Protocol of the Session on November 15, 2006

Die Landeskinderregelung verstößt nicht gegen die Verfassung, was wir nicht glauben, aber angenommen, es wäre so. Auch in diesem Fall werden Sie ganz schnell sehen, dass dieser Weg in einer Sackgasse landet, weil das Finanzierungsproblem und die größere Zahl an Studenten nicht zum Ziel führen. Im Gegenteil, es wird zu einer Benachteiligung der Studenten aus diesem Land führen.

(Harald Schweitzer, SPD: Was?)

Meine Damen und Herren, für die Fachhochschulen und Hochschulen in unserem Land entsteht zunächst einmal ein bürokratischer Mehraufwand, weil es in ihren Verantwortungsbereich fällt, für alle Studierenden jedes Semesters den Wohnsitz nachzuweisen.

Hinzu kommt, dass die begriffliche Bestimmung, wonach Landeskind ist, wer seinen Hauptwohnsitz in RheinlandPfalz gemeldet hat, die Universitäten vor Schwierigkeiten stellt, wie das Beispiel der Mainzer Universität zeigt.

(Pörksen, SPD: Was zeigt?)

Selbst der Präsident der Universität, Herr Professor Dr. Michaelis, befürchtet, dass viele Studierende aus anderen Bundesländern nur eine Briefkasten-WG in Mainz gründen müssen, um als Landeskind anerkannt zu werden.

(Pörksen, SPD: Von Briefkästen versteht die CDU etwas!)

Sehen Sie Herr Pörksen, ich will Ihnen einmal etwas sagen. Das ist nicht das erste Mal.

(Harald Schweitzer, SPD: Er hat recht!)

Sie haben wirklich eine ganz nette Art, hier miteinander umzugehen. Das ist Ihr Stil.

(Pörksen, SPD: Über Stil reden Sie besser nicht! – Harald Schweitzer, SPD: Sie sind ein richtiger Sympathieträger!)

Das ist genau Ihr Stil.

Da die Universitätsleitung in Mainz offenbar ebenfalls kein großes Vertrauen in die Schutzmechanismen der Landeskinderregelung hat, begegnet sie dem erwarteten Ansturm von Nichtlandeskindern mit einem Numerus clausus für alle noch frei zugänglichen Fächer.

Auch der Trierer Universitätspräsident Peter Schwenkmezger rechnet mit zusätzlichen Zulassungsbeschränkungen an seiner Universität. Die Landeskinderregelung ist also schon zum Scheitern verurteilt, bevor überhaupt die Verfassungskonformität überprüft werden konnte; denn der Numerus clausus wird viele rheinlandpfälzische Abiturienten zwingen, in ein anderes Bundesland zu gehen. Derjenige, der in Rheinland-Pfalz stu

dierwillig ist und den Numerus clausus nicht schafft, ist gezwungen, sein Fach in einem anderen Bundesland zu studieren. Das ist die Folge Ihres Handelns. Das ist jetzt schon absehbar, bevor es überhaupt in Kraft getreten ist.

(Beifall bei der CDU)

Die Landeskinderregelung ist offenkundig nicht geeignet, unsere Hochschulen für den Wettbewerb mit den Universitäten in den anderen Bundesländern fit zu machen. Der DHV äußert sogar Bedenken, ob mit dieser Regelung das Ziel der Studiengebührenfreiheit zu erreichen ist.

Auch hier darf ich noch einmal zitieren: Im Übrigen ist der DHV im Zweifel, ob sich angesichts des Umstandes, dass bereits viele große Bundesländer demnächst Hochschulgebühren einführen, die durchaus respektable und mit wichtigen Gründen vertretbare Haltung des Landes Rheinland-Pfalz, keine Studiengebühren zu erheben, unter der gegebenen verfassungsrechtlichen Vorgabe wird durchhalten lassen. Jedenfalls scheinen dem DHV die durch den Gesetzentwurf faktisch vorgesehene Schutzwälle weder rechtlich noch faktisch geeignet, das angestrebte Ziel der Studiengebührenfreiheit zu erreichen. –

(Staatsminister Prof. Dr. Zöllner: Respektable Haltung!)

Meine Damen und Herren, dem schließen wir uns als CDU völlig an. Sie haben mit Ihrem Gesetzesvorhaben mehr Probleme für Landeskinder hervorgerufen, die Sie eigentlich schützen wollten.

(Hartloff, SPD: Also wollen Sie Studiengebühren!)

