Protocol of the Session on March 15, 2007

auf die dortigen Fragen 4 und 5 veröffentlicht. Ich nenne die Prozentzahlen für den jeweiligen Schuljahresbeginn in 2004/2005 und 2005/2006 sowie ergänzend die Schülerzahlverteilung in der fünften Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2006/2007: Hauptschule: 15,9 %, 14,8 %, 13,3 %; Realschule: 25,9 %, 25,9 %, 26,5 %; Gymnasium: 37 %, 38,7 %, 39,6 %; IGS: 5,5 %, 5,6 %, 5,8 %; Regionale Schule: 12,9 %, 12,0 %, 12,4 %; Duale Oberschule: 2,9 %, 2,9 %, 2,5 %.

Zu Frage 2: Es gibt keine Erhebungen, die Aussagen zu dem gewünschten Vergleich erlauben. Es wäre nur mit einem großen Aufwand zu bestimmen, in welchem Maße die variable Ganztagsschule im Unterschied zu der variablen Schulart oder Region sich auf die Anmeldezahlen einer Schule oder einer Gruppe von Schulen auswirkt.

Nach einer aktuellen Erhebung meines Hauses sind von den ca. 8.300 Ganztagsschülerinnen und -schülern an den Hauptschulen mit Ganztagsangebot in Angebotsform 394 nach § 62 Abs. 2 Schulgesetz zugewiesene Schülerinnen und Schüler. Das sind solche, für die eine andere Schule als die im Wohnbezirk gelegene Schule ausschließlich wegen des verfügbaren Ganztagsangebots gewählt wurde. Der Prozentanteil von knapp 5 % wird sich nach unseren Erwartungen weiter reduzieren, weil im Laufe der Legislaturperiode weitere Errichtungsgenehmigungen das Ganztagsschulnetz immer dichter und die Versorgung damit noch wohnsitznaher werden lassen.

Im Einzugsbereich der übrigen Schulen aus dem Bereich der Sekundarstufe I gibt es keinen Schulbezirk im Sinne des § 62 Schulgesetz. Es kann angenommen werden, dass die zur Hauptschule gemachten Ausführungen im Grundsatz übertragbar sind.

Im Übrigen möchte ich auf Folgendes hinweisen: Betrachtet man die einzelnen Ganztagsschulstandorte im Bereich der Sekundarstufe I, so ergibt sich, dass sich gerade im Vergleich des laufenden Schuljahrs mit den beiden Vorjahren die Zahl der Teilnehmenden am Ganztagsschulangebot erhöht hat, ohne dass sich die Gesamtschülerzahl an diesen Standorten entsprechend verändert hätte.

Zu den Fragen 3 und 4: Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass alle Bildungsgänge in erreichbarer Entfernung den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. Wie bereits von Ministerpräsident Beck in der Regierungserklärung vom 30. Mai 2006 ausgeführt, ist es eine der großen Herausforderungen, demografiefeste Strukturen zu schaffen.

Verstärkt sollen dabei die Möglichkeiten genutzt werden, dass benachbarte Schulen auch unterschiedlicher Schularten miteinander kooperieren. Die Schulentwicklungsplanung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Schulträgern und der Schulaufsicht. Die Kreise und kreisfreien Städte beobachten die Entwicklung ihrerseits und lassen Schulentwicklungspläne erstellen oder aktualisieren diese gegebenenfalls.

Nach einer Abfrage im November 2006 haben nur noch zehn Landkreise und kreisfreie Städte keinen Schulent

wicklungsplan. Diese Pläne und Analysen werden mit der Schulbehörde und gegebenenfalls auch mit der Landesregierung erörtert. Entscheidungen werden erst nach umfänglichen Beteiligungsverfahren getroffen.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Ich sehe keine Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Morsblech beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU), Kredite der Europäischen Investitionsbank für den Hochschulbau – Nummer 4 der Drucksache 15/878 – betreffend, auf.

Herr Kollege Schreiner, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitraum will das Land die angekündigten zwei Kredite bei der Europäischen Investitionsbank aufnehmen?

2. Wie hoch werden Zins und Tilgung im Vergleich zu den Krediten auf dem Kreditmarkt sein?

3. Sind die Kredite bei der EIB in der veranschlagten Kreditfinanzierung des Landeshaushalts oder des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) enthalten oder erfolgt die Kreditaufnahme zusätzlich zu den im Haushalt oder bei der LBB veranschlagten Krediten?

4. Welcher Anteil der Hochschulbauinvestitionen des Landes wird 2007 und 2008 mit den Krediten der Europäischen Investitionsbank finanziert?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Messal.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Europäische Investitionsbank unterstützt im Rahmen der Lissabon-Strategie der Europäischen Gemeinschaft den Ausbau von Wissenschaft und Forschung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Zu diesem Zweck stellt die EIB den Mitgliedstaaten zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die EIB tritt mit diesem Angebot auch an die Bundesländer in Deutschland heran, unterbreitet diese Angebote, fragt nach, ob entsprechende Projekte zur Verfügung stehen, und stellt dann diese Darlehen den Ländern zur Verfügung.

Es hat schon zehn Vereinbarungen zwischen Bundesländern und der EIB gegeben. Dies ist die erste Vereinbarung zwischen Rheinland-Pfalz und der EIB.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die beiden Darlehen wurden bereits aufgenommen.

