Protocol of the Session on January 18, 2007

Die Zeiten, in denen Tiere der Willkür von Zoobetreibern ausgesetzt waren, sind damit schon lange vorbei. Wer heute mit seinen Kindern in den Zoo geht, muss kein schlechtes Gewissen mehr haben.

Mit dem Landesgesetz über gefährliche Hunde hat die Landesregierung die bisherige Gefahrenabwehrverordnung „Gefährliche Hunde“ abgelöst. Das Gesetz führt die bewährten Regelungen der Verordnung zur Haltung und Führung gefährlicher Hunde fort und berücksichtigt die mittlerweile ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung im Hinblick auf bundes- und landesrechtliche Regelungen.

Wir alle können uns noch gut an die grausamen Meldungen von angegriffenen oder sogar getöteten Personen, vor allem Kinder, erinnern. Sicher gibt es keinen vollkommenen Schutz in dieser Sache, aber wir in Rheinland-Pfalz haben uns bemüht, das Risiko so gering wie möglich zu halten.

Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass Pelztiere aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse einen besonderen Schutz durch Haltungsvorschriften bekommen. Diese Vorschriften sollen garantieren, dass die artspezifischen Bedürfnisse der Tiere Beachtung finden. Größere Käfige mit verschiedenen Ebenen und Rückzugsmöglichkeiten sind das Ziel der Landesregierung in dieser Angelegenheit. Dies findet die volle Unterstützung meiner Fraktion.

(Beifall der SPD)

Bei der Haltung von Legehennen nimmt das Land eine nicht nur aus meiner Sicht beispielhafte Position ein. Nach einer vom Bundesrat beschlossenen Änderungsverordnung ist die Haltung von Legehennen in Kleinvolieren erlaubt. Frau Ministerin Conrad hat sich im November entschieden, sich gegen diese Form der Haltung einzusetzen. Dies findet die ausdrückliche Zustimmung meiner Fraktion.

(Beifall der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Misshandlungen an Tieren wurden in der Vergangenheit konsequent verfolgt und geahndet. So konnte das Leiden zahlreicher Tiere beendet werden.

(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)

Als Beispiel ist der Fall eines Zirkusunternehmens zu nennen, das in einer Vielzahl von Fällen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Dem Unternehmen wurde die Reisegewerbekarte entzogen und die Zurschaustellung der Tiere verboten. Ein weiteres Beispiel ist der Gnadenhof im Rhein-Lahn-Kreis, bei dem eklatante Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wurden.

Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit den kommunalen Einrichtungen loben; denn hier zeigt sich auch, dass Kontrollen effektiv sind und die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommune funktioniert. Dies wurde bereits an der einen oder anderen Stelle immer wieder einmal infrage gestellt.

Besonders hervorheben möchte ich das Ziel der Landesregierung, Tierversuche weiterhin zu verringern und durch Alternativmethoden zu ersetzen. Bereits seit 1992 fördert die Landesregierung daher Forschungsprojekte, die Ersatzmethoden entwickeln. Hiervon haben in den letzten Jahren insbesondere Hochschulen profitiert, aber auch die Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes. Meine Fraktion unterstützt jede Investition in dieses Vorhaben, weil uns bewusst ist, dass das Leiden von Tieren für die Forschung so gering wie nötig gehalten werden muss.

(Beifall der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Tiertransporte gehören zu dem umstrittensten Umgang mit Tieren: eingepfercht in engen Boxen ohne ausreichend Wasser, und dies über Tausende von Kilometern. – Es freut mich, dass die Verbesserung der Transportbedingungen

für die Tiere und die Begrenzung der Transportzeiten für Schlachttiere der Landesregierung ein besonderes Anliegen ist. Auf der EU-Ebene hat sich Rheinland-Pfalz ebenso wie die Bundesregierung für eine Begrenzung der Transportzeiten von Tieren sowie für eine weitere Verringerung von Ladedichten ausgesprochen. Meine Fraktion begrüßt diese Haltung ausdrücklich. Leider war dies unter den EU-Mitgliedsstaaten nicht konsensfähig.

