Protocol of the Session on April 27, 2005

Aber Sie sind nicht mein schärfster Gegner in dieser Debatte. Ich will Ihnen gleich sagen, wir werden weder dem Änderungsantrag noch dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich habe Ihnen schon bei der ersten Lesung gesagt, dass die Rechtsetzung in Rheinland-Pfalz im

Bereich Fleischbeschau in den letzten Jahren keine Glanzleistung gewesen ist. Das zeigt die Tatsache, dass sich die einen hin- und herwinden und immer wieder kleine Veränderungen, Nachbesserungen etc. notwendig geworden sind.

Deshalb wollen wir jetzt eine Gesetzesfolgenabschätzung. Wir haben das bei der Kommunalisierungsdebatte schon gefordert. Wir wollen dabei besonders untersucht haben die Folgen der Kommunalisierung für:

1. die Schlachthofstruktur und die Betriebe nach jeweiliger Größenordnung,

2. die Erzeuger und die Erzeugerpreise und

3. die Verbrauchersicherheit.

Das soll untersucht und bewertet werden. Dann sollte das zuständige Ministerium – jetzt vielleicht nicht die Regierungsfraktionen, sondern das zuständige Fachm inisterium – sich daranmachen, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, der:

1. für verursachergerechtere Gebühren – ich sage bewusst „... gerechtere“, weil wir es ganz verursachergerecht nicht hinbekommen werden, also für verursachergerechtere Gebühren – und einen Ausgleich zwischen großen und kleinen Schlachtstätten sorgt,

2. europafest ist – es wurde hier schon wiederholt gesagt, wir haben europarechtliche Vorgaben, die wir umsetzen müssen – und

3. klare Zuständigkeiten festlegt und damit vielleicht für einige Jahre dann einmal Rechtssicherheit für die Schlachthöfe, die Erzeuger und die Verbraucher gibt.

Meine Damen und Herren von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen, das wäre dann in der Tat vielleicht endlich eine Glanzleistung in der Rechtsetzung, die wir dann gemeinsam diskutieren und auch entscheiden könnten.

Was mit Sicherheit nicht verkehrt wäre, wäre, wenn vorher eine Anhörung der Betroffenen gemacht würde, bei der auch der große Schlachthof, von dem schon öfter die Rede war, in Herrn Lichts Wahlbezirk seine Wünsche äußern und mit Schlachthöfen anderer Größenordnungen diskutieren könnte. Damit würden wir uns für die nächsten Jahre vielleicht die eine oder andere Änderung ersparen, die auf den Wunsch dieses einen Schlachthofs zurückgeht.

Ich will Ihnen kurz sagen, weil diesen Änderungsantrag meines Erachtens niemand versteht, es geht schlicht und ergreifend darum, dass jener große Schlachthof pro Schwein 30 Eurocent sparen will, weil er in eine andere tarifliche Regelung hinein will, indem er öffentlicher Schlachthof wird, das heißt, von der Stücklohnvergütung, die er jetzt hat, auf den Tarifvertrag für öffentliche Schlachthöfe gehen will. Das bedeutet schlicht und ergreifend eine Ersparnis von 30 Eurocent pro Schwein. Er denkt aber nicht daran, im Gegenzug den kleineren

Schlachthöfen vielleicht die Zeitzuschläge, die dort pauschaliert erhoben werde, auf seine Kappe zu nehmen, weil er sie auch verursacht. Deswegen ist das Ganze höchst ungerecht. Ich fordere die Landesregierung noch einmal auf, legen Sie ein Gesamtpaket vor, dass diesen Unterschiedlichkeiten etwas mehr Rechnung trägt, mit dem dann alle Schlachthöfe in Rheinland-Pfalz leben können.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Ministerin Conrad.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zu dieser Debatte: Normalerweise geht man davon aus – wir sind im zweiten Durchgang –, dass ein Gesetzentwurf – es ist in der Tat eine etwas komplizierte Materie – in die Ausschüsse geht, damit Klarheit und größere Transparenz herrscht. Das scheint auch bei der überwiegenden Zahl der Abgeordneten der Fall zu sein, aber doch offensichtlich nicht bei jedem. Ich versuche es trotzdem, noch einmal klarzustellen. Herr Licht, Sie bringen von der Geschichte bis zu den einzelnen Fakten hier einiges durcheinander.

Zunächst einmal ist es in der Tat so, dass wir hier aus der Rechtsprechung Konsequenzen ziehen müssen bei einer zwar komplizierten, aber im Gesamtspektrum der Politik relativ bescheidenen Materie, nämlich bei der Gestaltung der Gebühren für Fleischuntersuchungen. Ich denke mir dabei nur, wenn es schon so schwierig ist, bei einer solchen kleinen Materie eine einheitliche Linie zu finden, wie es dann bei den großen, politisch bedeutenden Themen aussieht.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Es war notwendig, dass wir jetzt reagieren. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie im Interesse einer schnellen und effizienten Behandlung dieses Themas diesen Antrag und diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, weil es darum geht, aus einem Oberverwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2004 Konsequenzen zu ziehen und nicht, wie Sie, Herr Licht, gesagt haben, dass das schon 2003 regelbar gewesen wäre. So haben Sie hier den Eindruck erweckt.

