Meine Damen und Herren, sowohl gerichtlich, politisch, gesellschaftspolitisch und im Interesse der Betroffenen finde ich es eine Form von Diskriminierung, wenn dies in einem Antrag der CDU so formuliert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz, wenn die CSU in Bayern, die klammheimlich eine Normenkontrollklage gegen dieses Gesetz zurückgezogen hat, dies kann, dann frage ich mich, warum Sie diesen Prozess in Rheinland-Pfalz nicht zulassen können.
Meine Damen und Herren, ich appelliere noch einmal an alle Fraktionen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil ich glaube, dass die Schwulen und Lesben in unserem Land stolz und dankbar auf ihre Volksvertreter wären, wenn wir diesen Weg der Antidiskriminierung gehen könnten. Den Antrag der CDU muss ich aus den Gründen, die ich beispielhaft erwähnt habe, ablehnen.
Ich bin damals auf die allgemeinen Umstände wie Tolerierung eingegangen, weil das ganz selbstverständlich ist.
Ich bin jetzt in dieser Lesung, so wie unsere Geschäftsordnung uns das vorgibt, auf die Details eingegangen und habe darauf hingewiesen, was wir auch für uns recherchiert haben. Ich will das jetzt gar nicht wiederholen. Ich will nur Folgendes sagen: Die Regelungen des Familienzuschlags, der Beihilfe und der Witwer- und Witwenrenten ist doch immer darauf gegründet, dass Ehe und Familie mit Kindern, dass ein Partner, der sich der Kindererziehung widmet, dadurch Nachteile in diesem System hat, keine eigene Erwerbstätigkeit ausführen kann oder nicht in dem Umfang. Deswegen soll er an dem ganzen System partizipieren.
Das ist bei Lebenspartnerschaften doch gerade nicht der Fall. Deswegen sagen auch die Gerichte, ist es eben keine Diskriminierung. Jetzt lasse ich einmal Artikel 6 und Artikel 23 ganz weg.
Deswegen ist es eben keine Diskriminierung, hier keine Regelungen zu schaffen. Es gibt eben auch entsprechende Gerichtsurteile. Ich will nur einmal das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel aus dem Jahr 2008 oder zuletzt im April noch einmal benennen.
Wenn Sie jetzt mit den bayerischen Fragen kommen, bei denen es um die Frage der Stiefkindadoption in bestehenden Beziehungen gegangen ist, wo Kinder schon mitkommen, weil zwei Lesben zusammen diese Partnerschaft begründen, dann muss ich Ihnen sagen, geht es um ganz andere Dinge als in diesem Gesetzentwurf.
Sie schütten Geld aus in Lebenspartnerschaften, zerstören damit das Verhältnis von Ehe und Familie, so wie es unsere Landesverfassung vorsieht.
Nein, das ist einfach eindeutig. Wenn Sie mir nicht glauben, dann lesen Sie den Brief von Ihrem Fraktionsvorsitzenden aus dem Frühjahr letzten Jahres, den er an den Lesben- und Schwulenverband geschrieben hat, in dem er auch Bezug nimmt auf Artikel 6 des Grundgesetzes und keinen Regelungsbedarf in Rheinland-Pfalz sieht. Dann haben Sie die Argumentation nicht von mir, sondern von Ihnen selbst.
(Beifall der CDU – Bracht, CDU: So wird man immer wieder eingeholt! – Hartloff, SPD: So habe ich nicht argumentiert! Ich kenne den Brief!)
Liebe Kollegin! Geld ausschütten: Worüber reden wir eigentlich? Ich finde in Ihrem Antrag den ersten Satz, eine Evaluation durchzuführen, um zu schauen, wie wirkt sich das künftig auf die Anzahl von Lebenspartnerschaften aus, in wie vielen Bereichen erhöht sich die Altersvorsorge, einen Gedanken, der gar nicht so schlecht ist. Aber von Geld ausschütten bei Lebenspartnerschaften zu reden, die es im Augenblick unter 1.000 in Rheinland-Pfalz gibt, von denen nicht alle, nicht im Ansatz alle, einen Anspruch auf all das haben, was wir gesetzlich formulieren, das ist die Sprache der CDULandtagsfraktion. Sie wird damit nicht glaubwürdiger. Es tut mir leid.
