Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich allen danken, die diesen wirklich sehr konstruktiven Dialog zum Thema Landesnaturschutzgesetz geführt haben. Landwirtschaft, Umweltverbände, Na
turschutzverbände, die Kommunalvertreter haben lösungsorientiert und zielorientiert gearbeitet und, ich denke, ein gutes Ergebnis herbeigeführt.
Ich danke auch den Abgeordneten, vor allem der Koalitionsfraktionen, die ihre Beiträge genauso eingebracht haben.
Die Beiträge der CDU-Fraktion am heutigen Tag sind allerdings wieder einmal an Absurdität nicht zu überbieten. Wenn wir an wesentlichen Punkten über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehen, dann ist das genau da, wo wir Ihren Forderungen – falls Sie zu denen gehören, die sich auf der Bundesebene geäußert haben – und vor allem der Landwirtschaft entgegenkommen. Das ist nämlich – das ist bundesweit einmalig – der Vorrang der produktionsintegrierten Maßnahmen oder zum Beispiel der Anspruch auf Ausgleich bei den besonders geschützten Grünlandflächen. Ich kann nicht verstehen, wieso Sie uns ausgerechnet das ankreiden.
Wir haben, um das noch einmal deutlich zu machen, die EU-Ziele verfehlt, die Biodiversität zu schützen, dem Artensterben etwas entgegenzusetzen. Wir haben gerade beim artenreichen und besonders wertvollen Grünland eine enorme Abnahme. Herr Hartenfels hat das erwähnt. In Bezug auf das Referenzjahr haben wir eine Abnahme um 6,3 %. Damit ist natürlich auch die Abnahme von Orchideen, Schmetterlingen oder Wildbienen verbunden.
Ich muss auch ganz klar sagen: Wir sind zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten verpflichtet; denn wir brauchen die Natur. Ich darf noch einmal darauf verweisen, die biologische Vielfalt ist unsere Lebensversicherung. Die Ökosystemleistungen werden gemessen an 17 ausgewählten Bestandsparametern, wie zum Beispiel der Bestäubungsleistung, mit 33 Billionen Dollar bemessen, denen nur über 17 Billionen Dollar an globalem Bruttonationaleinkommen gegenüberstehen. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass diese Naturleistungen erhalten bleiben und natürlich auch für die nächsten Generationen nutzbar sind.
Wir haben Fortschritte erzielt, aber gemessen am Handlungsbedarf sind das kleine Schritte. Ja, wir haben wieder Rotmilane und Schwarzstörche. Wir haben auch wieder die Wildkatze und den Wolf. Das heißt, Lebensräume entwickeln sich wieder positiv. Das sind aber kleine Schritte angesichts des Reports des Bundesamts für Naturschutz, der jetzt gerade aktuell sagt, ein Drittel unserer Tier- und Pflanzenarten sind gefährdet. Wir müssen etwas tun. Dafür ist natürlich ein ordnungspolitischer Rahmen erforderlich.
Mit den Änderungsanträgen der CDU wird allerdings schon bewiesen, Ihnen ist Naturschutz nicht besonders wichtig. Der Vorsitzende des NABU, Sigi Schuch, äußerte zu Recht harte Kritik am Antinaturschutzkurs der CDU. Nestschutz beispielsweise für die bedrohten Arten Milan, Schwarzstorch und Ähnliches will die CDU nicht. Herr Baldauf, das ist angesichts Ihrer Äußerungen im Landtag schon etwas verwunderlich, da Sie gesagt haben: Wir erleben massive und planlose Eingriffe in Natur und Umwelt. Äcker, Wiesen, Wälder und Höhenzüge werden zu Industriegebieten umfunktioniert. – Ja, das sagen Sie, wenn es um den Kampf gegen die Windkraft geht, bei dem Sie sich an die Spitze der Bewegung stellen und sich als Naturschützer gerieren.
Dann, wenn es aber darum geht, den Schutz dieser Vögel tatsächlich zu verankern, stehen Sie auf einer ganz anderen Seite.
