Landesgesetz zur Ausführung des Zensus- gesetzes 2011 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4677 – Zweite Beratung
(Heiterkeit und Beifall im Hause – Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Das ist ein Gesetz- entwurf, junge Frau!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei dem heute anstehenden Thema „Landesgesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011“ haben wir uns in diesem Hause mit einem Thema zu befassen, das von der Europäischen Union allen Mitgliedstaaten aufgegeben worden ist, nämlich eine Volks- und Wohnungszählung am 9. Mai nächsten Jahres durchzuführen.
Bei dieser Volks- und Wohnungszählung, bei der die Zuständigkeiten der Europäischen Union, des Bundes und der Länder und natürlich in der Folge bei den kreisfreien Städten und Landkreisen gegeben sind, bleibt für die Länder und in diesem Fall für uns in Rheinland-Pfalz nur wenig Gestaltungsspielraum. Im Wesentlichen im Vordergrund für uns in unserem Lande steht dabei die Finanzierung, auf die ich nachher eingehen möchte.
Lassen Sie mich bitte auf zwei wesentliche Punkte des sogenannten Zensus eingehen und diese herausstellen.
Die Daten über die Bevölkerungs- und Gebäude- bzw. Wohnungssituation sind erforderlich und wichtig für die Gestaltung der Zukunftsaufgaben nicht nur in unserem Land. Wer jetzt nicht gründlich analysiert und Entwicklungen verschläft, kann die Zukunft nicht gestalten. Es geht auch um aktuelle Datenerhebungen für den bundesweiten Finanzausgleich.
Deshalb ist diese von der Europäischen Union angeordnete Zählung zu begrüßen und ihre Notwendigkeit herauszustellen. Schließlich liegen die letzten Zählergebnisse in den alten Bundesländern 23 Jahre und im Gebiet der ehemaligen DDR sogar 29 Jahre zurück.
Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, also für die Befragten, die Hauseigentümer, ist, dass beim Zensus 2011 die Sicherheit und das Vertrauen erzeugt wird, dass die Daten auch verantwortungsvoll und vertraulich behandelt werden und nicht unberechtigterweise weitergegeben oder verwertet werden. Wir wissen alle, dass es heutzutage nichts Schlimmeres gibt, als die Bürgerinnen und Bürger bei derartigen Staatsaktionen zu verunsichern und im Ungewissen zu lassen.
Der wesentliche Unterschied zu bisherigen Volkszählungen ist, dass dieses Mal nur 10 % der Bevölkerung be
fragt werden. Die Tatsache, dass bei der Befragung nach persönlichen Daten nur wenige befragt werden, ist sicherlich ein Hinweis und ein guter Grund dafür, den Menschen insgesamt Vertrauen entgegenzubringen und umgekehrt auch um Verständnis und Vertrauen in der Bevölkerung zu werben, weil es sich nur um Stichproben handelt, die dann im Vergleich mit den bisher fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen angeglichen werden sollen. Dabei gilt es natürlich, Vertrauen bei all denjenigen Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, die von den ausgewählten Stichproben betroffen sein werden.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung sieht es anders aus; denn darin werden 100 % abgefragt. Da bei dieser Datenerhebung ein vergleichbarer Datenbestand vorhanden ist, ist dort eine 100%ige Erhebung notwendig und auch sinnvoll. In beiden Fällen ist es aber für uns enorm wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und gründlich über die Art und Weise der Vorgehensweise bei der Zählung informiert werden, damit möglichst frühzeitig das entsprechende Vertrauen aufgebaut wird und sich die Bürgerinnen und Bürger sicher fühlen können, dass mit den Erhebungen kein Missbrauch betrieben wird.
Erfreulich ist, dass sich die politischen Kräfte dieses Hauses in der Beurteilung dieser Angelegenheit einig sind, was sich auch bei der Beratung und Empfehlung im Innenausschuss bereits ergeben hat. Darüber hat die Kollegin Monika Fink soeben berichtet.
