Positiv muss vermerkt werden, dass viele Anliegen, zum Beispiel im Strafvollzug, zum Anlass genommen werden, um getroffene Entscheidungen noch einmal zu überdenken. Zwar wird dem Anliegen nicht in jedem Fall entsprochen und abgeholfen, aber allein die Tatsache, dass sich der Entscheidungsträger noch einmal mit dem Fall befasst und die Entscheidung begründet, kann zumindest zu einer Entspannung führen. Das ist eine nicht zu unterschätzende Leistung.
Als Beispiel seien die Sparmaßnahmen beim Justizpersonal und dem damit verbundenen Personalmangel angeführt. Kommen dann noch Krankheitstage dazu, ist ein geregelter Tagesablauf nicht mehr umzusetzen. Dann fehlt natürlich auch noch die Zeit, den Gefangenen ausführlich den Grund zum Beispiel für die verkürzte Freizeit zu erläutern. Das hat aber erhebliche negative Auswirkungen auf den Alltag der Gefangenen. Verschlechtert sich dadurch die Stimmung in der Einrichtung, kann dies auch schon einmal zu sicherheitsrelevanten Situationen führen.
Zusammenfassend zeigt sich klar und deutlich, dass das Petitionsrecht unverändert wichtig und weiterhin unentbehrlich ist.
Abschließend möchte ich mich auch im Namen der CDU herzlich für die konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, Herrn Burgard, seinem Stellvertreter, Herrn Linn, und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro des Bürgerbeauftragten bedanken. Danken möchte ich auch den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen im Petitionsausschuss, aus der Strafvollzugskommission und selbstverständlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich es begrüßen, dass es heute möglich ist, so früh am Sitzungstag über die Jahresberichte des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten zu sprechen; denn wenn wir über die Petitionen reden, dann reden wir über ein niedrigschwelliges Beteiligungsrecht. Eine Mitzeichnung oder eine Unterschrift genügt, um ein Anliegen auf die Tagesordnung eines Landtagsausschusses zu setzen. Wenn wir darüber reden, dann reden wir über ein allgemeines Recht und damit auch über eine Arbeit im Dienste der Grundrechte und der Demokratie.
Dieses niedrigschwellige Bürgerrecht führt auch dazu, dass viele kleinere Anliegen vom Petitionsausschuss und vom Bürgerbeauftragten behandelt werden. Dabei geht es zum Beispiel um den Misthaufen, der angeblich nicht – wie vorgeschrieben – alle sechs Monate umgeschichtet wird. Es geht um einzelne Parkplätze, Poller und Verkehrsschilder. Es geht auch manchmal darum, dass eine Petition nötig ist, damit ein Schreiben oder eine E-Mail beantwortet wird. Die Stärke des Petitionsrechts ist es, dass alle Anliegen vom Bürgerbeauftragten bearbeitet und letztlich auch vom Petitionsausschuss behandelt werden und es die Möglichkeit gibt, sich mit allen Anliegen an den Landtag zu wenden.
Es gibt auch Grenzen des Petitionsrechts, beispielsweise die Aufgaben der Gerichtsbarkeit. Der Petitionsausschuss kann sich nicht in Fragen einmischen, die von den Gerichten entschieden werden. Dabei geht es auch um die Gewaltenteilung. Natürlich kann sich ein Petitionsausschuss auch nur sehr eingeschränkt um Dinge kümmern, für die eine umfangreiche fachliche Prüfung nötig ist, zum Beispiel bei Sorgerechtsfragen oder der Frage, ob sich Gefangene für Vollzugslockerungen eignen. In solchen Fällen kann die Entscheidung des Petitionsausschusses kein Ersatz dafür sein, dass sich die Fachleute vor Ort, die nahe an den Fällen dran sind, intensiv damit auseinandersetzen. Dennoch gibt es auch solche Fälle, bei denen eine Petition oft ein Türöffner ist, damit einem Anliegen entsprochen werden kann.
Der Petitionsausschuss kann sich auch nur bedingt in Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung einmischen. Ich erinnere an eine Petition zu einem Windpark, bei dem vier Ortsgemeinden einen Bebauungsplan für einen Windpark beschlossen hatten. Die Situation stellt sich so dar, dass die kommunale Selbstverwaltung ein Verfassungsgut in unserer Landesverfassung und im Grundgesetz ist. Die Entscheidungen der entsprechenden kommunalen Gremien stehen erst einmal fachlich für sich. Der Petitionsausschuss ist dann auch nur sehr beschränkt in der Lage, sich in solche Fragestellungen fachlich einzumischen.