Natürlich will ich auch noch auf das zurückkommen, was Herr Schmitt etwas relativiert hat, nachdem ich das gestern auf der Veranstaltung der Landwirtschaftskammer noch einmal angeführt habe, da Sie uns massiv beschimpft haben. Frau Klöckner hat am Wochenende noch einmal das Güllefass geöffnet. Herr Abgeordneter Schmitt sagte in der Debatte am 30. April: „Die Naturschutzbeauftragten, die jetzt kommen, sollen nach diesem Gesetz die Landschaft beobachten und den unteren Naturschutzbehörden melden. Dadurch entsteht für uns ganz klar der Eindruck, dass eine Naturschutzpolizei eingerichtet werden soll.“
Wenn man einen Blick ins Gesetz wirft, und zwar das von 1979 von Töpfer unter der Alleinregierung der CDU von Bernhard Vogel, steht da: Die untere Landespflegebehörde soll im Benehmen mit dem Beirat für Landespflege Beauftragte für den Außendienst bestellen. Diese sollen die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft sowie über erforderliche Schutz- und Pflegemaßnahmen unterrichten. –„Soll“, aber bei uns steht „kann“. Wir haben das leider entschärft. Schade, hätten wir das einmal drin gelassen.
Ich denke, hier gab es Vorgänger und eine Gesetzesformulierung, die genau dem entspricht, was wir heute haben. Wir haben etwas entschärft. Ich denke aber, es ist wichtig, dass wir jetzt ein Landesnaturschutzgesetz haben – vorausgesetzt, Sie beschließen es jetzt auch im Landtag –, das Lösungen, die gemeinsam gefunden wurden, beinhaltet. Das haben die Abgeordneten bereits dargestellt. Der Schwerpunkt liegt bei den produktionsintegrierten Maßnahmen bei den Eingriffen, aber es ist auch die Entsiegelung aufgenommen worden. Das war beispielsweise ein Wunsch des Bauernverbandes. Dann werden die Ersatzzahlungen effektiver. Das ist ebenfalls schon dargestellt worden. Beim besonderen Schutz des Grünlandes haben wir bei §-16-Biotopen eine Verbindung mit dem finanziellen Ausgleich. Beim Horstschutz haben wir gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Forst Formulierungen gefunden, die Rotmilan, Uhu, Schwarzstorch – also die gefährdeten Vögel – besser schützen.
Ich denke, wir haben damit ein Naturschutzgesetz, das den Ansprüchen entspricht. Ja, natürlich hätte es noch weiter gehen können. Angesichts der Herausforderungen, vor die uns der Schutz der Biodiversität stellt, müssten wir eigentlich noch weiter gehen, aber es ist ein guter Kompromiss. Es ist, so sagt es auch der NABU, ein guter Schritt in die richtige Richtung. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, der Vorwurf der CDU-Fraktion, der auch im Antrag der CDU-Fraktion relativ deutlich formuliert ist, lautet, dass Sie ein Naturschutzgesetz auf den Weg bringen, für das Sie vermutlich auch eine Mehrheit von Ihren beiden Regierungsfraktionen bekommen werden, das ideologisch überfrachtet und vom tiefen Misstrauen gegenüber den Naturnutzern geprägt ist.
Den kann ich Ihnen auch belegen. Sie bringen ein, wir werden Entgelte bezahlen, wenn wir gegenüber den Bauern Auflagen machen.
Der Vertragsnaturschutz ist nicht Ihre Erfindung. Den Vertragsnaturschutz gibt es in Rheinland-Pfalz schon sehr lange. Der ist auch vernünftig. Er wurde von der CDU gefordert und von der CDU immer begrüßt; immer eine vernünftige Lösung.
Das wollen Sie aber eigentlich nicht. Ich nenne Ihnen einmal ein Beispiel: In Ihrem Gesetzentwurf steht nicht, wie viele Leute in die Beiräte kommen. Es gibt keine Oberzahl. Es steht auch nicht in ihm – das ist noch viel schlimmer –, dass die Beiräte mindestens zur Hälfte mit Praktikern besetzt sein müssen. Es ist nämlich immer saugefährlich, wenn man aus anderer Leute Leder Riemen schneiden kann. Da ist man immer sehr großzügig. Sie haben ideologisch überfrachtet Ihren Verbänden, die Ihnen vielleicht ein Stück näher stehen als der CDU – dem NABU, den anderen Naturschutzverbänden –, mit den Beiräten und den Naturschutzbeauftragten eine Macht eingeräumt, die weit über das hinausgeht, was notwendig ist, um die Kontrolle durchzuführen. Da liegt der Vorwurf.
