Auch sollen kreis- und stadtübergreifende Lösungen ermöglicht werden. Zudem ist es nicht akzeptabel, dass sich die Landesregierung das Recht vorbehält, die Zahl der BeKo-Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten festzulegen.
Darüber hinaus soll die kommunale Seite nicht nur beratendes, sondern volles Stimmrecht in den regionalen Pflegekonferenzen erhalten. Das entspricht auch ihrer Pflegeverantwortung.
Das Gesetz bietet zudem auch der Ermächtigung zu einer Durchführungsverordnung breite Interpretationsmöglichkeiten. Wir sollen heute der Regierung hierzu einen Freibrief ausstellen. Das ist kein seriöser Umgang mit dem Parlament.
Wir erwarten, dass in der Durchführungsverordnung ein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte gerichtet wird:
Die Tätigkeit der BeKo-Stellen muss auf Transparenz aufgebaut sein. Die Handhabung der Förderung niederschwelliger Angebote muss flexibel gestaltet sein. Alle Dienste müssen grundsätzlich Zugang dazu haben.
Auf der einen Seite demografischer Wandel, steigende Pflegebedürftigkeit, Zunahme der Demenzerkrankungen und auf der anderen Seite hohe Arbeitslosigkeit, Osterweiterung der EU, Kosten- und Konkurrenzdruck und „Geiz ist geil“-Mentalität.
Wenn wir das Gesetz Ende 2006 auf den Prüfstand stellen und die Wirkung analysieren, können wir auf die Veränderungen flexibel reagieren, auch unter Berücksichtigung eventuell anstehender Änderungen beim Pflegeversicherungsgesetz.
Durch diese zeitliche Limitierung wissen wir dann, ob wir auf dem richtigen Weg sind, wie die Mittel abgerufen werden und wo man Korrekturen vornehmen muss.
Wir müssen grundsätzlich neue Strukturen schaffen und die professionellen Pflegedienste in die Lage versetzen, kostengünstigere Angebote für die Betreuung zu unterbreiten.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unseren Anträgen, damit wir die Möglichkeit haben, dem Gesetz zustimmen
Meine Damen und Herren, auf der Zuschauertribüne begrüße ich Mitglieder der CDU-Frauen-Union der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
(Hartloff, SPD: Was schaffen wir bei den Sozialstationen grundsätzlich für neue Strukturen? – Schmitt, CDU: Darüber denken Sie einmal nach!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte an den Anfang meiner Rede die Zufriedenheit und das Kompliment für die herausragenden Leistungen des Landes beim Aufbau leistungsfähiger pflegerischer Versorgungsstrukturen einschließlich der erforderlichen Beratungsangebote innerhalb der letzten zehn Jahre stellen.
Das ist nicht selbstverständlich. Rheinland-Pfalz hatte vielfach eine Vorreiterrolle. Man musste ganz neue Wege gehen und einen ganz neuen Pflegebereich aufgrund bundesgesetzlicher Entscheidungen aufbauen.
Das ist in Rheinland-Pfalz hervorragend gelungen. Es gab eine Sache, die strittig war – das hatten meine Vorredner schon herausgearbeitet –, das war die Position der privaten Träger ambulanter Pflege, die die Wettbewerbsgleichheit nicht korrekt hergestellt sahen und deshalb den Klageweg beschritten haben.
Das Gericht hat ihnen Recht gegeben, Herr Rösch hat es erwähnt. Dieses Gesetz trägt nun dieser gesetzlichen Entscheidung Rechnung.
Meine Damen und Herren, aber es geht im Entwurf auch darüber hinaus. Es ist insofern zukunftssicher, als es die bisherigen Erfahrungen aufgreift und die Vernetzung, die Angebotssicherung und auch die Überprüfung der Tätigkeit mit in das Gesetz aufnimmt.
Dabei steht das Land als Gesetzgeber in einer besonderen Verantwortung, in der Verantwortung der Sicherstellung der Pflege und auch in der Verantwortung der Sicherstellung adäquater Beratungsstrukturen.
Ein dritter Punkt wurde vom Land sehr ernst genommen – auch das findet unsere ungeteilte Zustimmung –, die
Intensivierung der Beratung im Versuch, noch mehr als bisher ehrenamtliches Engagement in die Pflege mit einzubringen; denn ohne dieses zusätzliche ehrenamtliche Engagement wird es sehr schwer werden. Das wissen Sie so gut wie ich, Herr Kollege Rüddel.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt die Verantwortung des Landes sehen, wenn wir die Notwendigkeit der Sicherstellung sehen, dann muss klar sein, dass bei diesem neuen Weg das Land diese Aufgaben ernst nimmt.
Wenn Sie sagen, wir müssen zu einem entsprechenden Zeitpunkt den Erfolg dieses Gesetzes überprüfen, haben Sie uns auf Ihrer Seite.
Wenn wir uns zum Zeitpunkt wegen einiger Monate nicht einigen können, finde ich das bedauerlich, aber Sie dürfen nicht vergessen, dass es auch die Opposition als Erstes wäre, die das Land und die Regierung vorführen würde, wenn die Sicherstellung nicht funktionieren würde.
Dass das Land bis zu dieser Überprüfung, wenn neue Entscheidungen getroffen werden können, von daher nicht nur die Verantwortung, sondern auch die Entscheidungsbefugnis in Händen haben möchte, ist selbstverständlich.
Liebe Kollegen von der CDU, insgesamt verstehe ich sowieso nicht, weshalb Sie mit dieser Bedeutungsschwere Ihre Änderungsanträge vorstellen. Sie unterstreichen im Grunde genommen nur Dinge, die im Gesetz tatsächlich schon beinhaltet sind.
Dass der Gesetzgeber, SPD/FDP und – ich glaube – auch Sie in die gleiche Richtung denken, zeigt der Änderungsantrag von SPD und FDP, in dem wir das wettbewerblich Faire und die Neutralität in die Begründung mit aufgenommen haben. Dies zeigt, dass wir in die gleiche Richtung denken.
Sehr geehrter Herr Kollege! Im Gesetzentwurf steht noch nicht – oder ich muss es überlesen haben –, dass
Herr Kollege Rosenbauer, dann scheinen Sie das Gesetz in der Tat nicht ganz richtig gelesen zu haben. Im Gesetz wird detailliert darauf abgestellt, dass Kommunen dann zum Tragen kommen, wenn frei gemeinnützige oder private Träger nicht zur Verfügung stehen. Das ist auch der richtige Weg.
Nein, nein, nein! – Frau Kollegin Thelen, wenn wir uns jetzt darüber streiten, wer was mit welchem Ernst betrieben hat, ist mir darüber hinaus einiges andere aufgefallen. Sie erfinden plötzlich ganz neue Strukturen. Sie haben freie, private, gemeinnützige und kommunale Träger in Ihrem Änderungsantrag. Das erschließt sich mir nicht. Kommunale Träger, private Träger und frei gemeinnützige Träger sind richtig.
Ich fasse zusammen: Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie diesem Gesetz nicht zustimmen. Es ist nach den Ausschussberatungen nicht nachvollziehbar, aber es ist auch nach dem, was Sie in Ihrem Änderungsantrag vorgelegt haben, nicht nachvollziehbar.