Der Petitionsausschuss kann auch keine außerrechtlichen Lösungen finden. Das mag manchmal zum Verdruss führen, gerade wenn wir uns um Bleiberechtsfragen, um die Angelegenheiten von Flüchtlingen und um die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben kümmern. Das kann zu Entscheidungen führen, die wir teilweise gern anders getroffen hätten. Die rechtlichen Vorgaben gelten. Wir können uns nur innerhalb des Rechts bewegen.
Dennoch gelingt es in einzelnen Fällen immer wieder – auch im Berichtsjahr ist es immer wieder gelungen –, dass in Einzelfällen Aufenthaltstitel auf der Grundlage einer Petition auch oft über den Weg der Härtefallkommission ausgesprochen werden konnten. Vor dem Hintergrund sind Petitionen oft Türöffner in besonderen Härtefällen und Lagen, um ein Bleiberecht zu erreichen. Ich denke, jeder Fall, in dem das gelingt, ist ein großer Erfolg.
Ein wichtiges Thema für den Petitionsausschuss waren auch die Petitionen aus dem Strafvollzug. Das haben die Kolleginnen und Kollegen bereits angesprochen. Es ging zum Beispiel um Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln, die Verlegung in den offenen Vollzug oder in andere Justizvollzugsanstalten. Es gibt aber auch Einzelfälle, in denen zum Beispiel auf der Grundlage einer Petition eine neue Matratze für einen Gefangenen zugewiesen werden konnte. Ein anderer Gefangener konnte aufgrund einer Petition zur Geburt des eigenen Kindes ausgeführt werden, was zunächst abgelehnt wurde. Ich denke, das sind Fälle, die erwähnt werden müssen. Sie zeigen, dass Petitionen ermöglichen, für die Betroffenen entsprechende Lösungen zu finden.
Eine wichtige Aufgabe war die Befassung mit Legislativeingaben. In diesen geht es nicht um Einzelfälle, sondern um die Änderung allgemeiner Regeln. Wir hatten zum Beispiel wieder eine Petition zur Abschaffung der Hundesteuer. Wir hatten eine Petition zur Frage des Ehrensolds. Wir hatten viele Petitionen zu den Rundfunkgebühren. Wir haben den Abschluss einer Petition zur Frage der Sonntagsflohmärkte gefunden, die uns lange landespolitisch beschäftigt hat. Wir haben uns mit der Fehlbelegungsabgabe für den sozialen Wohnungsbau auseinandergesetzt oder mit den Grundlagen der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahlen.
Ich denke, die Vielfalt dieser Themen zeigt, wie breit diese Palette ist. Diesbezüglich möchte ich auch noch einmal an das Anliegen erinnern, das von der EnqueteKommission 16/2 „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ aufgegriffen wurde, solche Fragen von allgemeiner Bedeutung stärker in öffentlicher Sitzung behandeln zu können.
Wir waren in Berlin und haben uns in öffentlicher Sitzung des Petitionsausschusses angesehen, dass es möglich ist, solche Anliegen öffentlich zu behandeln, was die Enquete-Kommission auch empfohlen hat und wovon wir in Rheinland-Pfalz kaum Gebrauch machen. Ich denke, wir haben die öffentliche Petition mit Mitzeichnungsmöglichkeit im Internet. Wir sollten auch auf der Landesebene den Sprung machen und im Petitionsausschuss solche Anliegen öffentlich behandeln.
Es gab auch Fälle, deren Anliegen wir gründlich geprüft haben und bei denen es zum Beispiel bundesrechtliche oder auch europaweite Vorgaben gab. Obwohl wir die Möglichkeiten hin- und hergewälzt haben, ist es nicht gelungen, im Sinne der Betroffenen entsprechende Lösungen zu finden. Ich denke an die Untersuchungspflichten für kleine Wasserwerke, die zum Beispiel zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wenn die unterschiedlichsten Parameter durchgeprüft werden müssen. Wir haben in Deutschland sehr hohe Standards für die Trinkwasserversorgung. Vor dem Hintergrund ist es so, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte, wie es die Petentinnen und Petenten gern gehabt hätten. Wir haben aber gezeigt, dass wir die Anliegen sehr gründlich prüfen.
