Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3294 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Stimmenthal
Landesgesetz zur Fortentwicklung des Rechts der Gesundheitsfachberufe und zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikati- onen für den Bereich der Gesundheitsberufe Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3334 – Zweite Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Fortentwicklung des Rechts der Gesundheitsfachberufe und zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für den Bereich der Gesundheitsberufe wurde durch Beschluss des Landtags vom 14. Mai 2009 an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 18. Juni 2009 beraten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt, stimmen wir unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3334 – ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltung? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3471 – Erste Beratung
Es ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln und an die Ausschüsse zu überweisen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – zu überweisen. Soll er auch an den Rechtsausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden?
Der Gesetzentwurf wird also an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen. Ich danke Ihnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie zur 70. Plenarsitzung am Donnerstag, den 25. Juni 2009, 9:30 Uhr, ein.