Ein Bereich, von dem man zunächst nicht ohne Weiteres annehmen möchte, dass er ein besonders sensibles Feld für den Datenschutz darstellt, sind die Schulen. Für alle beteiligten Lehrkräfte und Eltern muss transparent gestaltet sein, welche Daten von der Schulverwaltung erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls weitergegeben werden dürfen. Wie mit der Schulstatistik und besonders mit Schulnoten umzugehen ist, sind weitere sensible Fragen.
Unsere Fraktion begrüßt es, dass der Datenschutzbeauftragte berichtet, der Datenschutz in den Schulen werde in den nächsten Jahren ein Arbeitsschwerpunkt seines Büros sein. Von großer politischer Relevanz ist nämlich, dass nicht nur Schüler- und Elterndaten hoch sensibel sind; vielmehr geht es auch darum, ein richtiges Selbstbewusstsein bei den Schülern zu entwickeln und zu fördern. Das ist nicht zuletzt aufgrund der starken Internetnutzung für die Schüler besonders wichtig.
Wie komplex das Thema des Schuldatenschutzes ist, zeigt das Praxishandbuch „Schuldatenschutz“, das in Schleswig-Holstein vom unabhängigen Landesamt für
Datenschutz im Jahr 2008 herausgebracht wurde und auf immerhin 174 Seiten kompetente Beratung in Sachen „Schuldatenschutz“ bietet.
Zusammengefasst darf festgestellt werden, dass der Datenschutz in Rheinland-Pfalz den ihm zukommenden politischen Stellenwert, ferner die angemessene Beteiligung und schließlich das gebührende politische Ansehen genießt.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutzbeauftragte ist bisher ausschließlich für Datenschutzfragen von öffentlichen Stellen zuständig gewesen. Für nicht öffentliche Stellen, Unternehmen, Betriebe usw., werden die Datenschutzaufgaben bisher durch die ADD wahrgenommen. Die heutige Aufsichtsstruktur, wonach nur öffentliche Stellen durch den Datenschutzbeauftragten kontrolliert werden, verstößt nach Auffassung der Europäischen Kommission gegen europäisches Recht. Weil in Rheinland-Pfalz ebenso wie in einigen anderen Bundesländern die Datenschutzkontrolle für den privaten Bereich in den Weisungsstrang der Innenverwaltung eingebunden ist, hat die EUKommission bereits im Juli 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Unsere Fraktion ist schon seit längerer Zeit der Auffassung gewesen – wir haben dies auch deutlich gemacht –, dass das Auseinanderfallen der Zuständigkeiten für den öffentlichen und nicht öffentlichen Datenschutz keine optimale Lösung darstellt. Wir haben wiederholt vorgeschlagen, die Zuständigkeiten zu bündeln, um durch die Nutzung von Synergieeffekten die Effizienz des Datenschutzes zu verbessern und gleichzeitig gegebenenfalls Kosten einzusparen und einen Beitrag zur Entbürokratisierung zu leisten.
Notwendig ist eine unabhängige Datenschutzkontrolle. Nur wenn die Bürger Vertrauen in die Unabhängigkeit der Datenschützer haben, werden sie sich im Zweifelsfall an sie wenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, alle diese Gesichtspunkte sind in dem gemeinsamen Entschließungsantrag zusammengefasst dargestellt. Selbstverständlich werden beim Datenschutzbeauftragten durch die Konzentration der Aufgaben höhere Personal- und Sachkosten anfallen. Demgegenüber müssten aber bei der ADD personelle und sachliche Ressourcen freigesetzt werden können. Die Summe der Personal- und Sachkosten beim Datenschutzbeauftragten dürfte künftig eher niedriger sein als die bisherige Summe der Kosten des Datenschutzbeauftragten und der ADD. Unsere Fraktion wird interessiert beobachten, wie sich die Dinge entwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung nunmehr ein Gesetz vorlegt, mit dem die Bündelung der rechtlichen Kompetenzen und Aufgaben vollzogen wird, begrüßt unsere Fraktion.
Okay. Es ist die SPD-Fraktion. – Dass dies so ist, begrüßt unsere Fraktion. Die organisatorischen Veränderungen beim Datenschutzbeauftragten, denen unsere
Fraktion zugestimmt hatte, sind eine günstige Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzentwurfs, mit dem Rheinland-Pfalz beim Datenschutz weiterhin auf einem guten Weg ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist noch einmal Gelegenheit Danke zu sagen, beispielsweise den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei der ADD. Wir haben eine neue Zuordnung gefunden, um Synergieeffekte zu erzielen. Aber den bisher Zuständigen muss man sagen, dass sie gute Arbeit geleistet haben.
Auch ich möchte im Namen der Landesregierung Herrn Professor Rudolf Danke sagen. Ein Teil des Zeitraums, mit dem sich der Tätigkeitsbericht beschäftigt, umfasst noch seine Verantwortung. Wir haben gerne und gut mit ihm zusammengearbeitet.
