Die haben fast genauso viel. Deswegen ist es natürlich wichtig und auch den Kassenärzten zu empfehlen, solange sie ihren Standesvertretern solch hohe Summen zahlen, sollten die niedergelassenen Kassenärzte etwas zurückhaltender sein mit Jammern über zurückgehende
Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit. Das sage ich ganz offen. (Beifall bei SPD und FDP – Mertes, SPD: Sehr gut!)
Sie sehen, die CDU-Fraktion betrachtet dieses Thema durchaus differenziert und bekommt sogar Beifall von der SPD.
Die Haltung der Landesregierung werden wir gleich in dem hören, was Frau Ministerin Dreyer uns sagt. Man konnte das in der Zeitung lesen. Ich habe das am 23. Februar in der „Rheinpfalz“ gelesen, wonach eine Mitarbeiterin des Ministeriums festgestellt hat, dass in der Tat eine Einflussmöglichkeit des Ministeriums hinsichtlich der Höhe nicht besteht. Das ist in der Tat richtig so. Das kann man bedauern, aber wir können es nicht ändern. Das würde bei anderen Berufsgruppen auch gelten. Anders ist es jedoch – man muss ein bisschen Wasser in den Wein gießen – in Baden-Württemberg. Da geißeln die Genossen die dortige Landesregierung, indem sie dort die Ministerin zwingen wollen, dagegen tätig werden zu können, obwohl sie es in BadenWürttemberg auch nicht kann.
Ich denke, das ist ein interessantes Thema, das die GRÜNEN aufgeworfen haben, aber man muss es differenziert betrachten und nicht nur sehr einseitig, Herr Marz. (Beifall der CDU)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinen Vorrednern gehöre ich zu denen, die aus dem erarbeiteten Geld Vorstandsgehälter, nicht der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mitfinanzieren müssen.
Schon von daher kann ich im wohlverstandenen Eigeninteresse nichts für überhöhte Gehälter ins Feld führen. Der Kollege Marz fing aber damit an, dass er sagte, er führe keine Neiddiskussion. Er hat aber den Herrn Ministerpräsidenten genannt. Ich hoffe, dass das jetzt doch keine Neiddiskussion ist, die hier losgetreten wurde.
Gut. Herr Kollege Marz, es ist schon einiges gesagt worden. (Mertes, SPD: Aber noch nicht von allen!)
Es ist eine ein bisschen wirre Geschichte, die Sie lostreten, weil in der Tat ein Brief zur Post gebracht wird ohne eine Adresse. Der Absender ist klar: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Mainz. – Aber eine Adresse steht nicht drauf. Von daher ist es eine wirre Veranstaltung.
Wenn Sie sagen: „Wir waren für diese Zusammenfassung zu einer Zentralveranstaltung Kassenärztliche Vereinigung“, dann wissen Sie, dass wir nicht zu den glühenden Befürwortern zählten, weil wir im Gegensatz zu Ihrer Blauäugigkeit auch die Probleme in der Umsetzung gesehen haben, zu denen in der Tat jetzt vier sehr hoch dotierte Vorstandspositionen zählen.
(Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber doch kein Problem mit der Umsetzung! Das ist etwas ganz anderes!)
Das ist kein Problem der Umsetzung? – Herr Marz, nach Ihrem demokratischen Verständnis nicht, aber mit dem demokratischen Verständnis eines Mitglieds der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, der akzeptiert, dass in diesem Rahmen der Selbstverwaltung nicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder FDPler das Wort haben, sondern die verfasste Ärzteschaft im Rahmen der Vertreterversammlung. Das ist in der Ärzteschaft das, was wir in Rheinland-Pfalz sind. Das sollten Sie sich einmal hinter den Spiegel stecken lassen, Herr Marz.
Wenn diese Vertreterversammlung ein Einkommen für Vorstandsvorsitzende beschließt, ist das allein und ausschließlich deren Sache. Ende, Aus, Punkt! Da gehört die Adresse hin.