Weshalb gehen Sie nicht auf das ein, was wir im Antrag formuliert haben? Wir würden zustimmen, wenn Sie die paar Forderungen, die über denen der GRÜNEN und der SPD liegen, erfüllen. Wenn Sie dem Antrag der CDU zustimmen, stimmen wir Ihrem Gesetzentwurf zu. Sie können eine breite Mehrheit bekommen. Dann müssen Sie aber von Ihrem ideologischen Pfad ein Stück herunterkommen und sagen, wir machen es so, dass keine weit über das Bundesnaturschutzgesetz hinausreichenden Auflagen in das Pingpong-Gesetz aufgenommen werden, damit wir es in der Praxis durchsetzen können. Dazu sind Sie aber nicht bereit.
Ich habe zu keinem Punkt in unserem Antrag gehört, dass die SPD oder die GRÜNEN argumentiert hätten, das können wir nicht mittragen. Nennen Sie doch einmal einen Punkt aus unserem Antrag, den Sie nicht mittragen können. Es würde mich stark interessieren, weshalb Sie da
nicht mitmachen wollen. Sie hat es auch nicht gesagt. Sie hat nur gesagt, was hier gesagt wurde, hat ihr nicht gefallen. Alles andere hat ihr gut gefallen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, erteile ich Herrn Abgeordneten Alexander Schweitzer für eine persönliche Erklärung das Wort. – Entschuldigung, die Frau Ministerin wollte zunächst erwidern. Dann bitte ich Sie, noch einmal Platz zu nehmen. Das Wort hat zunächst Frau Ministerin Höfken.
Ich darf den NABU-Vorsitzenden (Naturschutzbund) Schuch zitieren: Wer möchte, dass öffentliche Grundstücke nur unter wirtschaftlichen Aspekten und nicht nur unter Naturschutzaspekten betrachtet werden, wer den Nestschutz für bedrohte Arten streichen möchte, wer der landwirtschaftlichen Intensivnutzung und den für Tourismus und Nutzung ausgewiesenen Naturparken den eindeutigen Vorrang vor dem Naturschutz einräumt, der entlarvt seine Naturerhaltungsziele selbst als Sonntagsreden. – Das sagt er zur CDU. Dem habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte nicht vor, in die Debatte einzugreifen. Herr Kollege Billen hat sich zu einem vermeintlichen Interview geäußert, das ich gegeben haben soll, und zu einer Aussage, die ich in diesem vermeintlichen Interview gemacht haben soll. Mein Zwischenruf, den er als unqualifiziert bezeichnet hat, hat nur dazu gedient, ihn dazu zu bringen, die Quelle darzulegen. Darauf hat er immer noch nicht reagiert. Ich möchte Ihnen gerne anbieten, Ihnen die Quelle für dieses vermeintliche Zitat zu nennen.
Ich hatte gegenüber der „dpa“ mit Blick auf die Auseinandersetzung heute und den Landesnaturschutz gesagt: Die Landwirte müssen als Partner des Naturschutzes gewonnen werden. –
Lieber Herr Billen, das ist das Gegenteil dessen, was Sie mir unterstellt haben. Sie haben mir unterstellt, ich würde aufrufen, dass die Landwirte und Bauern in RheinlandPfalz von irgendjemandem zu irgendetwas gezwungen
werden. Ich fordere Sie auf, das klarzurücken. Ich habe Ihnen gerade das Zitat genannt. Das habe ich nicht gesagt.
Es geht nicht, dass Sie hier die Wahrheit drehen und verändern, damit es in Ihre eigene Argumentation passt.
Lieber Herr Billen, überprüfen Sie die eigene Argumentation. Aber Sie können nicht mich dazu heranziehen, mit falschen Zitaten Ihre eigene Argumentation zu unterstützen. Das war mir einfach wichtig.
(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Billen, CDU: Ich kann Ihr Zitat bestätigen!)
Herr Billen, das sieht die Geschäftsordnung nicht vor. Sie müssen das an anderer Stelle öffentlich machen.
Die Regelungen für eine persönliche Erklärung sehen es nicht vor, dass eine Erwiderung erfolgt. Sie sind gebeten worden, eine Richtigstellung vorzunehmen. Das müssen Sie an anderer Stelle machen als von diesem Pult aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung, da ich keine weiteren Wortmeldungen mehr sehe.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5569 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5571 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5621 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4910 – unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS