Protocol of the Session on March 18, 2010

Dann kommen wir gleich zu den Fragen, die sich auch für das Innenministerium ergeben, weil wir für die Geobasisinformationen und die Übermittlung verantwortlich sind. Wir haben im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten in § 13 des Gesetzes zum Landesvermessungswesen entsprechende Festlegungen getroffen. Danach wird gehandelt. Man muss ein berechtigtes Interesse haben. Deswegen macht es jetzt auch keinen Sinn, groß in die rechtliche Bewertung und in die Frage einzusteigen, wie sieht es mit den Solardächern aus. Hier haben wir einen Auftrag.

Da ist noch keine Umsetzung erfolgt. Es gibt einen Auftrag an den Rhein-Hunsrück-Kreis, mit dem Datenschutzbeauftragten über diese Frage Klarheit zu erzielen. Natürlich werden die Datenschutzbestimmungen und der § 13 des Gesetzes für das Landesvermessungswesen herangezogen. Logisch.

Ich kann mir nichts anderes vorstellen, wenn ich ein solches Angebot mache, dass der alte Grundsatz gilt, dass man vorher fragt, und dem Wollenden geschieht kein Unrecht. Wenn das Einverständnis vorliegt, muss man entsprechende Angebote über Solardächer und die Aufnahmen machen. Da sehe ich kein Problem. Ich sehe es nur dann, wenn wir, die öffentliche Hand, uns im Markt bewegen, solche Aufnahmen machen und sie jedem zur Verfügung stellen würden. Dann bekommen wir ein Problem. Das ist wohl so.

Ich denke, von daher gesehen ist es richtig und gut, dass wir uns eingeschaltet und gesagt haben, neben dem Wunsch, dass wir ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz haben wollen – ich glaube, Herr Abgeordneter Strutz hat darauf hingewiesen –, ist doch klar, dass wir nicht einäugig in eine Richtung sehen und sagen können, bei Google Street View haben wir Probleme, aber bei der Frage, wie wir mit den Daten des Landesvermessungsamtes umgehen, haben wir keine Probleme. Das gibt es nicht und wird es nicht geben.

Herr Kollege Schneiders, insoweit denke ich, ist dieses Gutachten, das wir in Auftrag gegeben haben, durchaus hilfreich.

Die Innenminister haben sich mit dieser Frage beschäftigt. Wir haben zum ersten Mal eine Grundlage, die besagt, es ist grundsätzlich möglich, aber ihr müsst Folgendes beachten, wenn ihr zulasst, dass eine Firma auftaucht und Häuser, Straßen und möglicherweise auch Menschen aufnimmt.

Ich will darauf hinweisen, ich bin einmal in das Internet gegangen – ab und zu sollte man so etwas machen – und habe mir Berlin angeschaut. Ich bekomme ein Bild vom Hotel Westin Grand eingespielt, das ich von meinem schönen Nastätten aus herunterzoomen kann, und sehe, wer auf der Kreuzung geht. Ich komme relativ nah dran.

Wenn zum Beispiel Walter Strutz da geht, könnte ich ihn an seinem Gang erkennen, weil ich ihn kenne. Aber einen Fremden würde ich nicht erkennen. Das muss ich dazusagen; denn so nahe geht es dann doch nicht. Aber diese Übermittlung ist schon von einer wichtigen Bedeutung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin schon der Meinung, dass wir uns noch einmal sehr intensiv mit dem Landesdatenschutz beschäftigen müssen. Es geht um die Vorratsdatenspeicherung. Darum geht es. Wir müssen darüber reden. Wir müssen eine sorgfältige Abwägung treffen, wie wir die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schützen und wie gleichzeitig das öffentliche Interesse oder das Sicherheitsinteresse des Staates zu bewerten ist. All dies liegt vor uns.

Wir haben die Große Anfrage, die mit Datum vom 5. März 2010 bei uns eingegangen ist, „Auswirkungen des Gutachtens zu Google Street View“, insbesondere die Unterstützung von Projekten zur Erstellung der sogenannten Solar- und Dachflächenkataster. Das werden wir sorgfältig beantworten.

Ich denke, es macht Sinn, den Landesdatenschutzbericht mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in der Sitzung und dann noch einmal im Landtag in den zuständigen Ausschüssen zu besprechen.

(Beifall der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich rufe nun den dritten Teil der

AKTUELLEN STUNDE

„Abkehr des Ministerpräsidenten von flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhnen“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4377 –

Ich erteile Frau Abgeordneter Thelen für die CDUFraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Uns stellt sich die Frage an Sie, Herr Ministerpräsident Beck, was wollen Sie wirklich beim Thema „Mindestlöhne“.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!)

Hören Sie ruhig zu.

Wollen Sie gesetzliche flächendeckende Mindestlöhne, oder wollen Sie sie nicht, oder wollen Sie sie vielleicht nicht so?

Diese Frage stellt sich uns, weil wir in einem Interview, das Sie dem Redakteur Fred Folz von der „RHEINPFALZ“ gegeben haben, – es ist in der Zeitung vom 20. Februar 2010 veröffentlicht – eine Antwort gegeben haben, die verschiedene Schlussfolgerungen ermöglicht.