Meine Fraktion sieht es darüber hinaus als sehr positiv an, dass die gesamte Zahl der Tiertransportkontrollen in den letzten Jahren weiter erhöht wurde. So können Verstöße effektiv bekämpft und schließlich auch geahndet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber auch hier können wir alle durch unser Kaufverhalten etwas verändern. Wenn wir regionale Produkte kaufen, von denen wir die Herkunft genau kontrollieren können, vermindert dies auch die Nachfrage nach günstigerem, aber eben auch über weite Kilometer importiertem Fleisch. Auch beim Kauf von Lebensmitteln spielt der Tierschutz eine wichtige Rolle. Wer glaubt, Fleisch zu Dumpingpreisen erwerben zu können und gleichzeitig eine artgerechte Tierhaltung zu unterstützen, der irrt leider gewaltig. Deshalb darf nicht allein der Preis als Kriterium herangezogen werden, sondern die Produktionsbedingungen von Lebensmitteln müssen beim Kauf berücksichtigt werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten einen wichtigen Aspekt nicht außer Acht lassen: Effektiver Tierschutz ist immer auch guter Verbraucherschutz. Wenn unsere Nutztiere gesund und artgerecht gehalten werden, erhöhen sich unsere Chancen deutlich, gesunde Tierprodukte auf unseren Tisch zu bekommen.

Wenn wir über Tierschutz sprechen, muss das große Engagement zahlreicher ehrenamtlicher Helfer erwähnt werden. Dies ist mir an dieser Stelle ein besonderes Anliegen. Die beste Gesetzgebung hilft nicht, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger im täglichen Umgang nicht immer wieder vor Augen führen, was alles mit Tierschutz zusammenhängt. Wenn man sich ein Haustier anschaffen möchte, muss man sich über eine artgerechte Haltung im Klaren sein. Tierschutzorganisationen und Tierheime tragen einen wichtigen Anteil zur Aufklärung bei.

Tierschutz braucht aufmerksame Beobachter, die eingreifen, wenn Tiere in Not oder Gefahr sind. Auch in diesem Bereich leisten Menschen ehrenamtlich einen wertvollen Beitrag. Sie opfern ihre Freizeit und häufig auch einen großen Teil ihres Einkommens.

Das Land fördert Tierheime und im Tierschutz tätige Vereine finanziell. Die Verleihung des Tierschutzpreises des Landes – gerade im Dezember fand die Verleihung wieder statt – würdigt die Arbeit besonders engagierter Personen. Ich denke, dass auch diese beiden Aspekte zeigen: Wir wissen in Rheinland-Pfalz, welch hohen Anteil Ehrenamtliche am funktionierenden gesellschaftlichen Zusammenleben haben, und dies nicht nur im Tierschutz. Mit der Verleihung der Preise und der Vergabe von Fördermitteln zeigt die Landesregierung, dass sie die Leistung der ehrenamtlich Tätigen in hohem

Maße anerkennt. Seit 1993 wurden 1,7 Millionen Euro in den Aus- und Umbau von Tierheimen investiert, und diese Investitionen gehen im verabschiedeten Doppelhaushalt weiter. Dies stellt nicht nur eine Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements dar, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Tiere.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, meine Fraktion bestärkt die Landesregierung darin, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen. Viele Dinge sind im Rahmen der Möglichkeiten erfolgreich auf den Weg gebracht worden. Dabei hat die Landesregierung durch Bundesratsinitiativen mehr getan als manch anderes Bundesland. Meine Fraktion ermuntert die Landesregierung, ihre Arbeit erfolgreich fortzuführen, eine Arbeit, die im Übrigen auch von den engagierten Vereinen und Personen im höchsten Maße anerkannt und öffentlich gelobt wird.

