Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hatte im April 2005 eine Machbarkeitsstudie für die Erprobung und Einführung des GenderBudgetings in Auftrag gegeben. Im Licht der Studie kam die damalige Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Vorschläge mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden sein würden.
sondern wir haben unabhängig davon in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen, dass die Vertreter aller Fraktionen ergebnisoffen über grundsätzliche Modernisierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten des Haushaltsrechts beraten werden.
Dass hierbei die unterschiedlichsten Aspekte diskutiert und beleuchtet werden, ist für unsere Fraktion selbstverständlich.
Orientierungs- und Beurteilungsmaßstab für die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche, zum Beispiel gleichstellungsorientierte, zusätzliche Informationsmechanismen künftig hier einzubeziehen wären, ist dabei die Frage, ob und in welchem Maße diese Informationen im Rahmen des Haushaltsverfahrens entscheidungsrelevant sind.
Wir sollten diese Gespräche und Beratungen nicht mit Anträgen festlegen, sondern, wie beschlossen und bereits gesagt, ergebnisoffen beginnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie und Transparenz fördern und Ressourcen zielgenauer verteilen, das ist das ausgesprochene Ziel des Gender-Budgetings. Was ist das?
(Pörksen, SPD: Das ist eine gute Frage! – Heiterkeit der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU – Pörksen, SPD: Jetzt sagen Sie das einmal!)
Gender-Budgeting – ein Begriff, der nicht Einzug gehalten hat in die Parlamente und den deutschen Sprachgebrauch.
Gender-Budgeting, das bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten. Es integriert eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch Gender-Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel formuliert, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
Beispiele für die Einführung von Gender-BudgetingAnsätzen gibt es in verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern: Schweiz, Spanien, Österreich, Großbritannien etc.
In der Bundesrepublik ist Berlin bis dato das einzige Bundesland, das die Umsetzung von Gender-Budgeting im Landeshaushalt explizit formulierte und inzwischen
Beim Gender-Budgeting wird beispielsweise gefragt, wie sich bestimmte politische Strategien und Entscheidungen in der Finanzpolitik auswirken. Wer zieht daraus Vor- und Nachteile? Wie sind Frauen und Männer von Ausgaben und Einsparungen öffentlicher Haushalte unterschiedlich betroffen, und welche Effekte hat das?
Wir werden diesen Weg begleiten, weil wir der nachfolgenden Generation gegenüber zum nachhaltigen Wirtschaften verpflichtet sind. Gender-Budgeting kann ein Instrument im Rahmen der Haushaltsaufstellung, der Haushaltsführung und der Haushaltskontrolle sein. Das bedeutet nicht, wie Sie vielleicht meinen, dass es künftig einen Landeshaushalt für Männer und einen anderen Landeshaushalt für Frauen geben wird.
(Beifall bei der SPD – Licht, CDU: Wehret den Anfängen! – Heiterkeit der Frau Abg. Kohnle-Gros, CDU)
Auf jeden Fall sollte genau bedacht werden, wer an der von der SPD geforderten Steuerungsgruppe mitwirkt. Neben Fachleuten aus den Ministerien sollten in den Ausschüssen – ich verweise hierbei auf den Haushalts- und Finanzausschuss sowie auf den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung – auf jeden Fall Experten mitarbeiten.
Wir freuen uns darauf, diesen Prozess im Sinne der Gleichstellung zu begleiten. Wir unterstützen die Überweisung an die Ausschüsse.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich für diese Aufmerksamkeit, Herr Licht. Herzlichen Dank dafür.
Das Thema „Gender-Budgeting“ gehört unter die große Überschrift „Wirkungsanalyse haushaltspolitischer Maßnahmen“. Mit diesem Thema haben wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss schon des Öfteren befasst.
Hier geht es konkret darum festzustellen, wie bestimmte haushaltspolitische Maßnahmen auf Männer oder Frauen wirken. Wirken sie gleichmäßig? Wirken sie unterschiedlich? Sind diese Wirkungen gewollt, oder sind sie nicht gewollt?
Wir fangen mit diesem Thema in Rheinland-Pfalz nicht bei null an; denn es gibt innerhalb der gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung schon die Verpflichtung für jede Fachpolitik, auf eine Gleichstellung zu achten und Gleichstellung zu fördern.
Im Übrigen ist jedes Fachressort verpflichtet, bei der Normensetzung, also bei Gesetzen und Verordnungen, darauf zu achten, wie sich diese inhaltliche Ausgestaltung auf Männer oder Frauen auswirkt, ob diese Auswirkungen gewollt sind oder nicht, und die Konsequenzen bei der konkreten Ausgestaltung dieser Normen zu berücksichtigen.
Auf diesem Niveau kann man ansetzen. Diese Ansätze kann man Richtung Haushalt weiterführen und sie ausdehnen auf haushaltspolitische Maßnahmen, auf all das, was sich im Haushalt abbildet.
Allerdings – das ist in dem Antrag auch sehr deutlich gesagt – geht es darum, hier schrittweise vorzugehen, Pilotprojekte zu identifizieren, zu schauen, wo man sinnvolle Ansätze hat, wie man hier sinnvolle Wirkungsanalysen erstellen kann; denn eines sollte nicht geschehen, meine Damen und Herren, dass man hingeht und einen riesigen Datenberg sammelt, von dem man vielleicht erschlagen wird und hinterher nicht weiß, wie man damit umgehen soll.
In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses haben wir über den Finanzhilfebericht gesprochen: 750 Seiten. Wir wollen uns in der nächsten Sitzung darüber unterhalten, wie wir
den Bericht vielleicht straffen können, wie wir ihn konzentrieren können, damit er übersichtlicher wird, damit er auch einer Diskussion zugänglich ist. Vielleicht gibt es auch hier bei diesem Thema dann Ansätze, GenderBudgeting mit zu berücksichtigen.
Ich denke, wir sollten auch davon lernen, welche Erfahrungen andere gemacht haben. Berlin ist schon genannt worden.