Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert, letztmals durch Gesetz vom 22. Dezember 2003. Hauptziel der Änderung war stets, die Rahmenbedingungen für das Bauen und baurechtliche Bestimmungen zu verbessern. Im Zuge dessen wurden zahlreiche materielle Anforderungen gelockert. Außerdem wurde das Verfahrensrecht vereinfacht und um neue Elemente erweitert.
Die nunmehr geplante Novellierung der Landesbauordnung hat im Wesentlichen zum Ziel, durch die Änderungen von Einzelbestimmungen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, die im Vollzug der bauordnungsrechtlichen Vorschriften gewonnen wurden. Die Änderungen, die das materielle Recht und das Verfahrensrecht betreffen, sollen dazu dienen, die in der bauaufsichtlichen Praxis erkannten Erschwernisse zu beseitigen und die Rechtsanwendung zu erleichtern.
Hierzu ein Beispiel: In den vergangenen Jahren erfolgte ein massiver Ausbau des Mobilfunknetzes, im Zuge dessen sich die Nachfrage nach Standorten für so genannte Basisstationen erhöht hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung von Antennen auf vorhandenen baulichen Anlagen und Gebäuden ist es in jüngster Zeit vermehrt zu Schwierigkeiten gekommen, mit denen sich zunehmend auch die Gerichte beschäftigen müssen. Diese urteilten, dass mit dem Anbringen von an sich genehmigungsfreien Mobilfunkantennenanlagen an bestehenden Gebäuden eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung verbunden sei. Durch die Neuregelung der Landesbauordnung wird nunmehr diese mit dem Anbringen von Antennen an Gebäuden verbundene Nutzungsänderung genehmigungsfrei gestellt.
Frau Kollegin Thomas, hören Sie doch auf, mit den Ängsten der Menschen zu spielen. Ich sage Ihnen einmal etwas. Ich habe vor einiger Zeit beim Südwestrundfunk in Ludwigshafen an einer Diskussion teilnehmen müssen. Darauf habe ich mich vorbereitet. Es gibt Untersuchungen, die von der UNESCO durchgeführt werden. Es gibt Untersuchungen, die von internationalen Institutionen durchgeführt werden. Diese Untersuchungen zeigen keinerlei Erkenntnisse, dass Mobilfunkwellen Krebs auslösen.
Das habe ich damals mit Ihnen diskutieren müssen, Herr Braun. Es war damals wieder einmal klassisch, wie Sie die Ängste der Menschen geschürt haben. Sie sprachen von gesundheitsvorbeugenden Maßnahmen.
Wenn dies gesundheitsgefährdend wäre, dann würden wir das mit Sicherheit verbieten. Das kann es doch wohl nicht sein. Es ist aber unverantwortlich, mit den Ängsten der Menschen zu spielen. Wenn man von gesundheitsvorbeugenden Maßnahmen spricht, heißt das, dass es gesundheitsgefährend ist, wenn man sich diesen Dingen aussetzt. Dann müssen wir sie alle abschaffen. Das wäre doch die Konsequenz, die sich daraus ergibt. Ich kann das nicht nachvollziehen.
Ich bin davon überzeugt, dass es richtig ist, dass die Untersuchungen von der UNESCO fortgesetzt werden. Diese Langzeituntersuchungen muss man im Auge behalten. Dabei gibt es keinen Dissens. Aber spielen Sie doch nicht mit den Ängsten der Menschen, meine Damen und Herren. Ich halte das nicht für verantwortlich.
Die FDP-Fraktion begrüßt diese erweiterte Genehm igungsfreiheit von Mobilfunkantennenanlagen. Gleichwohl sehen wir natürlich auch die Gefahr, dass die gestiegene Nachfrage nach Mobilfunksendestationen möglicherweise Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild haben wird. Deshalb erwarte ich von den Mobilfunkbetreibern, dass die Erleichterung im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobilfunksendemasten nicht dazu führt, dass nunmehr eine nicht mehr akzeptable räumliche Dichte von Sendemasten entsteht.
Vielmehr muss der im Zuge des erhöhten Bedarfs an Sendestationen notwendige weitere Ausbau des Mobilfunknetzes unter Wahrung städtebaulicher Belange und in Absprache mit den verschiedenen Mobilfunkbetreibern erfolgen. Frau Kollegin Thomas, es ist damals immer wieder beklagt worden, dass nicht zeitgerecht und offen informiert wurde, obwohl es eine entsprechende Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände mit den Kommunen gibt. Das ist das Hauptproblem. Letztlich versucht man zu verschleiern und schürt dadurch natürlich die Ängste der Menschen.
Die FDP-Fraktion – ich komme jetzt auf ein anderes Thema zu sprechen – hat sich bei der Nutzung der Windenergie und der damit einhergehenden Gefahr der Verspargelung der Landschaft stets dafür ausgesprochen, dass zum frühestmöglichen Zeitpunkt Vorsorge dafür getroffen wird, dass nicht mehr betriebene Windenergieanlagen auf Kosten des Betreibers zurückgebaut
Auf diesbezügliche Änderungen in der Landesbauordnung konnte jedoch verzichtet werden, da entsprechende Bestimmungen zwischenzeitlich vom Bundesgesetzgeber in das Baugesetzbuch aufgenommen wurden, die eine landesrechtliche Regelung obsolet machen. Der ursprünglichen Intention der FDP-Fraktion wird mit diesen Änderungen in vollem Umfang Rechnung getragen.
