Ich gebe Ihnen ein Beispiel dafür, was das für ein Spiel ist. Sie spielen vielleicht „Mensch ärgere Dich nicht“ ganz gerne. Da kommt man mit der Sechs aus dem Häuschen. Jetzt stellen Sie nach acht Runden fest, Sie würfeln nur Einsen. Dann wollen Sie partout die Spielregeln ändern und werfen den anderen auch noch vor, sie wären unfair, obwohl man jetzt mit Einsen herauskommt. Sie würfeln weiterhin Einsen. Dann kommen Sie zwar aus dem Häuschen raus, aber wenn Sie weiter Einsen würfeln, kommen Sie mit Ihren vier Figuren niemals ans Ziel.
Lassen Sie es gut überlegt sein, was Sie hier wollen. Wir werden uns der Intention überhaupt nicht verweigern. Ich habe Ihnen das gesagt. Das ist durchaus vernünftig. Aber lassen Sie uns darüber reden.
Ich kündige Ihnen schon an, wenn Sie mit uns den Weg gehen – das werden wir tun, wir werden uns überlegen, in welcher Form, ob mit einem Änderungsantrag viel
leicht gemeinsam oder ansonsten mit einem eigenen Gesetzentwurf –, den Betroffenenstatus ganz abzuschaffen. Das ist die richtige zukunftsweisende Lösung.
Sie sagen zu Recht, im Bund und in manchen Ländern gibt es den Betroffenheitsstatus gar nicht mehr. Ein Untersuchungsausschuss ist ein politisches Instrument. Da bewegt man sich in einem anderen Raum. Diejenigen, die im Zeugenstand stehen, sind durch die Strafprozessordnung genug geschützt.
Aber schauen Sie sich andere Bundesländer an. Sie tun jetzt gerade so, als wären wir hier die Aufklärungsverhinderer. Ihre hochgelobten Bayern haben sogar eine Regelung in ihrem Untersuchungsausschussgesetz, da werden die Zeugen, die Betroffene sind, wie Beschuldigte vernommen. Wissen Sie, was das bedeutet? Sie haben nicht nur ein Aussageverweigerungsrecht, sie dürften in Bayern vor dem Untersuchungsausschuss sogar lügen. Das ist in Rheinland-Pfalz zum Glück nicht der Fall.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir begrüßen grundsätzlich eine Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes in Rheinland-Pfalz. Was § 15 betrifft, ist es nicht mehr zeitgemäß. Das ist der Betroffenenstatus, Herr Kollege Hoch und Herr Kollege Wilke. Vor dem Hintergrund sind wir auch bereit, über einen weitergehenden Gesetzesantrag mitzuberaten, der zur Streichung des § 15 grundsätzlich führt. Diesen Paragrafen gibt es auf der Bundesebene und in vielen anderen Bundesländern auch nicht mehr.
Ich sehe aber die Initiative, die hier vorliegt, als ersten Schritt in die richtige Richtung an. Falls der Zeitaufwand
zu groß sein sollte, um § 15 zu streichen, wären wir dafür, dass dieses Gesetz in der vorgelegten Form verabschiedet wird; denn wir brauchen in der Tat eine Stärkung der parlamentarischen Rechte im Untersuchungsausschuss. Wir brauchen mehr Effektivität, mehr Effizienz. Dazu müssen im Grundsatz alle Zeugen befragt werden dürfen. Das grundsätzliche Schweigerecht muss entfallen, es sei denn, das Zeugnisverweigerungsrecht kann, wenn nach der Strafprozessordnung ermittelt wird, in Anspruch genommen werden.
Vor diesem Hintergrund sind wir offen für die weitere Diskussion in den Ausschüssen. Ich sage noch einmal, wir würden es begrüßen, wenn der Betroffenheitsstatus in § 15 insgesamt wegfallen könnte. Wir überblicken aber derzeit nicht, welche weitergehenden Auswirkungen das auf den Gesetzestext im Untersuchungsausschussgesetz insgesamt hat, ob das in der Kürze der Zeit in der Tat änderbar ist.
Es ist so, dass die Ermittlungsverfahren gegen diese beiden Geschäftsführer, um die es jetzt geht und die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben, irgendwann zu Ende sind. Die Frage wäre, ob man sie dann noch hören kann. Das ist die Gretchenfrage, ob dann dabei etwas herauskommt oder nicht. Wir sollten es also zumindest versuchen. Wir sind jedenfalls im Ausschuss offen für eine weitere Diskussion über dieses Gesetz.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Tagesordnung. Ich lade Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, den 26. Mai 2010, 14:00 Uhr, ein.