Nein, ich habe es eben mit dem Numerus clausus ausgeführt. Es ist besser.

Sie haben die Vorstellung, man könne damit viel bewegen. Ich will Ihnen etwas sagen. Wenn ich umziehen und Miete bezahlen muss, kann also nicht mehr zu Hause wohnen, dann ist es vielleicht sogar kostengünstiger, irgendwo anders Studiengebühren zu zahlen, anstatt in Rheinland-Pfalz zu studieren. Auch das ist ein Fall, den man im Einzelnen durchspielen muss.

Ihr Gesetzesvorhaben wird vor den Gerichten landen. Da bin ich mir ziemlich sicher.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Wir werden abwarten. Ich möchte zum Schluss festhalten, Sie haben ganz allein zum wiederholten Mal die Verantwortung zu übernehmen, obwohl viele Fachleute und Experten Ihnen gesagt haben, dass es verfassungswidrig ist, diesen Weg gegangen zu sein. Sie verlieren wichtige Zeit für die Universitäten in RheinlandPfalz und für diejenigen, die die Universitäten besuchen wollen.

(Beifall der CDU)

Zunächst begrüße ich als Gäste im Landtag Landfrauen aus Gerolsheim. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Krell.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Rosenbauer, wir haben zehn Minuten lang Kritik von Ihnen gehört, aber keinen substanziellen Beitrag dazu, wie die Situation der Universitäten im Land verbessert werden kann.

(Beifall der SPD – Baldauf, CDU: Aber von Ihnen auch nicht!)

Sie haben kein einziges Wort darüber verloren. Sie haben sich dafür ausgesprochen, dass keine Studiengebühren in Rheinland-Pfalz gezahlt werden sollen. Das ist das Einzige. Auf die Frage, wie das geklärt werden soll, sind Sie jede Antwort schuldig geblieben.

(Beifall der SPD)

Herr Dr. Krell, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Rosenbauer?

Wir haben so oft Gelegenheit, auch im Ausschuss zu reden. Ich möchte weiter fortfahren.

(Beifall bei der SPD)

Es ist so, dass die heute von uns zu beratende Novelle sicherlich kein Wunschkind der SPD ist.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Es ist auch für uns eine Notlösung ähnlich in dem Sinne, wie es der Minister ausgeführt hat. Es ist im Grunde genommen eine Reaktion auf die mehrheitliche Haltung von CDU-geführten Bundesländern, die eine Blockadehaltung gegen den Vorteilsausgleich aufgebaut haben, damit ein Studium gerecht in der Bundesrepublik finanziert werden kann.

(Beifall der SPD)

Die SPD in Rheinland-Pfalz und, soweit ich das sehe, auch bundesweit erklärt ganz klar, dass sie für ein gebührenfreies Erststudium eintritt. Die Gründe dafür sind recht leicht nachzuvollziehen. Wir wollen keine finanziellen Barrieren für junge Menschen aufbauen, damit sie einen akademischen Grad erlangen können. Wir wollen

keine Umschichtung von Bildungschancen von unten nach oben.

(Beifall der SPD)

Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht erscheint uns ein Studium ohne Studiengebühr sinnvoll zu sein. Wir wollen möglichst viele Menschen ins Studium bringen. Auch aus dieser Sicht heraus gesehen ist es wichtig, keine zusätzlichen Barrieren zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Mit Studiengebühren würden wir den Menschen eine Hypothek mit auf ihren Weg in die Zukunft geben. Wir überlegen mit Elterngeld usw., junge Akademikerfamilien, junge Menschen dazu zu bewegen, dass sie eine Familie gründen. Wir statten sie dann vorher mit einer Hypothek aus, die diese ganze Geschichte belastet. Ich denke, das widerspricht sich elementar.

(Beifall der SPD)

Wir sollten einen weiteren Punkt bedenken. Die Zukunftsängste in unserer Bevölkerung verbreiten sich immer mehr und erreichen immer weitere Kreise unserer Bevölkerung. In diesem Zusammenhang passt die Aussage des Vizepräsidenten der Bundesagentur für Arbeit Alt, der eine rückläufige Neigung zu studieren bei jungen Menschen mit Abitur feststellt, weil sie Studiengebühren befürchten und es so zu einer weiteren Belastung der Ausbildungssituation bei uns kommt.

(Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Harald Schweitzer, SPD)

Ich denke, diese von mir aufgeführten Gründe müssten dafür sprechen, eine solche Entwicklung, also gebührenfreies Erststudium, zu bekämpfen.