Andere Länder haben das auch gemacht. Jetzt kommt wieder die EU-rechtliche Problematik, die ich ganz vergessen habe, die der Minister nachher anführen wird, die meines Erachtens aber keine Problematik ist, weil es andere Länder wieder machen und wieder geöffnet haben und neue Programme vorbereiten.
Deswegen verwahre ich mich gegen die Behauptung, dass wir irgendwo irgendjemandem Gutes tun wollen, weil irgendjemand dort Geschäftsführer ist. Das ist absolut dummes Zeug, Herr Guth. Das muss ich in aller Deutlichkeit sagen.
Wer etwas übrig hat für junge Schülerinnen und Schüler, der muss dafür Sorge tragen, dass die Busse in einem verkehrssicheren Zustand sind, moderner werden und wir gleichzeitig emissionsärmere und barriereärmere Busse anschaffen.
Es wird kein Etat erhöht. Warum sollen wir dann nicht, wenn es so ist, wie der Kollege Weiner gesagt hat, dass Gelder nicht ausgegeben werden, weil Kommunen sie nicht abrufen für den kommunalen Straßenbau und Restbestände vorhanden sind, diesem Verkehrsgewerbe diese Restbestände zuweisen,
damit sie dann ihren Busbestand für die allgemeine Situation im Personennahverkehr und insbesondere im Schülerverkehr etwas verbessern?
(Beifall der FDP – Dr. Schmitz, FDP: Jawohl! – Ramsauer, SPD: Und ansonsten ist der Eymael ein ehrenwerter Mann! – Pörksen, SPD: Wie nennt man das? – Füllhorn!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir zu den Bussen kommen, zurück zum Kernbereich des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes für kommunale Gebietskörperschaften, wie dieses Gesetz heißt, das wir heute in zweiter Beratung im Parlament besprechen.
In der Anhörung ist dieses Gesetz von der Fachwelt begrüßt worden, weil wir damit eine Zweckbindung vornehmen für die Mittel, die vom Bund bis zum Jahr 2013 für den Verkehrsbereich investiv vorgesehen sind. Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz beträgt 65 Millionen Euro.
Wir machen mit diesem Gesetz, weil wir es nicht befristet haben, deutlich, dass wir auch nach dem Jahr 2014 die Mittel nach der Aufhebung der Zweckbindung des Bundes nach wie vor für kommunale Verkehrsinfrastruktur einsetzen wollen. Wir wollen auf diesem hohen Niveau weiter kommunale Verkehrsinfrastruktur seitens des Landes fördern.
Damit geben wir Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die Kommunen. Es ist auch sinnvoll, dass wir für einige Bereiche die Fördertatbestände erweitert haben. Das gilt für Binnenhäfen in kommunaler Trägerschaft, für den von Ihnen angesprochenen Bereich der Seilbahnen und für einige andere Bereiche.
Ich will auf den Änderungsantrag von FDP und CDU bezüglich der Förderung von Bussen eingehen. Das war wohl überlegt. Ich habe in den Vermerken, die zur Ent
scheidung im Jahr 2001 geführt haben, noch einmal nachgelesen, dass das Land Rheinland-Pfalz aus dieser Förderung aussteigt, weil es nach wie vor beihilferechtlich problematisch ist, ob diese Förderung zulässig ist oder nicht.
Das ist von der Kommission thematisiert worden. Das steht nach wie vor auf der Problemliste. Es kann keine seriöse Zusage gemacht werden, dass diese Förderung beihilferechtlich konform ist.
Was bedeutet das gerade für mittelständische Unternehmen, Herr Wirz? Wenn jetzt eine Förderung ausgesprochen wird und die Kommission stellt fest, sie verstößt gegen Beihilferecht, dann sind wir gezwungen zurückzuführen. Die Unternehmen haben aber mit der Förderung kalkuliert. Das wird die Insolvenz vieler mittelständischer Unternehmen hervorrufen, wenn wir gezwungen wären, diese Förderung zurückzuführen. Das war damals der Grund von Ihnen, diese Förderung einzustellen, weil das Risiko nicht abschätzbar ist, Herr Eymael. Das war ein Grund von Ihnen, mit dieser Förderung aufzuhören.
Wenn wir einen solchen Fördertatbestand ermöglichen, dann sind wir auch gezwungen, große Verkehrsunternehmen mit internationalem Verbund, auch z. B. in der Trägerschaft von Metro und anderen, hinter denen der französische Staat steht, die in Deutschland und Rheinland-Pfalz Leistungen anbieten, zu fördern. Wollen wir das mit diesen gesetzlichen Möglichkeiten, die Sie vorschlagen?
Herr Eymael, Sie haben davon gesprochen, die Busse in Rheinland-Pfalz seien im Schnitt 15 Jahre alt. Gott sei Dank ist dies schlicht und ergreifend falsch.
Nach der Statistik des Kraftfahrtbundesamtes – die einzig verlässliche Statistik – sind Busse in RheinlandPfalz durchschnittlich 10,8 Jahre alt und eben nicht 15 Jahre.
Der ADAC hat auf Anfrage mitgeteilt, dass eine von Ihnen zitierte Studie nicht bekannt sei, nach der der ADAC eine Aussage getroffen hätte, Busse seien 15 Jahre alt.
