Protocol of the Session on July 6, 2005

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, dennoch müssen wir heute dieses Gesetz novellieren, weil aufgrund von Klagen ambulanter Pflegedienste sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden haben, dass eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt. Vor diesem Hintergrund konnte die bisherige Praxis der Landesförderung nicht mehr fortgeführt werden. Das ist der Grund, warum die Fraktionen der SPD und FDP diesen Gesetzentwurf vorlegen, der auch weiterhin für eine Gleichbehandlung der sozia

len Dienste sorgt, die ambulante Pflege fördert und das ehrenamtliche Engagement unterstützt.

(Beifall bei der SPD)

Wir sorgen darüber hinaus im Hinblick auf die demografische Entwicklung auch für die Verbesserung der Struktur besonders im ambulanten Bereich. In diesem Zusammenhang bin ich für die Initiative „Menschen pflegen“ unserer Sozialministerin Malu Dreyer dankbar, weil sie zukunftsgerichtete Ansätze aufgreift und Erkenntnisse daraus in das Gesetz einfließen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP wurde intensiv und ausreichend beraten. Sowohl bei einer eigenen Anhörung der SPD-Landtagsfraktion als auch bei einer Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss haben die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Bundesverband privater Anbieter den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt. Ein Blick auf die Eckpunkte zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. So werden künftig die Kommunen eine Pflegestrukturplanung durchführen. So werden die Beratungs- und Koordinierungsstellen erhalten und ausgebaut.

(Beifall bei der SPD)

Die Förderung hierfür soll 80 % der angemessenen Personalkosten betragen. Hinzu kommt eine Sachkostenpauschale, sodass insgesamt keine Verschlechterung eintreten wird. So werden zusätzlich komplementäre Angebote ohne bürokratischen Aufwand entwickelt, und wir wissen, dass künftig der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen besondere Bedeutung zukommt.

So ist zum Beispiel die bisherige Pflegeüberleitung nicht immer reibungslos und im Interesse der pflegebedürftigen Menschen verlaufen. Daher wird durch einen Rahmenvertrag deren Situation verbessert.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, Ihnen liegt heute ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP vor, in dem wir dem Wunsch des Landkreistags und des Städtetags nachkommen, die in der Arbeitsgruppe „Regionale Pflegekonferenzen“ nicht, wie bisher vorgeschlagen, mit beratender Stimme, sondern mit vollem Stimmrecht vertreten sein werden.

(Beifall bei der SPD)

Zudem wollen wir, dass sowohl die Kommunen als auch die Landeskrankenhausgesellschaft in den Kreis der Vereinbarungspartner aufgenommen werden.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Über Ihren Änderungs- und Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bin ich einigermaßen erstaunt. Es muss wohl an der Hitze der vergange

nen Tage gelegen haben, wenn Sie vom Gesetzentwurf der Landesregierung sprechen, obwohl Sie doch wissen, dass dieser Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP eingebracht wurde.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Herr Jullien hier wäre, würde ich ihm sagen: Bitte erst lesen und dann unterschreiben. –

Zum Inhalt Ihres Änderungsvorschlags zwei Anmerkungen, meine Damen und Herren von der CDU.

1. Ihr Änderungsvorschlag in § 5 Buchst. a legt fest: „Beratungs- und Koordinierungsstellen haben ihre Aufgaben mit geeigneten Fachkräften neutral, trägerunabhängig und trägerübergreifend wahrzunehmen.“

Warum verlangen Sie eine Änderung, die bereits im Gesetzentwurf enthalten ist?

(Beifall bei SPD und FDP)

2. Ihr Änderungsvorschlag § 5 Buchst. b Buchst. aa hätte riesige Zuschnitte benachbarter Landkreise zur Folge.

(Glocke des Präsidenten)

Sie wissen doch, dass es bereits jetzt in unseren Landkreisen und Städten mindestens zwei bis drei BeKoStellen gibt, völlig ausreichend. Eine Zusammenführung, wie Sie sie wollen, halte ich für überflüssig.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit Ihrer Forderung, das Gesetz Ende 2006 überprüfen zu lassen, sind wir grundsätzlich einverstanden, allerdings ist meines Erachtens ein Vorlauf von mindestens einem Jahr nötig, damit wirkliche und konkrete Erfahrungswerte vorliegen. Kurz, diese Landesregierung wird nach dem 27. März 2006 einen entsprechenden Termin vorschlagen.

