(Schreiner, CDU: Heute nichts weglassen! – Harald Schweitzer, SPD: Tröte! – Ramsauer, SPD: Sie würden es sowieso nicht merken! – Schreiner, CDU: Abwarten!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte vorweg um Verständnis, dass ich das eine oder andere mit Ihrer Genehmigung zitieren muss; denn Gegenstand dieser Debatte ist die Frage, wie der Brief, den der Arp-Verein anschließend nach unserer Kulturausschusssitzung im Wortlaut der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat, insgesamt zu interpretieren ist und ob ich den Ausschuss über die wesentlichen Sachverhalte richtig informiert habe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei muss man einen Punkt klar sehen. Das Vertragswerk ist durch
eine der beiden Vertragsparteien nur zu kündigen – ich meine in diesem Fall den Arp-Verein oder das Land –, wenn es einen Vertragsverstoß gibt. Das muss man sehen. Vor diesem Hintergrund muss man den Brief interpretieren, den uns der Rechtsvertreter des ArpVereins zugestellt hat, nämlich als einen Versuch – ich zitiere die Begrifflichkeit von Frau Dr. Lejeune –, Nebelkerzen zu zünden, um den Versuch zu unternehmen, dem Land die Chance zu nehmen, den Vertrag zu kündigen. Das ist der eigentliche Zweck dieses Briefes von Herrn Raue.
Was die vertragliche Situation anbelangt, so ist zunächst einmal unzweifelhaft festzustellen, dass das Land zwei Verpflichtungen eingegangen ist:
1. Wir haben uns verpflichtet, im Jahr 2007, spätestens im Jahr 2008, das Arp Museum fertig zu stellen und dem Stiftungszweck zu überführen. Diese vertragliche Bindung ist mit der Eröffnungsveranstaltung vom 28. September erledigt.
2. Das Land ist vertraglich verpflichtet, jährlich 1,78 Millionen Euro Betriebskostenzuschüsse zu leisten, und zwar über die Kulturstiftung des Landes. Das Land leistet vertragsgerecht und wird auch künftig vertragsgerecht leisten.
Unabhängig davon habe ich in einem vertraulichen Gespräch, das es in dieser Form gewiss in Zukunft nicht mehr geben wird, mit der Generalsekretärin des ArpVereins die Frage erörtert, ob das Museum mit diesen Betriebsmitteln und den im Augenblick in Aussicht genommenen Eintritten und Sponsorenmitteln den ideellen Anspruch, in der ersten Liga mitzuspielen, erfüllen kann oder aber, ob es Sinn macht, darüber nachzudenken, dass wir innerhalb der Landesregierung prüfen, ob eine freiwillige Erhöhung des Zuschusses über das vertragliche Maß hinaus sinnvoll ist.
Ich habe der Generalsekretärin des Arp-Vereins gesagt, sie könne allerdings davon ausgehen, dass, wenn ich einen derartigen Vorschlag in die Debatte innerhalb der Landesregierung einführen würde, dies mit Sicherheit dazu führt, darüber nachzudenken, ob, wenn wir an der einen Seite – nämlich den Verpflichtungen des Landes, 1,78 Millionen Euro jährlich – etwas durch Zusatzleistungen verändern, dieses auf der anderen Seite des Vertrages, nämlich den Rechten des Arp-Vereines, auch etwas ändern würde. Es ist nämlich so, dass wir nach der jetzigen Vertragskonstruktion des Jahres 2005 praktisch in allen Fragen pari pari Einfluss haben. Ich habe Frau Stadler-Euler gesagt, sie könne nicht davon ausgehen, dass wir über den Vertrag hinaus Leistungen erbringen, und sie zugleich darauf beharren, dass sie aber vollständig durch ihr Vetorecht bei der Bestellung des Direktors und gegenüber dem Programm die Möglichkeit haben, uns daran zu hindern, mehrheitlich zumindest das dann auch zu tun, was wir mit dem Geld bezahlen wollen.
Frau Stadler-Euler hielt es für angemessen, in dem erwähnten Schriftsatz aus einem persönlichvertraulichen Ventilierungsgespräch einen juristischen Schriftsatz zu machen. Dies ist für mich ein Bruch des persönlichen Vertrauensverhältnisses.
Ich komme zurück zur Vertragslage. Der Arp-Verein hat im Vertrag eine Verpflichtung. Die Verpflichtung besteht darin, Dauerleihgaben zur Verfügung zu stellen, und zwar nicht irgendwelche und auch nicht nur nach irgendeinem Wert, sondern ganz konkret benamte, nämlich die von der ehemaligen Direktorin des Landesmuseums Mainz gelisteten 248 Kunstwerke.
