Protocol of the Session on July 7, 2005

Dass die Ressorts und Verwaltungen in der Vergangenheit nicht immer ausreichend auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet haben, zeigen die zahlreichen Einzelpunkte, die der Rechnungshof bei seinen Prüfungen zu monieren hatte. Lassen Sie mich einige davon nennen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind.

Beginnen möchte ich mit der Bildungspolitik. Bildung ist ein politischer Schwerpunkt. Das Geld fließt – verglichen mit anderen Politikbereichen – vor allem in den Lieblingsprojekten der Landesregierung reichlich. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, bildungspolitische Ziele zu verfolgen. Man kann es effektiv und effizient machen, also wirtschaftlich tun. Das kann man sogar dann, wenn man viel Geld hat. Manchmal aber können eine üppige Ausstattung und das Gefühl, politisch auf der Sonnenseite zu stehen, auch den Blick auf die wirtschaftlichere Alternative verstellen.

Ein Beispiel sind Personaleinsatz und Organisation an Ganztagsschulen. Die Mittelausstattung für den Ausbau der Ganztagsschulen, die der Landtag bewilligte, war – so die Landesregierung – optimal. Sie war sogar so optimal, dass von den 46,4 Millionen Euro Personalmitteln nur 19 Millionen Euro für die Ganztagsschulen benötigt wurden. Was übrig blieb, floss nach Angaben des Ressorts im Wesentlichen in die allgemeine Lehrerversorgung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war im System der Personalkostenbudgetierung durchaus korrekt. Aber die Budgetierung ist eigentlich dafür gedacht, den Mangel zu verwalten, nicht den Überfluss: Weniger Geld und dafür mehr Flexibilität, so war die ursprüngliche Idee. Das Beispiel zeigt, in welchem Umfang die Regierung heutzutage ohne das Parlament Mittel entgegen der Zweckbestimmung des Haushaltsgesetzgebers umschichten kann. Hier wurden immerhin 60 % der veranschlagten Mittel für etwas anderes ausgegeben als vom Parlament bewilligt. In den Budgetberichten zum Jahr 2003 findet sich kein Hinweis auf diese Umschichtung. Das ist weder im Sinn der Haushaltsklarheit und -wahrheit noch des parlamentarischen Budgetrechts. Auch die Begründung des Ministeriums, das Geld sei für einen vernünftigen Zweck ausgegeben worden, genügt nicht. Wir erwarten eigentlich ohnehin, dass die Landesregierung Steuergelder vernünftig verwendet. Nein, meine Damen und Herren, es geht um Transparenz und die Mitwirkung des Parlaments.

Das Mindeste ist, dass das Bildungsministerium die Mittel künftig genauer veranschlagt. Dies mag in der

Anfangsphase des Gesamtschulprogramms so noch nicht möglich gewesen sein. Das wollen wir eingestehen. Deshalb frage ich mich, ob wir die parlamentarischen Informations- und Zustimmungsrechte im Rahmen der Budgetierung nicht noch einmal verschärfen sollten.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof hat – neben unwirtschaftlichen Kleinstgruppen von zwei bis vier Schülern – außerdem bemängelt, dass den Lehrkräften auch bei fachfremdem Einsatz in der Nachmittagsbetreuung wie Aufsicht, Betreuung und ausbildungsfremden sonstigen Aufgaben, stets die volle Zeit auf ihr Unterrichtsdeputat angerechnet wird.

Dies kann deshalb unwirtschaftlich sein, weil einerseits kostengünstigere Kräfte diese Aufgaben übernehmen könnten und andererseits nicht in jedem Fall dieselbe Vor- und Nachbereitung erforderlich ist wie bei Fachunterricht.

Die Forderung, den Schulen einen begrenzten Entscheidungsspielraum zu übertragen, wie viel Zeit für das Stundendeputat angerechnet wird, fand in der Rechnungsprüfungskommission allerdings keine Mehrheit und deshalb auch nicht in den Empfehlungen, die Ihnen heute vorliegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus dem Wissenschaftsbereich hat uns erneut der Neubau der Fachhochschule Kaiserslautern beschäftigt. Es geht darum, ob die Zusammenlegung der beiden Hochschulstandorte wirtschaftlich ist.

