Protocol of the Session on January 23, 2008

(Schreiner, CDU: Fällt Ihnen denn sonst nichts zu dem Vorschlag ein? – Zurufe von der SPD)

Wir wissen alle von den Fraktionen, dass die Mediziner und die Juristen Gespräche mit den einzelnen Fraktionen geführt haben. Sie wissen auch, dass wir ihnen mitgeteilt haben, dass wir diesen Änderungen sehr positiv gegenüberstehen. Jetzt kommen sie auf die geniale und ingeniöse Idee, eine Änderung des Hochschulgesetztes zu fordern. Respekt angesichts der Diskussion, die wir hier sonst geführt haben.

Frau Schäfer, Sie haben eben gesagt, der Hochschulstandort sei ernsthaft in Gefahr, auch im Zusammenhang mit dem Privatdozenten. Ich finde diese Einschätzung völlig verfehlt.

(Beifall bei der SPD – Pörksen, SPD: Man könnte auch sagen: Quatsch!)

Ich weiß gar nicht, ob Sie in der Anhörung waren.

(Harald Schweitzer, SPD: Wenn, dann nur körperlich!)

Jedenfalls war ich dann in einer anderen Anhörung als Sie gewesen; denn dort wurde so etwas nicht gesagt. Dort wurden durchaus kritische Stimmen erhoben, aber die Reaktionen beispielsweise auf das Sondervermögen, über das wir geredet haben, fallen ganz anders aus. Da ist nichts von einer ernsthaften Gefahr zu hören, sondern da wird gesagt – beispielsweise Professor Heiligenthal aus Koblenz –, nachhaltige Stärkung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Hochschule in Rheinland-Pfalz, um nur ein Beispiel zu nennen. Von der Landeshochschulkonferenz wird Ähnliches verlautbart.

Zum Antrag selbst: Ich habe es schon angedeutet, wir haben nichts dagegen einzuwenden, und ich denke, die Ministerin wird auch dazu Stellung nehmen können, ob wir das jetzt mit einer Änderung des Hochschulgesetzes durchführen können, aber für unsere Fraktion möchte ich schon sagen, dass eine Änderung des Hochschulgesetzes mit einer Salamitaktik, immer Stückchen für Stückchen irgendetwas zu ändern, auf Dauer sicherlich kein guter Weg ist. Die Wiedereinführung des Privatdozenten findet unsere Zustimmung.

(Beifall des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Da haben Sie von der Alleinstellung, die Rheinland-Pfalz in dem Bereich hat, sicherlich recht, aber es hat auch seine Gründe, warum es so gekommen ist. Darauf möchte ich jetzt aber nicht eingehen.

Die andere Geschichte ist, dass bei der außerplanmäßigen Professur allerdings noch Diskussionsbedarf bei uns besteht. Welchen Zeitraum man dafür angeben sollte, darüber wünschen wir uns schon noch eine ausführliche Diskussion im Ausschuss und schlagen darum vor, den Ausschuss insgesamt mit diesem Antrag zu beschäftigen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Krell.

Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Kuhn das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir eben gehört haben, haben wir Konsens in dieser Frage, was den Titel „Privatdozentin“ und „Privatdozent“ anbelangt. Das gilt auch im Hinblick auf die außerordentliche Professur. Das ist sehr schön. Auch wir haben – wie alle anderen Fraktionen – die entsprechenden Gespräche geführt und sind der Meinung, dass man, wenn nun dieses Problem bei uns im Verhältnis zu anderen Bundesländern besteht, etwas tun und diese Privatdozentur wieder einführen sollte. Da haben wir alle Konsens. Die Frage ist, wann das erfolgt. Jetzt haben wir gehört, wir werden im Ausschuss darüber sprechen.

Im Übrigen wird es irgendwann eine Novellierung des Hochschulgesetzes geben. Wir haben zunächst die Aussprache zur Anhörung im nächsten Wissenschaftsausschuss. Dann werden wir im nächsten Plenum über die beiden Anträge diskutieren.

Ich gehe davon aus, dass die Novellierung des Hochschulgesetzes, weil unsere Anträge darauf Bezug nehmen, nicht vorher stattfindet. Ich gehe außerdem davon aus, dass Sie frühestens im späten Frühjahr oder vielleicht auch später – ich kenne Ihren Terminplan nicht – das Hochschulgesetz novellieren werden. Wir können uns im Ausschuss gerne darüber unterhalten, wie wir vorgehen.

Wir sind wie alle anderen auch der Meinung, dass Korrekturbedarf besteht. Wir werden das – hoffentlich – einvernehmlich regeln, um diese Probleme, die entstanden sind, lösen zu können.

(Beifall der FDP)

Vielen Dank.

Für die Landesregierung hat Frau Staatsministerin Ahnen das Wort.

(Harald Schweitzer, SPD: Sie muss Heute ihr Geld verdienen!)

Herr Abgeordneter Schweitzer, nicht nur heute.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch von meiner Seite aus nur ein paar wenige Anmerkungen.

