Frau Thelen, für mich gab es keine Veranlassung, auf den nationalen Integrationsplan einzugehen. Das sage ich sehr deutlich. Ich habe ihn genannt, weil ich der Auffassung bin, dass es ein großer Fortschritt ist, dass man es sich auf Bundesebene gemeinsam mit den Ländern zur Aufgabe gemacht hat, Integrationsmaßnahmen zu entwickeln. Wir arbeiten aktiv daran mit. Morgen fahre ich als Migrationsministerin nach Düsseldorf, um die Landespositionen gemeinsam mit den Ländern zu erörtern. Der Zeitplan und der Plan, wie der nationale Integrationsplan entwickeln werden soll, stehen bereits fest.
Mein besonderes Anliegen war es nicht, die Inhalte, die derzeit zwischen den Bundesländern abgestimmt werden, in die Regierungserklärung einzubeziehen. Für mich ist es selbstverständlich, dass wir all das umsetzen werden, was wir später im nationalen Integrationsplan beschließen werden. Das wird nicht so furchtbar weit weg von dem sein, was wir derzeit tun. Das kann ich Ihnen jetzt schon versprechen. Wir werden uns im Rah
men des nationalen Integrationsplans nicht Selbstverpflichtungen auferlegen, die wir als Länder letztlich nicht erfüllen können.
Zwischen den Ländern wird noch diskutiert; so ist das beim Föderalismus. Da gibt es eben unterschiedliche Meinungen. Deshalb wäre es sinnlos gewesen, an dieser Stelle auf dieses Thema einzugehen.
Wir als Land haben klare Vorstellungen davon, was wir in den nationalen Integrationsplan einbringen wollen. Vieles davon wird man in unserem eigenen Integrationskonzept wiederfinden. Die meisten Punkte sind aber auch in der Regierungserklärung angesprochen worden.
Herr Abgeordneter Dr. Schmitz, ich traue mich sehr wohl zu sagen, dass die Integration im Alltag angekommen ist. Vor Ort wird heute ganz anders mit Integrationspolitik umgegangen, als dies noch vor fünf oder zehn Jahren der Fall war. Die Kommunen haben es inzwischen als ihre ureigene Aufgabe erkannt, etwas für die Integration zu tun. Gute Beispiele sind Koblenz und Ludwigshafen, wo es einen eigenen Integrationsbeauftragten gibt. Das macht sehr deutlich, dass Integration heute Alltagsaufgabe ist.
Ein anderes Beispiel sind unsere global agierenden Unternehmen, denen es sicherlich so vorkommt, als ob wir hier hinterwäldlerisch diskutieren. BASF, Boehringer und Schott sind schon sehr weit in ihrer Unternehmenskultur. Diversity-Management, was hier wahrscheinlich kaum jemand kennt, ist bei diesen Unternehmen gang und gäbe. Insofern spiegelt sich auch an dieser Stelle ein Stück unseres Alltags wider.
Die Migrantinnen und Migranten selbst sind sehr aktiv. Sie bringen sich sehr stark ein. Sie sind auch dabei, den Alltag vor Ort mitzugestalten. Deshalb bleibe ich dabei: Die Integration ist im Alltag angekommen, auch wenn wir nach wie vor Probleme zu lösen haben.
Ich kann Ihre Einschätzung nicht teilen, dass ich in der Analyse halbherzig gewesen sei. Natürlich habe ich alle kritischen Punkte angesprochen. Auch den Bildungsbereich habe ich angesprochen. Ich habe gesagt, weshalb wir uns anstrengen. Frau Kollegin Ahnen ergreift viele Maßnahmen, die wichtig sind, von der frühkindlichen Förderung bis zur Förderung in der Schule. Dies machen wir, um das Thema „Bildung“ weiter voranzubringen, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund. Darüber hinaus ergreifen wir Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung und Arbeit, bei denen wir nach wie vor Defizite haben. Darauf muss ich nicht mehr eingehen; denn sie wurden bereits genannt.
