Die regierungstragenden Fraktionen haben zur abschließenden Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge zum Einzelplan 03 – Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur – eingebracht. Mit diesen Änderungsanträgen sollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Einnahmen der Bundesmittel aus den Erlösen der Vergabe Digitale Dividende II sowie der korrespondierenden Ausgaben für den Breitbandausbau etatisiert werden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU empfohlen, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2015 anzunehmen.
Soweit ich die Zeichen der Fraktionen verstanden habe, wird auf eine weitere Berichterstattung zu den Punkten 6 und 7 verzichtet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir können thematisch direkt an den vorherigen Tagesordnungspunkt anschließen; denn die Flüchtlingshilfe, die Flüchtlingspolitik bildet auch den Schwerpunkt für den heute zur zweiten und dritten Beratung anstehenden Nachtragshaushalt 2015.
Darüber hinaus werden im Nachtrag aktuelle Entwicklungen nachvollzogen, Investitionen von finanzschwachen Gemeinden und Landkreisen unterstützt und Vereinbarungen zwischen Landes- und Kommunalebene finanziell umgesetzt.
Warum das alles in Form eines Nachtragshaushalts? – Gerade die Ausgaben im Asylbereich sind rechtlich zwingend. Dass der Weg eines Nachtrags allerdings beschritten wird,
zeigt, dass die Regierungskoalition mit offenen Karten spielt und wichtige Bereiche mit regelt, bei denen mit den Kommunen Einvernehmen erzielt werden konnte, zum Beispiel beim Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für die unter Dreijährigen.
Der Regierungsentwurf sah eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Erstaufnahmeeinrichtungen auf 58 Millionen Euro vor und bei den Erstattungen des Landes an die Kommunen für die Versorgung der Flüchtlinge im Anschluss daran 60 Millionen Euro.
Eine neue Prognose des Bundesamtes hat diese Prognosen dann als überholt erscheinen lassen und es erforderlich gemacht, nochmals um insgesamt 30 Millionen Euro aufzustocken.
Dabei will ich aus finanzpolitischer Sicht betonen, dass die zusätzlichen Ausgaben nicht dadurch entstehen, dass wir diesen Beschluss fassen, dass wir sie in den Haushalt hineinschreiben, sondern die Ausgaben entstehen, weil die Menschen in größerer Zahl kommen und einen Anspruch auf ordentliche Versorgung hier vor Ort haben, und dieser Anspruch ergibt sich nicht aus Landesrecht, sondern aus Bundesrecht und natürlich vor allem aus den ethischen Grundsätzen, die uns alle einen sollten.
Die Landesregierung hat zugesagt, die damit verbundene Erhöhung der Ausgaben soweit wie möglich im Vollzug gegenzusparen. Drei Viertel des Haushaltsjahres sind bereits vorbei. Die CDU-Fraktion hat den Vorschlag gemacht, eine globale Minderausgabe vorzusehen. Das ist ein Vorschlag, mit dem man sich ernsthaft auseinandersetzen kann. Wir glauben aber, dass in Anbetracht des fortgeschrittenen Haushaltsjahres das eben nicht mehr ohne Weiteres sinnvoll ist und damit nicht mehr eingespart würde als bei der Zusage, auf die ich gerade hingewiesen habe.
Weitere Anregungen aus der CDU-Fraktion kann ich jetzt nicht mehr so ernst nehmen. Anregung 1 war, Steuereinnahmen zu erhöhen. Das ist wirklich im Ernst kein Gegenfinanzierungsvorschlag. Die Steuereinnahmen gehen ein, oder sie gehen nicht ein. Die Regierung hat vorsichtig veranschlagt. Genau das fordern Sie immer. Das steht in der Landeshaushaltsordnung. Dass jetzt ausgerechnet die CDU fordert, mehr Steuereinnahmen in den Haushalt zu schreiben, verwundert sehr.
Was den Ansatz der Steuereinnahmen angeht, können Sie sich heute zum vierten Mal von der Ministerin erklären lassen, warum der so zutreffend ist, wie er gewählt wurde.
Zweitens, die Investitionsmillionen, sagt die CDU, des Bundes würden auch zur Entlastung unseres Landeshaushalts führen. Das ist jetzt eine Bemerkung, die eigentlich die Kommunen aufhorchen lassen müsste, denn das Geld – so ist es zumindest unser Vorhaben – soll an die finanz
Drittens, die angekündigten 6 Milliarden Euro des Bundes – haben Sie auch geschrieben, Herr Schreiner – würden auch zur Entlastung beitragen. Da empfehle ich eigentlich, die Jahreszahlen in Ihrer Pressemitteilung vom 11. September noch einmal zu überprüfen. Das wird erst 2016 bei uns eingehen, hilft uns jetzt akut auch nicht weiter.
Es bleibt festzuhalten, auch mit dem Nachtrag werden die beiden geltenden Schuldenobergrenzen mit Sicherheitsabstand eingehalten und der Konsolidierungskurs, also der Weg bis zum Jahr 2020, nicht infrage gestellt. Kein einziger Vorschlag aus der CDU-Fraktion würde über unsere Vorschläge hinaus im Ergebnis zu einer Reduzierung der Nettokreditaufnahme führen, es sei denn zulasten der Kommunen. Ich glaube, so muss man es formulieren.
Die anderen Schwerpunkte kann ich Anbetracht der Zeit nur kurz nennen. Einvernehmen gibt es mit den Kommunen über die Ausgestaltung des kommunalen Investitionsprogramms 3.0 in Rheinland-Pfalz. Wir werden die Verwendungsmöglichkeiten nicht einschränken und über einen eigenen Landesanteil in Höhe von 32 Millionen Euro mehr Investitionen ermöglichen, als es nur mit dem Bundesprogramm möglich wäre.
