Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/2184 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Wir sind damit am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Ich darf Sie für morgen um 9:30 Uhr zur nächsten Plenarsitzung einladen.