Protocol of the Session on September 20, 2006

folge ich diesem Aufruf gern. Ich würde jetzt gern noch einiges zur Methodik sagen.

(Licht, CDU: Ich würde das auch gerne machen!)

Die Möglichkeit habe ich aber nicht mehr. Lassen Sie mich deshalb noch mit einem Schlusssatz enden. Es ist tatsächlich so, dass das Land, was die wirtschaftliche Dynamik angeht, sehr gut dasteht. Das ist der Erfolg der Unternehmen, der Erfolg der qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist auch ein Erfolg der Landesregierung und der sie tragenden SPD-Fraktion.

(Glocke der Präsidentin)

Es ist nicht sinnvoll, das mit Ihrer professionellen Miesepetrigkeit anzugehen.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind damit am Ende der Aktuellen Stunde.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern der Kuratorien der Fach- hochschulen Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/212 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/285 –

Die Amtszeit der jetzigen Mitglieder endet am 31. Dezember 2006. Deshalb sind die Mitglieder heute

neu zu wählen. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/285 – vor. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Wahlvorschlag wurde bei Enthaltung der FDP-Fraktion angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Wahl von Mitgliedern der Kuratorien von Hochschulen des Landes Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 15/213 –

dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/286 –

Die Amtszeit der jetzigen Mitglieder endet am 30. September 2006. Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 15/286 – vor, über den wir nun abstimmen werden. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Danke. Der Wahlvorschlag ist bei Enthaltung der FDPFraktion angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/83 – Erste Beratung

Ich erteile Herrn Finanzminister Professor Dr. Deubel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ihnen liegt in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vor. Der Gesetzentwurf beinhaltet zwei Punkte. Erstens soll das Staatssekretärsamt im Ministerium der Finanzen zukünftig nicht mehr der Besoldungsgruppe B 10, sondern der Besoldungsgruppe B 9 zugeordnet sein.

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, ein neues Amt für leitende Beamtinnen und Beamte in den Ministerien mit besonderen, unmittelbar der Ministerin oder dem Minister unterstehenden Aufgabenbereichen der Besoldungsgruppe B 8 zu schaffen.

Nach Auffassung der Landesregierung sind dafür im Wesentlichen folgende Gründe maßgebend:

Die Landesregierung ist gemäß § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes verpflichtet, die Höhe der Besoldung, die den Beamtinnen und Beamten gewährt wird, von den konkreten Anforderungen des Amtes abhängig zu ma

chen. Um eine solche funktionsgerechte Einstufung zu gewährleisten, hat die Landesregierung auch die Verpflichtung, die Zuordnung der Ämter zu den Besoldungsgruppen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Es ist daher notwendig, die Struktur der Ämter der leitenden Beamtinnen und Beamten in den Ministerien neu zu ordnen. Insbesondere soll zukünftig die Funktion der ständigen Vertretung einer Ministerin oder eines Ministers auf der Beamtenebene einheitlich geregelt werden.

Lassen Sie mich als Beispiel einen weiteren ganz aktuellen und hinsichtlich seiner Tragweite gewichtigen Aspekt anfügen, der für eine besoldungsrechtliche Bewertung bedeutsam ist. Das Thema „moderne Verwaltung“ ist aktueller denn je. Eine besondere Rolle hierbei spielt sicherlich der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.

Damit die Landesregierung die erfolgreiche Entwicklung der vergangenen Jahre in diesem Bereich fortsetzen kann, wurde im Mai dieses Jahres eine IT-Zentralstelle für die gesamte Landesregierung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport eingerichtet. Aufgabe dieser Zentralstelle ist unter anderem die zentrale Steuerung und Bündelung der IT- und Multimediaangelegenheiten sowie der E-Government-Projekte und die damit in Zusammenhang stehende Koordinierung der Verwaltungsmodernisierung.

Im Rahmen eines zentralen Managements werden auch maßgeblich die IT-Angelegenheiten und die ITInfrastruktur der Ressorts und aller Behörden und Gerichte des Landes gesteuert.

Bei der Leitungsaufgabe der IT-Zentralstelle handelt es sich damit um eine herausgehobene Leitungsposition, die deutlich über die Funktion einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters in einer obersten Landesbehörde hinausgeht und somit dem Staatssekretärsamt in Besoldungsgruppe B 9 zugeordnet werden müsste.

Nach dem Gesetzentwurf kann diese Leitungsfunktion nunmehr dem Amt eines Ministerialdirektors in Besoldungsgruppe B 8 zugeordnet werden und muss nicht, wie im Nachbarland Hessen, auf Staatssekretärsebene installiert werden.

Meine Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Neuordnung der Struktur der Ämter der leitenden Beamtinnen und Beamten in den Ministerien ist mithin sachlich geboten und gerechtfertigt.

Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, so wird die Gesetzesänderung dauerhaft keine Mehrkosten verursachen.

Meine Damen und Herren, namens der Landesregierung bitte ich, den Gesetzentwurf zu unterstützen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Professor Dr. Deubel.

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Schreiner. Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, man könnte meinen, Sie haben schon schlechtere Gesetze eingebracht. Sie wollen künftig die Staatssekretärsbesoldung einheitlich regeln. Das ist ein schönes Ziel.

Ich erlaube mir, aus der Begründung für den vorliegenden Gesetzentwurf zu zitieren:

„Der in § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes verankerte Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung verpflichtet den Dienstherrn, die Höhe der Besoldung, die den Beamtinnen und Beamten gewährt wird, von den konkreten Anforderungen des Amtes abhängig zu machen (…) Vor diesem Hintergrund modifiziert der Gesetzentwurf die besoldungsrechtliche Einordnung des Staatssekretärsamtes im Ministerium der Finanzen insoweit, als zukünftig die Besoldung (…) nicht mehr aus Besoldungsgruppe B 10, sondern aus der Besoldungsgruppe B 9 (…) erfolgen soll.“

Wunderbar.

Ich erlaube mir ebenfalls aus einem von Ihrer Landesregierung eingebrachten Gesetz zu zitieren, und zwar aus der Drucksache 14/12 vom 25. Mai 2001. Ich erlaube mir auch hier, die Begründung zu zitieren:

(Ramsauer, SPD: Wir können Gesetze alle selbst lesen!)

„In Würdigung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung – verankert in § 18 des Bundesbesoldungsgesetzes – und in Ansehung der aus der Verfassung für Rheinland-Pfalz abzuleitenden besonderen Verantwortung für den Bereich Finanzwesen ist zukünftig eine Einstufung des Amtes Staatssekretär als der ständige Vertreter des Ministers der Finanzen in der Besoldungsgruppe B 10 des Landesbesoldungsordnung B geboten.“

(Ramsauer, SPD: Wir haben es schon gelesen, glauben Sie es! – Harald Schweitzer, SPD: Wenn Sie nur vorlesen, haben Sie keine Zeit mehr!) )

Was heißt das? Das heißt, alle Staatssekretäre bekommen B 9. Wenn Herr Professor Dr. Deubel Staatssekretär ist, dann bekommt er B 10.

(Zuruf der Abg. Frau Spurzem, SPD)

Jetzt, wo Herr Dr. Messal es ist, bekommt er B 9. Es hört sich zwar gut an, aber es bleibt die Frage, warum Sie es sich erlauben, Einzelfälle mit einem Gesetz zu regeln. Ein Gesetz soll immer eine Vielzahl von Fällen regeln.

Hier missbrauchen Sie ein Gesetzgebungsverfahren, um einen Einzelfall zu lösen.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)