Ende Februar dieses Jahres wurde der erste Entwurf des Gesetzes der Fraktionen der SPD und FDP eingebracht, der Anfang März allen Fraktionen als offizielle Drucksache zugänglich war. Es erfolgte die erste Lesung im Parlament und eine Beratung im Innenausschuss, und Ende Mai wurde die Anhörung im Innenausschuss dazu durchgeführt.
(Mertes, SPD: Wir haben zum Beispiel wahrgenommen, dass Sie Ihre Versprechungen nicht wahrgemacht haben! – Schweitzer, SPD: Haben Sie das Protokoll gelesen?)
Im Gegensatz zu diesen etwas einseitigen Zwischenrufen möchte ich nun versuchen, dies differenziert darzustellen.
Man kann feststellen, es gab in der Tat eine breite Zustimmung, etwa in der Frage des Richterbandes. Ich sehe auch gar keinen Anlass, dies zu kritisieren.
Das ist die Frage, ob es der Kernpunkt ist. Man muss im zweiten Schritt fragen: Welche Straftaten sollen verhindert werden? – Dazu werde ich gleich auch einiges sagen.
Es gab von der überwiegenden Zahl der Sachverständigen eine Vielzahl sehr konstruktiver Verbesserungsvorschläge. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Sie auch diese wahrgenommen hätten. Einer dieser konstruktiven Vorschläge war – dies haben Sie selbst angesprochen – die Änderung des zeitlichen Rahmens von zwei auf drei Monate.
Ich erinnere mich aber noch genau, dass Herr Kollege Schweitzer im Verlauf der Sitzung eine Frage gestellt hat, die Herr Kollege Pörksen in seiner unnachahmlich charmanten Art mit den Worten quittierte: „Wir haben uns doch entschieden!“ – Also, in Wahrheit war Ihnen diese Anhörung zu großen Teilen eher etwas lästig.
der die richtigen Schlussfolgerungen aus der Anhörung der Experten gezogen hat. Mitte Juni erfolgte eine erneute Beratung im Innenausschuss, und vorgelegen hat immer noch unverändert der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der FDP. Wir haben auch über den Änderungsantrag der CDU beraten.
Am 30. Juni wurde im Rechtsausschuss von der SPD angekündigt, dass es einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf geben soll.
Er liegt doch vor! Schauen Sie doch in die Drucksachen hinein! Also, Herr Kollege Schweitzer! Ich muss wirklich einmal sagen, wenn man des Lesens und des Schreibens nicht mehr mächtig ist, sollte man an der Diskussion nicht mehr teilnehmen!
Dieser Gesetzentwurf liegt seit Anfang Juni vor. Sie müssen sich die aktualisierte Ausgabe der Einladung anschauen. Dort ist eine Drucksachennummer ausgewiesen, und die Drucksache liegt vor.
Von SPD und FDP wurde ein Änderungsantrag zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber in keinem Fachausschuss beraten wurde. Mitte Juni hatte ich Ihnen bereits vorgeworfen, dass Ihr Entwurf mit der heißen Nadel gestrickt sei. Sie haben dem damals vehement widersprochen und Ihre sorgfältige Arbeit hervorgehoben.
Erlauben Sie mir dazu zwei Bemerkungen: In Ihrem Änderungsantrag sind Sie auf die sorgfältige Arbeit, die Sie vorher geleistet haben, etwas eingegangen. Sie haben beispielsweise Paragraphen gestrichen, die vorher überhaupt nicht existierten. § 232 a Abs. 1 Nr. 3, auf den Sie in Ihrem Gesetzentwurf hingewiesen haben, existiert überhaupt nicht.
Sie haben des Weiteren § 251 des Strafgesetzbuchs mit der Begründung herausgenommen, „dass der Straftatbestand als erfolgsqualifiziertes Delikt als Eingriffsvoraussetzung der Struktur des Gefahrenabwehrrechtes so nicht entspricht.“ – Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wer diese Begründung verstanden hat, ich will aber den Satz erläutern.
