damit das nicht mehr vorkommt: Richtlinienkompetenz heißt, der Ministerpräsident hat die Zügel fest in der Hand und gibt die Richtung vor.
Wenn aber einmal das Hufeisen abfällt, hat er eine vernünftige und gute Mannschaft, damit jemand das Pferd wieder beschlagen kann, damit es weitergeht. Das ist am Nürburgring passiert.
Ich meine, der Vergabeentscheidung kann man sehr gelassen entgegensehen. Das konnten Sie am Montag in der Sondersitzung lernen.
Wenn Sie jetzt sagen, es gab und gibt andere Bewerber am Ring, die etwas auf die Beine stellen wollen, zeigt das doch nur, dass die Entscheidung, für den Ring und für die Region etwas zu tun, die richtige war; denn es ist nach wie vor attraktiv, dort zu investieren und tätig zu werden.
Zum Dritten hätten Sie nach 21 Sitzungen des Untersuchungsausschusses – für Sie nur 20 Sitzungen – lernen können: Ohne Lindner ging es in dieser Frage nicht, weil er als Privater schon beteiligt war. – Insofern sind all Ihre Vorwürfe, die Sie gemacht haben, völlig haltlos.
Neuwahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen und Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Finanz- gerichts Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/4827 –
Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen! – Das war einstimmig der Fall.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Fachhochschule Bingen Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4855 –
Es wird vorgeschlagen, dass Herr Kollege Heiko Sippel künftig Mitglied des Kuratoriums ist. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen kann, den bitte ich um sein Handzeichen! – Auch das war einstimmig der Fall.
Benennung eines Mitglieds des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) für die Amts- zeit 2010 bis 2012 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4965 –
…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesarchivgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4174 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/4930 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 3. Februar ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesarchivgesetzes an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen beraten. In seiner Sitzung am 20. Mai hat der Ausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur lautet: Der Antrag wird angenommen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die zweite und dritte Beratung des eben schon vom Kollegen Keller vorgestellten Gesetzentwurfes. Ein 18 Jahre altes Gesetz – so haben es alle festgestellt, die damit arbeiten wollen, sollen und dürfen – hat im Laufe der Jahre dringend der Novellierung bedurft. Es hat ein wenig gedauert, bis wir einen Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen hatten. Aber vor dem Sommer war das geschehen, und wir haben den Gesetzentwurf in den Ausschuss geholt und eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt.
Ich kann an der Stelle nur sagen, Gott sei Dank gibt es dieses Instrument der Anhörung; denn wir sind in der Tat durch diese Anhörung noch ein Stück weit klüger geworden. Wir hatten in dem, was die Landesregierung vorgelegt hatte, zunächst ein schlüssiges Konzept gesehen. Es war auch ein wenig auf moderne Entwicklungen, Verfassungsgerichtsrechtsprechungen und anderes eingegangen worden. Das kann man sehr schön in der Begründung nachlesen. Trotzdem hat die Anhörung für uns alle überraschende und erstaunliche Erkenntnisse gebracht. Das heißt, wir haben ein Stück weit nachgearbeitet, auch gemeinsam im Ausschuss. Sie sehen es an dem gemeinsamen Änderungsantrag, den CDU und SPD vorlegen, aber auch am Änderungsantrag der FDP, zu dem ich extra noch etwas sagen möchte.
Das Archivgesetz behandelt das Umgehen staatlicherseits mit Archivgut nicht wegen des Papiers oder der
anderen Träger von Informationen, sondern vor allem deswegen, weil wir damit natürlich bestimmte Interessen schützen wollen. Zum damaligen Zeitpunkt war gerade das Volkszählungsurteil neu ergangen, vor allem der Persönlichkeitsschutz und der Datenschutz. Inzwischen haben wir neue Entwicklungen. Es ist nicht mehr die Papierform, die vorherrscht, sondern neue Medien, neue Träger von Informationen haben überall Einzug gehalten. Das heißt, von dieser Stelle aus gab es weiteren Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, es sind auch viele Jahrzehnte vergangen. Was die neuere Geschichte anbelangt, nämlich die Aufarbeitung der NS-Zeit, da gibt es nicht nur wissenschaftliche, hauptamtliche, von Berufs wegen tätige Menschen in diesem Bereich, sondern es gibt auch Ehrenamtliche, die das in ihrer Freizeit machen und sich auch in Rheinland-Pfalz sehr mit der Aufarbeitung des NS-Unrechts befassen und dies auch zu Papier bringen und in Vorträgen und Dokumentationsstätten in der Öffentlichkeit zur Schau stellen.
Jetzt gab es Fragen: Was muss geregelt werden, und wie wollen wir das tun? – Wir hatten das Hauptaugenmerk darauf zu richten, wie wir die Sperrfristen zu behandeln haben. Ich sagte es schon, die Anhörung hat ergeben, dass das, was die Landesregierung vorgedacht hatte, was die Zeiten anbelangt, nicht mehr dem neuesten Stand entsprach und man sich auf neue Zahlen festgelegt hat. Das können sie am besten in unserem gemeinsamen Änderungsantrag noch einmal nachlesen.
Wir haben, da das postmortale Persönlichkeitsrecht durch das Bundesverfassungsgericht verkürzt worden ist, jetzt keine 30 und 20 Jahre mehr, sondern zehn Jahre nach dem Tod einer betroffenen Person oder ihres Familienverbandes. Wir haben umgekehrt aber eine neue Zahl zum Gesetzentwurf, was die Zeit anbelangt, wenn man nicht weiß, wann jemand geboren oder verstorben ist, sodass wir wegen der längeren Lebenszeit der Menschen auf einen Mittelwert gekommen sind, nämlich 100 Jahre und nicht 90, 100 oder 110 Jahre. Es gibt noch eine Zahl 60, die auftaucht, wo es um andere Zusammenhänge in dem Fall geht.
Ich will nur sagen: Wir hatten die Auswertung als CDUFraktion intensiv nachbereitet und haben auch bei der SPD gesehen, dass vieles deckungsgleich ist mit dem, was wir auch erreichen wollten. Wir haben uns dann an verschiedenen Stellen noch einmal zusammengesetzt und das eine oder andere ausgearbeitet. Ich denke, dass es Sinn macht, diesen Änderungsantrag insgesamt zu verabschieden, damit das Gesetz einen modernen und anderen Bundesländern angepassten Rahmen findet.
Ich will zum Schluss etwas zu dem sagen, was die FDP vorgelegt hat. Es war ein wichtiger Punkt in der Anhörung. Das ist die Nachkassation, also das nachträgliche Kassieren von Archivgut. Wir haben uns das auch angesehen und hatten es zunächst in unserem Änderungsantrag. Ich darf an der Stelle auf Seite 12 der Begründung des Gesetzentwurfes verweisen, wo dezidiert dargestellt ist, dass es sich um Ausnahmefälle handelt, die auch die Landesregierung in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf bedacht hatte. Die Begründung zu diesem Gesetzent
sodass wir uns darauf beziehen können. Wenn ich noch sagen darf: Es wird auch eine Gesetzesfolgenabschätzung in zwei Jahren geben, sodass wir, falls wir feststellen, dass wir doch an einer Stelle falsch gelegen haben, gemeinsam nacharbeiten können. – Ich bedanke mich.