Abschließend bedanke ich mich bei Herrn Abgeordneten Dr. Schmitz für das Angebot einer weiteren konstruktiven Zusammenarbeit. Die Konzentration auf bestimmte Schwerpunkte ist ein Dauerthema in der Sozialpolitik. Eines kann ich Ihnen dennoch zusagen. Genauso, wie wir in der vergangenen Legislaturperiode manche Dinge bereits sehr stringent vorangetrieben haben – als Beispiel nenne ich die Initiative 6000 plus, bei wir statistisch ablesen können, was wir erreicht haben –, genauso ehrgeizig verfolgen wir unsere Ziele in der Migration. Wir wollen an den genannten Stellen Ergebnisse erreichen.
Dennoch bleibt es ein Prozess. Integration ist immer ein Prozess, weil sich viele Dinge ständig wandeln und verändern. Ich bin sicher, dass wir diesen Prozess sehr gut gestalten werden.
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung hat jede Fraktion noch zehn Minuten zusätzliche Redezeit. Darüber hinaus hat die FDP-Fraktion noch zwei Minuten und die SPD-Fraktion noch drei Minuten. Das heißt, zwölf Minuten für die FDP-Fraktion, dreizehn Minuten für die SPD-Fraktion und zehn Minuten für CDU-Fraktion.
Dann kommen wir jetzt zu einer tatsächlichen Erklärung nach § 35 der Geschäftsordnung der Frau Abgeordneten Schleicher-Rothmund. Ich füge hinzu, dass die anderen Fraktionen die gleiche Möglichkeit haben. Tatsächliche Erklärungen müssen jedoch vorher schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden. Außerdem müssen sie vorher formuliert sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle fest, dass die CDU-Fraktion bei Tagesordnungspunkt 9 b behauptet hat, dass sie bei der EnqueteKommission der vergangenen Periode – vergleiche Drucksache 14/4600 – nur den Abbau von baulichen Standards bei den Kindertagesstätten gefordert hat.
Ich zitiere hierzu aus dem abweichenden Votum der CDU-Fraktion: „Die CDU-Mitglieder der EnqueteKommission stellen fest, dass entgegen den Äußerungen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen in der Enquete-Kommission die wenigen, völlig unzureichenden Maßnahmen zum Standardabbau in keinster Weise dazu beitragen, Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz von überflüssiger Bürokratie zu befreien. Weder die Änderungen von Bauvorschriften noch beispielsweise die Abweichung von Gruppengrößen oder vom Personalschlüssel in Kindertagesstätten und Kindergärten werden erlaubt. Alle Maßnahmen, die zu wirklichen finanziellen Entlastungen führen würden, werden nicht angetastet.“
Den Wein als hochwertiges Wirtschafts- und Kulturgut weiterhin gezielt fördern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1035 –
Weinbau in Rheinland-Pfalz: Tradition mit Zukunft – Wettbewerb mit Qualität meistern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 15/885 –
Es ist eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart worden. Das Wort hat Frau Abgeordnete Baumann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wein und damit selbstverständlich auch der Weinbau sind für Rheinland-Pfalz ein Kulturgut, ein Markenzeichen und natürlich auch ein Wirtschaftsfaktor. Er ist ein Wirtschaftsfaktor als ein wichtiger Teil unserer mittelständischen Wirtschaft in vor- und nachgelagerten Bereichen bis hin zum Tourismus. Das hat auch die INTERVITIS INTERFRUCTA am vergangenen Wochenende in Stuttgart wieder einmal sehr deutlich gemacht. Weinbau ist für Rheinland-Pfalz wichtig, und das soll noch lange so bleiben.
Meine Damen und Herren, Politik machen heißt, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, aufzugreifen und möglichst viele Menschen, insbesondere die Betroffenen, mit einzubeziehen und letztlich Weichen zu stellen. Genau das wollen wir mit unserem Antrag „Moderne Weinbereitung“. Wir wollen nicht abwarten, bis das Kind in den Brunnen bzw. in das Weinfass gefallen ist. Der Weinmarkt erwartet nämlich von uns, dass wir Stellung beziehen und klar sagen, wohin die Reise geht.