Wir haben uns auch lange mit einer Petition zum Stellenwert des Ethik- und Philosophieunterrichts befasst. Wir haben das Begehren sehr gründlich geprüft, aber nicht die Lösung im Sinne der Petentinnen und Petenten finden können. Ich glaube, das ist ein Thema, an dem wir weiter politisch dranbleiben können. Auch wenn eine Petition abgeschlossen ist, bedeutet das nicht, dass das Anliegen nicht politisch weiterverfolgt wird.
Wir haben ebenfalls die Frage der Zeugnisumschreibung bei Namens- und Personenstandsänderungen nach dem Transsexuellengesetz bis in die zuständigen Ausschüsse sehr gründlich geprüft. Auch bei diesem Thema haben wir sehr intensiv ausgelotet, was rechtlich und faktisch möglich und was die beste Lösung ist. Ich denke, das sind Petitionen, die erwähnt werden müssen, auch wenn nicht genau die Lösung gefunden werden konnte, die die Petentinnen oder Petenten gefordert haben. Wir haben bis in die Fachausschüsse gezeigt, dass wir ganz gründlich schauen, was wir im Sinne der Petition herausholen können.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen wir im Abschluss der Petition etwas erreicht haben, und zwar genau das, was die Petentinnen und Petenten wollten, zum Beispiel eine zentrale Meldestelle für die Beifuß-Ambrosie, die heftige allergische Reaktionen auslöst. Diese gibt es jetzt nicht – wie gefordert – auf dem Weg des Gesetzes, aber sie wurde eingerichtet. Wir haben zum Beispiel die Einstellung einer Erzieherin mit Kopftuch erreicht. Ihr wurde ursprünglich die Einstellung mit einer Begründung versagt, die rechtlich nicht haltbar gewesen ist, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Im Wege der Petition wurde die Erzieherin eingestellt und kann jetzt Kopftuch tragen und in der Kita tätig sein.
Wir haben uns auch eine Petition intensiv angeschaut, die sich mit der Mindestgröße für die Einstellung in den Polizeidienst befasst. Diese Mindestgröße ist ein problematisches Thema, weil sie von einem geringeren Anteil von Frauen als von Männern erreicht wird. Das muss man zum Beispiel auch einmal sehen. Auch diese Petition wurde an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Dort wurde das Anliegen gründlich geprüft. Es gab auch dann eine Überprüfung und Lockerung und am Ende eine entsprechende Lösung, die dem Anliegen entgegenkommt, das in der Petition formuliert wurde.
Wir haben eine Petition zur Neugliederung der Gemeindegebiete in Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Die Ortsgemeinden Lahr, Mörsdorf und Zilshausen konnten über die Kreisgrenzen hinweg in die Verbandsgemeinde Kastellaun wechseln. Der Abschluss war möglich, weil vor dem Berichtsjahr schon so entschieden wurde. Im Berichtsjahr konnten wir diese Petition abschließen und damit dem mehrheitlichen Willen der Bevölkerung in diesen Ortsgemeinden entsprechen. Ich denke, das ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass Petitionen oft für Lösungen die Tür aufmachen können, die in den Fachausschüssen gefunden werden müssen und die möglicherweise – wie hier geschehen – im Parlament entsprechend entschieden werden. Die Petition war in diesem Fall der Türöffner, damit das möglich war.
Insofern ist das Petitionsrecht ein Recht, das es uns ermöglicht, uns mit vielfältigen Anliegen, mit vielfältigen Themen, mit kleinen Anliegen, mit großen Anliegen und mit Themen zu beschäftigen, die quer durch alle fachpolitischen Bereiche gehen.
In diesem Sinne möchte ich mich auch noch einmal dem Dank an den Bürgerbeauftragten und sein Team anschließen; denn es ist natürlich für die Bearbeitung der Petitionen extrem wichtig, dass es diese Unterstützung gibt, wir das im Petitionsausschuss verantworten, aber vieles von dem, was aufgrund von Petitionen erreicht werden kann, schon im Vorfeld mit der Bearbeitung durch den Bürgerbeauftragten erreicht wird.
