Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch die klärenden Worte des Innenministers Karl Peter Bruch, der deutlich gesagt hat, dass die Gäfgen-Stiftung auch mit einem anderen Etikett als ursprünglich angedacht nicht genehmigungsfähig ist, was auch die ADD erklärt hat. Wir appellieren an Herrn Dr. Heuchemer, sein Handeln noch einmal zu überdenken; er ist nämlich ziemlich isoliert in dieser Angelegenheit, was auch die entsprechenden Stellungnahmen der Bundesanwaltskammer sowie auch des Deutschen Stiftungszentrums aussagen.
Herr Mertin, wir haben der Homepage entnommen, dass der ehemalige Landesvorsitzende der FDP gegebenenfalls als Vorstandsmitglied zur Verfügung steht.
Nein, aus Nordrhein-Westfalen. Wir würden Sie aber bitten, dort Gespräche zu führen; denn diese Stiftung würde mit Sicherheit eine unangemessene Reputation gewinnen,
wenn dies der Fall wäre. Wir sollten alles tun, um diese Stiftung von vornherein unmöglich zu machen, respektive zu unterbinden.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, was „AGAPEDIA“ ist? – Ich wusste es bis vor wenigen Tagen auch nicht, aber ich kann Sie aufklären: Das ist eine vor einigen Jahren von Jürgen Klinsmann ins Leben gerufene Stiftung, die sich um Not leidende und hilfsbedürftige Kinder kümmert. Der Stifter Jürgen Klinsmann hat bewusst davon abgesehen, seine Stiftung „Jürgen-Klinsmann-Stiftung“ zu nennen, weil ihm zu viel öffentliche Aufmerksamkeit gar nicht recht gewesen wäre. Er hat auch sonst darauf verzichtet, sie sehr weit ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken. Stilles Wirken war und ist sein Prinzip, so wie dies auch für viele andere Stifter gilt.
Welch ein Unterschied zur Magnus-Gäfgen-Stiftung oder – wie sie sich jetzt nennt – „Stiftung zugunsten jugendlicher Verbrechensopfer“!
In der Sache und in dem Ziel, dass diese Stiftung nicht kommen darf, sind wir uns in diesem Haus alle einig. Dies ist von den beiden Vorrednern, Herrn Kollegen Mertin und Herrn Kollegen Noss, schon sehr deutlich geworden. Niemand in diesem Hohen Haus will eine Stiftung, wie immer sie sich auch nennen mag, solange ihre Initiatoren ganz bewusst und in wohl eingesetztem Kalkül eine Verbindung zu Magnus Gäfgen herstellen. Meine Vorredner haben es bereits angesprochen: Wer durch die Entführung und Tötung eines Kindes schwerste Schuld auf sich geladen hat, der hat in einer Stiftung, die Kindern gewidmet ist, die selber Opfer von Verbrechen geworden sind, nichts zu suchen,
jetzt nicht, nächstes Jahr nicht und überhaupt nicht. Ein solches Projekt ist zynisch, verhöhnt das Opfer des Verbrechens und seine ganze Familie und befleckt auch das Ansehen von Stiftungen im Allgemeinen –
Wir, die CDU-Landtagsfraktion – ich glaube, das brauche ich nicht extra zu betonen –, haben dies von Anfang an in aller Deutlichkeit formuliert und vertreten wie eigentlich sonst niemand in diesem Bundesland. Umso mehr hat uns dann doch überrascht, als Anfang des Jahres durch die Presse ging, dass die Stiftung nun doch genehmigt werden wird. Wie kann das sein, nachdem die ADD Trier dies noch im August anders gesehen hatte? – An der Umbenennung soll es liegen und daran, dass Magnus Gäfgen nicht mehr Stifter und auch nicht mehr Stiftungsvorstand sein soll. – Na ja, denkt man, wieder ein Fall, in dem der gesunde Menschenverstand mit der Rechtslage kaum in Übereinstimmung zu bringen ist.
„Minister nun doch gegen Gäfgen-Stiftung“, so oder ähnlich titelte die Landespresse. Also, unter dem Druck des allgemeinen Proteststurms – das hatten die Vorredner auch schon angesprochen – kommen Sie nun zur Besinnung, Herr Minister Bruch.
und erklären markig: “Eine Gäfgen-Stiftung durch die Hintertür wird es nicht geben.“. – Dabei war die enge Verknüpfung mit Magnus Gäfgen eigentlich die ganze Zeit klar. Der Anwalt des Mörders – auch dies ist von den Vorrednern schon deutlich angesprochen worden – hat daraus nie ein Geheimnis gemacht. Spätestens in diesem Moment wird aus dem Fall „Gäfgen-Stiftung“ auch ein bisschen eine „Angelegenheit Bruch“. Schlingerkurs auf hohem Niveau möchte man das nennen,
oder – Sie verzeihen mir das Wortspiel! – es ist fast schon so etwas wie eine kleine „Bruch“-Landung.
Herr Minister, was gilt denn nun: Die Darstellung der ADD vom 2. Januar oder Ihre Aussage vom 5. Januar?
