Damit wird die Fortbildungsplanung insgesamt verbindlicher, was auch wichtig und keineswegs als Zwangsmaßnahme zu sehen ist, sondern tatsächlich als ein Qualitäts
Besonders wichtig ist für uns auch, dass das von Rot-Grün eingebrachte Fortbildungsbudget, das wir in diesem Doppelhaushalt eingebracht haben, gesetzlich festgeschrieben wird, damit Schulen davon profitieren können.
Ich denke, wir sollten dieses Gesetz im Sinne des lebenslangen Lernens begreifen, im Sinne eines Zitats von Gerhart Hauptmann: Sobald man in einer Sache Meister geworden ist, soll man in einer neuen Schüler werden. – Genauso ist es. Lernen findet lebenslang statt. Das manifestiert sich jetzt auch in diesem Gesetzentwurf.
Im Ausschuss wollen wir uns selbstverständlich auch in einer Anhörung mit den Anmerkungen der Verbände intensiv auseinandersetzen.
Danke, Herr Präsident! – Liebe Frau Dickes, die Dimension der Inklusion scheint bei Ihnen noch nicht angekommen zu sein.
Sonst würden Sie bemerkt haben, wie wichtig es in der Tat ist, dass wir in allen Phasen der Lehrerbildung, der Fortund der Weiterbildung, darauf einen besonderen Schwerpunkt legen. Meine Vorrednerinnen haben das sehr gut herausgestellt. Sie haben es trotzdem noch nicht akzeptiert. Das macht aber nichts; denn wir werden noch weitere Kontakte haben, bei denen wir darüber reden können.
Wir haben schon in der Vergangenheit sehr viel Wert darauf gelegt, dass Eltern und auch Lehrerinnen und Lehrer auf die Wahl des Schulorts, aber auch auf die Begleitung der Kinder und Jugendlichen vorbereitet werden müssen. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung fordert nämlich die UN-Behindertenrechtskonvention für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen des lebenslangen Lernens. Somit darf kein Mensch vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.
Wir haben in einem ersten Schritt dazu – das wurde bereits erwähnt – das Wahlrecht der Eltern auf die Schulform ihres Kindes im Schulgesetz mit Wirkung zum 1. August 2014 festgeschrieben.
haben in ihrer Empfehlung vom März 2015 zur Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt darauf verwiesen, dass Schülerinnen aller Schularten mit den unterschiedlichsten Begabungen und Entwicklungspotenzialen ein Recht auf gemeinsamen Schulbesuch haben. Ich möchte an dieser Stelle erneut deutlich machen, dass die für alle Schularten gemeinsame weitere Entwicklung der inklusiven Kompetenzen der Lehrerinnen Ziel des heute vorgelegten Gesetzes ist. Alle Lehrerinnen stehen heute schon vor erhöhten Anforderungen in der Diagnostik, Beratung und Förderung auch von Hochbegabten, aber auch in der Herausforderung des schulischen Alltags. Auch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind eben nicht für heterogene Lerngruppen gerüstet. Auch hier setzt das neue Gesetz an.
Es ist sein erklärtes Ziel und zugegebenermaßen auch Grund für seinen sperrigen Titel, die inklusive Kompetenz der Lehrkräfte in allen Phasen der Lehrerkräftebildung zu stärken, um sich für künftige Entwicklungen in unserem Schulsystem fit zu machen.
Die guten Beispiele, die es an unseren Schulen bereits gibt, wurden schon erwähnt. Es sind nicht gerade wenige, die belegen, welchen Erfolg für die persönliche Schulkarriere/Bildungskarriere eines Kindes Binnendifferenzierung und individuelle Förderungen haben. Ein inklusives Schulsystem entwickelt sich im engen und intensiven Dialog mit allen Beteiligten, und es ist eben immer auch noch eine Haltungsfrage. Wo gibt es dazu aber bessere Ausgangspunkte als bei der Zusammenführung und Weiterentwicklung der vorhandenen Kompetenzen aller Schularten, aller Lehrerinnen und Lehrer, aller Professionen, die in der Schule ihre Arbeitsplätze haben? Die Vielfalt der Begabungen erfordert nämlich vielfältige Unterstützung und unterschiedlichste methodisch-didaktische Ansätze.
