dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/3834 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der federführende Wissenschaftsausschuss hat das Gesetz im September und der Rechtsausschuss vor wenigen Tagen am 1. Oktober beraten. Beide Ausschüsse empfehlen die Annahme des Gesetzes.
Somit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/3696 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3729 – Zweite Beratung
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 15/3835 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3729 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Vielen Dank.
Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts (AGBtR) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3780 – Erste Beratung
Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete! Man könnte angesichts des demografischen Wandels, der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Zahl zu betreuender Menschen, aber auch aufgrund der Komplexität der Rechtsmaterie sagen, dass das Betreuungswesen vor einer Herkulesaufgabe steht.
Betreuer und Betreuerinnen leisten ihre Arbeit ehrenamtlich. Das ist eine sehr schwierige Arbeit. Sie sind deshalb auf wirksame Unterstützung angewiesen. Das ist die Aufgabe der Betreuungsvereine, die in RheinlandPfalz von Land und Kommunen finanziell bezuschusst werden und die auch insgesamt sehr gut funktionieren.
Mit Blick auf die Zukunft, die Qualität der Betreuungsvereine weiterzuentwickeln, aber auch um dauerhaft finanzierbare Strukturen sicherzustellen, hat die Landesregierung den Entwurf eines Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts eingebracht. Wir wollen damit erreichen, dass ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen in ihrer wichtigen und oftmals aufreibenden Arbeit stets die Unterstützung erfahren, die sie brauchen. Es geht uns auch schlicht darum, dass dauerhaft auf einem hohen Niveau, das bei Weitem nicht in allen Ländern selbstverständlich ist, die erforderliche Finanzierung von Betreuungsvereinen sichergestellt werden kann.
Rheinland-Pfalz hat in der Förderung des Betreuungswesens schon sehr früh eine Vorreiterrolle eingenommen. Auf der Grundlage des Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes von 1991 ist in Rheinland-Pfalz ein flächendeckendes Netz von anerkannten und geförderten Betreuungsvereinen entstanden.
Aufgabe des Betreuungsvereins ist die so genannte Querschnittsarbeit. Das bedeutet, sie sollen ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen gewinnen. Sie sollen diese Menschen in ihre Aufgabe einführen, sie sollen sie fortbilden und beraten und über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informieren sowie einen Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ermöglichen, also wahrlich sehr viele Aufgaben.
In Rheinland-Pfalz hat die überörtliche Betreuungsbehörde 115 Betreuungsvereine anerkannt. 106 dieser anerkannten Betreuungsvereine werden von Land und Kommune gefördert.
Das ursprüngliche Anliegen des Gesetzes ist damit erreicht. Rheinland-Pfalz hat ein gut ausgebautes und flächendeckendes Netz von Betreuungsvereinen.
Wir dürfen dabei aber wegen der Herausforderungen nicht stehen bleiben. Das Betreuungswesen ist ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, die notwendig sind, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen, auch um Teilhabe zu sichern.
Aufgrund der langfristig wachsenden Zahl pflegebedürftiger behinderter Menschen spielen die Betreuungsvereine, die ehrenamtliche Bürger und Bürgerinnen gewinnen, qualifizieren und unterstützen, eine immer größere und bedeutende Rolle.
Die heutigen Regelungen zur Anerkennung von Betreuungsvereinen sind aus unserer Sicht zu allgemein gefasst. Die überörtliche Betreuungsbehörde hat nur geringe Möglichkeiten, auf die Qualität der von den Betreuungsvereinen geleisteten Arbeit Einfluss zu nehmen. Wir brauchen deshalb aus unserer Sicht zum einen eine Erweiterung der Anerkennungsvoraussetzungen. Zum anderen sind die Finanzierungsregelungen nicht mehr so, wie wir sie uns vorstellen.
Derzeit liegt die Landesförderung bei rund 2,5 Millionen Euro im Jahr. Rheinland-Pfalz hat den gesetzlichen Anspruch der Betreuungsvereine auf Förderung durch das Land und die Kommunen.
