Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir jetzt die zweite Beratung über das Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte haben; denn auch ich habe, wie Sie alle, ein Interesse daran, dass wir attraktive, wettbewerbsfähige und leistungsfähige Innenstädte haben und die Menschen sie auch lieben, ob sie nun größer oder kleiner sind.
Ich glaube, damit sind wir genau an einem wesentlichen Punkt; denn die europäische Stadt ist nicht immer groß, und sie ist nicht immer eine Metropole. Sie hat ganz andere Formate, aber im Wesentlichen ist sie lebendig.
Genau um diese Lebendigkeit der Städte dreht sich dieses Gesetz. Herr Brandl, deswegen darf ich Ihnen sagen, die Projekte, die wir bei uns im Haus, im Wirtschaftsministerium, zur Weiterentwicklung innerstädtischer Netzwerke haben, sind sozusagen eine Fortschreibung.
Der nächste Schritt bzw. das LEP-IV-Gesetz ist der nächste Schritt zu den Projekten, die wir hier haben, gewesen; denn wir wollten überprüfen, ob die Business Improvement Districts (BID), wie sie sich in den Metropolen und in Hamburg nennen, wo sie gut funktionieren, oder in anderen Städten – Sie haben in der Anhörung einige benannt und diskutiert –, genauso für Rheinland-Pfalz ihre Wirkung entfalten können wie in europäischen Städten mit einer anderen Dimension.
Darauf zielten diese Netzwerkprojekte ab. Wir sind der Überzeugung, in Rheinland-Pfalz wird das Gesetz auch seine Wirkung entfalten und deshalb ein Gegengewicht zu der uns bekannten negativen demografischen Entwicklung setzen, unter der unsere Städte leiden.
In der Folge haben wir es mit vermehrtem Leerstand, Verfall von zentralen innenstadtrelevanten Immobilien, dem Verlust zentraler identitätsstiftender Gebäude und dem Verlust von vielfältigen Handelsstrukturen zu tun. Dieses Instrument, dieses Gesetzes soll dagegen helfen.
Wie soll es helfen? – Wir haben es vorhin schon gehört: vor allem durch eine nachhaltige dialogorientierte Wirtschaftsund Standortpolitik, mit einem Instrument, welches die Akteure der unterschiedlichen Bereiche zusammenbringt.
Welches sind die Akteure? – Es sind natürlich die privaten Akteure, die Immobilieneigentümer, aber es ist in diesem Fall auch die kommunale Politik, die mit einer Satzung konkret den Rahmen bildet und damit auch Rechtssicherheit für die Privaten geben soll, damit die öffentlichen Funktionen, nämlich die Vorsorgefunktion der Innenstädte wie die Nahversorgung, erhalten bleiben können.
Das ist ein Auftrag, den unser Landesentwicklungsprogramm so vorsieht. Insofern passt das Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte in die Folge der anderen rahmengebenden Instrumente in diesem Land, um nachhaltiges lokales Wirtschaften zu ermöglichen.
Wir wollen sie also fit machen unsere Städte und den Herausforderungen des demografischen Wandels, der Digitalisierung im Handel und dem verstärkten Online-Handel etwas entgegensetzen.
Wir stärken vor allem auch die Ideen, Herr Abgeordneter Schlagwein hat es vorhin gesagt. Wir gehen davon aus, dass die privaten Akteure mit vielfältigen Ideen aufwarten werden. Wir freuen uns dann über die Entfaltungsmöglichkeiten, die das Gesetz gibt.
Ich möchte noch auf eine Anregung eingehen, nämlich auf die Anregung der Experten, das Quorum, um das es in § 6 Abs. 6 des Gesetzentwurfs geht, von 25 % auf 33 % zu erhöhen. Dem wird gefolgt. Es entspricht den Regelungen in der überwiegenden Mehrheit der anderen Bundesländer. Ich finde es völlig unproblematisch und gut zu sagen, dass wir uns in der Folge der anderen bewegen, die die Einbeziehung aller Immobilieneigentümer vorsehen und weiterhin als wichtig erachten.
Der Aufbau innerstädtischer Netzwerke ist bedeutsam, um ein erfolgreiches Bussiness Improvement District zu etablieren. Ohne diese Netzwerke wird kein BID funktionieren, deswegen ist natürlich das Quorum relevant.
Die Landesregierung plant, die Privatinitiative zur Förderung attraktiver, wettbewerbsfähiger und leistungsfähiger Innenstädte, die fit für die Herausforderungen der negativen demografischen Entwicklung, der Digitalisierung und des damit verbundenen Strukturwandels sind, durch diese Netzwerke zu aktivieren.
(Thomas Weiner, CDU, meldet sich mit der blauen Karte zu einer Kurzintervention – Zurufe von der SPD: Ah! – Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)
Weitere Änderungen wird natürlich die Evaluation ergeben, und ich bin sicher, dass durch die Evaluation auch das Instrument der Hilfe zur Selbsthilfe noch einmal entsprechend überprüft werden kann. Ich glaube, auch das ist eine gute Initiative, und ich möchte von diesem Podium aus an alle appellieren – vor allem an die Immobilieneigentümer –, nutzen Sie das neue Instrument zum Wohle der Innenstädte, und nutzen Sie es auch zur Wertsteigerung der Immobilien. Immobilien sind auch dann besonders wertvoll, wenn sie lebendig sind. Beleben Sie gemeinsam mit dem Handel, den Architekten, den Künstlern, Stadtplanern, Kreditinstituten und Bürgermeistern sowie Verwaltungsfachleuten die Idee der europäischen Stadt!
Frau Ministerin, wenn wir die Akzeptanz der BIDs erhöhen wollen – was auch durch die Drittelregelung vorgesehen ist, dass wir die Hürde etwas erhöhen, damit mehr zustande kommen –, dann muss auch für die Menschen einfach zu errechnen sein, was auf sie zukommt. Unser Änderungsantrag dient dazu, dass jeder leicht nachvollziehen kann, wie viel Eurocent pro Quadratmeter und Monat es ausmacht.
Ich wette, dass nicht einmal Sie in der Lage sind vorzutragen, wie es sich nach den Einheitswerten nach dem jetzt vorgesehenen § 8 für einen Eigentümer errechnet, und das macht das Ganze später in der Praxis schwieriger. Sind Sie dazu in der Lage, heute einmal ein Rechenbeispiel zu geben? – Dann treten Sie ans Pult und tun es. Ansonsten bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, wir kommen damit zur Abstimmung in folgender Reihenfolge. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5293 – ab. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5335 – ab. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag der CDU mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4934 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen abschließend noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5318 –. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2015/2016 (LBVAnpG 2015/2016) Gesetzentwurf der Landesregierung –Drucksache 16/5174 – Zweite Beratung
Vielen Dank, Herr Präsident! In gebotener Kürze: Durch Beschluss des Landtags vom 1. Juli 2015 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Beide Ausschüsse haben darüber beraten, die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/5174 – in zweiter Beratung. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer stimmt für den Gesetzentwurf? – Auch in der Schlussabstimmung ist das
Kommission für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5262 –
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 16/5306 –
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wurde vom Präsidenten des Landtags im Einvernehmen mit den Antragstellern, also allen Fraktionen dieses Hauses, an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur überwiesen.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Antrag in seiner 34. Sitzung am 16. Juli 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet einstimmig: Der Antrag wird angenommen.