Damit eines klar ist: Zwei Dinge werden wir nicht akzeptieren. Wir werden nicht die Aussage akzeptieren, dass die erste Äußerung der ADD nur die einer nachgeordneten Stelle war und nicht mit Ihnen abgestimmt war; denn in einem Brief an den Bundestagsabgeordneten Ralf Göbel vom 27. Dezember, den Sie selbst unterzeichnet haben, Herr Bruch, haben Sie zunächst die gleiche Meinung vertreten wie die ADD. Wir lassen zum Zweiten auch nicht gelten, dass Sie nun sagen, die Landesregierung sei bei der anfänglichen Aussage, diese – ich nenne sie so – „Schmuddel-Stiftung“ nicht verhindern zu können, über die Mitwirkung von Magnus Gäfgen im Unklaren gewesen; denn dies war die ganze Zeit auf der Homepage des Anwalts von Herrn Gäfgen nachzulesen.
Herr Minister Bruch, für uns ist der Fall weiterhin klar: Eine Stiftung für jugendliche Verbrechensopfer in Verbindung mit Magnus Gäfgen ist sittenwidrig und darf es nicht geben. Ich hoffe, das ist auch weiterhin Ihr Standpunkt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung – das Ministerium des Innern und für Sport – beschäftigt sich seit dem letzten halben Jahr mit der Frage der Einrichtung einer Stiftung, die den Namen von Herrn Gäfgen trägt.
Zur Erinnerung: Magnus Gäfgen wurde 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt, und es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Am 24. Juli 2006 hat der Rechtsanwalt Dr. Heuchemer einen Antrag gestellt, eine Magnus-Gäfgen-Stiftung mit Sitz in Bendorf mit dem Zweck einzurichten, in wirksamer Weise die Belange von Kindern und Jugendlichen zu fördern, die Opfer einer Straftat geworden sind.
Die ADD ist die zuständige Behörde. Sie können sich vorstellen, dass die zuständige Behörde natürlich mit mir gesprochen hat, als der Name Magnus Gäfgen gefallen ist. Alles andere wäre lebensfremd oder nicht lebenswirklich gewesen.
Wir haben es uns nicht leicht gemacht, weil ein Anspruch eines Verurteilten auch darin besteht, in seinem Verhalten eine Resozialisierung zu sehen, diese Resozialisierung irgendwann festzustellen und ihm möglicherweise die Chance zu geben, wieder in das Leben hineinzugehen.
Wir haben auch geprüft, wie ein solcher Stiftungsgedanke mit unserem Stiftungsrecht übereinstimmt, wenn der Stiftungszweck lautet: „in wirksamer Weise die Belange von Kindern und Jugendlichen zu fördern, die Opfer
einer Straftat geworden sind“. Ich glaube, dagegen kann niemand aus diesem Hohen Hause einen Einwand erheben, auch nicht der Herr Innenminister.
Wenn man dies jedoch mit dem Handeln desjenigen verbindet, der verurteilt worden ist, stellt sich die Frage: Hat er die Tat aufgearbeitet? Wie lange ist das her? Wie stellt er sich der Öffentlichkeit dar? Was macht er?
Es gibt ein Buch, das Sie nicht unbedingt lesen müssen. In dem Buch trieft es vor Selbstmitleid, nicht von einer Aufarbeitung der Tat und nicht von einem Sich-demVerbrechen-stellen, das man begangen hat, nicht nur an dem Kind, sondern an der Familie und an der Gesellschaft.
Von daher war es für uns klar, dass wir nicht nur das Verhalten des Dr. Heuchemer würdigen müssten, sondern auch das möglicherweise Dahinterstehende, nämlich den Namen, da der Name mit der Stiftung natürlich etwas zu tun hat. Mit diesem Namen wird die Stiftung eingetragen. Mit diesem Namen soll sie, wenn sie kann, weitere Stifter dazu zu bewegen, in den Stiftungszweck im guten Sinne zu investieren.
Wir waren der Meinung, dass mit diesem Namen eine Verletzung der Gefühle und Empfindungen der Menschen, insbesondere der Familie, aber auch aller anderen, verbunden ist. Es wäre sozusagen eine Verhöhnung des und der Opfer gewesen. Deswegen waren wir der Meinung, dass eine solche Stiftung sittenwidrig ist, da sie gegen das Anstandsgefühl, wie man es so schön sagt, der gerecht Denkenden verstößt.
Herr Dr. Wilke, deswegen hat der Innenminister am 22. August 2006 der ADD gesagt: Der Minister wird diese Stiftung nicht genehmigen, und er bittet, das auch so zu würdigen. – Das war 2006.
Sie haben jetzt gesagt, dazwischen gab es eine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten über eine Stiftung. Das ist richtig. Ich habe auch in dem Sinne geantwortet, wie Sie es beschrieben haben. Nun werden Sie aber doch nicht hingehen – ich glaube, Sie sind ein Organ der Rechtspflege, zumindest in Ihrem Erstberuf –
und werden jemandem die komplette Resozialisierung absprechen wollen. Der Brieftenor war: Wie sehen Sie das zukünftig? – Es kann durchaus sein, dass wir in zehn Jahren ganz anders über eine solche Stiftung reden, weil sich derjenige zu diesem Zeitpunkt ganz anders einlässt und sich zu seiner Tat bekennt.
Meine Damen und Herren, der Name Magnus Gäfgen steht für ein Verbrechen, das von besonders hoher krimineller Energie und Skrupellosigkeit geprägt ist. Nicht umsonst hat das zuständige Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Ich gebe all denen Recht, die sagen: Wer eine Stiftung in diesem Namen errichtet, verletzt in zynischer Weise die Gefühle und