Der Gesetzentwurf wurde per Beschluss des Landtags vom 25. Juni dieses Jahres an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 9. Juli 2009 und der Rechtsausschuss in seiner 31. Sitzung am 27. August 2009 beraten.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon gut, dass wir uns selbst in der Demokratie die Regel gegeben haben, ein Gesetzgebungsverfahren in einem zeitlichen Abstand zu machen. Dann hat man noch Zeit und Gelegenheit, bestimmte Dinge zu recherchieren, zu hinterfragen und Expertisen einzuholen. Wir haben dies als CDU-Fraktion getan.
Ich habe in der ersten grundsätzlichen Aussprache zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung schon auf die unserer Meinung nach völlig verfehlte inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzentwurfs, was die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit Ehe und Familie nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes und Artikel 23 unserer Landesverfassung anbelangt, hingewiesen.
Wir haben uns noch einmal ein Stück weit in diesen Fragen bestätigt gesehen. Ich will – dies ist ein Stück weit ungewöhnlich – mit dem letzten Satz der Begründung zu diesem Gesetzentwurf beginnen, damit Sie so ein bisschen das Gefühl dafür bekommen, unter welchen Umständen dieser Gesetzentwurf vorbereitet worden ist. Es heißt da, dass der Gesetzentwurf in den Teilen, in denen es nicht um finanzielle Leistungen gehen soll, direkt am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten soll. (Unruhe im Hause)
Jetzt zitiere ich mit Genehmigung der Präsidentin aus dem Text. Das heißt es nämlich: „(…) damit die noch bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen den Institutionen der Ehe und der Lebenspartnerschaft schnellstmöglich beseitigt werden.“
Meine Damen und Herren, das legt genau offen, um was es der Landesregierung und der sie tragenden Fraktion in dieser Frage geht. Es geht ihr darum, möglichst schnell und flächendeckend über viele gesetzliche Regelungen in diesem Land hinweg Tabula rasa zu machen und eine endgültige Situation zu schaffen. Wir werden dem als CDU nicht zustimmen. Das habe ich schon gesagt.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf – wenn man so ein bisschen googelt oder andere Recherchemöglichkeiten nutzt, kann man dies feststellen – ist ganz offensichtlich von den betroffenen Gruppierungen geschrieben. Die Landesregierung hat ihn bis auf wenige Ausnahmen – 95 % sind umgesetzt – tatsächlich gefertigt. In der Begründung wird auf andere Bundesländer Bezug genommen.
Meine Damen und Herren, das ist vielleicht für Sie nicht ganz uninteressant. Die Landesregierung befindet sich in guter Gesellschaft mit denen, die ähnliche Regelungen getroffen haben, indem nämlich Rechte, die bisher nur der Familie und der Ehe zugestanden worden sind – vor allem auch in finanzieller Hinsicht, ich nenne als Beispiele die Frage der Beihilfe, den Familienzuschlag im Beamtenrecht oder andere Dinge –, nur in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern so oder so ähnlich geregelt worden sind. Es gibt Ihnen wahrscheinlich nicht zu denken, warum das so ist. Rheinland-Pfalz ist auf dem Weg in die Gesellschaft der rot-rot oder rot-grün regierten Bundesländer.
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Thüringen werden solche Regelungen nicht mittragen und auch nicht umsetzen.
Übrigens, auch die SPD-Bundestagsfraktion hat bei der Novellierung des Beamtenrechts auf Bundesebene im letzten Jahr einer entsprechenden Regelung, obwohl es einen gewissen Druck der betroffenen Verbände gab, nicht zugestimmt, sondern sie hat genau diese Regelungen, bei denen es um finanzielle Zugeständnisse gegangen wäre, nicht mitgemacht. Ich denke, es ist wichtig, das an dieser Stelle noch einmal zu sagen.
Ich will darauf hinweisen, dass Ehe und Familie, wie sie in unseren Verfassungen absolut geschützt sind, durch ihre Existenz oder die rechtlichen Möglichkeiten, die ihr gegeben sind, auf keinen Fall Lebenspartnerschaften diskriminieren, sondern im Gegenteil, sie stehen unter dem besonderen Schutz. Deswegen ist es nicht opportun, Regelungen einzuführen, die diese Schutzwirkung aushebeln. Daher unser Antrag.
Um das noch zu sagen, wir wollen nicht nur aus finanziellen Gründen, so wie die kommunalen Spitzenverbände das Konnexitätsprinzip ins Gespräch gebracht haben, sondern aus wirklich fachlichen und spezifischen Gründen, wie viele Menschen denn davon betroffen sein werden und ob Ehe und Familie weiterhin in diesem Lande den notwendigen Schutz behalten, eine Evaluation des Gesetzes. Das ist der Inhalt unseres Antrags, für den wir um Zustimmung werben.
Liebe Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz ist innerhalb von etwas mehr als zwei Monaten eingebracht worden und soll heute verabschiedet werden. Man könnte denken, es ist ein einfaches Gesetz. Wenn man dahinter schaut, weiß der Teufel, ist es genau das Gegenteil.