Das wollen wir auch genau so erhalten, aber wir wollen die Ausgaben in ihrer Gesamtheit auf das beschränken, was notwendig ist, um ein qualitativ hochwertiges und gut ausgebautes Netz zu unterstützen.
Schließlich gibt das laufende Gesetzgebungsverfahren auch die Gelegenheit, längst überfällige Änderungen bei der Gremienbesetzung vorzunehmen und auf diesem Weg auch den Genderaspekt voranzubringen.
Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung Regelungen eingebracht, die die Anerkennung,
die Finanzierung und die Gremienbesetzung auf neue Füße stellen. Als neue Anerkennungsvoraussetzung sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig zur Sicherstellung der Qualität der Aufgabenerfüllung zwischen den einzelnen Betreuungsvereinen und der überörtlichen Betreuungsbehörde Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen geschlossen werden müssen.
Die Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen sollen Zahl, Qualifikation, Weiterbildung und auch Supervision der für den Betreuungsverein haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen festlegen.
Bei der Ausstattung der Räume soll besonders die Barrierefreiheit beachtet werden. Außerdem sollen die Vereinbarungen die Erreichbarkeit und Vertretung bei Abwesenheit, Datenschutz, die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, die Öffentlichkeitsarbeit und auch die Wirkungskontrolle regeln.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus erstmalig eine Förderobergrenze vor. Der Zweck der Förderung durch Land und Kommunen bleibt darauf ausgerichtet, mithilfe der Förderung flächendeckend die zur Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen erforderliche Anzahl an anerkannten Betreuungsvereinen zu erhalten.
Die Obergrenze der Förderung soll künftig bei 106 geförderten Betreuungsvereinen liegen. Diese Zahl der Betreuungsvereine reicht nach Meinung eigentlich aller, die in diesem Bereich beschäftigt sind, um in allen Landesteilen die notwendige Querschnittsarbeit sicherzustellen.
Gefördert werden nur anerkannte Betreuungsvereine, also solche, die mit der überörtlichen Betreuungsbehörde eine Qualitäts- und Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Zusätzlich wird die Förderung der Betreuungsvereine vom Bedarf vor Ort abhängig gemacht. Vertrauensgesichtspunkten soll durch eine Stichtagsregelung Rechnung getragen werden.
Die Begrenzung der Förderung auf das Erforderliche wirkt sich auch zugunsten der Kommunen aus; denn die Landkreise und kreisfreien Städte sind gehalten, anerkannten Betreuungsvereinen grundsätzlich Zuwendungen in Höhe der Landesförderung zu gewähren.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch ein Wort zur Gremienbesetzung sagen. Um in den Arbeitsgemeinschaften des Betreuungswesens die Sichtweisen und auch die Erfahrungshorizonte von Frauen und Männern, die durchaus auch unterschiedlich sein können, einzubringen, ist es notwendig, die einzelnen Arbeitsgemeinschaften paritätisch zu besetzen. Wir führen mit diesem Gesetzentwurf deshalb auch das Reißverschlussverfahren ein.
Ehrenamtliche Betreuung ist aus unserer Sicht gelebte Solidarität. Menschen, die freiwillig Betreuungen für andere übernehmen, schultern oft auch eine sehr schwere Last. Sie brauchen Unterstützung durch die Betreuungsvereine, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten.
Die sehr gute Arbeit der meisten Betreuungsvereine ist anzuerkennen, aber es gibt auch noch Potenzial zur Weiterentwicklung. Mit den neuen Regelungen wird sichergestellt, dass verbindliche Qualitätsstandards künftig für alle Betreuungsvereine gelten werden.
Rheinland-Pfalz investiert pro Kopf der Bevölkerung mehr in die Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen als andere Länder. Das werden wir auch in Zukunft so beibehalten, aber wir begrenzen die Ausgaben auf das aus unserer Sicht Erforderliche und erhöhen gleichzeitig die Qualität im Betreuungswesen.
Ich darf eine Delegation aus Oppeln begrüßen. Sie steht hier rechts von mir. Ich darf Ihnen sagen, seien Sie herzlich willkommen im Landtag. Ich weiß, Sie sind gleich beim Herrn Präsidenten. Willkommen hier in Mainz!