Herr Kollege Marz, noch etwas, um diese Diskussion in der Tat nicht zur Neiddiskussion verkommen zu lassen: Um das zu werden, was in Zukunft einer mit Stellvertreter in Rheinland-Pfalz sein wird – das wissen Sie doch genauso gut wie wir alle, dass das eine Regelung auf Zeit ist –, Sie suggerieren, dass das aus Kassengeldern bezahlt wird. Das ist eine Unverschämtheit. Sie suggerieren, dass in Rheinland-Pfalz eine Abzockerei betrieben werde, wohl wissend, dass die Kosten insgesamt vorher höher waren, als sie jetzt sind. Sie suggerieren, dass Rheinland-Pfalz an der Spitze dieser Einkommenspyramide stehe. Wir stehen auf Platz 10 von 18 in der Bundesrepublik. Das sollten Sie sich in der Statistik einmal vor Augen führen.
Dann dürfen Sie bitte nicht vergessen, dass, um diese Position, die ich nicht anstrebe, zu erreichen, ein langes qualifiziertes Studium gehört, meistens eine Fach
arztausbildung. Das sind Ausbildungsgänge um die 14, 15 Jahre. Die Kollegen haben alle ihre eigenen Praxen mit eigenem Risiko und eigener Arbeitgeberverantwortung betrieben. Das ist etwas anderes, als 13 Monate lang ein Festgehalt in Empfang zu nehmen. Diese Kollegen tragen ein betriebswirtschaftliches Risiko insofern, als sie nach dieser Tätigkeit in ihre Praxen zurückgehen wollen – da passt ausnahmsweise Ihr Vergleich zu uns eren Diäten – und erleben müssen, dass eine vorher florierende Praxis über die Amtszeit bestenfalls von einem Vertreter nur halb ruiniert wurde.
Dass Ihnen das Denken eines Freiberuflers fehlt, das gestehe ich Ihnen zu. Das sieht so aus, dass Sie bei 400.000 Euro Umsatz und einem Gewinn von 100.000 Euro 300.000 Euro an Kosten haben, um einmal ein willkürliches Beispiel zu bemühen. Wenn Sie auf der Umsatzseite auf die Hälfte zurückgehen – das ist Mindestbasis der früheren Ehrenamtlichkeit; es geht jetzt noch weiter –, dann haben Sie ein echtes Problem. Dann verdienen Sie nicht nur nichts mehr, sondern dann zahlen Sie noch etwas drauf. Das sind alles Dinge, die man sich vor Augen halten sollte, wenn man sich über ein Feld austauscht, von dem man offensichtlich nicht alles in gleichem Maße verstanden hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Herren und Damen! Es war im November 2003, als das GMG verabschiedet worden ist, damals im Übrigen – das sage ich, weil es im Zusammenhang mit dieser Debatte wichtig ist – mit den Stimmen der CDU/CSU, der GRÜNEN und der SPD. Damals ist die Grundlage dafür geschaffen worden, dass in den Bundesländern, in denen es mehrere Kassenärztliche Vereinigungen gibt, es zu einer Fusion der Kassenärztlichen Vereinigungen kommen soll und es darüber hinaus bundesweit zu einer Professionalisierung der inneren Organisation kommen soll. Das heißt, damals ist entschieden worden, dass das Ehrenamt durch das Hauptamt ersetzt wird und entsprechende Aufgaben in Zukunft auch eigenverantwortlich von den Vorständen wahrzunehmen sind. Das Problem der vier Vorstände war damals schon ein Thema in der Debatte. Es gab lediglich zwei Bundesländer – nämlich Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz –, die über 50 Jahre hinweg mit mehreren oder einer Vielzahl von Kassenärztlichen Vereinigungen gelebt haben. Damals war es eine große Diskussion innerhalb der GMGVerhandlungen, wie man mit diesem Tatbestand umgeht.
Wir haben als Land Rheinland-Pfalz – das sage ich hier auch offen und frei – immer dafür plädiert, dass wir in der ersten Wahlperiode möglichst alle vier Kassenärztli
chen Vereinigungen tatsächlich regional in der ersten Landes-KV gemeinsam vertreten haben, weil wir uns vorstellen konnten, dass dieser Prozess kein einfacher Weg im Land ist, und wir möglichst versuchen müssen, die Ärztinnen und Ärzte dafür zu gewinnen, sich auch in der neuen Landes-KV vertreten zu fühlen.
Daraus erwuchs im Grunde auch diese Rechtsgrundlage, dass es sowohl in Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz möglich gemacht wurde, dass am Anfang mehrere Ärzte den Vorstand bilden.