Ärgerlich ist daran vor allem, dass dieser Restant aus dem Vorjahr bis heute noch nicht erledigt ist. Die Ressorts hinken mit den versprochenen Daten nach, sodass der Rechnungshof seine Prüfung auch nach einem Jahr noch nicht abschließen konnte und dem Landtag somit noch immer eine vernünftige Beurteilungsgrundlage fehlt. Dabei hat es die Landesregierung doch selbst offenbar eilig.

So sollte man weder mit dem Rechnungshof noch mit dem Parlament umgehen.

(Beifall der CDU)

Wie auch immer die Entscheidung ausfällt, sie muss auch auf einer sorgfältigen Prüfung der Wirtschaftlichkeit beruhen. Hierzu muss die Landesregierung schleunigst die erforderlichen Daten liefern.

Der Rechnungshof prüfte beim Klinikum der Universität Mainz, wie die Bezüge und Beihilfen festgesetzt werden. Es scheint, als hätte er dort eine Pandorabüchse aus Unfähigkeit und Verschwendung geöffnet.

Vor wenigen Jahren meinte das Klinikum, es könne die Personalabrechnung selbst billiger durchführen als die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBV). Ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung und ohne Ausschreibung beschaffte es eine kostspielige Software, die mit dem Programm der ZBV nicht kompatibel ist.

Im Ergebnis ist alles deutlich teurer geworden als vorher, schlampig organisiert, und alles wird mit einem aufgeblähten Personalapparat erledigt.

Meine Damen und Herren, das Grundproblem, das dahinter steckt, ist der Rechnungsprüfungskommission schon häufiger begegnet, nämlich die Frage: Wie steuert die Landesregierung ihre verselbstständigten Betriebe und Verwaltungen so, dass sie tatsächlich besser und wirtschaftlicher handeln?

(Lewentz, SPD: Ist das die Meinung der gesamten Kommission? – Frau Schmitt, SPD: Nein!)

Zumindest hat die Landesregierung, die im Aufsichtsrat des Klinikums durchaus prominent vertreten ist, zugesagt, Konsequenzen zu ziehen.

Meine Damen und Herren, der Leistungsvergleich zwischen den Finanzämtern ist die Grundlage eines detaillierten Leistungsauftrags im Haushaltsplan. Deshalb war seine Prüfung besonders interessant.

Es stellte sich unter anderem heraus, dass Daten erhoben wurden, die für die Steuerung der Finanzämter nicht gebraucht wurden, die Daten oft zu alt waren und die Qualität der Steuererklärungen nicht gemessen wurde.

Dieser Befund wäre für die Testphase nicht verwunderlich gewesen, sie ist schließlich dafür da, um solche Unzulänglichkeiten zu erkennen. Verwunderlich war eher die flächendeckende Ausweitung des Leistungsvergleichs auf alle Finanzämter, ohne die Ergebnisse der Testphase auszuwerten.

Meine Damen und Herren, es ist gut, dass der Rechnungshof immer wieder Aspekte der Reform der Mittelbehörden überprüft.

Das hilft bei der Beurteilung, inwieweit es sinnvoll war, die Bezirksregierungen durch Direktionen zu ersetzen. Außerdem werden Fehler bei der Umsetzung der Reform aufgedeckt.

Diesmal ging es um die Zentralabteilungen der beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen.

(Zuruf des Abg. Lewentz, SPD)

Wie schon im letzten Jahr beim Landesuntersuchungsamt, so stellte sich auch diesmal heraus, dass die Zuständigkeit dreier Ministerien und die Bewirtschaftung von Mitteln aus sechs Kapiteln in drei Haushaltsplänen die Arbeit der Behörden deutlich erschwerte.

Dazu kamen Mängel in der Organisation, im Arbeitsablauf und in der EDV. Mehr als ein Fünftel der Stellen kann eingespart werden.

Meine Damen und Herren, die Abrechnung des Neubaus des Kleinen Hauses des Staatstheaters in Mainz droht zu einer unendlichen Geschichte zu werden. Sie beschäftigt die Rechnungsprüfungskommission nun schon im dritten Jahr.

2003 haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass bei der Auftragsvergabe und -abwicklung zum Teil haarsträubende Fehler gemacht wurden. Jetzt geht es zum wiederholten Mal darum, dass die Stadt Mainz die Vorlage eines prüffähigen Verwendungsnachweises hinauszögert.