(Zurufe von der SPD)

Sie wurden nach den Problemen gefragt, das Lohnabstandsgebot bei Hartz IV einzuhalten. Ich möchte jetzt gerne mit Erlaubnis des Präsidenten die Antwort des Ministerpräsidenten zitieren. Ich werde sie ganz zitieren, damit es nachher nicht heißt, es sei etwas aus dem Zusammenhang gerissen.

Also: „Wie ist das Problem zu lösen?“ – „Das Problem ist nicht damit zu lösen, dass man den Bedürftigen immer noch weniger gibt, sondern damit, dass wir durch Mindestlöhne denen, die Arbeit haben, einen anständigen Lohn garantieren. Mindestlöhne können es zudem unattraktiv machen, aus bestehenden Tarifbindungen herauszugehen. Wir wollen ja nicht, dass es überall Mindestlöhne gibt; darum geht es gar nicht. Wir wollen, dass Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in ihren Tarifbindungen bleiben. Auf diese Weise werden anständige Löhne garantiert.“

Da sage ich die Schlussfolgerung, dass wir Löhne über Tarife brauchen und wollen und möglichst auch gute Mindestlöhne, gute Löhne, von denen man leben kann. – Da sind wir uns völlig einig. Aber das, was die SPD seit Jahren fordert, ist doch genau das Gegenteil, nämlich einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn,

(Ministerpräsident Beck: Gar nichts begriffen!)

und dazu sagen Sie hier: Wir wollen ja nicht, dass es überall Mindestlöhne gibt. – So. Darum geht es gar nicht.

Herr Ministerpräsident, deshalb fragen wir Sie, worum es geht. Diese Stellungnahme ist wieder klar wie Kloßbrühe.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Aber vielleicht ist es auch nur eine Nebelkerze, um wieder nach allen Seiten offen zu sein.

(Ramsauer, SPD: Können Sie ausschließen, dass Sie das nicht begriffen haben?)

Herr Ministerpräsident, genau deshalb beantragen wir diese Aktuelle Stunde. Wir wollen, dass Sie Klarheit schaffen, und zwar für alle Menschen in diesem Land.

Ich will noch einmal auf die Fakten eingehen und gehe zurück auf den 22. Januar 2009. Für alle, die sich sicher erinnern, dass war die Zeit unter Schwarz und Rot. Da gibt es die Meldung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zu dem Thema „Mindestlohngesetze beschlossen“.

Das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz wurden heute in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen. Er meldet dazu – hier bitte ich um die Erlaubnis, es zitieren zu dürfen –: „Das ist heute ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für viele Unternehmerinnen und Unternehmer, erklärt Bundesminister Olaf Scholz. Die beiden Gesetze sind Teil eines klugen gesetzlichen Rahmens für das Wirtschaftsleben. Die Politik greift dort sozialregulierend ein, wo persönliches Engagement und Leistungswille nicht mehr mit dem Versprechen einhergehen, dass sich Arbeit auch auszahlt. Dass diese Anstrengung sich lohnt, ist für eine soziale Marktwirtschaft unverzichtbar. Gleichzeitig schaffen diese Bedingungen einen unternehmerischen Handlungsrahmen, der fairen Wettbewerb überhaupt erst möglich macht.“

Herr Ministerpräsident, dem kann ich nur zupflichten. Das sind hervorragende Gesetze, die in der letzten Legislaturperiode gemacht wurden und die uns wirklich helfen werden, Missstände, die wir gar nicht leugnen, in den Griff zu bekommen und sie abzuschaffen.

(Ministerpräsident Beck: Gegen heftigen Widerstand der CDU durchgesetzt!)

Die SPD fordert aber gesetzliche flächendeckende Mindestlöhne. Ihre Partei nimmt das durchaus ernst, wie Sie selbst bei dem Unterbezirksparteitag der SPD Süd erleben mussten, auf dem ein Ortsverband, der SPDOrtsverein aus Landau, einen Antrag erhoben und gestellt hat, dass die SPD ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn auf 8,50 Euro pro Stunde anheben solle.

(Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)

Herr Pörksen, ja, sehen Sie, genau, das ist das Dilemma. Sie sagen „Sehr vernünftig“. Der Ministerpräsident sagte aber auf diesem Parteitag – – –

Er fuhr diesem Antrag in die Parade, so wird es hier beschrieben.

Ich zitiere auch hier aus einem Bericht der „RHEINPFALZ“: „Selbstverständlich müssten Löhne angemessen sein und Menschen, die Vollzeit arbeiten, davon leben können. Doch solle nicht der Gesetzgeber die

Höhe eines Mindestlohnes bestimmen, sondern eine Kommission aus allen gesellschaftlichen Gruppen.“

(Beifall der SPD – Zurufe von der SPD: Jawohl! – Glocke des Präsidenten)

„Wenn der Gesetzgeber den Mindestlohn bestimme, gewinne die Partei, die den höchsten Mindestlohn verspricht (…).“

Genau das ist der Grund, weshalb die CDU nach wie vor gegen einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn ist.

Danke sehr.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Hartloff von der SPDFraktion das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist doch gar nicht schlecht, wenn die CDU viele Stellungnahmen vorliest, beispielsweise eine gute Presseerklärung von Olaf Scholz, der ein sehr guter Arbeitsminister gewesen ist und der sich Verdienste zur Einführung von Mindestlöhnen in manchen Teilbereichen erworben hat.