klagt über Fachkräftemangel. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern könnte das Problem lösen. Machen wir das doch einfach gemeinsam.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Kollegin Spiegel das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 20 Jahre ist nun schon das Landesgleichstellungsgesetz alt. Ich denke, es ist an der Zeit, es auf den Prüfstand zu stellen und genau darauf zu schauen, an welchen Rahmenbedingungen nachzusteuern ist und was noch ergänzt werden sollte. Meine Vorrednerinnen haben schon darauf hingewiesen, dass es um die meines Erachtens sehr wichtige Säule der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergänzt wird, die im bisherigen Gesetzentwurf noch nicht enthalten war, die aber ein wichtiger Aspekt ist, wenn es darum geht, die Gleichstellung und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranzubringen.

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – darauf möchte ich explizit hinweisen – geht es nicht nur – vor allem,

aber nicht nur – um Kinder. Ich denke, das haben zahlreiche Diskussionen im Frauenausschuss gezeigt, als wir über andere Themen gesprochen haben, es geht an dieser Stelle auch um die Pflege. Zunehmend sind Frauen und Männer von der Situation betroffen, dass sie einen zu pflegenden Angehörigen in ihrer Familie haben. Dieses Thema muss seinen Widerhall finden.

Ich denke, auch das gehört definitiv bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dazu.

Es geht im Landesgleichstellungsgesetz konkret darum, dass wir beispielsweise Fortbildungsveranstaltungen erleichtern für Menschen, die den Spagat der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgreich bewältigen wollen. Es geht darum, dass für Fortbildungsveranstaltungen Kinderbetreuung angeboten werden sollte. Es geht auch darum – auch das ist ein wichtiges Thema –, den Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen und auch für Männer – auch Männer nehmen glücklicherweise Elternzeit – zu erleichtern, dass es hier ein spezielles Augenmerk darauf geben soll, wie wir den Wiedereinstieg erleichtern können.

Ich finde ganz wichtig, es ist natürlich weiterhin ein Frauenförderungsgesetz, denn die Gleichstellung ist noch nicht erreicht. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Wir haben uns darüber im Frauenausschuss und auch hier im Parlament schon oftmals unterhalten. Es gibt noch einiges zu tun. Deswegen finde ich es umso wichtiger, dass wir durch das neue Landesgleichstellungsgesetz beispielsweise die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten explizit stärken.

Ich möchte an dieser Stelle auch den Gleichbeauftragten im Land danken, die sich teilweise mit jahrelangem Engagement für die Gleichstellung in ihren Dienststellen einsetzen, die wirklich mit großem Engagement vorangehen, und – das muss ich auch einmal sagen – in einigen Dienststellen auf sehr guten Widerhall stoßen, aber in anderen Dienststellen wirklich eine Sisyphusarbeit leisten. An dieser Stelle vielen Dank an die Gleichstellungsbeauftragten.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zugleich ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir die Gleichstellungspläne verpflichtend machen, dass es hier auch eine Sanktionierung geben soll. Einige Dienststellen sind da schon vorangegangen und sind vorbildlich in der Erstellung von Gleichstellungsplänen, auch was den Maßnahmenkatalog anbelangt, der in den Gleichstellungsplänen enthalten ist. Es geht auch darum, dass diese Gleichstellungspläne nicht zum Papiertiger werden, sondern man sich in schöner Regelmäßigkeit die Gleichstellungspläne wieder vornimmt und tatsächlich abklopft: Welche Maßnahmen konnten schon vorangebracht, vielleicht sogar verwirklicht werden? An welchen Maßnahmen müssen wir in Zukunft weiter arbeiten, um die Gleichstellung an dieser Stelle voranzubringen?

Frau Kohnle-Gros, Sie haben einige Punkte angesprochen, die uns sicherlich im Rahmen der Anhörung noch beschäftigen werden. Ich würde gern darauf eingehen, was Sie zu den traditionellen Rollenbildern gesagt haben. Ich ha

be die Formulierung nicht so gelesen. Ich glaube, man kann nicht davon sprechen, dass durch das Gleichstellungsgesetz traditionelle Rollenbilder per se auf den Kopf gestellt werden sollen. Ich denke, hier ist es wichtig, dass die Frauen und auch die Männer selbst entscheiden können. Doch es geht darum – ich denke, da sind wir schon beim Aufbrechen von Rollenbildern –, durch das Landesgleichstellungsgesetz Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Rollenbilder, wo nötig – da sehe ich noch erheblichen Nachholbedarf –, aufgebrochen werden können.

Ich sehe bei vielen Dienststellen immer noch – wenn nicht direkt, so zumindest noch indirekt – die sogenannte gläserne Decke, an der sich viele Frauen immer noch eine Beule holen.

(Glocke des Präsidenten)

Insofern gibt es noch einiges zu tun. Ich freue mich auf die Anhörung zusammen mit Expertinnen und Experten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Auch hier gibt es einen Überweisungsvorschlag, und zwar an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung – federführend – und an den Rechtsausschuss.

(Hans-Josef Bracht, CDU: Die CDU-Fraktion bittet darum, auch den Wirtschaftsausschuss mitberatend einzubeziehen!)

Gibt es Bedenken? – Keine Bedenken gegen den Wirtschaftsausschuss.

Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5542 – Erste Beratung

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten. Die Landesregierung hat zunächst die Möglichkeit der Begründung. Das Wort hat Herr Staatssekretär Kern.

Vorher, lieber Herr Staatssekretär, darf ich noch Gäste begrüßen, und zwar die Casino Gesellschaft Birkenfeld. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Herr Staatssekretär Kern, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes verfolgt zwei zentrale Ziele. Wir passen erstens die Ausschreibungsregelungen an, um eine europarechtssichere

Auswahl der besten und solidesten Bewerber um die Spielbankerlaubnisse zu gewährleisten. Zweitens berücksichtigen wir durch steuer- und abgabenrechtliche Änderungen die jeweilige Ertragskraft der rheinland-pfälzischen Spielbankbetriebe und helfen ihnen so beim Bestehen in einem schwieriger gewordenen Wettbewerb.