Um was geht es? Es gibt neue önologische Verfahren, die in Europa erlaubt sind oder zukünftig erlaubt werden. Wir wollen uns mit diesen neuen önologischen Verfahren auseinandersetzen und haben uns Fragen hierzu gestellt: Brauchen wir sie? Wollen wir sie, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Der Weinbau ist in Rheinland-Pfalz und in Europa schon immer eingebunden gewesen in Tradition und Fortschritt. Seine Zukunftsfähigkeit hängt aber davon ab, die richtige Balance zu finden zwischen den verlässlichen Erfahrungen der Vergangenheit und dem Mut und der Offenheit, Neues zu akzeptieren und zu praktizieren.
Wenn wir ehrlich damit umgehen, dann müssen wir festhalten, dass sich in den vergangenen Jahrzehnten fast alles im Weinbau verändert hat. Ich möchte nur einige Beispiele nennen. Denken Sie zum Beispiel an die Traubenlese, an die Presstechnik, an die Anreicherung, an die Weißwein-/Rotweinbereitung, an den Einsatz von Hefen und Enzymen usw. Wir sind also schon mittendrin und müssen die Frage nach Tradition und Fortschritt offensiv diskutieren.
Dabei stellen sich folgende Fragen: Wollen die Kundinnen und Kunden – das heißt, der Markt – die fast immer gleich guten, aber dann möglicherweise konfektionierten Weine? Fast jede beliebige Komposition hat technologische Möglichkeiten. Wir erinnern uns an die Diskussion im vergangenen Jahr über das EU-Handelsabkommen mit den USA. Oder verlassen wir uns auf unsere Traditionen, also auf Winzerinnen und Winzer, die gute, aber vom Jahrgang und damit von den zufälligen klimatischen Verhältnissen abhängige Weine jenseits des Mainstreams herstellen und gut verkaufen? Irgendwo dazwischen sind die vielen jungen Winzerinnen und Winzer, die im Ausland neue Erfahrungen mit der Weinbereitung gesammelt haben und diese im eigenen Weingut umsetzen wollen.
In diesem Zusammenhang dürfen wir nicht vergessen, dass die erfolgreichen Kellereien und Winzergenossenschaften mit deutschem Wein national und international gut im Geschäft sind. Sie stehen insbesondere beim Export vor der Frage: Wie schaffen wir es, trotz unterschiedlicher Jahrgänge Weine für den internationalen Weingeschmack nach dem Motto „immer gleich gut“ zu produzieren?
Kurzum: Wir haben in Rheinland-Pfalz keine homogene Weinlandschaft und deshalb keine homogene Interessenslage.
Wir sind gut. Das zeigen die Zahlen. Das zeigen auch die Veröffentlichungen in den Zeitungen, wie zum Beispiel vor vier Wochen in der „Rheinpfalz“. Sie zeigen, wie gut wir bei den Verkaufszahlen, aber auch bei den Preisen, die erzielt werden können, positioniert sind. Mit diesen guten Nachrichten vom Weinmarkt soll es weitergehen.
Dann sind wir zwangsläufig bei den neuen önologischen Verfahren. Rheinland-Pfalz ist das größte weinbautreibende Land in Deutschland. Deshalb müssen wir an diesem Ort diese Diskussion führen. Wir müssen als Rheinland-Pfälzer die Auseinandersetzung zwischen traditioneller Weinbereitung und modernen önologischen Verfahren in Deutschland meinungsbildend prägen.
Wir haben uns beim diesjährigen weinbaupolitischen Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung zu dem Thema „Schöne neue Weinwelt: Mehr Retorte oder was?“ ausgetauscht. Wir haben uns mit Experten aus der Forschung, der Lehre, der Beratung, der Weinbauverbände, der Weinbaupolitik und mit Winzerinnen und Winzern zusammengesetzt. Daraufhin ist dieser Antrag entstanden. Er spiegelt – das sage ich ganz bewusst – einen breiten Konsens der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz und in ganz Deutschland wider. Der Antrag könnte auch die Überschrift tragen: Traditionelle deutsche Weinstile
Das Resümee ist eindeutig: Analog zur entsprechenden EU-Verordnung sollen Weinbereitungsmethoden und verfahren zulässig sein, die erstens die Weinbereitung erleichtern und verbessern, die zweitens die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gefährden und die drittens von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein in Paris anerkannt und zugelassen sind.