Für die Zukunft nenne ich an dieser Stelle ein paar Wünsche meiner Fraktion im Bereich des Tierschutzes. Wir freuen uns darauf, dass die Landesregierung den erfolgreichen Weg zur Verbesserung des Tierschutzes und der Situation von Tieren weiter konsequent verfolgt, dass sie sich weiterhin für ein Verbot der Käfighaltung für Legehennen einsetzt und insbesondere für ein Verbot von so genannten Kleinvolieren wirbt. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bund und in Europa für weitere, noch fehlende Nutztierhaltungsverordnungen beispielsweise für Mastgeflügel, Kaninchen oder andere Nutztiere einzusetzen. Die Anstrengungen für die Erarbeitung von Haltungsvorschriften für Pelztierhaltungsbetriebe, Zuchtbetriebe und Fellproduzenten müssen weitergeführt werden.

Bei den Tiertransportkontrollen dürfen wir nicht nachlassen. Tierschutzorganisationen, Tierheime und ehrenamtlich Tätige müssen weiterhin finanziell unterstützt und ausgezeichnet werden. Die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen, aber auch andere Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tierschutz müssen weiter vorangetrieben werden.

In diesem Sinne heißt es bei uns: Tierschutz ist eine Selbstverständlichkeit in Rheinland-Pfalz zum Wohl von Tier und Mensch.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schäfer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tierschutzgedanke, die Verantwortung der Menschen für die Tiere, hat für uns eine hohe Bedeutung. Der vorliegende Tierschutzbericht 2004/2005, ein Zeitraum, der schon sehr lange zurückliegt, dient sicherlich dazu, deutlich zu machen, was im Tierschutz bereits

erreicht ist, aber auch bestehende Unzulänglichkeiten und Defizite aufzuzeigen.

Noch immer wurde im Berichtszeitraum gegen geltende Tierschutzbestimmungen in einzelnen Bereichen verstoßen. So gibt es etwa das Beispiel eines gut gemeinten Gnadenhofs, wo im Einzelnen schwerwiegend gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde und eingegriffen werden musste.

Am 5. Januar 2007 trat eine neue Verordnung der EU zum Schutz der Tiere bei Transporten und damit zusammenhängenden Vorgängen in Kraft. Mit dieser EUVerordnung sollte es leichter werden, Personen, die gegen Vorschriften zum Tierschutz verstoßen, zur Rechenschaft zu ziehen. Außerdem sollten verbesserte Vorschriften für Transporte von mehr als acht Stunden Dauer und für die Ausstattung der Transportfahrzeuge vorgenommen werden.

Wir schließen uns der Ansicht der Mehrheit der Bundesländer an, die absolute Transportdauer auf maximal acht Stunden zu begrenzen und die Exporterstattung für lebende Rinder zu streichen. Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich; denn es geht darum, den Tieren Qualen zu ersparen.

Natürlich unterstützen wir auch die Forderung, Tiertransporte möglichst einzuschränken, die Tiere verstärkt in den Herkunftsländern zu schlachten und damit lange Transportzeiten und -wege überflüssig zu machen. Das ist im Übrigen auch ein wichtiges Anliegen für das Thema „Lebensmittelsicherheit“; denn wir haben im Zusammenhang mit einigen Fleischskandalen gesehen, dass zu viele Glieder in der Nahrungskette zusätzliche Gefährdungen mit sich bringen.

Aus dem vorliegenden Bericht wird deutlich, dass aufgrund von Polizeikontrollen die Anzahl der tierschutzrechtlich relevanten Verstöße erheblich abgenommen hat. Allein das zeigt, wie wichtig Kontrolle ist. Aber dafür braucht die Polizei auch genügend Personal.

Im Bericht zeigt sich auch der Strukturwandel in der Landwirtschaft sehr deutlich. Die Anzahl der Betriebe mit Tierhaltung ist nach wie vor rückläufig.