Ich zitiere die Rahmenvereinbarung, die an dieser Stelle zu keinerlei Missverständnissen Anlass geben kann. Wenn ich „die Rahmenvereinbarung“ sage, meine ich die geltende – nur diese gilt – aus dem Jahr 2005. In § 1 Abs. 2 heißt es: „Die zur Verfügung zu stellenden Kunstwerke sind von Frau Dr. Fiedler-Bender, der ehemaligen Direktorin des Landesmuseums Mainz als Vertreterin des Landes, und dem damaligen Vertreter der Stiftung Arp e. V., Herrn Dr. Gohr, inventarisiert und bewertet worden. Dabei ist auch die Zahl der zulässigen Abgüsse geprüft und festgelegt worden. Eine vollständige und abschließende Liste der inventarisierten und bewerteten Kunstwerke ist dieser Rahmenvereinbarung als Anlage 1 beigefügt.“
Daraufhin habe ich mit Schreiben vom 18. Oktober – nicht irgendwann, sondern mit einem gewissen Abstand nach der Eröffnung des Arp Museums – dem Vorsitzenden des Arp-Vereins, Herrn Rechtsanwalt Dieter Lange, in einem Brief – ich zitiere auszugsweise aus meinem Brief – Folgendes mitgeteilt: „Das Land hat seine Zusagen aus der Rahmenvereinbarung erfüllt. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, zu dem wir uns auf Ihre Dauerleihgaben freuen dürfen. Ich beziehe mich dabei auf das zwischen uns in den 90er-Jahren einvernehmlich ausverhandelte und von Frau Dr. Fiedler-Bender gelistete Konvolut von 248 Exponaten, darunter 49 nun zu realisierende Güsse. In Ihrem Schreiben vom 15. Mai 2001 an mich haben Sie freundlicherweise bestätigt, dass die Kunstwerke – Zitat – ,rechtzeitig’ zum benötigten Zeitpunkt zur Verfügung stehen werden. Dieser Zeitpunkt ist jetzt gekommen.“ Ende des Briefes von mir vom 18. Oktober.
(Schreiner, CDU: Das mit der Qualität zitieren Sie nicht! – Zurufe von der SPD – Schreiner, CDU: Seite 2 Ihres Schreibens, aus dem Sie gerade vorgelesen haben!)
Herr Rechtsanwalt Dieter Lange hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Arp-Vereins mit Datum vom 2. November dieses Jahres mein Schreiben beantwortet. Er hat sich dabei zunächst einmal über seine Anmutung meines Auftritts im Kulturausschuss bewertend geäußert und dies wie folgt formuliert: „Wir stehen unter dem Eindruck, dass Sie sich von der Stiftung Arp e. V. trennen möchten. Vor diesem Hintergrund können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und Einzelfragen wie die Dauerleihgaben getrennt erörtern.“
In diesem Brief ist mit keinem Wort die Rede davon, dass die von mir angeforderten Werke gemäß Konvolut, von Frau Fiedler-Bender gelistet und immer Gegenstand aller Dokumente seit 1996 und des Vertrags in 2005, nicht zur Verfügung stünden, sondern er ist ausgewichen, hat sich nicht eingelassen auf meine Bitte, mir zu sagen, wann das Konvolut kommt, sondern sagte nur:,
Jetzt ist Gesprächsbedarf gegeben, ich traue Ihnen nicht mehr so recht, möglicherweise wollen Sie aussteigen. Unter den Umständen reden wir jetzt nicht über Dauerleihgaben. – Das ist der Duktus dieses Briefs. Er enthält nur einen Bezug zur Rahmenvereinbarung, nämlich diesen – Herr Lange schreibt –: „Nach § 3 Ziffer 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung 2005 ist eine weitere Voraussetzung für die Überlassung der Kunstwerke ein abzuschließender separater Leihvertrag. Dieser Vertrag liegt noch nicht vor.“ Ende des Zitats aus dem Schreiben von Herrn Lange vom 2. November.
Er ist also der Frage ausgewichen, wann die Leihgaben kommen und ob sie vorhanden sind, sondern hat sich auf die Tatsache bezogen, dass ein Leihvertrag noch nicht abgeschlossen ist, in dem die formellen Fragen der Überlassung geregelt sind.