Noch einmal: Angesichts der besonderen Bedeutung der Inklusion und der wichtigen Rolle, die entsprechend qualifizierten Lehrkräften zum Gelingen einer inklusiven Beschulung zukommt, ist es konsequent, dass das vorgelegte Gesetz alle Phasen der Lehrerbildung, Fort- und Weiterbildung umfasst und aufeinander abstimmt.
Frau Kollegin Brück hat bereits deutlich gemacht, dass es uns sehr wichtig ist, hierbei unterschiedliche Bausteine in den Blick zu nehmen. Ich will das an der Stelle nicht alles wiederholen. Es ist aber vielleicht erwähnenswert, dass einerseits die unter schulischen Aspekten besonders wichtigen Fort- und Weiterbildungen den einen Schwerpunkt in der Fortbildungsplanung der Lehrerinnen und Lehrer haben, aber andererseits daneben die persönlichen Fortbildungen weiterhin ihren Bestand haben.
Die Frau Ministerin hat auf die jüngst veröffentlichte repräsentative Studie der Bertelsmann Stiftung „Wie Eltern Inklusion sehen: Erfahrungen und Einschätzungen“ hingewiesen. Diese hat empirisch festgestellt, dass die Mehrheit der Eltern Inklusion als wichtig für die Gesellschaft einschätzt. Nicht nur dies, sondern sie hat auch festgestellt, je mehr Berührungspunkte für eine Familie mit Inklusion bestehen, desto höher ist auch die Offenheit und Zustimmung für inklusionspädagogische Konzepte.
trag zur didaktischen Verbreitung der notwendigen pädagogischen Konzepte, und zwar an allen Schulen. Ich freue mich deshalb auf die weitere Beratung.
Liebe Frau Dickes, ich wage noch zu erwähnen, dass es nicht nur den VBE gibt. Wenn Sie die anderen Stellungnahmen gelesen haben, wissen Sie, dass wir überdurchschnittlich viel Lob dafür bekommen haben.
Ich freue mich auf die Anhörung, die wir sicherlich durchführen werden, und die weitere Beratung im Ausschuss sowie auf die zweite und dritte Lesung.
Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Dickes das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von 4 Minuten und 45 Sekunden.
Frau Kollegin Brück, ich freue mich, dass Sie zu Beginn betont haben, dass die SPD zu diesem Gesetzentwurf eine eigene Meinung hat. Wir hatten in der vergangenen Woche ein Gespräch mit einem Lehrerverband, der völlig irritiert meinte, er habe versucht, mit Ihnen darüber zu sprechen, aber Sie hätten gesagt, Sie kennen das Gesetz noch nicht. Es ist aber schön, dass Sie mittlerweile dazu eine eigene Meinung entwickelt haben. Dieser Lehrerverband hat übrigens gesagt,
Auf den Lehrer kommt es an. Das sehen wir in der Tat so. Frau Brück, Sie haben gesagt, Sie haben sich gewundert, dass ich es nicht bringe, auf den Lehrer kommt es an. Hattie hat ganz klar gesagt, es ist die Fachlichkeit, die einen Lehrer auszeichnet. Das, was Sie hier machen, ist ein Herabsetzen der Fachlichkeit.
Das eine ist das Thema Weiterbildung auf der Fachebene. Da wird massiv gekürzt. Wenn wir heute sagen, aus dem Topf, den wir haben, geben wir massiv in eine Richtung, bleibt für den Rest nicht mehr so viel übrig. Das, was Sie hier anstreben, ist aber auch das Ende der Fachlichkeit im Bereich der Förderpädagogik. Auch das wurde von ganz vielen so kritisiert. Sie wollen alle Lehrkräfte im Bereich der Inklusion fortbilden, aber diese Fortbildung findet auf absoluter Schmalspur statt; denn Module in allen Phasen der Lehrerbildung ersetzen definitiv kein Studium der Sonderpädagogik. Wenn ich mir das anschaue, ein Praktikum an einer Schwerpunktschule macht keinen Fachlehrer und führt nicht zu einer guten Ausbildung.