Artgerechte Tierhaltung ist im Interesse der Landwirtschaft. Danach handeln die rheinland-pfälzischen Landwirte auch; denn sie wissen, dass eine artgerechte Tierhaltung zur Verbesserung der Qualität des Fleischerzeugnisses beiträgt. Artgerecht gehaltene Tiere sind gesünder, geben mehr Milch und bringen mehr Gewicht. Das wird am Ende vom Verbraucher auch honoriert.

Auffällig ist die steigende Anzahl der Tierversuche in den Jahren 2004 und 2005. Tierversuche sind nach dem Tierschutzgesetz auf das Nötigste zu beschränken. Wir halten entsprechend die Tierversuche auch insgesamt nur dann für vertretbar, wenn es keine Alternativen dazu gibt.

Wir wissen, dass bestimmte Tests nur mit Tierversuchen sinnvoll sind. Dennoch haben wir uns dafür eingesetzt, dass in der EU-Chemikalienpolitik REACH weniger

Testanforderungen bestimmt werden. Das Ergebnis war aber, wie wir alle wissen, mehr als ernüchternd.

(Beifall bei der CDU)

Wir vermissen im Tierschutzbericht die Auswirkungen des Tierfütterungsverbots von Reh- und Rotwild. Einzig im Jahresbericht des Tierschutzbeirates 2005 wird der Genehmigungsvorbehalt für die Fütterung und Kirrung kurz angesprochen und begrüßt. In den Höhenlagen der Kreise Ahrweiler und Westerwald sind im vergangenen Winter mehrere Dutzend Rehe und Hirsche verhungert. Durch die Witterungsverhältnisse waren in den Höhenlagen keine natürlichen Äsungen mehr möglich. Einzig und allein junge Forstpflanzen ragten aus dem Schnee und wurden verbissen.

Aus verschiedenen Ortsgemeinden wurde berichtet, dass die Tiere auf der Nahrungssuche bis in die Ortschaften vorgedrungen sind. Sie wissen, dass es eine Aktion „Reh in Not“ gab, die im Westerwaldkreis gestartet wurde und über 6.000 Unterschriften gegen das Fütterungsverbot gesammelt und auch der Ministerin überreicht wurden.

Wir halten es für dringend erforderlich, dieses Fütterungsverbot gerade für die höheren Lagen zu überdenken. Die Verordnung soll nach drei Jahren überprüft werden. Diese Überprüfung soll – das ist unsere Forderung – gerade auch unter Tierschutzgesichtspunkten vorgenommen werden.

Die Auffassung, dass die zu hohen Reh- und Rotwildbestände gerade in den Kreisen Ahrweiler und Westerwald durch das Fütterungsverbot zurückgefahren werden können, steht im krassen Gegensatz zu Tierschutzgesichtspunkten, nämlich das Rot- und Rehwild im Winter verhungern zu lassen. Das ist eine Notsituation, die besonders beachtet werden muss.

Natürlich können die zuständigen Kreisverwaltungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dennoch zeigt die Realität, dass dies nicht verhindert hat, dass die Tiere im letzten Winter verendet sind.

Wir wissen auch, dass die Kreisverwaltungen angewiesen wurden, diese Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv zu handhaben. Wir halten es deshalb für dringend erforderlich, dass eine Anpassung in dieser Vorschrift vorgenommen wird. Tierschutz ist auch eine Abwägungssache – da komme ich auf einen anderen Aspekt, der im Bericht ausdrücklich auch so erwähnt wird –, beispielsweise, wenn bei erfolgreichem Artenschutz die Gefahr von Ungleichgewichten entsteht und es um gegenläufige Lebensraumansprüche geht. Dem muss ideologiefrei Rechnung getragen werden. Als Beispiel möchte ich nur das Überhandnehmen von Kormoranen und die Wirkung auf den Bestand verschiedener Fischarten nennen.

Tierschutz ist eine Herzenssache von vielen Vereinen, Verbänden und einzelnen Personen. Die Förderung in der Tierschutzarbeit kann daher gar nicht hoch genug