Auch nach jahrelangem Hin und Her ist immer noch nicht klar, inwieweit die Zuwendung des Landes ordnungsgemäß verwandt wurde. Die Rechnungsprüfungskommission hätte Ihnen gern vorgeschlagen, dies ausdrücklich zu missbilligen.

Allein es geht heute um die Entlastung der Landesregierung, die für diese Verzögerung nicht verantwortlich ist.

Ich möchte an dieser Stelle dennoch keinen Zweifel daran lassen, dass sich das Land in dieser Sache verschaukelt vorkommen muss. Falls es zu weiteren Verzögerungen seitens der Stadt Mainz kommt, sollte die Landesregierung prüfen, ob sie die Zuwendung widerruft.

Meine Damen und Herren, bei der Prüfung der Landesbeteiligungen ist der Rechnungshof wieder einmal auf eine Gesellschaft gestoßen, bei der sich die Landesbeteiligung nicht mehr lohnt: Die Europäische Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung in Bad Ems.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die hat sich noch nie gelohnt! Das war eine Schnapsidee!)

D’accord, nicht und nicht mehr lohnt.

Gegründet, um mit Weiterbildungsveranstaltungen Besucher nach Bad Ems zu locken, hat sie außer einem Schnupperseminar für die Stadt nichts zuwege gebracht. Sicherlich war die Landesbeteiligung an der Gesellschaft gut gemeint, sie war auch nicht besonders groß.

Jetzt aber ist es Zeit auszusteigen. Das zuständige Wirtschaftsministerium hat sich dieser Ansicht angeschlossen.

Meine Damen und Herren, „Bilder sagen mehr als tausend Worte“, das stellte der Rechnungshof mit einem Fernsehbericht des SWR unter Beweis, der ein wunderschönes „Haus der Fischerei“ zeigte, das aber seit Jahren mehr oder weniger ungenutzt leer steht.

Das Land hat dieses Projekt massiv gefördert, ausgerechnet in dem Ort Oberbillig; der Name war leider nicht Programm.

Die zuständige Behörde hat dabei einen schweren organisatorischen Fehler begangen. Der zuständige Mitarbeiter war nicht nur für die Bewilligung der Zuschüsse und die Prüfung ihrer Verwendung verantwortlich, er war auch Mitglied des Zuwendungsempfängers, des Vereins „Haus der Fischerei Rheinland-Pfalz e. V.“ und dort zuständig für die Ausschreibungen und Vergaben.

Im Ergebnis bewilligte er sich die Mittel selbst, gab sie aus und kontrollierte, wie er sie verwandte. Dies alles geschah offenbar mit Wissen der Vorgesetzten.

Dass er Zuschüsse ohne Antrag bewilligte und auf Verwendungsnachweise verzichtete, verwundert nicht. Die Zuschüsse sind verbaut, sodass Rückforderungen so gut wie aussichtslos sind.

Darüber hinaus war das Projekt bislang ein ziemlicher Fehlschlag. Letztlich bleibt nur die Hoffnung, dass sich doch noch ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für das Haus findet und sich ein solcher Organisationsfehler nicht wiederholt.

Meine Damen und Herren, hinweisen möchte ich schließlich auf den Kommunalbericht des Rechnungshofs. Er ist diesmal zweigeteilt. Ihnen liegt bislang Teil I zur Haushaltslage der Kommunen vor.

Danach hat der Zuwachs der Gewerbesteuer das negative Finanzierungssaldo der Kommunen zwar sinken lassen, negativ ist es aber weiterhin, und das bereits im 15. Jahr hintereinander.

Ich möchte es bei dieser Auswahl von Feststellungen belassen und alles Weitere der anschließenden Diskussion überlassen.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof hat wieder an vielen Beispielen gezeigt, dass man mit organisatorischen Verbesserungen und konsequenter Führung oft genauso viel erreichen kann wie mit Geld. Dafür schulden wir dem Rechnungshof mit seinem Präsidenten Herrn Hartloff an der Spitze ein ganz herzliches Dankeschön.

(Beifall bei CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung greift die Hinweise des Rechnungshofs in vielen Fällen auf, leider – möchte ich anmerken – nicht in allen.