Wir haben diesen Tatbestand im Vorstand der Stiftung Arp Museum in Gegenwart von Herrn Dr. Friedrichs, dem Bundeswirtschaftsminister a. D. und mein Vorstandskollege, und in Gegenwart des weiteren Vorstandsmitglieds, der Generalsekretärin des Arp-Vereins, Frau Stadler-Euler, erörtert. Wir haben über diesen Tatbestand vier Stunden gesprochen und beschlossen, dass wir dem Vorschlag des Direktors des Arp Museums folgen, im Oktober 2008 eine Ausstellung der Dauerleihgaben vornehmen zu wollen und dafür die Dauerleihgaben jetzt brauchen. Wir haben beschlossen, das Unsrige dazu beizutragen, den Leihvertrag abzuschließen, damit wir – ich zitiere mit der freundlichen Genehmigung von Herrn Dr. Friedrichs –: … dem Arp-Verein nicht die Möglichkeit geben, über den nicht abgeschlossenen Leihvertrag zu filibustern, um darüber Zeit zu gewinnen. –
Deshalb habe ich mit Schreiben vom 6. November dem Vorsitzenden des Arp-Vereins mit folgendem Kernzitat geschrieben: „Mit Recht haben Sie darauf verwiesen, dass Voraussetzung für die vertraglich vereinbarte Überlassung der Dauerleihgaben der Abschluss eines Leihvertrags ist. Zur Vermeidung langwieriger Verhandlungen habe ich mich entschlossen, Ihren Entwurf dafür zu akzeptieren. Ich habe Ihren Entwurf daher für das Land Rheinland-Pfalz und für die Stiftung unterschrieben und bitte um Rücksendung nach Ihrer Unterschrift für den Verein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass sich in Ihren Vertragsentwurf allerdings ein redaktioneller Fehler eingeschlichen hat; denn in § 1 beziehen Sie sich – im Leihvertragsentwurf – auf eine Zusammenstellung des Konvoluts vom 20. März 2007, die nie verhandelt wurde. Gemeint sein kann gewiss nur das gemeinsam verhandelte Konvolut in der Fassung, wie es Frau Dr. FiedlerBender 1996 gelistet hat. Vergleiche Ihr Angebot vom 23. August 1996, unsere Annahme vom 3. Dezember 1996, dessen Verfügbarkeit Sie mir mit Ihrem Schreiben vom 15. Mai 2001 ausdrücklich bestätigt haben. Da Sie von meinem Angebot einer Neuverhandlung des Konvoluts nicht Gebrauch gemacht haben, ist weiterhin Vertragsgegenstand das einvernehmlich verhandelte Konvolut. Mit dieser Maßgabe habe ich den Vertrag unterschrieben. Der vorliegende Brief ist Bestandteil des Vertrags. Ich bitte Sie, auch diesen Sachverhalt nochmals ausdrücklich zu bestätigen.“ Dann habe ich den doppelt unterschriebenen Leihvertrag beigefügt.
Damit habe ich die Tür zugemacht. Alle vertraglichen Voraussetzungen waren erfüllt. Der Arp-Verein war – ich gebe es zu – von mir massiv unter Druck gesetzt worden, weil wir als Land und als Vorstand mehrheitlich der Auffassung waren, wir haben ein tolles Museum, jetzt müssen die Dauerleihgaben her und das Filibustern muss ein Ende haben, deswegen „Butter bei die Fische“.
Der Anwalt schreibt uns einen Brief. Der Brief datiert – wie Sie wissen – vom 12. November 2007. Das war der Montag.
Ich habe übrigens an diesem Montag wiederholt den Versuch unternommen, weil ich keine Antwort auf meinen Brief hatte und gerne dem Kulturausschuss berichtet hätte, dass wir die Zusage des Arp-Vereins haben, die Leihgaben kommen dann und dann und werden deponiert, mit Frau Stadler-Euler oder Herrn Lange telefonisch in Kontakt zu treten. Beide waren den ganzen Tag für mich nicht erreichbar, sodass ich keine Information darüber hatte, in welcher Weise man mich nun im Hinblick auf meinem Brief vom 6. November bescheiden wird.
Ich habe im Vorstand und im Brief darauf hingewiesen, dass ich die Absicht habe, den Kulturausschuss mit unseren Planungen, wie wir nun das Museum im Jahr 2008 bespielen, konkret zu informieren. Ich habe dem Arp-Verein auch gesagt, wenn ich von ihm keine verbindliche Erklärung bis dahin habe, werde ich dem Kulturausschuss sagen, dass ich keine verbindliche Erklärung habe. Deswegen wollte ich am Montag wissen, wie und wann die Antwort kommt. Ich habe keinen Hinweis darauf bekommen. Stattdessen hat sich im normalen Posteingang – nicht mittels E-Mail, wie es in der Öffentlichkeit fälschlicherweise hieß – ein Brief einer mir bis dahin nicht bekannten Anwaltskanzlei befunden, der zufälligerweise wenige Minuten vor der Ausschusssitzung von meiner Mitarbeiterin geöffnet und mir zugereicht wurde. Den haben wir dann in der Tat im Kreise der Mitarbeiter kurz erörtert. Aus dem habe ich dann zitiert.