Liebe Frau Kohnle-Gros, bei der ersten Lesung fand ich es eigentlich ganz schön, dass Sie von dem Herantasten an die Institution Ehe gesprochen und es thematisiert haben. Heute ist von Herantasten an die Problematik keinerlei Rede mehr gewesen, sondern Sie sind eigentlich einen Schritt zurückgegangen.
Die gesamte bundesweite Diskussion, die wir zu diesem Thema haben, die übrigens auch in Ihrer Partei sehr kontrovers geführt wird, spielt heute kein Thema mehr und der Rollback ist wieder vollbracht worden.
Ich will nur noch einmal daran erinnern, dass es sich bei diesem Gesetz, das so einfach erscheint, um einen Entwicklungsprozess handelt, der seit vielen Jahren gesellschaftspolitisch stattfindet. Vor zehn Jahren wäre es in keinem Landesparlament selbstverständlich gewesen, dass es zu solchen parlamentarischen Initiativen gekommen wäre. Aber bei unserer ersten Lesung ist in einigen Beiträgen klar geworden, dass die Lebenswirklichkeit die Politik eingeholt hat und die Verantwortung für Menschen miteinander in guten wie in schlechten Zeiten, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität – – – Diese Bereitschaft ist da, Verantwortung zu übernehmen. Das hat eben auch rechtliche Konsequenzen.
Ja, natürlich muss es aus Ihrer Sicht – – – Sie haben da eine Meinung, und ich bin eigentlich ganz froh, nicht, dass Sie diese Meinung haben, sondern ich bin froh, dass wir in den letzten Jahren diesen Diskussionsprozess gehabt haben.
In der Beziehung möchte ich ausdrücklich meiner Fraktion danken, dass sie diesen Diskussionsprozess mitgegangen ist. Das war auch nicht so einfach. Natürlich gibt es zu diesem Thema sehr unterschiedliche Meinungen. Je näher man an diesem Thema ist, sei es, dass man in der Verwandtschaft oder auch sonst irgendwie davon
berührt wird, umso unterschiedlicher wird die Meinung dazu sein, und umso unterschiedlicher ändert sich das.
Die Veränderung in der Gesellschaft hat aber eigentlich nicht die Politik gebracht, sondern ein Stück Prominenz auf unterschiedlichen Ebenen. Da gab es zum Beispiel einen Regierungspräsidenten in Köln, der den ersten Christopher Street Day genehmigt hat. Sehr zum Erstaunen vieler politisch Aktiver. Da gab es auch einen Bürgermeister einer Weltstadt, der sich mit sehr viel Charme geoutet hat, und keiner fand das besonders schlimm oder dramatisch, sondern es wurde einfach akzeptiert.
Doch. Liebe Kollegin von der CDU, ich wäre froh, wenn Sie sich auf diesen Diskussions- und Gedankenprozess einlassen würden, dass der Mensch im Vordergrund steht und nicht seine sexuelle Orientierung.
Ich glaube, es ist ein Meilenstein der Politik, dass Politik irgendwann gesagt hat, ja, wir wollen diese Veränderung in gesetzliche Normen gießen, wir wollen diese Normen ein Stück verändern.
Dieser eingeschlagene Weg, egal, wie Sie sich bemühen, wird sich nicht mehr aufhalten lassen. Ich möchte das an dem Beispiel unter dem Stichwort „Kinder in Regenbogenfamilien“ noch einmal verdeutlichen.
Da gibt es mittlerweile eine Studie über die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Diese Studie wurde durch zwei bayerische Institute erstellt, die nicht in dem Geruch standen, zu irgendeiner farblichen politischen Orientierung zu gehören. In der repräsentativen Studie wird sehr wissenschaftlich dargestellt, dass das Kindeswohl in sogenannten Regenbogenfamilien genauso gewahrt ist wie in allen anderen Familien auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch diese wissenschaftliche Arbeit wurde ein weiteres Stammtischvorurteil einfach vom Tisch weggefegt, nicht mehr und nicht weniger. Im Mittelpunkt einer möglichen Adoption steht das Kindeswohl und nicht die sexuelle Identität der Eltern.
Die Schlussfolgerung daraus kann nicht heißen, wir schauen dem als Politik zu, sondern die Schlussfolgerung daraus muss heißen, wir müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen so verändern, dass diese Untersuchung eben auch Rechtsformen findet.
Dabei finde ich das Herantasten an solche Themen nicht schlecht. Man muss wirklich nicht von heute auf morgen seine eigene Position ändern, aber den Diskussionspro
zess zulassen. Liebe Frau Kohnle-Gros, den Hinweis, die Gerichte sind dieser gesellschaftspolitischen Änderung gefolgt, negieren Sie vollkommen. Das ist für mich unverständlich.
Es ist umso unverständlicher, als ich dann Ihren Antrag vor einer Stunde gelesen habe, den Sie zu diesem Gesetzentwurf noch eingebracht haben. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag bestätigt eigentlich ein Diskriminierungsvorurteil, das wir durch dieses Gesetz abbauen wollen. Da wird nämlich zum Beispiel von einer vermeintlichen Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gesprochen, sachlich nicht gerechtfertigter Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, etc.
Meine Damen und Herren, sowohl gerichtlich, politisch, gesellschaftspolitisch und im Interesse der Betroffenen finde ich es eine Form von Diskriminierung, wenn dies in einem Antrag der CDU so formuliert wird.