Ich möchte mich auch bei der Landtagsverwaltung, die uns bei den Legislativeingaben, bei den allgemeinen Anliegen, unterstützt, bedanken und auch bei den Ministerien, die ihre entsprechenden fachlichen Einschätzungen beitragen.
Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsaussschuss bedanken. Wir arbeiten dort meist hinter verschlossenen Türen, aber ich glaube, ich verrate nicht zu viel, wir arbeiten dort sehr sachlich und sehr konstruktiv zusammen und auch in der Tonalität sehr angenehm. Dafür möchte ich mich herzlich bei allen bedanken, die in diesem Ausschuss tätig sind.
Zweiter Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz sowie Stellungnahme der Landesregierung zum zweiten Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz
Besprechung des Berichts sowie der Stellungnahme der Landesregierung (Drucksache 16/4993, Vorlage 16/5260) auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5171 –
Jugendpolitik ist Zukunftspolitik für Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5232 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Entscheidung in der vergangenen Legislaturperiode, dass alle fünf Jahre ein Kinder- und Jugendbericht extern erarbeitet wird, war klug und richtungsweisend. Der erste Kinder- und Jugendbericht im Jahr 2012 war Pionierarbeit und maßgeblich der Anstoß, Jugend stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Der nun veröffentlichte 321-seitige zweite Kinder- und Jugendbericht nimmt die Lebensphase Jugend unter die Lupe.
Er zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet bei der Themengestaltung mitgewirkt haben. Über 2.100 Jugendliche, aufgeteilt nach Nord und Süd sowie Stadt und Land, wurden zu den aus ihrer Sicht wichtigsten Themen befragt.
Gerade diese Selbstauskünfte der Jugendlichen in den Jugendworkshops machen den Bericht zu einem authentischen und sehr lesenswerten Papier. Komplettiert durch Fachwissen und Einbeziehung von Experten der Wissenschaft, Jugend- und Sozialarbeit wurde in sogenannten Expertenhearings, also Anhörungen, Themen wie offene Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Ehrenamt, Jugend 2.0, um nur einige wenige zu nennen, behandelt. Wir, die drei jugendpolitischen Sprecher aus dem Landtag, waren bei allen Hearings eingeladen gewesen und haben uns ausgiebig an dem Prozess beteiligt. Hier muss ich persönlich einfügen, es waren qualitativ hochwertige Sitzungen und Veranstaltungen. Kompliment an die Organisatoren!
Federführend in der unabhängigen Expertengruppe waren Professor Dr. Schrapper von der Universität KoblenzLandau sowie Vertreter von der Universität Trier und das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. Ihnen allen und allen Mitwirkenden einen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit in den zurückliegenden Jahren. Ich darf sagen, die Arbeit hat sich gelohnt.
Meine Damen und Herren, was sagt nun im Kern der zweite Kinder- und Jugendbericht aus, bzw. wie sehen sich die Jugendlichen oder was wünschen sie sich. Der Bericht ist nach drei Überpunkten aufgebaut: Respekt, Räume und Ressourcen.
Unter Respekt verstehen Jugendliche, dass sie nicht nur immer mit Problemen und negativen Schlagzeilen in Verbindung gebracht werden, stattdessen sollten wir sie als Zukunft unserer Gesellschaft und somit als ein Teil von uns allen sehen. Interessant in diesem Zusammenhang sind die Auswertungen der Plenarprotokolle von 1947 bis heute aus dem rheinland-pfälzischen Landtag. Wenn Jugend ein Thema im rheinland-pfälzischen Landtag war, dann fast immer, wenn vorher negative Berichterstattungen in den Medien waren, Schlagworte wie Alkohol, Drogenmissbrauch, Kriminalität oder Gewalt wurden ausschließlich mit dem Thema Jugend in Verbindung gebracht. Diese permanente negative Sichtweise ärgert Jugendliche heutzutage massiv und wird ihnen auch nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, in diesem Zusammenhang haben wir in dieser Periode einiges verbessert und auf den Weg gebracht. Wir haben viele positive Jugendthemen hier behandelt und gehen gemeinsam einen guten Weg.
Weiter wünschen sich Jugendliche, dass man ihnen auf Augenhöhe begegnet, man ihnen zuhört und sie nach ihren Themen befragt. Ich glaube, hier können wir alle noch einen Teil dazu beitragen, dass es besser wird.