Meine Damen und Herren, jeder, der sich mit der Weinwirtschaft beschäftigt, weiß um die Dynamik. Es ist eine Dynamik, die in jeder Beziehung keine Grenzen kennt. Jede Grenze, die wir politisch zu eng ziehen, lässt eine notwendige oder auch nur zweckmäßige Weiterentwicklung nur schwerlich zu. Wir sollten uns aber über einen Grundsatz einig sein. Diesen Grundsatz hat der Bund der Deutschen Önologen klar und präzise formuliert: Die Traube ist die alleinige Basis für die Weinherstellung. Die Zuführung weinfremder Stoffe ist zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, das muss für uns alle die oberste Maxime sein und bleiben. Es darf – ich denke, darin sind wir uns alle einig – keine Zusätze geben, keine Zusätze an Aromastoffen und Farbstoffen oder auch das Verfahren der Fraktionierung.
Ich komme nun auf das konkrete Konzept zu sprechen, das auch in unserem Antrag formuliert ist. Wir wollen eine Erneuerung unseres Prädikatsweinsystems, ein System, das gleichzeitig Transparenz für Kundinnen und Kunden schafft.
Es sieht so aus: Je höher die Position eines Weins in der Qualitätspyramide, umso begrenzter der Katalog der erlaubten Verfahren. Das könnte und sollte aus unserer Sicht so aussehen: Für die Basisweine, also für die Land- und Tafelweine und preisgünstige Qualitätsweine, die im internationalen Wettbewerb stehen, ist die Anreicherung, die Konzentrierung, die Entalkoholisierung und die Verwendung von Chips – also die Verwendung von Eichenholzchips – erlaubt. Nicht erlaubt sein sollen der Zusatz weinfremder Stoffe und die Fraktionierung. Beim zweiten Bereich, bei den Premiumweinen, das heißt, bei Kabinett-, Spätlese- und Ausleseweinen sind diese Verfahren ausgeschlossen. Diese Weine signalisieren individuelle und handwerklich hergestellte Weine. Beim dritten Bereich, nämlich bei unseren Superpremiumweinen, bei den Kultweinen, bei unseren hervorragenden Terroirweinen und bei den besonderen Dessertweinen sind nur folgende Verfahren erlaubt: Trauben aus geographischer Herkunft, bereitet ohne jegliche Verfahren; denn ihre Vermarktung erfolgt in kleinen hochpreisigen Mengen.
Damit ist die Kernforderung unseres Antrags klar. Wir setzen uns dafür ein, dass neue önologische Verfahren, soweit sie in Europa erlaubt sind, anhand der Qualitätspyramide differenziert zugelassen werden. Wir sehen uns dabei im Einklang mit allen Experten.
Ich möchte hier bewusst auch Verantwortlichkeiten ansprechen. Für die Verfahren und deren zulässige Anwendung können nur die Weinerzeuger und die Weinwirtschaft selbst verantwortlich sein. Weingesetzliche
Ich denke, das ist ein System, das auch den Kundinnen und Kunden ganz klar zu verstehen gibt – was sie leicht akzeptieren können –, je höher die Position eines Weins in der Qualitätspyramide, desto begrenzter der Katalog der erlaubten Verfahren. Damit ist den Kunden eindeutig signalisiert, dieser Wein ist mit neuen Verfahren hergestellt, der andere aber nicht.
Was wir, genauso wie alle anderen Experten, ablehnen sollten, ist eine detaillierte Kennzeichnungspflicht der verwendeten önologischen Verfahren; denn die Unsicherheit bei den Kunden wäre dann möglicherweise perfekt.
Meine Damen und Herren, ein entscheidender Aspekt, um die Innovationsbereitschaft, um das Know-how unserer Winzerinnen und Winzer zu fördern und zu unterstützen, ist die Aus- und Weiterbildung im Weinbau. Das umfasst selbstverständlich auch die angewandte Weinbauforschung und ihre Umsetzung in der Beratung.