Protocol of the Session on June 7, 2006

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hartloff für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der „ZEIT“ gibt es die schöne Rubrik „Stimmt’s?“. Ich darf Ihnen mit Erlaubnis der Präs identin aus dieser Rubrik zitieren. Es ist schon ein etwas älteres Exemplar:

„Bayerischer Sonderweg. Ich höre immer wieder, das Bundesland Freistaat Bayern habe das Grundgesetz niemals ratifiziert bzw. anerkannt. Stimmt’s?“ Dies fragt Herr Hermann Essmann aus Hardegsen. Das wird dann wie folgt kommentiert:

„Es war eine lange und tumultartige Sitzung, die der bayerische Landtag am 19. und 20. Mai 1949 absolvierte. 15 Stunden lang wurde heiß debattiert, und dann folgte die Abstimmung: 63 Abgeordnete stimmten für das Grundgesetz, 101 dagegen. Damit lehnte die CSUMehrheit des Landesparlaments die Verfassung der Bundesrepublik ab.

Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Bund zu viel Macht gegenüber den Ländern besäße. Bayern hätte zum Beispiel gern Bundestag und Bundesrat als gleichberechtigte gesetzgebende Organe gesehen. Allerdings war den Abgeordneten klar, dass ihre Abstimmung wenig Folgen haben würde. Die notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Länder hatte dem Grundgesetz nämlich schon zugestimmt.

Um deutlich zu machen, dass sich der Freistaat nicht etwa von der Bundesrepublik abspalten wollte, gab es eine zweite Abstimmung, in der der Landtag bekräftigte, dass die Verfassung auch für Bayern rechtsverbindlich sei. Wenn die Deutsche Bundesrepublik aufgrund der vorgeschriebenen Genehmigungen und Abstimmungen zustande kommt, sagte der Ministerpräsident Hans Ehard, dann ist Bayern ein Teil dieses Bundesstaates. Inzwischen lebt auch Bayern mit dem Grundgesetz ganz gut.“

Warum zitiere ich das eingangs meiner Rede zum Föderalismus? – 1949 – das Grundgesetz war neu geschaffen, und die Länderverfassungen waren schon existent – ist man davon ausgegangen, dass ein ganz wesentlicher Teil der Gesetzgebung in den Ländern stattfindet, dass die Parlamente dort entscheiden und der Bund für die klassischen Aufgaben zuständig ist, die das Grundgesetz auch vorsieht, nämlich für die Verteidigung und die Außenpolitik. Man ist davon ausgegangen, dass es eine konkurrierende Gesetzgebung gibt, aber ob sich die Verfassungsväter und -mütter wirklich schon überlegt haben, dass konkurrierende Gesetzgebung im Regelfall heißt: „Da ist für die Länder nichts mehr, sondern das füllt der Bund aus“, – ich habe daran Zweifel.

Unsere Verfassungswirklichkeit hat sich weiterentwickelt. Sie hat sich dahin gehend weiterentwickelt, dass zu einem der mächtigsten Organe in unserer Verfassungswirklichkeit – Herr Ministerpräsident, Sie verzeihen mir das – die Kaminrunden der Ministerpräsidenten der Länder im Gespräch mit der Bundesregierung geworden sind; denn es ist sehr schwierig, Blockaden, die zwischen Bundesrat und Bundestag bestehen, aufzulösen, Kompromisse zu entwickeln, was in unserer Verfassung so nicht vorgesehen ist. Deshalb ist es notwendig, dass diese Kaminrunden stattgefunden haben. Sie haben stattgefunden, ob nun die Vorzeichen im Bundestag rot, schwarz-gelb oder in welchen Mischungen auch immer waren und auf der Länderseite andere Kombinationen bestanden, weil es Länderinteressen gibt, weil es Parteieninteressen gibt, weil es Interessen gibt, die unterschiedlich vertreten werden.

Es ist derweil eine Rechtsprechung entwickelt worden, die dazu geführt hat, dass immer mehr Gesetze zustimmungspflichtig geworden sind. Die Experten sagen, über zwei Drittel der Gesetze seien in der Praxis zustimmungspflichtig. Viele laufen ganz einfach durch, und bei anderen hakelt es. Die Versuchung für die Politik ist immens groß, dies für die jeweiligen politischen Zwecke zu instrumentalisieren, was dazu führt – was auch von allen anerkannt ist –, dass es zwischen Bundestag und Bundesrat, zwischen Bund und Ländern zu Blockadehaltungen kommt oder kommen kann, die für unser Gemeinwesen nicht förderlich sind, nicht förderlich sein können.

