Darüber wird zu diskutieren und zu reden sein. Ich höre allerdings auch Signale von der neuen Kommission, dass man gesprächsbereit ist. Ich begrüße das sehr und werde diese Angebote gern aufnehmen.
Meine Damen und Herren, dieses System ist alles andere als in einem ruhigen Fahrwasser. Deshalb glaube ich, dass wir bei dieser Gebührenperiode mehr als nur die Frage im Auge zu behalten hatten, ob am Ende eine Gebührenerhöhung in der Größenordnung X oder Y herauskommt, sprich, ob es 88 Cent oder ein bisschen mehr sind.
Diese Diskussion von innen und außen hat sehr wohl die Herausforderung mit sich gebracht, die mir am Ende eine Bewertung abringt, die etwa so lautet: Das Wichtigste an diesem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist die Tatsache, dass er zustande gekommen ist.
Es hat Abläufe gegeben, die es bisher nicht gegeben hatte. Die KEF hat einen Vorschlag gemacht, und zwar 1,09 Euro. Die Ministerpräsidenten haben diesen Vorschlag unter Heranziehung der Klausel verändert, die das Bundesverfassungsgericht als Spielraum für die Politik eingeräumt hat, nämlich die soziale Dimension einzubeziehen und zu betrachten.
Wir haben diesen Begriff der sozialen Dimension nicht auf die Frage verkürzt, über die auch eine Regelung getroffen worden ist, wie die Gebührenbefreiungstatbestände zu regeln sind, oder ist der Unterschied zwischen 88 Cent und 1,09 Euro eine Größenordnung, die für den Einzelnen noch verkraftbar ist oder nicht. Wenn man es darauf herunterbricht, wird man sicher nicht ernsthaft von einer sozialen Dimension reden können, um die es geht.
Dieser Begriff der sozialen Dimension, der zu betrachten war, war und ist aus meiner Sicht ein Vergleich mit der allgemeinen gesellschaftlichen ökonomischen Entwicklung, in der Menschen in anderen Bereichen außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsystems stehen. Wie haben sich die Löhne und Gehälter der arbeitenden Menschen entwickelt? Wie haben sich die Spielräume entwickelt, die in den Unternehmen vorhanden sind? Wie haben sich in unserer Zeit die Spielräume entwickelt, die öffentliche Haushalte haben? Das ist vielleicht noch am ehesten vergleichbar, um einen Dienstleistungsauftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllen zu können, und zwar so gut, wie es immer nur geht, und entlang des Auftrags, der von Verfassungen und Gesetzen vorgegeben ist.
Wenn man diesen Maßstab anlegt, ist es durchaus nicht unschicklich, wenn in der Runde der Ministerpräsidenten über die Frage geredet worden ist: Müssen wir den KEFVorschlag, der sicher aus der Betrachtung des Rundfunks heraus gut begründet war, vor dem Hintergrund der allgemeinen Entwicklung, die ich zu umreißen versucht habe, 1 zu 1 übernehmen?
Wir haben uns entschlossen, dies nicht zu tun. Ich will auch sagen, dass eine zweite Komponente hinzukam, nämlich die Weigerung des Bundeslandes Sachsen, zum 1. Januar des Jahres 2005 die Gebührenanpassung vorzunehmen. Wir haben versucht, dies über eine Regelung, nämlich ein späteres In-Kraft-Treten, aber ein fiktives Hochrechnen der Gebührenausfälle, wieder auszugleichen, damit man am Ende zu dem Begriff kommen kann – diesen habe ich auch öffentlich verwendet –, dass es ein gedrechseltes Ergebnis ist, das wir Ihnen vorlegen. Ich hätte mir gewünscht, dass die Abläufe anders möglich gewesen wären.
Ich hätte mir beispielsweise vorstellen können, dass man diese soziale Komponente hineinbringt und überlegt, vor diesem Hintergrund der KEF noch einmal die Chance zu geben, eine Rechnung vorzunehmen. Das war politisch nicht möglich. Wir haben am Ende vor der Frage gestanden, ob wir es überhaupt hinbekommen oder nicht.
Wir haben eine Entscheidung getroffen. Vor dem Hintergrund dessen, was mit Brüssel zu diskutieren und in der Bundesrepublik insgesamt zu bewerten ist, denke ich, dass es ein vertretbares Ergebnis ist, und zwar auch eines, das ich rechtlich auf der sicheren Seite wähne, auch wenn ich mir einen anderen Ablauf gewünscht hätte, der sich noch eindeutiger auf der rechtssicheren Seite bewegt hätte.