Wir haben schon vor geraumer Zeit angekündigt, dass wir eine Novellierung des Hochschulgesetzes voranbringen wollen. Um es gleich ganz deutlich zu sagen, diese soll deutlich umfassender sein als das, was heute seitens der CDU-Fraktion vorliegt.

Wir diskutieren zurzeit die Eckpunkte mit einer Arbeitsgruppe der Landeshochschulpräsidentenkonferenz. Auf der Grundlage der dortigen Gespräche werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser wird dann in die Regierungsanhörung gehen und dann dem Parlament zugeleitet werden,

(Harald Schweitzer, SPD: Das ist vernünftig!)

sodass ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt einen genauen Zeitpunkt der Einbringung im Parlament noch nicht sagen kann.

(Bracht, CDU: Frau Ministerin, das kann noch lange dauern!)

Wir werden uns in dieser Novelle den anstehenden Fragen umfassend zuwenden und dabei vor allen Dingen auch die Handlungsmöglichkeiten der Hochschulen in den Blick nehmen.

Wir haben frühzeitig gesagt, dass wir bei dieser Novelle die Titelführung, insbesondere die Titelführung nach der Habilitation, neu würdigen wollen. Wir haben auch gegenüber den Betroffenen angekündigt, dass wir die Wiedereinführung befürworten werden.

Nun legt die CDU einen Gesetzentwurf vor. Ich sage aus Sicht der Regierung, wenn man das auf einen einzelnen Punkt beschränkt, kann man so etwas sicher auch vorab machen. Dann kann man den Privatdozenten wieder einführen; denn in dieser Sache sind wir uns einig. Über den Zeitpunkt und das Verfahren können wir im Ausschuss in Ruhe diskutieren. Das ist der eine Punkt.

Sehr viel skeptischer bin ich bei der Frage außerplanmäßiger Professor. Ich muss sagen, da stimmt die Darstellung von Frau Abgeordneter Schäfer nicht, dass dies bundesweit mit den zwei Jahren so sei. Auch das können wir im Ausschuss im Einzelnen diskutieren. Ich habe ein einziges Land gefunden, in dem es zwei Jahre sind, und das ist in Baden-Württemberg. Alle anderen Länder haben deutlich längere Zeiten.

Es wird seitens der CDU oft gern auf Bayern geschaut: Sechs Jahre, nur im Ausnahmefall vier Jahre, Berlin vier Jahre, Brandenburg vier Jahre, Bremen fünf Jahre, Hamburg mindestens drei Jahre, Hessen hat eine ganz andere Regelung. Dass jetzt überall zwei Jahre wären, stimmt überhaupt nicht.

Ich meine, wir sollten mit unseren Titeln verantwortungsvoll umgehen. Insofern sage ich Ihnen ganz ehrlich, bei einer solchen Regelung hätte ich Bedenken. Ich halte es auch nicht für notwendig oder sinnvoll, eine solche Regelung vorab zu treffen. Ich meine, das ist in der Tat etwas, das es bei einer umfassenden Novellierung des Hochschulgesetzes gut abzuwägen gilt.

Noch einmal: Beim Privatdozenten hätte ich keine Bedenken. Beim außerplanmäßigen Professor war die Darstellung doch sehr einseitig.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Frau Abgeordneter Schäfer das Wort.

Da ich noch eine Minute Zeit habe, will ich die auch noch ganz gerne nutzen.

Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, ich hätte gesagt, dass wir im Vergleich als einziges Bundesland die höchste Zeit an Lehrtätigkeit zur Voraussetzung haben, bis es zu einer außerplanmäßigen Professur kommen kann. Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe wörtlich gesagt, dass das Land mit sechs Jahren im

Vergleich zu konkurrierenden Hochschulen tatsächlich ein Vielfaches der Zeit der Lehrtätigkeit verlangt. So habe ich es gesagt. Das ist ein Unterschied.

Im Übrigen freue ich mich über diese Einigkeit zumindest in einem Punkt. Wir haben gehört, dass das Verfahren zur Novellierung des Hochschulgesetzes doch noch einmal einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sodass wir diesen gesonderten Punkt auf alle Fälle schon auf den Weg bringen können. Der Kollege hat gesagt, er beantragt, dass es in den Ausschuss kommt. Ich denke, es ist ein selbstverständliches Verfahren. Es wird in den Ausschuss kommen. Da können wir schauen, wie wir damit umgehen.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen –. Ich sehe Kopfnicken. Dann ist so beschlossen.

Ich darf weitere Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Grundkurses Sozialkunde der 12. Jahrgangsstufe des Eleonoren-Gymnasiums Worms und das Jugendorchester der Rheinhessischen Bläserphilharmonie. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Europa in den rheinland-pfälzischen Schulen weiter stärken Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/1824 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/1840 –

Ich darf zunächst der Berichterstatterin, Frau Abgeordneter Brück, das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Präsident des Landtags hat den Antrag auf Verlangen der Antragstellenden gemäß § 60 Abs. 2 GOLT unmittelbar an den Ausschuss für Bildung und Jugend als federführenden Ausschuss und an den Ausschuss für Europafragen überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/1056 – und den Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1147 – ersetzt.