Nun sind wir wieder am Ausgangspunkt der jetzigen Reformbestrebungen der Föderalismusreform angelangt, und ich freue mich darüber, dass in den drei Anträgen, die von den drei Fraktionen vorliegen, im Kern begrüßt wird – dies war auch in der 14. Wahlperiode der Fall –, dass es zu dieser Föderalismusreform kommt. Dass ein zweiter Schritt notwendig ist, wird auch von allen gesehen. Ins ofern sind wir im Ziel bei einer großen Übereinstimmung, wenn auch die Anhörung auf der Bundesebene durchaus die einen oder anderen Bedenken zum Vorschein gebracht hat, die – wenn ich das richtig sehe – immer etwas nach dem gleichen Schema verlaufen, egal, welchen Bereich es anbelangt.

Es ist etwa das Schema der Kleinstaaterei, das Herr Präsident Mertes angesprochen hat. Das ist eines der Schlagworte. Es ist etwa auch das Schema: Die Landtage sind doch der Bevölkerung viel näher. Deshalb setzen sie sich dort einem viel größeren Druck der Bevölkerung aus, und deshalb treffen sie schlechtere Entscheidungen. – Was für ein Demokratieverständnis haben wir denn da? Muss man von der Bevölkerung weg und abgehoben sein – ich spitze das zu –, um gute Entscheidungen treffen zu können? Müssen wir uns nicht in den Parlamenten dem Wollen, dem, was die Bevölkerung denkt, stellen, es ausfechten, wenn wir für eine Meinung stehen? Wir können uns nicht in einen großen Kuppelbau zurückziehen und dort die richtigen Entscheidungen treffen, oftmals auch noch Entscheidungen, die andere bezahlen müssen.

Auf anderer Leute Kosten lassen sich gut Entscheidungen treffen. Das sollten wir in unserem Verfassungssystem möglichst vermeiden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben im Land Rheinland-Pfalz den Grundsatz der Konnexität als Verfassungsgrundsatz eingeführt, was unser Verhältnis zu den Gemeinden anbelangt, weil wir gesagt haben – das war für uns alle durchaus ein schwieriger Erkenntnisprozess –, wir können nicht einfach den anderen Lasten aufladen und sagen: Erfüllt bitte die und die Aufgaben, macht das mit möglichst hohem Standard, aber beim Geld müsst ihr selber sehen, woher es kommt.– Das geht nicht; das geht auch nicht im Verhältnis zwischen Bund und Ländern.

Wir müssen deshalb bei „Föderalismus II“ versuchen, wie wir vernünftige Regelungen finden.

Diese Ängste sind immer wieder formuliert worden. Ich darf einmal den ehemaligen Verfassungsrichter Dieter Grimm zitieren. Im Jahr 2003 hat er als Reformziele Folgendes in den Vordergrund gestellt: „Die Effizienz des Entscheidungsprozesses muss durch die Verminderung der Blockademöglichkeiten und die dadurch begründeten Verhandlungszwänge verbessert werden. Die Transparenz der Entscheidungsprozesse sowie die Verantwortlichkeit für ihre Ergebnisse ist im demokratischen Interesse wiederherzustellen. Schließlich müssen die Eigenständigkeit und die Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Länder gestärkt werden.“

Er führt dann weiter aus: „Dazu braucht man keine neue Verfassung. Unsere Verfassung hat sich bewährt, ent

gegen all derer, die sie schlecht reden. Aber man muss etwas daran arbeiten, dass sie sich verbessert, dass unsere Instrumente auf die heutige Wirklichkeit passen.“

Ich habe mir die Anhörung angesehen und die Ausführungen nachgelesen, allerdings nicht alles in extenso, weil sehr vieles gesagt worden ist und das in der Kürze der Zeit gar nicht möglich war.

Ich lese einmal die Schlagzeilen vor:

Die Mehrzahl der Experten für Beibehaltung der Bundeskompetenz beim Heimrecht.

Änderung bei der Finanzverfassung weitgehend begrüßt.

Bildungsexperten bewerten Abweichungsrechte der Länder kritis ch.

Föderalismusreform im Bildungsbereich: Experten fordern Veränderungen. (Christian Burde, General- sekretär des DAD in Bonn, sieht den Untergang des Abendlandes. Er hat es nicht so formuliert, sondern das ist meine Formulierung so, wie sich das dar- stellt.)

Änderung des Umweltrechts unter Experten bestritten, möglichst nicht bei den Ländern.

Experten warnen vor Aushöhlung des Berufsbeamtentums.

Expertenmehrheit plädiert für Bundesgesetzgebung beim Strafvollzug.

Föderalismusreform schwächt deutsche EUVerhandlungsposition.

Trennung der Kompetenzen beim landwirtschaftlichen Bodenrecht in der Kritik.

Die Generalanhörung der Verfassungsexperten hat gezeigt, eine Grundgesetzänderung stößt bei Experten weitgehend auf Zustimmung.