Zu Frage 2: Bei der Tilgung gibt es überhaupt keinen Unterschied zu anderen Darlehen. Die Darlehen werden endfällig in voller Höhe getilgt. Der Vorteil für das Land ergibt sich allein aus den Zinskonditionen. Die beiden Darlehen werden mit dem Drei-Monats-Euribor abzüglich 9,9 Basispunkte verzinst. Vergleichbare Darlehen des Landes hätten um vier Basispunkte ungünstiger gelegen.

Zu Frage 3: Die Kredite sind vollständig von der Kreditermächtigung zur Finanzierung des Landeshaushalts erfasst. Mit diesen Darlehen findet keine zusätzliche Kreditaufnahme statt. Die Kreditermächtigung des LBB ist nicht betroffen.

Zu Frage 4: Grundlage für die Darlehensvergabe der EIB sind Aufwendungen, die Rheinland-Pfalz bzw. anderen Ländern in einem bestimmten Zeitraum entstehen. Hier geht es konkret um den Zeitraum 2005 bis 2008.

Diese Haushaltsdaten werden der EIB von den Ländern zur Verfügung gestellt. Die EIB prüft, in welchem Maß Aufwendungen vorhanden sind, die förderfähig sind, und stellt dann diese Darlehenssumme in einem Betrag zur Verfügung, sodass eine Zuordnung zu bestimmten Aufwendungen in einem einzelnen Jahr ein verzerrtes Bild wiedergeben würde und insofern auch nicht möglich ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Staatssekretär, in welchem Zusammenhang stehen die aufgenommenen Mittel zum Wegfall der Hochschulbauförderung durch den Bund nach der Föderalismusreform?

Diese Darlehen stehen in keinem Zusammenhang mit dem Wegfall. Die ersten Kontakte vonseiten der EIB wurden schon Ende 2004 geknüpft. Da sind dem Land die ersten Angebote unterbreitet worden. Das hat sich bis jetzt hingezogen. Jetzt kam es schließlich zum Vertragsabschluss.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Wenn ich Sie richtig verstehe, werden diese Mittel zusätzlich für Maßnahmen verausgabt, die nichts mit dem allgemeinen Hochschulbau zu tun haben?

Nein. Grundlage für die Förderung durch die EIB sind Aufwendungen, die das Land hat. Es geht nur um Landesmittel. Ausgaben, die im Haushalt bzw. auch in damit in Verbindung stehenden Landesbetrieben anfallen, sind Grundlage dafür, dass diese Aufwendungen, die in Rheinland-Pfalz anfallen, nach Meinung der EIB und entsprechend ihrer Kriterien förderfähig sind.

Auf dieser Grundlage gibt die EIB keine Zuschüsse, sondern sagt ein Darlehen zu, das besonders zinsgünstig ist. Der Vorteil für das Land ergibt sich rein aus den günstigeren Zinskonditionen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Ich verstehe, dass Sie sagen, die Bemessungsgrundlage aus Sicht der EIB ist der Rückblick auf die von Ihnen genannten Jahre. Gleichwohl könnten Sie die 340 Millionen Euro in einen Zusammenhang mit den Hochschulbauinvestitionen der Jahre 2007 und 2008 stellen. Warum glauben Sie, die Frage von mir nicht beantworten zu können?

Grundlage für die Entscheidung der EIB, sich zu beteiligen, sind die Haushaltsdaten abgelaufener Jahre. Ich hatte vorhin schon die Jahre 2005 bis 2008 genannt. Als wir mit der EIB diese Dinge besprochen haben, lagen für die Jahre 2007 und 2008 noch keine endgültigen Zahlen vor.

Insofern nimmt die EIB eigene Schätzungen für den Gesamtbetrag der Aufwendungen vor, der ansteht. An diesen förderfähigen Ausgaben beteiligt sie sich mit durchschnittlich 50 %. Die entsprechende Darlehenssumme wird dann dem Land zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Herr Staatssekretär, ich komme noch einmal zu den Hochschulbaufördermitteln. Nach der Föderalismusreform sind diese ausgelaufen. Es gibt trotzdem noch zusätzliche Leistungen des Bundes. In Rheinland-Pfalz sind das erschreckend wenig, wie wir bei den Haushaltsberatungen erfahren haben, nämlich lediglich 24,5 Millionen Euro, die der Bund noch an uns überweist.

Es wurde verhandelt und kritisiert, dass andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern einen viel höheren Anteil erreichen, weil dort die festgelegten Stichjahre sehr viel günstiger als für Rheinland-Pfalz und andere Länder waren.

Hat es damit etwas zu tun, dass wir das Geld aufnehmen müssen, nicht mehr die Mittel aus der Hochschulbauförderung bekommen und – für Rheinland-Pfalz schlecht verhandelt – nur noch 24,5 Millionen Euro im Haushalt haben?

Ich hatte eben schon gesagt, dass es überhaupt keinen Zusammenhang gibt. Die EIB tritt mit diesem Angebot an die Länder heran. Wir würden diese Ausgaben sowieso finanzieren. Es geht nur um Landesausgaben. Ausfallende Bundesausgaben oder Bundesausgaben gehen in diese Aufwendungen nicht ein. Das, was ohnehin im Landeshaushalt zu finanzieren ist, ist Grundlage für die Förderfähigkeit. Es sind keine zusätzlichen Ausgaben zu leisten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hartloff.

Herr Staatssekretär, spart das dem Land Geld, wenn wir Zinsen sparen? Finden Sie dies gut oder nicht?

Ich kann beide Fragen mit einem eindeutigen Ja beantworten.

(Zurufe der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU, und des Abg. Hartloff, SPD)