Dann unternehme ich noch einmal den Versuch darzustellen, dass das, was wir hier gesetzlich nachvollziehen, ein langer gesellschaftspolitischer Prozess ist. Sie formulieren vorhin mit dürren Worten einen Familienbegriff, den es heute in der Art und Weise schon lange nicht mehr gibt, den wir übrigens im Land – der Familienbegriff, ich rede nicht von der Ehe – in einer EnqueteKommission 1992, wie auch immer, noch einmal gemeinsam neu definiert und an dem wir gearbeitet haben.
Ich verstehe einfach nicht, warum man einen Entwicklungsprozess bei gesellschaftspolitischen Kräften nicht zulassen darf. Das tut doch nicht weh. Es ist die Aufgabe unserer Politik, die Lebenswirklichkeit von Menschen zu akzeptieren, zu fördern und auch die Lebenswirklichkeit von Menschen in gesetzlich gute Rahmenbedingungen zu gießen.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einem Sozialkundekurs im Rahmen der Beruflichen Integrationsmaßnahme für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen an der Rheinhessen-Fachklinik Alzey und Mitglieder des SPDOrtsvereins Altenkirchen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Ich habe in Vorbereitung dieser Diskussion noch einmal nachgelesen, was unsere Fraktion 2001 in einer ähnlich gelagerten Frage argumentiert hat, und festgestellt, dass
wir seinerzeit in etwa auf der Linie lagen, die Sie auch heute vorgetragen haben, Frau Kohnle-Gros. Wir haben es allerdings auch schon damals mit weniger Eiferertum gemacht, sondern mit großer Ruhe und Differenziertheit und haben uns insbesondere auf die grundrechtliche Position des besonderen Schutzes von Ehe und Familie zurückgezogen.
Wir haben seither dazulernen dürfen, nicht müssen, insbesondere durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ausdrücklich festgehalten hat, dass das, was Sie auch heute wieder unterstellen, die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften eben nicht zu einer Diskriminierung von Ehe und Familie führt.
Meine Damen und Herren, wir haben neben diesem höchstrichterlichen Spruch auch festzuhalten, dass die gesellschaftliche Realität sich weiterentwickelt hat. Das ist schon ein kleiner Vorwurf in aller Gelassenheit, der Vorwurf erstens, zwischen Ehe und Familie nicht ausreichend zu unterscheiden. Es sind zwei Begriffe, die nicht synonym sind, die sehr unterschiedliche Bedeutungen haben.
Zweitens, so zu tun, als ob es tatsächlich zu einer Diskriminierung von Ehe und Familie, die besonders geschützt sind, komme.
Es gibt andere Bereiche. Ich erwähne beispielsweise das Phänomen geschiedener Ehen, die noch vor Jahrzehnten gesellschaftlich gänzlich anders beurteilt wurden als heute, das Phänomen alleinerziehender Mütter und Väter, das gänzlich anders beurteilt wurde als heute.
Auch Lebenspartnerschaften homosexueller Paare werden gänzlich anders beurteilt als noch vor 20 – noch schlimmer –, vor 30 oder – noch sehr viel schlimmer – vor 70 oder 80 Jahren. Sie wissen, worauf ich abstelle.
Meine Damen und Herren, dieses sollte uns zum Nachdenken bringen. Wenn wir heute Regelungen verabschieden, die Ehe und Familie nicht diskriminieren, aber den Interessen und berechtigten Anliegen großer Bevölkerungsgruppen entgegenkommen, die sich durch nichts anderes unterscheiden als durch ihre sexuelle Identität, dann gibt es dafür, was diesen Gesetzentwurf angeht, keine Argumente.
Als jemand, der auch die Argumente der Angehörten in diesem Zusammenhang sehr ernst nimmt, beispielsweise die Argumente der evangelischen und vor allem der katholischen Kirche, muss ich mir eines vergegenwärtigen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Auch die katholische Kirche sagt in ihrer Stellungnahme sehr viel.
Sie weist darauf hin, dass sie ausdrücklichen Wert darauf legt, die Diskriminierung Homosexueller auf jeden
Fall nicht nur zu unterlassen, sondern sich auch dagegenzustellen. Sie macht deutlich, dass es in ihrem Ehebegriff um die Sicherung von Nachkommenschaft geht.
Frau Kohnle-Gros, dies heißt im Klartext, wenn Sie eine Diskussion führen wollen, wie Sie es getan haben, müssten Sie sie in der Tat solide und sauber führen.