Also sind wir bzw. sind diejenigen, die den Gesetzesvorschlag unterbreitet haben, so borniert, dass sie nicht auf die Experten hören, machen wir das wider besseres Wissen, um etwas durchzuboxen, was Länderinteressen sind, oder sind wir in der Lage, das so zu füllen, wie es eben Herr Präsident Mertes aufgezeigt hat, also in der Vielfalt mit den Kompetenzen, die wir in den Länderparlamenten haben, und mit der Forderung nach der notwendigen Finanzausstattung?

Es mache sich keiner die Illusion, dass die Finanzen insgesamt stark wachsen werden. Wir sagen in diesem Parlament, was auch der Ministerpräs ident, aber auch mein Vorgänger als Fraktionsvorsitzender gesagt hat, dass wir die Staatsfinanzen so brauchen, dass wir unsere Aufgaben erfüllen können. Das gilt für die kommunale Ebene, die Landesebene, aber auch für die Bundesebene. Keiner gibt da etwas freiwillig her oder auf. Es bedarf enger Verhandlungen, um zu sehen, dass die Finanzierungen aufgabengerecht möglich sein werden.

Jetzt gibt es natürlich auch Punkte, bei denen man sich eine Weiterentwicklung vorstellen kann. Es gibt Punkte, bei denen es Eitelkeiten sind, dass vielleicht etwas bewegt worden ist. Ich nenne einmal für den Bildungsbereich das Ganztagsschulprogramm des Bundes. Norbert Röttgen, der ausgeschiedene parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Bundestag, hat Artikel 104 b des Grundgesetzes als Korruptionsverbot bezeichnet, dass der Bund also den Ländern kein Geld geben darf. Er sagt, er korrumpiert die Länder. Andere haben Artikel 104 b des Grundgesetzes als „Lex Edelgard“ bezeichnet, benannt nach der Bundesbildungsministerin wegen des Ganztagschulprogramms, das vielen Ländern auf die Sprünge geholfen hat, wie man ein bildungspolitisch vernünftiges Projekt bewegen kann. Dies hat im Übrigen den Ursprung in Rheinland-Pfalz. Das darf ich als Rheinland-Pfälzer mit gewissem Stolz anmerken.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Herr Röttgen hat aber noch einen Zusatz gemacht! Dann gibt es erst einen Sinn!)

Martin Spiewak kommentiert Artikel 104 b des Grundgesetzes wie folgt: „Die Reform wirkt wie eine Scheidung, die Schulen und Hochschulen als Waisen zurücklässt. Selbst das Besuchsrecht wird dem Bund aberkannt.“ Dies ist eine zugegeben schöne Formulierung.

Die Herren Koch, Ministerpräsident in Hessen, und Wulff, Ministerpräsident in Niedersachsen, haben vehement gefordert, dass es eine solche Lösung gibt und man das nicht mehr darf. Ich meine, sie sollten überlegen, ob sie sich nicht Herrn Müller, dem Ministerpräsidenten des Saarlandes, in dieser Frage annähern können, dass man mit Zustimmung des Bundesrates eine Finanzierung für besondere Projekte im wissenschaftlichen bzw. im Hochschulbereich zulassen kann. Ich meine, das muss man nicht so stringent sehen.

Ich meine deshalb, dieses Kooperationsverbot soll in der Tat gelockert werden.

Ich meine auch, dass der Vorschlag unseres Ministerpräsidenten überlegenswert ist, dass man bei den Einspruchsgesetzen eventuell auf das Vermittlungsverfahren verzichten kann; denn etwas, was ohnehin nichts bringt, weil man es mit der Kanzlermehrheit im Bundestag zurückweisen kann, muss man auch nicht mit viel Aufwand vorher durchführen. Das würde unseren Staat entschlacken. Deshalb halte ich das auch für einen erwägenswerten Vorschlag.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Ein zeitlicher Faktor!)

Das sind Zeitaspekte, die eine Rolle spielen. Das sind auch Aspekte einer Vereinfachung. Deshalb meine ich, auch da sollte man noch einmal überlegen, wo man nachbessert.

Lassen Sie mich noch eines sagen. Wenn wir über eine Finanzreform sprechen, also Bund-LänderFinanzausgleich – eine schwierige Transaktion –, dann gehört es sich für einen Landesparlamentarier natürlich auch immer, dass man als guter Kaufmann einmal die

Schublade aufmacht und rechnet, wie das für uns aussehen würde. Dies sage ich mit Blick auf unseren Finanzminister. Würden wir uns sehr stark verschlechtern oder würden wir uns verbessern können? Bleibt es beim Status Quo? Bekommen wir mehr Selbstständigkeit, tanzen aber verhungert auf dem Seil, weil wir keine Finanzen haben? Das mag bei allen hehren Prinzipien, wie man mit der Finanzverfassung umgeht, mitbedacht sein. Wenn man weiß, dass die letzten Verhandlungen um den Bund-Länder-Finanz-Ausgleich sehr schwierige Verhandlungen waren, die für das Land Rheinland-Pfalz als größeres der kleineren Länder nicht unbedingt übel ausgegangen sind, dann muss man das im Hinterkopf haben, wenn man bei Föderalismus II über Finanzen verhandelt.