(Beifall der SPD und der FDP – Heiterkeit bei der CDU)

Lassen Sie mich abschließend sagen, mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass die Träger Sicherheit haben.

(Glocke des Präsidenten)

Wir sorgen dafür, dass die erstklassigen rheinlandpfälzischen Pflegestrukturen im Interesse unserer pflegebedürftigen Menschen fortgesetzt werden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Herr Kollege Rüddel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei allem grundsätzlichen Wohlwollen, das seitens der angehörten Verbände und Kommunen dem Gesetzentwurf entgegengebracht wurde, ergab sich doch eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die wir durch unsere Änderungsanträge aufgegriffen haben.

Nur wenn diese Verbesserungen im Gesetzentwurf berücksichtig werden, sehen wir es als vertretbar an, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Unsere grundsätzliche Skepsis an der positiven Entfaltungskraft des Gesetzes wurde in vielen Gesprächen vor Ort und uns zugeleiteten Briefen von ambulanten Diensten und frei gemeinnützigen Sozialstationen bestärkt.

Insbesondere wird an der Basis angezweifelt, dass der in dem Gesetzentwurf vorgesehene Einsatz der Mittel so praktikabel ist, gerade auch durch Anbindung der Förderung an Projekte komplementärer Hilfen, die ehrenamtliche Helfer in pflegebegleitende Dienste einbinden.

Sorge macht sich breit, inwieweit tatsächlich ein dauerhafter Bestand mobiler Dienste gesichert und damit eine flächendeckende Angebotsstruktur aufrecht erhalten werden kann. Das Gesetz wird an der Wirklichkeit zu messen sein.

Wichtig ist die zuverlässige flächendeckende Versorgung Hilfebedürftiger mit Hilfs- und Pflegediensten im Land Rechtssicherheit, Wettbewerbskonformität und Nachhaltigkeit sind zu sichern.

(Beifall bei der CDU)

Der Gesetzentwurf betritt Neuland. Angesichts der teilweise unterschiedlichen Erwartungen und Beurteilungen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, der bereits heute klarmacht, dass das Gesetz Ende 2006 auf seine Wirksamkeit hin überprüft wird.

Bei der Ausgestaltung dieses neuen Gesetzes muss das Übermaß sozialplanerischer Reglementierung korrigiert werden. Wir müssen Sorge tragen, dass mehr Flexibilität in den örtlichen Belangen auftritt.

Wir brauchen – das hat die Anhörung gezeigt – mehr Mitwirkungsrechte der kommunalen Körperschaften. Das kann auch der wirtschaftlichen Mittelverwendung dienen.

Wir sind der Meinung, dass die Festschreibung der Trägerschaft der Beratungs- und Koordinierungsstellen im Gesetzentwurf aufgehoben werden muss. Hierüber soll vor Ort frei entschieden werden können.

Dabei sollen kommunale Stellen bei eigenen Interesse nicht ausgegrenzt oder benachteiligt werden. Deshalb sollen statt der im Entwurf ausschließlich vorgesehenen ambulanten Dienste ausdrücklich private, kommunale und frei gemeinnützige Träger gleichberechtigt infrage kommen.

Wir halten es nicht für erforderlich, die Zahl der Betreuungsbereiche der BeKo-Stellen ohne Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu reglementieren. Der vorgegebene Einwohnerzahlmesswert von 30.000 für den Zuschnitt der Betreuungsbereiche sollte deshalb aufgegeben werden.

(Zuruf des Abg. Rösch, SPD)

Auch sollen kreis- und stadtübergreifende Lösungen ermöglicht werden. Zudem ist es nicht akzeptabel, dass sich die Landesregierung das Recht vorbehält, die Zahl der BeKo-Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten festzulegen.