Die Umsetzung dieses Investitionsprogramms soll in Form eines Sondervermögens erfolgen, also genauso wie auf der Bundesebene auch. Hierüber haben wir unterschiedliche Auffassungen.
Ich denke, wenn es überhaupt Gründe gibt, ein Sondervermögen einmal einzurichten, dann sind diese hier gegeben. Konkrete Zweckbindung der Bundesmittel, die mehrjährige Betrachtung, die Kombination mit Landeszuschüssen, die Flexibilität des Mittelabrufs, das sind vier Argumente, die jedenfalls für diese Organisationsform sprechen.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt war es möglich, im Deckblattverfahren noch 15 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen, also zur Unterstützung der sogenannten NGA-Strategie des Landes, der Landesregierung, des Landes Rheinland-Pfalz. Diese Strategie wird mit Mitteln aus der Versteigerung von Funkfrequenzen unterstützt, sogenannte Digitale Dividende II, glaube ich, heißt es bei den Fachleuten.
Außerdem haben wir noch einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion vorliegen. Dazu ist in der bildungspolitischen Aktuellen Stunde schon das Vernünftige gesagt worden. Aus dem eigenen Erleben beim Lernen fremder Sprachen kann ich mich den Argumenten der Kollegin Bettina Brück in diesem Fall anschließen.
Noch eine abschließende inhaltliche Bemerkung zur Flüchtlingssituation, die hier ihren finanzpolitischen Nachschlag findet. Die hohe Zahl an Asylbewerbern ist für unser Land natürlich eine Herausforderung. Das sollte man nicht bagatellisieren. Fragen und Probleme müssen offen angesprochen und sachlich gelöst und beantwortet werden.
Unser Dank gilt allen, die sich engagieren, im Ehrenamt, also komplett in der Freizeit, oder im Hauptamt, wobei die Arbeitszeit im Moment deutlich über das normale Pensum hinausragt.
Unsere gemeinsame Aufgabe – so denke ich – sollte es sein, offener oder auch unterschwelliger Stimmungsmache gegen Flüchtlinge entschieden gegenzutreten, wo immer sie uns begegnet. Dazu gehört wiederum ein finanzpolitisch besonnener Umgang mit diesen Fragen.
Ich möchte aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass Herr Dr. Alt sechs Minuten und 50 Sekunden gesprochen hat.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Nachtragshaushalt 2015 ist notwendig. Er war überfällig, aber er ist handwerklich schlecht gemacht.
Die Änderungsanträge der CDU zeigen, Rheinland-Pfalz kann die Flüchtlinge, die zu uns in unser Land kommen und hier Schutz suchen, auch ohne neue Schulden und ohne zusätzliche Kreditermächtigungen in Höhe von 95 Millionen Euro versorgen.
Der Nachtragshaushalt war notwendig, deshalb kann die CDU auch all diesen Ausgabeermächtigungen, die dort stehen, zustimmen. Wir haben den Deckblättern von SPD und GRÜNEN, mit denen jetzt im Deckblattverfahren noch zusätzliche sinnvolle Ausgaben auf den Weg gebracht worden sind, zugestimmt; denn das Geld brauchen wir, damit Flüchtlinge in unseren Städten und Gemeinden ein Dach über den Kopf bekommen. Das Geld ist für ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit; denn diese Menschen haben mehr verdient als nur warme Worte, und das ist Geld gegen den Investitionsstau in unseren Kommunen, wenngleich das alles nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und die Infrastruktur unter unseren Händen zerbröckelt.
Schon bei der Aufstellung des laufenden Doppelhaushalts im Herbst 2013 haben wir darüber diskutiert, dass das Geld nicht reichen würde. Die Zeit seither zeigt, dass im
Am 2. Juli 2014 war die erste außerplanmäßige Ausgabe. Es ging damals um 45,3 Millionen Euro im Ministerium von Frau Alt, damals wie auch jetzt 2015 ohne konkrete Gegenfinanzierung. Aber im Ergebnis wurde im Einzelplan 07 nach diesem Termin im Juli 2014 im Vollzug alles gestrichen, was ging. Letztendlich ist das dann jedoch nicht den Flüchtlingen zugute gekommen, und die Betreuung der Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz hatte dadurch, dass man nicht mit einem regulären Haushalt oder Nachtragshaushalt gearbeitet hat, sondern mit außerplanmäßigen Haushaltsmitteln, gelitten.
Dann gab es im Sommer dieses Jahres, am 15. Juni, die zweite außerplanmäßige Ausgabe für die Flüchtlinge. Damals ging es um 80 Millionen Euro. Wir hatten schon 2014 angemahnt, dass es einen Nachtragshaushalt braucht. Insofern war dieser jetzt überfällig.
Der erste Irrtum wäre, in Rheinland-Pfalz könnten jetzt mehr Kindertagesstätten gebaut werden. Das haben Sie vorhin in einem Nebensatz gesagt. Es ist richtig, dort stehen 25 Millionen Euro, aber diese 25 Millionen Euro im Nachtragshaushalt lösen höchstens den Investitionsstau, den Förderstau auf. In Wahrheit ist es so, dass in Kapitel 07 05 „Jugend“ für den Kitabau im Jahr 2013 noch 32 Millionen Euro standen, im nächsten Jahr 2014 waren es 20 Millionen Euro, und im regulären laufenden Haushalt stehen für dieses Jahr gerade noch einmal 5 Millionen Euro.
Die 25 Millionen Euro, die Sie jetzt richtigerweise draufsetzen, dienen lediglich dazu, wieder auf das Niveau bzw. noch nicht einmal auf das Niveau von 2013 zu kommen.