Lassen Sie mich noch zu einem Thema kommen, was die Gestaltungsmöglichkeiten und den Gestaltungsrahmen in Rheinland-Pfalz an diesem europaweiten Projekt anbelangt. Dabei ist festzustellen, wenn beim Bund die Konnexität so geregelt wäre, wie dies bei uns in Rheinland-Pfalz als Vorreiter in ganz Deutschland auf diesem Gebiet der Fall ist, würden wir uns über den wesentlichen Punkt der Finanzierung des Projektes und über die finanziellen Auswirkungen auf unser Land gar nicht unterhalten müssen. Von den Gesamtkosten, die in Deutschland anfallen, haben die Länder 50 % zu tragen.
Für Rheinland-Pfalz fallen 43 Millionen Euro an, nach Abzug der Bundesmittel rund 23 Millionen Euro. Auf die Kommunen kommen letztlich 12 Millionen Euro zu, und es ist eine Übereinstimmung mit den Landkreisen dazu erzielt worden.
Alles in allem ist unsere Fraktion froh darüber, dass diese Zählung im nächsten Jahr stattfinden wird, damit die erforderlichen Daten für die Zukunft erhoben werden können.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal unsere herzliche Bitte an alle Beteiligten in Bund, Land und Kommunen richten, bei den Bürgerinnen und Bürgern für Vertrauen für diese Datenerhebung zu sorgen und akribisch darauf zu achten, dass mit den Daten vertrauensvoll umgegangen wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem die EU beschlossen hat, im Jahr 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung durchzuführen, haben wir über das Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 zu beraten. Obwohl die geschätzten Gesamtkosten bundesweit in Höhe von rund 754 Milli- onen Euro sicherlich sehr beachtlich sind, ist es dennoch wichtig, dass auch in Rheinland-Pfalz diese Volks- und Wohnungszählung durchgeführt wird. Vor dem Hintergrund der letzten Zählung 1987 in Westdeutschland und 1981 in Ostdeutschland müssen wichtige Planungsgrundlagen aktualisiert werden.
In der letzten Innenausschusssitzung wurden wir vom Statistischen Landesamt umfänglich informiert und darüber in Kenntnis gesetzt, dass schätzungsweise in Deutschland rund 1,3 Millionen Menschen weniger leben, als in den Registern ausgewiesen sind. Dies ist dadurch bedingt, dass die Ergebnisse der Volkszählungen aus 1981 und 1987 fortgeschrieben wurden und die Ungenauigkeiten im Laufe der Jahre zugenommen haben. Außerdem sind wohl die statistisch erfassten Gebäude- und Wohnungsbestände deutlich überhöht und die Basisdaten wohl insgesamt sehr veraltet.
Daher ist es wichtig, mit dem Zensusgesetz eine Basis für aktuelle Strukturdaten zur Bevölkerung, zu den Haushalten, Wohnungen und Gebäuden zu erhalten. Nur so können genaue und verlässliche amtliche Einwohnerzahlen ermittelt werden.
Der Nutzen dieser verlässlichen Daten spiegelt sich wider als Bemessungsgrundlage für eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, unter anderem bei der Festlegung des Länderstimmenanteils im Bundesrat, bei der Verteilung von EU-Mitteln, bei der Einteilung von Wahlkreisen und Stimmbezirken sowie im Länderfinanzausgleich. Ich denke, das ist sehr wichtig.
Die vernetzten Strukturdaten werden für die Wirtschafts- und Verkehrsplanungen, für Planungen im Arbeitsmarkt, bei den Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen und vor allen Dingen auch für Stadtentwicklungs- und Flächennutzungsplanungen benötigt. Gerade die erhobenen Daten über Wohnungen und Gebäude geben Auskunft über mögliche Wohnungsleerstände und lassen eine Abschätzung des zukünftigen Wohnungsbedarfs zu.