Für mich muss ich sagen, wenn künftig alle unsere Lehramtsstudierenden an einer Schwerpunktschule ein vierwöchiges Praktikum absolvieren und sich diese Schulen in diesem Bereich intensiv engagieren müssen, sehe ich darin nicht unbedingt eine hohe fachliche Qualität der Ausbildung, weil diese jungen Menschen relativ wenig mitbekommen werden.
Frau Ratter oder Frau Brück, Sie haben eben gesagt, der Satz, dazu bin ich nicht ausgebildet, soll in die Mottenkiste. Sie sehen das, was Sie heute vorlegen, als Ausbildung in Richtung Inklusion an. Ich glaube eher, dass wir damit langfristig in Richtung auf ein Spargesetz gehen; denn wir brauchen, wenn alle ausgebildet sind, für alle Professionen überhaupt keine Förderlehrer mehr.
Ich möchte zwei Punkte aus Ihrem Gesetz aufgreifen, die für mich die eigentliche Intention ausdrücken. Frau Brück, dabei handelt es sich um Zitate aus Ihrem Gesetz bzw. der Begründung dazu. „Durch die Praktika an Schwerpunktschulen sollen die Studierenden aller Lehrämter Einblicke in inklusiven Unterricht gewinnen und grundlegende Kompetenzen erwerben.“ Bei so wenig Schwerpunktschulen im Vergleich zu so viel Studierenden sollen grundlegende Kompetenzen erworben werden.
Ich möchte einen zweiten Punkt im Bereich der zweiten Phase der Lehrerbildung erwähnen. Durch ein Modul im Referendariat haben Sie folgende Erwartung: Reflexionsdiagnose, Beratungs- und Kooperationskompetenz sowie Innovationsbereitschaft sind im Hinblick auf dieses Ziel in besonderer Weise zu fördern. – Sie erwarten ernsthaft Diagnose-, Beratungs-, Kooperations- und Reflexionskompetenz im Bereich der Inklusion. Ich glaube, wir überfordern unsere Lehrerinnen, wenn wir mit einem Modul erwarten, dass sie künftig alles können, was wir die ganze Zeit gefordert haben.
Das sind Ressourcen mit fachlich ausgebildeten Sonderpädagogen. Ich glaube nicht, dass Sie mit solch einem Gesetz die tatsächlichen Probleme im Bereich der Inklusion lösen werden, weil wir da grundlegend mehr Ressourcen und nicht eine Umschichtung brauchen, wie Sie die vornehmen.
Frau Ratter, Ihnen steht noch eine Redezeit von einer Minute und zehn Sekunden zur Verfügung. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Ratter das Wort.
nicht auf, das stimmt. In der Tat habe ich gestern Abend die Gelegenheit gehabt, mit dem VBE zu reden, Sie offensichtlich auch, Sie reproduzieren einfach die Meinung von Herrn Boldt.
Insofern bin ich ein wenig irritiert; denn natürlich habe ich ihm erklärt, dass es nicht darum geht, grundständige Sonderpädagogen in der Fortbildung der Gymnasiallehrer, Realschullehrer plus und Ähnlichem auszubilden, sondern es tatsächlich um grundlegende Kompetenzen schon im Praktikum geht, auch im orientierenden.
Dort geht es zum Beispiel um Formen der Zuwendung. Das geht jungen Leuten manchmal sehr wohl ab, aber auch älteren. Das ist ganz unterschiedlich. Es geht darum, Unterschiede zunächst einmal zu erkennen, sich, was die Studierenden anbelangt, für das sensibilisieren zu lassen, was man in der Theorie möglicherweise schon gehört und gelernt hat, und damit Theorie und Praxis miteinander zu verzahnen. Später in den vertiefenden Praktika wird man das mit Sicherheit noch verstärkt weiterentwickeln können.
Was Sie über die Fachebene gesagt haben – jetzt habe ich noch 8 Sekunden –, kann ich überhaupt nicht gelten lassen; denn natürlich geht es um Fachdidaktik und andere Kompetenzen, die in heterogenen Lerngruppen neu aufgestellt werden müssen.