Es geht um Raub mit Todesfolge. Dabei haben selbst Sie erkannt, dass man durch einen entsprechenden Lauschangriff vielleicht einen Raub verhindern kann, aber keine Straftat „Raub mit Todesfolge“, da der Tod des Betroffenen überhaupt nicht geplant war. – So viel nur zum Thema sorgfältige Arbeit Ihrerseits.
(Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU – Pörksen, SPD: Das ist aber sehr niveaulos! Aber wir wissen sogar die Gründe dafür!)
Ich möchte in einem weiteren Punkt auf das eingehen, was wir in unseren Katalog aufgenommen haben. Ich berufe mich dabei auf das, was von den Sachverständigen gesagt wurde.
Herr Kollege Pörksen ging soeben darauf ein, dass in den Straftatenkatalog nun auch Positionen zur Verhinderung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hinein genommen wurden. Meine Damen und Herren, aber wenn Sie dies tun, wofür ich sehr bin, müssen Sie auch erklären, weshalb Sie zum Beispiel die Verhinderung schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftatbestand herausgelassen haben, warum Sie beispielsweise die Verhinderung von Straftaten im Bereich der Erzeugung und Verbreitung kinderpornografischer Schriften herausgelassen haben und warum Sie beispielsweise im Bereich des Menschenhandels alles auf die Verbrechenstatbestände reduzieren, obwohl das Bundesverfassungsgericht wegen der besonderen Bedeutung des bedrohten Rechtsgutes ausdrücklich auch die Aufnahme von Vergehenstatbeständen billigt. (Beifall bei der CDU)
Ich möchte an einem weiteren Beispiel deutlich machen, weshalb Ihr Gesetzentwurf auch in der veränderten Form nicht unsere Zustimmung finden kann. Das von Ihnen, von Rotgrün in Berlin verabschiedete Luftsicherheitsgesetz lässt den Tod mehrerer hundert unschuldi
ger Menschen zu, wenn man etwa durch den Abschuss einer solchen Passagiermaschine eine Tragödie wie die des 11. September verhindern kann. Das Verhindern dieser Tragödie ist nach rheinland-pfälzischem Recht nicht möglich; denn die Verhinderung gemeingefährlicher Straftaten wie in § 315 Abs. 3 Nr. 1 „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr durch den so genannten großen Lauschangriff“ ist nicht möglich, da Sie dies in Ihrem Katalog nicht vorsehen.
Sie wären mit Ihrem Änderungsantrag entweder besser in die Beratung der Fachausschüsse gegangen oder – das wäre die einfachere Alternative gewesen – Sie hätten unseren Änderungsantrag 1 zu 1 übernommen. Dem Änderungsantrag, den Sie vorgelegt haben, können wir auf jeden Fall nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Hörter, ich glaube, Sie verwechseln Gesetzentwurf und Änderungsantrag. Sie haben Anfang dieses Jahres vollmundig erklärt, Sie würden einen eigenen Gesetzesantrag vorlegen. Was haben Sie getan? – Nichts haben Sie vorgelegt! Sie haben nur aus der Hüfte schießend nach der Anhörung, um Erster zu sein und wegen nichts anderem, einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der SPD vorgelegt. Das ist doch wohl kein eigener Gesetzentwurf, es sei denn, ich verstehe die Gesetzgebung nicht!
Wenn Sie an dieser Stelle zitieren, bitte ich Sie, zumindest einmal in die Bundesregelung hineinzuschauen, bevor Sie diese Äußerungen machen.
Sie wissen ganz genau, vor der Änderung lief das Verfahren in Berlin, bei dem die CDU auch beteiligt war, soweit ich weiß. Erst nachdem dort am 16. und 17. des letzten Monats die Entscheidungen getroffen waren, konnten wir frühestens etwas vorliegen. Das Gesetzesmaterial kam erst Anfang Juli. Auch da war es noch etwas unklar. Wir machen unsere Arbeit ordentlich und nicht aus der Hüfte heraus.
Sie brauchen die blaue Karte nicht. Sie dürfen direkt entgegnen. Sie müssen dann aber schon zuhören.