Neuregelungen in der geplanten Gesetzesnovellierung sehen die Fortführung der Privatisierung auf dem Gebiet der bautechnischen Prüfung vor. Künftig soll die bautechnische Prüfung in Anlehnung an entsprechende Regelungen in anderen Ländern auf privatrechtlicher Grundlage erfolgen. Diese vorgesehene Neuordnung der bautechnischen Prüfung lässt bei einem Liberalen natürlich das Herz höher schlagen.
Insgesamt bin ich der Meinung, dass mit den geplanten Änderungen im Bereich des Bauordnungsrechts weitere Vereinfachungen eintreten, die letztlich dazu führen dürften, dass es potenziellen Bauherren erleichtert wird zu bauen. Dies ist die Aufgabe.
Herr Creutzmann, ich möchte auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Ich will die Debatte an dem Punkt nicht weiterführen, aber ich will Ihnen einmal ein anderes Argument nennen, weshalb wir die Regelung mit der Genehmigungsfreiheit – auch wenn eine Nutzungsänderung stattfindet – für sehr problematisch halten.
Wir haben auf der einen Seite ein Satzungsrecht der Kommunen, die zum Beispiel einen Bebauungsplan festlegen und sagen, das ist ein reines Wohngebiet. Wenn wir jetzt aber über eine solche Regelung in der Landesbauordnung sagen, unabhängig von dem, was die Kommune festlegt, stimmen wir ohne jede Genehm igung und ohne jede Befassung der Kommune einer Nutzungsänderung in einem reinen Baugebiet zu, habe ich damit ein Problem. Ich habe damit auch ein rechtliches Problem. Es gab bisher noch keine Klarstellung, weshalb das an dieser Stelle erforderlich ist.
Wenn es allgemein darum geht, wie man mit Befreiungsregelungen im Rahmen der Umsetzung des § 31 Abs. 2 ff. im Baugesetzbuch umgeht, weise ich darauf
hin, dass es dazu auch eine Rechtsprechung gibt. Das OVG Rheinland-Pfalz sagt, dass man immer im Einzelfall prüfen muss, ob das Wohl der Allgemeinheit eine Befreiung erfordert und man deshalb nicht generell eine Befreiung erteilen könne.
Das sind aus meiner Sicht zwei juristische Kritiken an dieser Regelung, die uns schon noch in Teufels Küche bringen können, wenn es Klagen gegen solche Dinge gibt.
Es wurde in der Diskussion kein schlagkräftiges Argument vorgebracht – ich weiß nicht, ob das durch das Justizministerium rechtsförmlich geprüft wurde –, weshalb wir der Regelung in der vorgeschlagenen Form folgen sollen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Ich habe gelernt, dass alle Gesetzentwürfe vom Justizminister daraufhin geprüft werden, ob sie rechts- und verfassungskonform sind. Das ist sicherlich auch in dem Fall geschehen.
Frau Kollegin Thomas, ich wäre begeistert, wenn Sie diese Rede halten würden, wenn es um Windkraftanlagen ginge.
Man kann so argumentieren und auf die kommunale Selbstverwaltung verweisen. Der Bundesgesetzgeber hat dies aber bei Windkraftanlagen genau anders ges ehen und hat eine – – –
Bei Ihnen ist alles nur dummes Zeug. Sie reden, wie es Ihnen passt. Darauf wollte ich nur hinweisen. Wenn Sie die gleiche Rede zu Windkraftanlagen gehalten hätten, hätten Sie Beifall erhalten.
Herr Dr. Braun, so kann man das nicht machen. Das tut weh. Herr Kollege Dr. Braun, es tut Ihnen weh, wenn
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Argumente sind ausgetauscht. Wir haben darüber auch im Ausschuss miteinander diskutiert. Es handelt sich bei dem, was heute zur Beschlussfassung ansteht, um eine maßvolle Fortentwicklung des Landesbaurechts. Zum Teil vollziehen wir Rechtsprechung und geändertes Bundesrecht nach. Wir setzen aber auch einige eigene Akzente, zum Beispiel durch die Bestellung eines Prüfsachverständigen für die Standsicherheit. Das gilt auch für die Genehmigung von Garagen, soweit sie bisher genehmigungspflichtig waren. Das ist meiner Meinung nach insgesamt eine unspektakuläre Fortentwicklung des Baurechts.
Im Hinblick auf das zuletzt diskutierte Thema sind wir der festen Überzeugung, dass wir damit Rechtssicherheit und nicht Rechtsunsicherheit schaffen. Im Übrigen habe ich auch den Eindruck, dass die diesbezügliche Diskussion von anderen sachfremden Erwägungen weitgehend überlagert wird.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Debatte angekommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung "Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und des Ingenieurkammergesetzes" – Drucksache 14/3834 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.