Man kann das Ding „Wasserkopf“ nennen. Ich glaube aber, die Entwicklung in Rheinland-Pfalz hat sehr deutlich gezeigt, wie sinnvoll es war, dass man die Regionen von Anfang mit berücksichtigt hat; denn bei allen Querelen, die wir hatten, muss man insgesamt konstatieren, dass die Fusion im Land sehr gut gelaufen ist, der neue Landesvorstand sehr effektiv und gut arbeitet und sich seiner neuen Verantwortung bewusst ist.
Ich denke, wenn ein Land über 50 Jahre mit vier Kassenärztliche Vereinigungen mit jeweils ehrenamtlichen Vorständen, Geschäftsführern und Ähnlichem leben konnte, kann es auch noch eine Wahlperiode mit vier Vorständen leben.
Es ist satzungsmäßig geregelt. Es ist klar, dass es in der zweiten Wahlperiode nur noch maximal drei, also auch die Möglichkeit von weniger Vorständen in Zukunft geben wird.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Thema „Vergütung und Gehälter“. Zuvor aber vielleicht noch einen Blick auf Baden-Württemberg, weil das hier gefallen ist.
Baden-Württemberg ist im Grund die einzige Kassenärztliche Vereinigung, die mit Rheinland-Pfalz zu vergleichen ist, weil sie aus mehreren Kassenärztlichen Vereinigungen eine regionale Fusion vorgenommen hat. Baden-Württemberg hat es aus meiner Sicht nicht ganz so vorbildlich gemacht wie die Rheinland-Pfälzer; denn dort hat man sogar fünf Vorstandsmitglieder benannt, und die Vergütungen liegen erheblich höher, als sie sich in Rheinland-Pfalz bewegen. Dennoch möchte ich ein kritisches Wort zur Höhe der Vergütung in RheinlandPfalz sagen.
Mein Ministerium hat als Aufsichtsbehörde bereits in der ersten Vertreterversammlung der neuen Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz im Herbst deutlich darauf hingewiesen, was aus unserer Sicht eine angemessene Höhe der Vorstandsvergütungen darstellen könnte. Wir waren an diesem Punkt nicht kleinlich. Aber wir haben deutlich gesagt, dass ein Orientierungsrahmen, den wir uns vorstellen könnten, sich in der Höhe der Bezüge der Vorstände von größeren Krankenkassen bewegen könnte.
Man muss einfach sehen, die Krankenkassen oder die Vorstände der Krankenkassen haben umfangreiche Verantwortlichkeiten. Wenn man sie von den Größenordnungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen vergleicht, kann man durchaus die Verantwortung miteinander vergleichen.
Die Selbstverwaltung der Kassenärzte hat es vorgezogen, in eigener Verantwortung einen anderen Gehaltsrahmen festzusetzen, der darüber liegt. Dazu kann ich als Aufsicht nur sagen, ich hätte mir gewünscht, dass die Selbstverwaltung sich an unseren Empfehlungen orientiert hätte. Gleichzeitig habe ich es als Aufsicht zu respektieren, wenn die Selbstverwaltung eigenverantwortlich etwas anderes tut. Rechtlich beanstanden können wir es nicht, weil die Gehälter der KV-Vorstände in Rheinland-Pfalz bundesweit im Mittelmaß liegen und sich damit in einem rechtlichen Rahmen bewegen, der gerichtsfest ist, und die Aufsicht keine Möglichkeit hat, in diesem Sinn rechtlich zu intervenieren.
Herr Abgeordneter Marz, wir haben eine klare inhaltliche Positionierung eingenommen. Wir sehen aber auch ganz klar, wo unser Handlungsrahmen liegt.
Die Selbstverwaltung hat diese Gehälter so beschlossen. Sie hat sie öffentlich zu vertreten. Sie muss auch damit leben, dass man öffentlich darüber diskutiert. Ob das sein muss, kann man immer noch infrage stellen; denn ich glaube, ein etwas anderes Maß hätte möglicherweise auch zu einer größeren öffentlichen Akzeptanz geführt.
Nichtsdestotrotz ist es nicht an uns, diese Dinge zu beanstanden, weil wir keinerlei Möglichkeiten in diesem Sinn haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Dreyer, ich bin Ihnen zunächst einmal dankbar, dass Sie zumindest in maßvollen Worten die Kritik an diesem Vorgang teilen. Das zum Ersten.