Ich denke, über die gestellten Anträge sollten wir im Rechtsausschuss gemeinsam sprechen. Vielleicht lässt sich das auch noch dort ein Stück bündeln und weiterentwickeln, sodass wir vielleicht zu einer einheitlichen Meinung kommen können. Da sollten wir die Diskussion fortsetzen. Im Kern meine ich trotz der Einwendungen von Fachleuten aus ihrer fachpolitischen Sicht, wir haben viele gute Beispiele, dass, weil wir näher dran sind bei den Menschen, wir als Parlament genug Rückgrat haben, vernünftige Entscheidungen zu treffen, in keinen Wettbewerb eintreten, wie sich Bedingungen verschlechtern – ich verstehe die Ängste, die Ihnen allen in Briefen der Lebenshilfe und anderer Organisationen überbracht worden sind –, aber dass wir einen solchen Wettbewerb nicht machen, aber umgekehrt auch die Entscheidungen, die wir im Angesicht der Finanzverantwortung, die man in einem Staat für zukünftige Generationen hat, zu treffen haben, auch treffen werden.

Da denke ich, war das Auseinanderklaffen, vielleicht auch ein bisschen der Dünkel aus Berlin, auch meiner eigenen Partei, nicht immer hilfreich für Entscheidungen, die für diese Bundesrepublik getroffen worden sind. Da schadet nicht Föderalismus, sondern da tut Föderalismus Not. Wir sollten für Föderalismus werben, nicht nur im eigenen Interesse, weil unsere Landtage mehr Arbeit, bessere Arbeit und vernünftigere Arbeit haben, sondern weil es vom Prinzip her etwas ist, das es sich zu verfolgen lohnt. Mehr Vielfalt – wie es Präsident Mertes sagt – tut gut, tut Not, und wir werden daran arbeiten.

Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Baldauf das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen heute hier zusammen, um etwas zu besprechen, das eine längere Vorgeschichte hat. Herr Mertes, deshalb fand ich es auch sehr schön, dass Sie Christoph Böhr und sich selbst erwähnt haben. Deshalb auch vielen herzlichen Dank an beide Herren, dass sie diese Vorarbeit aus unserer Sicht geleistet haben; denn

ohne diese Vorarbeit wären wir heute nicht so weit, wie wir es jetzt sein können.

Herr Hartloff, ich gehe davon aus – so habe ich Sie auch verstanden, Sie sprachen von verschiedenen Nachbesserungen –, dass natürlich im Kern das, was jetzt auf dem Tisch liegt, nicht mehr aufgebrochen werden soll, weil wir ansonsten wieder Diskussionen eröffnen würden, die sich in verschiedene Richtungen zersplittern würden, und wir würden keine Konsequenzen bringen. Sagen wir es einmal mit den Worten von Roman Herzog: Lieber dies en Kompromiss als gar keinen als ersten Schritt.

Es gibt einen Ausspruch von Fritz Scharpf, Direktor des Max-Planck-Instituts zur Gesellschaftsforschung, der 2002 einmal von einer gefesselten Republik gesprochen hat. Wenn man sich das anschaut, wie sich das heutige Staatsgebilde darstellt, habe ich auf der einen Seite die Ewigkeitsgarantie der Länder im Grundgesetz und auf der anderen Seite in der Tatsache nur noch verwaltende Aufgaben, aber im Prinzip keine gestaltenden mehr. Dieses Thema ist auch nicht neu. Wie wir festgestellt haben, ist es zumindest in der letzten Legislaturperiode schon angezogen worden, in Wirklichkeit aber über 30 Jahre hinweg schon in Wissenschaft und auf den Akademietagen behandelt worden. Da stellt sich natürlich immer die Frage: Verfügt denn, wenn man sich heute die Landschaft so anschaut, die höhere Ebene auch immer über ein höheres Bewusstsein und eine höhere Einsicht? – Da müssen wir wohl Nein sagen, sonst wären wir an dieser Stelle hier, so wie wir alle sind, relativ überflüssig.

Ich bin fest davon überzeugt – ich hatte das auch am letzten Mittwoch so angesprochen –, wir müssen auch in diesen Bereichen stark dem Subsidiaritätsgedanken frönen. Wir befinden uns – so würde ich schon behaupten wollen – eigentlich in einer Verflechtungsfalle bezüglich der gesetzlichen Vorgaben.