(Licht, CDU: Wir haben nur 2003 auch über dieses Gesetzeswerk diskutiert!)

Die drei Gründe sind genannt worden, weswegen das Oberverwaltungsgericht die bisherigen Gebühren infrage gestellt hat. Das Bemerkenswerte ist – das war früher eigentlich auch gemeinsame Haltung dazu gewesen –, dass es nach unserem deutschen Rechtssystem sowohl notwendig als auch möglich ist, verursachergerechte

Gebühren abzurechnen. Aber dieses Mal ist zum ersten Mal eine Entscheidung ergangen, in der das infrage gestellt wird – nämlich vor dem Hintergrund des europäischen Gebührenprinzips, welches bedeutet, eine so genannte Eingebühr festzusetzen.

Dass dies mit dem deutschen Rechtsprinzip kollidiert, darüber können wir uns jetzt lange auseinander setzen, aber wir haben Konsequenzen aus der Rechtsprechung zu ziehen. Die Art und Weise, wie wir Konsequenzen ziehen, ist meines Erachtens richtig, dass man nämlich eine Rechtsgrundlage macht, um auch für die Vergangenheit die Grundlage einer gerechten Gebühr zu schaffen. Jede Alternative hätte bedeutet, dass wir Gebührenausfälle in Millionenhöhe hätten verkraften müssen.

Es geht zweitens dabei auch um Gebührengerechtigkeit; denn alle in diesem Zeitraum Gebührenpflichtigen sollen gleichbehandelt werden. Niemand soll Vorteile haben, schon gar nicht sollen diejenigen, die ihre Gebühr bisher bezahlt haben, Nachteile dadurch erleiden.

Das Dritte ist, dass wir auch den Vertrauensschutz gewährleisten, wenn die Gebühren nicht bzw. noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind, und zwar dahin gehend, dass keine höheren Gebühren durch die Neukalkulation bezahlt werden müssen, als nach bisherigem Recht zu zahlen gewesen wären.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt komme ich noch einmal auf den Änderungsantrag zu sprechen, der zuerst einmal von SPD, FDP und CDU eingebracht wurde und jetzt nur noch von SPD und FDP mitgetragen wird, wie ich das verstanden habe.

(Zuruf von der SPD: Nein, nein!)

Das habe ich verstanden. Der Änderungsantrag wird mitgetragen, aber nicht das Gesetz. Herr Geisen hat es dargestellt, das macht es in der Tat etwas schwierig.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Es geht tatsächlich nicht darum – Frau Kiltz, hier liegen Sie falsch –, dass man hier einem Betrieb ein Privileg oder irgendeinen Vorteil verschafft. Es geht hier darum, dass eine Wettbewerbsgerechtigkeit besteht für die Betriebe, die wir in Rheinland-Pfalz haben. Dazu gehört in der Tat auch dieser Betrieb in Wittlich, damit er die Möglichkeit hat, auch von dem Tarifrecht zu profitieren, das für öffentliche Schlachthöfe gilt.

Eines stimmt auch, 1998, als man die Rechtsgrundlage anders gesetzt hat, ist nie daran gedacht worden, einen Betrieb zu diskriminieren oder ungleiche Wettbewerbsverhältnisse zu schaffen. Wenn man das heute mit diesem Änderungsantrag korrigiert – im Übrigen hat er nichts mit dem Grundthema zu tun, welches zunächst

Anlass dieses Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen war –, so ist es ein zusätzlicher Effekt, dieses Gesetzgebungsverfahren zu benutzen, um hier fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Wir sollten dies tun. Wir sollten diesem Änderungsantrag zustimmen. Auch mein Haus hat dieses Ansinnen geprüft. Wir halten es für vernünftig. Deswegen unterstütze ich auch an dieser Stelle die Intention der Koalitionsfraktionen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte beendet. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag – Drucksache 14/4060 – der Fraktionen der SPD, CDU und FDP ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3823 – insgesamt. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer den Gesetzentwurf ablehnen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Meine Damen und Herren, noch etwas in eigener Sache.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, darf ich einen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten!

Es herrschte bei der letzten Debatte und auch im Moment ein gewisser Geräuschpegel.

(Dr. Gölter, CDU: Das lag am Thema!)

Wenn es am Thema liegt, dann ist es umso schöner.

Ich hoffe, dass bei der nächsten Debatte diejenigen, die etwas zu bereden haben, in die Lobby gehen und die Anwesenden hier gespannt zuhören.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und des Ingenieurkammergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/3834 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/4057 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bracht, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und des Ingenieurkammergesetzes wurde durch Beschluss des Landtags vom 16. März 2005 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 19. April 2005 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 21. April 2005 beraten.