Protocol of the Session on June 4, 2008

Die FDP-Fraktion wird sich der gesetzlichen Regelung nicht verweigern, aber ihre Umsetzung kritisch begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Staatssekretärin Reich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Puchtler und Frau Dr. Lejeune haben schon vieles zur Begründung des Gesetzes gesagt. Deshalb will ich mich kurzfassen. Es ging bei der Neuregelung einerseits darum, die Besonderheiten der richterlichen Unabhängigkeit zu berücksichtigen, und andererseits einen größtmöglichen Gleichklang mit unseren Beamtinnen und Beamten zu erreichen. Herr Puchtler hat schon darauf hingewiesen, ein wichtiger Unterschied ist, dass das Bundesrecht die Lebensarbeitszeit von Richterinnen und Richtern festschreibt. Da können wir als Landesgesetzgeber nicht über die 65 Jahre hinausgehen.

Eine weitere Besonderheit – auch die ergibt sich aus der richterlichen Unabhängigkeit – ist, dass dann, wenn ein Antrag vorliegt und die Voraussetzungen gegeben sind, der Dienstherr kein Ermessen hat, diesem Antrag stattzugeben, sondern der Richter oder die Richterin eben das Recht hat, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen.

Die finanziellen Regelungen gleichen denen, die für die Beamtinnen und Beamten gelten. Herr Puchtler hat schon darauf hingewiesen, dass jetzt beide Möglichkeiten der Altersteilzeit wahrgenommen werden können.

Herr Dr. Wilke, sorry, es ging darum, eine kostenneutrale Regelung zu finden.

(Dr. Wilke, CDU: Mit einem Strickfehler!)

Ihr Punkt ist wieder einmal der nächste Sparvorschlag der CDU-Fraktion in diesem Haus, wie wir sie schon so oft gehört haben. (Beifall der SPD)

Ich will auch noch auf einen weiteren Punkt eingehen, den Sie in Ihrer kurzen Rede erwähnt haben. Das gilt für die angeblich so lange Überlegenszeit von über einem Jahr. Ich habe gestern im Ausschuss sehr deutlich gesagt, dass es im Jahr 2007 im Bund die Überlegung gab, die Lebensarbeitszeit für Richterinnen und Richter zu verlängern. Das hätten wir natürlich sofort in unser Gesetz aufgenommen. Wir wollten diese Beratung und Diskussion abwarten.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt anfügen. Frau Dr. Lejeune, Sie haben die Möglichkeit des Sparens über eine verspätete Wiederbesetzung angesprochen.

Wir hatten auch über dieses Thema, nämlich die Sozialgerichtsbarkeit betreffend, gestern im Ausschuss diskutiert. Bereits gestern konnte ich Ihnen sagen, dass wir uns bemühen, schnellstmöglich für Personalersatz zu sorgen. Wir können jede Stelle nachbesetzen. Im gestrigen Fall, den ich Ihnen dargestellt habe, waren es höchstmöglich zwei Monate. Ich finde, das ist eine große Leistung.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/2184 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz – LSchlG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2248 – Erste Beratung

Es wurde vereinbart, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2248 – ohne Aussprache an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Wir sind am Ende der heutigen Plenarsitzung. Wir treffen uns morgen früh um 9:30 Uhr zur 48. Plenarsitzung.

E n d e d e r S i t z u n g: 18:51 Uhr.