Sie meinen – ich vermute, dass Sie sich darauf beziehen –, dass bei einem Schulbustest in Rheinland-Pfalz von mehreren Tausend Bussen drei Busse untersucht wurden, die im Durchschnitt 15 Jahre alt waren. Aber wenn drei Busse in Rheinland-Pfalz untersucht werden, die 15 Jahre alt sind, können Sie doch nicht daraus schließen, dass das Durchschnittsalter aller Busse in Rheinland-Pfalz 15 Jahre sei. Dieser logische Schluss ist nicht möglich. Die Busse sind durchschnittlich 10,8 Jahre alt. Dies möchte ich zur Klarstellung feststellen.
Wir haben mit dem Verkehrsgewerbe diese Frage intensiv diskutiert und haben sie auch auf die beihilferechtliche Problematik hingewiesen. Wir sind gemeinsam übereingekommen, dass es sinnvoll ist, die Echtzeitinitiative Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Damit können wir Busunternehmen unterstützen, die einen nutzerkonformen und besseren Komfort zur Fahrzeitverbesserung bieten, indem sie entsprechende Anzeigen in Bussen ermöglichen. Diese Investitionen können gefördert werden, und wir werden in den nächsten Jahren private und kommunale Busunternehmen mit einem Fördersatz von bis zu 60 % fördern.
Das heißt, wir werden rund 12 Millionen Euro aufwenden, um Busunternehmen zu fördern, und das ist auch beihilferechtskonform und eine sichere Fördermöglichkeit. Wir werden kein Abenteuer zulasten mittelständischer Unternehmen eingehen, die im Ergebnis das Risiko tragen müssen. Nur dann können wir auch seriös die Aussage treffen, dass für den kommunalen Straßenbau, die Sanierung von Brücken und für andere kommunale Infrastrukturmaßnahmen ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Förderung vorzusehen.
Wer in einem so großen Maße in die Busförderung einsteigen will, der muss auch die Aussage treffen, wo gekürzt werden muss. Das Geld kann nur einmal ausgegeben werden, auch dies gehört zur Logik einer Argumentation dazu.
Wir werden die bewährte Struktur der Förderpraxis, wie sie von Ihnen mitkonzipiert wurde, bezüglich der Herausforderungen, die sich aktuell für Binnenhäfen und für die Echtzeitinitiative des Landes Rheinland-Pfalz ergeben, in abgeänderter Form fortführen. Wir werden dieses Gesetz auf den Weg bringen, um damit die Förderung der kommunalen Infrastruktur in Rheinland-Pfalz auf hohem Niveau fortzusetzen.
Es liegen zwei weitere Wortmeldungen für Kurzinterventionen vor. Ich erteile zunächst Herrn Kollegen Eymael das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe nie gesagt – und dies steht auch nicht in meinem Antrag –, der ADAC habe behauptet, die Busse seien 15 Jahre alt. Dies ist eine offizielle Zahl des entsprechenden Verbandes der Busse und Bahnen. Dieser Verband hat diese Zahl in öffentlichen Diskussionen immer wieder deutlich gemacht. Entweder sie stimmt, oder sie stimmt nicht. Ich glaube, dass sie stimmt, und insofern habe ich sie auch übernommen. Es ist mein Recht, diese Zahl zu übernehmen.
Ich möchte noch einmal auf die beihilferechtliche Problematik zu sprechen kommen. Dann müssten Sie all die geförderten Unternehmen in anderen Bundesländern
Damals haben wir die Förderung aus Geldgründen eingestellt. Wir haben seinerzeit im kommunalen Bereich andere Schwerpunkte gesetzt.
Nun höre ich, dass das Geld gar nicht ganz ausgegeben wird, aber Sie errichten gleichzeitig neue Fördertatbestände mit Binnenhäfen und Seilbahnen, die ich auch mit begrüße. Dann lassen Sie doch wenigstens auch den Tatbestand der Busse im Gesetz. Sie müssen doch nicht von heute auf morgen fördern, aber immerhin besteht dann die Möglichkeit, in diesem Bereich hinsichtlich der Barrierefreiheit oder des Emissionsausstoßes zu modernisieren.
Im Übrigen hat der Städtetag Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Schreiben von vorgestern unsere Forderungen massiv unterstützt.
(Beifall der FDP – Creutzmann, FDP: Sehr gut! – Pörksen, SPD: Der Städtetag ist besonders betroffen! Das ist doch lachhaft!)
Frau Präsidentin! Herr Minister Hering, ich kann mich meinem Kollegen Eymael nur anschließen: Warum geht es in anderen Bundesländern, und warum soll es bei uns nicht gehen? – Diese Frage steht unbeantwortet im Raum.
Aber selbst wenn man das Thema „Sicherheit in Schulbussen“ bei diesem Gesetz ausklammert, so muss trotzdem ein Konzept erarbeitet werden. Die Landesregierung ist gefordert, das Problem zu lösen und nicht länger auf die Busunternehmen und auf die Kommunen abzuschieben. Das kann man so nicht stehen lassen.
Herr Minister, legen Sie möglichst zeitnah ein Konzept vor, wie die Sicherheit in den Schulbussen im Land verbessert werden kann. Werden Sie der Verantwortung der Landesregierung gegenüber den Passagieren im ÖPNV gerecht.