In diesem Brief sind zwei Passagen zum in Rede stehenden Komplex maßgeblich, wenn es um das Vertragsverhältnis geht, nämlich die eine Frage, die sich auf den Leihvertrag bezieht. Ich zitiere aus dem erwähnten Dokument: Sie haben den Entwurf eines Leihvertrags unterzeichnet und die Meinung geäußert, dieser sei damit verbindlich zustande gekommen. Das ist natürlich nicht der Fall. Der Leihvertrag ist von Mitarbeitern des Vereins formuliert und als „Draft“ übergeben worden. Er ist weder mit dem Vorstand noch mit der Generalsekretärin abgesprochen und kann in dieser Form auch nicht abgeschlossen werden. –
Da habe ich mir natürlich gedacht, Pech gehabt. Leider hatte ich kein Zuleitungsschreiben von Herrn Lange zu diesem Entwurf, sodass ich ihn im Hinblick auf den Ent
wurf nicht in die Pflicht nehmen kann. Ich wusste, dass das, was seine Mitarbeiter machen, rechtlich ohnehin keinen Bestand hat. Ich wusste also aufgrund dieser Formulierung, auf die Gegenunterschrift des Arp-Vereins unter den von mir doppelt unterschriebenen Leihvertrag konnte ich noch lange warten. Damit muss ich leben. Da kann ich nichts machen.
Viel entscheidender ist allerdings die Passage, die ich auszugsweise im Kulturausschuss zitiert habe und die ich, nachdem sie im vollständigen Umfang vom ArpVerein veröffentlicht wurde, in den vergangenen zwei Tagen vielfältig interpretieren konnte und musste. Dies tue ich nun auch gerne im Plenum zur Vermeidung jeglicher Missverständnisse im Hause, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass bitte niemand den Täter und die Tat verwechselt.
Ich zitiere aus dem Schreiben des Rechtsanwalts: „In der sogenannten zweiten Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2005 ist eine Anlage 1 erwähnt, die die dem Museum als Dauerleihgabe zu übergebenden Werke auflisten soll. Eine solche, für beide Seiten verbindliche Liste gibt es nicht.“ Ich muss sagen, an dieser Stelle zog es mir die Schuhe aus, als ich das las. Hier ist die Rahmenvereinbarung, das Originaldokument, in der unterzeichneten Version. Es ist zutreffend, dass die Anlage 1 nicht beigeheftet ist. Das ist nämlich dieser Leitzordner. Das ist das Konvolut von Frau Fiedler-Bender. Alle 248 im Original zu übergebenden Dokumente sind darin fotografiert und beschrieben.
Diesen Leitzordner gibt es in drei Exemplaren, nämlich bei uns, beim Arp-Verein und im Museum. Aus der Tatsache, dass er nicht beigeheftet wurde, sondern nur in der Weise beschrieben wurde, wie ich das gerade vorgelesen habe, zu schließen, es gebe keine Anlage 1, bezeichne ich als – – – Nein, ich bezeichne es gar nicht. Werten Sie bitte selbst. Ich habe meines Wissens in einem Interview einmal gesagt, das seien Winkeladvokatentricks. Das bezieht sich aber nicht auf die Menschen, sondern auf das, was versucht wird.
Ich zitiere weiter aus dem Brief: „Es existiert zwar eine Liste aus dem Jahr 1996. Ihnen ist bekannt, dass einige wenige Arbeiten – es handelt sich hierbei um 14 Arbeiten, soweit ich das jetzt übersehen kann – nicht (mehr) vorhanden sind.“ Auch über diesen Satz habe ich in den vergangenen zwei oder drei Tagen intensiv nachgedacht. Manche Kollegen hier im Haus, viele sogar, haben mich gefragt, ob ich mir meiner Erinnerung ganz sicher sei, dass ich tatsächlich erst durch diesen Brief von Herrn Raue erfahren habe, dass Werke veräußert wurden.
Ich sagen Ihnen, so wie ich noch niemals dem Parlament oder irgendeinem anderen in einer dienstlichen Angelegenheit die Unwahrheit gesagt habe: Dieser Satz ist die Unwahrheit, zu behaupten, ich hätte jemals Kenntnis davon gehabt, dass es zu Teilveräußerungen aus dem gelisteten Dauerleihgabenkonvolut gekommen sei.