Lieber Herr Wagner, nun komme ich zu Ihnen. Meine ersten Begegnungen mit Ihnen in Ihrer neuen Funktion zeigen mir, dass dies ganz bestimmt so weitergehen wird. Wir haben unterschiedliche Rollen. Das ist vollkommen klar. Wir haben eigene Verantwortungen. Aber ich bin zuversichtlich, dass die gute Gesprächsebene, die mit Ihrem Vorgänger aus Sicht des Innenministeriums herrschte, mit Ihnen weiterbestehen wird.
In den Vorbemerkungen zum vorliegenden Tätigkeitsbericht bekennen Sie sich ausdrücklich zu dem auch von Ihrem Vorgänger im Amt verfolgten Ziel, Datenschutz mit Augenmaß zu betreiben. Diesem Verständnis von Datenschutz stimme ich ausdrücklich zu. Nach meiner festen Überzeugung ist dies die notwendige Voraussetzung für ein gutes Miteinander und dafür, dass die jeweilige Verwaltung selbst konstruktiv an der Entwicklung von datenschutzgerechten Lösungen mitwirkt.
Im abgelaufenen Berichtszeitraum stand, wie schon in den Jahren zuvor, das Spannungsverhältnis zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit einerseits und dem Datenschutz andererseits im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und der öffentlichen Diskussionen. Auch wenn über das verfassungsrechtliche Gebot, einen möglichst schonenden Ausgleich der beteiligten Interessen zu finden, ein breiter Konsens besteht, ist die Umsetzung in der Praxis vielfach mit Schwierigkeiten verbunden. Auch von Ihnen wurden einige Beispiele genannt. Ich will insbesondere Ihnen, Herr Abgeordneter Pörksen, dafür danken, dass Sie ein Beispiel mit Blick auf die Polizei gewählt haben und uns damit doch attestiert haben, dass sich unsere Beamtinnen und Beamten
wirklich sehr bemühen, auch in diesem Sinne eine Tätigkeit auszuüben, die mit Blick auf die Sicherheitsbedürfnisse des Staates und mit dem Wunsch, erfolgreich zu sein, bevor etwas geschieht, immer in einem gewissen Spannungsbogen zu sehen ist. Insoweit freue ich mich sehr, dass die Arbeit unserer Polizei die verdiente Würdigung gefunden hat.
Wir haben die Notwendigkeit einer effektiven Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Wir wollen nachhaltig schützen. Wir müssen auf der anderen Seite immer wieder den wirksamen Schutz der Privatsphäre beachten. Eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß wollen wir im Innenministerium. Das darf die Bevölkerung von uns erwarten. Es gibt immer wieder aktuelle Themen im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Datenschutz. Ich nenne den Aufbau der Antiterrordatei, die Speicherung von Telefonverbindungsdaten oder die Frage der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen von privaten Computern. Dies ist ausführlich miteinander in diesem Haus diskutiert worden.
Manch einer sieht in der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung eine Gefährdung für den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir müssen genau darauf achten. Das gilt auch für die kommunale Verwaltungsreform und die Dinge, die wir dort eventuell vereinbaren werden. Diesen Aspekt dürfen wir nie aus dem Auge verlieren. Weitere Beispiele könnten aus der Steuerverwaltung und dem Meldewesen die Steueridentifikationsnummer, die Aufnahme von Fingerabdrücken als biometrische Merkmale oder die für das Jahr 2011 geplante Volkszählung sein.
Ich habe meine Ausführungen mit dem Dank an verschiedene Institutionen und Personen begonnen und will auch mit einem Dank enden, sehr geehrter Herr Wagner. Dieser geht an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen wir gerne und gut zusammenarbeiten. Es ist aus der Sache nachvollziehbar, dass wir nicht immer einer Meinung sind. Ich glaube, diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit hat das gute Klima, das von allen drei Fraktionen geschildert wurde, mit gefördert.
Wir werden uns selbstverständlich bemühen, die Anregungen aus dem Datenschutzbericht aufzugreifen. Das ist vollkommen klar.
Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich will die Gelegenheit nutzen, mich noch einmal an Sie zu wenden, Herr Schneiders. Heute Morgen war das nicht ein persönlicher Vorwurf an Sie. Ich will das ausdrücklich noch einmal klarstellen. Ich habe die Formulierung, die ich gewählt habe, gelesen. Man könnte der Meinung sein, dass es so ist. Das ist nicht der Fall. Ich will das an der Stelle noch einmal klarstellen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Ände- rung datenschutzrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/2109 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist es so beschlossen.
Es gibt dann noch einen Entschließungsantrag zum 21. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Es besteht die Möglichkeit, diesen an den Ausschuss zu überweisen oder direkt darüber abzustimmen. Wir stimmen über den gemeinsamen Entschließungsantrag ab. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/2127 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, da die Tagesordnungspunkte 17 und 18 abgesetzt sind, sind wir damit am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, den 14. Mai 2008, um 14:00 Uhr in diesem Hohen Haus statt. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.