Die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger – mein Kollege hat es schon ausgeführt – werden sich in Grenzen halten, da nur 13,6 % der Bevölkerung in RheinlandPfalz befragt werden. Das Ausfüllen der Fragebögen selbst ist wohl auch ohne die Interviewer möglich und
Der Datenschutz insgesamt soll auf einem sehr hohen Niveau gewährleistet werden. So wurde uns in der Innenausschusssitzung vom Statistischen Landesamt versichert. Auf kommunaler Ebene sollen durch verschiedene Erhebungsstellen die Daten gebündelt werden und eine hohe Datenqualität erreicht werden. Wir hoffen, dass sich der Arbeitsaufwand gerade für unsere Kommunen in einem erträglichen Rahmen abspielen wird.
Meine Damen und Herren, abschließend bleibt festzustellen, dass trotz des enormen Kostenaufwandes – für Rheinland-Pfalz sind dies nach Abzug der Bundeszuschüsse immerhin noch 28 Millionen Euro – der Nutzen für die Volks- und Wohnungszählung überwiegt. Die CDU-Fraktion wird dem Ausführungsgesetz zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Volkszählung hat 1987 stattgefunden. Mir ist noch im Ohr, als der Präsident des Statistischen Landesamtes, Jörg Berres, im Innenausschuss gesagt hat, man gehe heute davon aus, dass in Deutschland nicht mehr 82 Millionen Menschen leben, sondern dass diese Zahl vermutlich darunter liegen werde. Man wisse aber nicht genau, wie viele es seien. – Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr wir auf eine erneute Volkszählung und auf dieses Zensusgesetz angewiesen sind.
Jeder weiß, dass bei der Volkszählung 1987 große Aufgeregtheiten herrschten. Die obersten Gerichte haben wegweisende Urteile insbesondere zum informativen Selbstbestimmungsrecht gesprochen, die Gott sei Dank auch heute noch ihre Gültigkeit haben.
Dabei ist die Volkszählung ein ganz wesentliches Element der Statistik. Wir bekommen über eine Volkszählung Basisdaten zur Bevölkerung, zur Wohnsituation, Erwerbstätigkeit, Bildungsstatus usw. Wir können dadurch für die Zukunft nach einer solchen Volkszählung grundlegende politische, wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Planungsprozesse einleiten und gestalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch sehen, es ist keine Volkszählung mehr, wie es damals vor nunmehr 23 Jahren war. Heute erfolgt eine registergestützte Erhebung. Dort, wo keine Register vorhanden sind, wird eine
Befragung stattfinden, aber nur noch von etwa einem Drittel der Bevölkerung. Das wird eine Befragung nach Einwohnerzahlen, Gebäuden, Erwerbstätigkeit und dem Bildungsstatus, um nur dies einmal beispielhaft aufzuzählen.
Was für uns als FDP-Fraktion besonders wichtig ist, was die Datenübermittlung an das Statistische Landesamt anbelangt, ist, dass natürlich mit den Daten nichts geschehen darf, was nicht rein für diese Sache und diesen Zweck erfolgen soll.
Die Daten werden anonymisiert. Weil auch eine Trennung der Erhebungsstelle vom Verwaltungsvollzug vorgesehen ist, kann keine Verknüpfung erfolgen. Es ist sehr wichtig, dass zunächst keine Verknüpfung erfolgen kann und die Daten dann anonymisiert werden. Wir können alleine nur mit diesen Maßnahmen der Bevölkerung und den betroffenen Personen viele Ängste nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich auch noch etwas zu dem sagen, was die Kosten anbelangt. Ich möchte nicht, wie meine Vorredner, was natürlich auch anzuerkennen ist, auf die Gesamtkosten eingehen, sondern mir hat besonders gut gefallen, dass in Rheinland-Pfalz damals das Konnexitätsprinzip in der gemeinsamen Regierungszeit eingeführt wurde und deshalb die Kommunen durch diese Volkszählung in keiner Weise belastet werden. Alle entstehenden Kosten werden vom Land wieder erstattet. Das finde ich sehr schön, und das ist sehr gut für Kommunen.