Warum schreibt er das, wissend, dass ich bereit sein könnte, eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass ich aus dem gesamten Prozedere der vergangenen
Jahre und meinen detaillierten Kenntnissen an diesen Stellen in der Tat bis Dienstag, 9:45 Uhr, nicht Kenntnis davon haben konnte, dass tatsächlich aus dem Konvolut veräußert wurde? Warum schreibt er das?
Er schreibt das deswegen, weil der Vertrag nur gekündigt werden kann, wenn innerhalb von zwei Wochen zwischen Bekanntgabe von grundsätzlichen Fragen, die sich mit dem Vertragsverhältnis beschäftigen, und dem Erfolg der Kündigung – – – Das war ein vertrackter Satz. Ich beginne noch einmal von vorne. Es gibt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen im Vertrag, die sich auf die Tatsache und deren Bekanntgabe bezieht.
Wenn also die Landesregierung nach weiteren Prüfungen die Absicht haben sollte, den Vertrag zu kündigen, hat man mit der Behauptung, der Sachverhalt sei gar nicht neu, das habe ich als Verhandlungsführer des Landes alles längst gewusst, ein neues Petitum, um im Stile gewisser rechtlicher Auseinandersetzungen einen Nebenkriegsschauplatz darüber zu eröffnen, ob ich das hätte wissen können oder nicht.
Tatsache ist allerdings, dass es in all dem Schriftverkehr, aus dem ich gerade zitiert habe, und in allen anderen Akten nirgendwo auch nur einen offiziellen Satz von Herrn Lange gegeben hat, dass das gelistete Dauerkonvolut, das Vertragsbestandteil ist, nicht mehr vorhanden sei. Kein Wort davon.
Es gab in der Presse Spekulationen darüber, und es gab immer wieder Hinweise darauf, dass der Arp-Verein auch veräußert. Ja, das stand gar nicht infrage. Der ArpVerein durfte auch veräußern, und zwar von den 40 %, die er angeblich im Übrigen noch an Werken hat. Nirgendwo gab es aber den konkreten Hinweis darauf, dass er sich aus dem Dauerleihgabenkonvolut bedient hat. Das weiß ich seit Vorlage dieses Briefes und keine Minute eher.
Im Übrigen schreibt aber der Anwalt: Es handelt sich um 14 Arbeiten, soweit ich das jetzt übersehen kann, die nicht mehr vorhanden sind. – Das lässt zumindest die Vermutung zu, dass es auch ein paar mehr sein können.
Ich zitiere weiter: „Wie Sie wissen, bestanden nach dem Tode von Johannes Wasmuth erhebliche Schulden, die getilgt werden mussten. Deshalb sind einige Arbeiten verkauft worden.“ – Dies lässt in der Tat die interessante Frage aufkommen, welche Werke verkauft worden sind. Ich weiß es nicht. Welchen Wert haben die? Das weiß ich natürlich auch nicht. Ich kann vermuten, dass es zentrale Werke sind, Reliefe und Skulpturen. Ich kann vermuten, dass sie wertvoll sind, weil sie sonst dem Zweck nicht dienen würden, nämlich die Erbfrage Wasmuth, 1997 gestorben – das war immerhin vor zehn Jahren –, zu erfüllen.
Das wirft auch die interessante Frage auf, wann es denn im Einzelnen zu diesen Verkäufen kam. Der Rechtsanwalt schreibt, zur Entschuldung der Regelung der Erbangelegenheiten. Also etwa schon vor Vertragsschluss 2005, als genau dieses Konvolut zum Vertragsbestandteil gemacht wurde? Ich weiß es nicht. Es ist aber interessant, diese Frage zu klären.
Sehr geehrte Frau Kohnle-Gros, deswegen habe ich exakt diesen Tatbestand, genau diesen Tatbestand, im Kulturausschuss zitiert und gesagt, hier sei in der Tat eine neue Dimension im Verhältnis zwischen dem ArpVerein und der Landesregierung eingetreten, weil wir das erste Mal ein amtliches Dokument bekommen haben, nach dem zweifelsfrei feststeht, dass es bei der Erfüllung des geschlossenen Vertrages seitens des ArpVereins erhebliche Probleme gibt. Das habe ich zitiert und alle Nebelkerzen drumherum weggelassen, die nur dem Zweck dienten, unsere Rechtsposition zu verunklaren.
Sehr geehrte Frau Kohnle-Gros und sehr geehrte Mitglieder des Landtags, ich meine, dass ich damit meiner Informationspflicht gegenüber dem Kulturausschuss, aber auch gegenüber dem Plenum des Landtags untadelig entsprochen habe.