Wir bitten Sie nun, dieser Gebührenanpassung auf 17,03 Euro pro Monat zuzustimmen, wobei ich hoffe, dass uns die Diskussion, die gerade im Parlament in Sachsen geführt wird, nicht einen dicken Strich durch die Rechnung macht. Ich kann nur von hier aus – so weit ich das kann; ich tue dies ansonsten in Gesprächen – darauf hinweisen, was es bedeuten würden, wenn wir nicht in allen 16 Parlamenten diesem Staatsvertrag zustimmen würden. Ich kann mir eine gespaltene Gebühr oder Ähnliches in Deutschland überhaupt nicht vorstellen.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen ganz offen sagen: Es bedrückt mich ein ganzes Stück, dass wir gerade in einem der neuen Bundesländer mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere dem Fernsehen nach wie vor Akzeptanzprobleme haben. Hinzu kommt, dass wir uns in Sachsen am Wahlabend alle ob der Ergebnisse von Parteien, die wir uns bestimmt nicht im Parlament gewünscht hätten, bedröppelt angeschaut haben.
Ich frage mich, ob es in einer solchen Situation wirklich angebracht ist, dem Affen Zucker zu geben. Die öffentliche Kritik, die vielfältig und laut ist, wird von Zeitungen und Zeitschriften getragen, die sehr eng mit privaten Konkurrenten verflochten sind. Das schreibt man natürlich nicht dazu, aber es ist die Realität, die wir alle kennen.
Vor einem solchen publizistischen Hintergrund mag es verlockend sein zu sagen, überall bekommen die Leute nicht mehr Geld, sondern weniger, überall wird gespart, wieso können wir nicht noch ein Stück unter diese Einsparquote gehen. In einer Protokollnotiz des Landes Bayern wird kritisch angedeutet, dass es in der nächsten Runde keine Gebührenerhöhung geben dürfe. Ich will heute nicht sagen, dass es eine geben muss. Ich möchte heute genauso wenig festgelegt haben, dass es keine geben darf. Kein Mensch weiß, wie die entsprechenden Kostenentwicklungen sind.
Ich sehe eine Entwicklung und Diskussionen, die einen besorgt machen müssen. Deshalb kann man nur dafür plädieren, die Verantwortung an dieser Stelle sehr ernst zu nehmen und das duale System auch durch eine angemessene Finanzausstattung lebendig zu halten, und zwar, was die technologischen Entwicklungen angeht. Hier steht uns einiges bevor. Wir sind mitten in der Digitalisierung der terrestrischen Ausstrahlungsfrequenzen. Wir werden hinsichtlich der Digitalisierung noch manches andere auf den Weg bringen müssen. Es wird in Deutschland manches Experimentelle hinsichtlich von investitionsfähigen Investoren getan werden müssen, damit die Kabel in ihren technischen Möglichkeiten ausgeweitet werden können.
Das ist für die Bundesrepublik Deutschland ein unendlich wichtiger Wachstumsmarkt, in dem wir technologisch immer an der Spitze waren und noch sind. Wenn wir weder angemessene Verbreitungswege noch eine finanzielle Ausstattung haben, um diese Wege mitgehen zu können, frage ich mich, wer den Knoten durchschlagen soll.
Die Endgerätehersteller warten auf den Markt. Der Markt wird nur bedient, wenn ein attraktives Angebot vorhanden ist. Wenn wir dieses Angebot allerdings durch das finanzielle Aushungern der Öffentlich-rechtlichen erschweren oder gar unmöglich machen, wird der Schub nicht kommen. Die Privaten werden aufgrund ihrer Unternehmensstrukturen so viel Geld nicht in die Hand nehmen können, wenn nicht irgendwo die PressureGroup da ist, die sagt, wir marschieren, gehen ein Stück nach vorn, wie wir es beim Farbfernsehen oder bei anderen Technologiesprüngen erlebt haben.
Wir haben uns natürlich – ich sage „natürlich“ –, weil wir uns dieses Kosteneinsparen, dieses Absenken gegenüber dem KEF-Vorschlag nicht so leicht gemacht und gesagt haben: Jetzt macht einfach einmal –, sondern wir haben versucht, ein bisschen zwischen dem, was durch die politische Entscheidung vorgegeben ist und dem, was innerhalb der unabhängigen Kompetenz, die die Verfassung den Rundfunk- und Fernsehsendern zubilligt, die Verantwortung ein bisschen zu teilen und mitzuhelfen. Ein Schritt dazu war, dass wir gesagt haben: Wir wollen schon so etwas wie ein Moratorium, das nicht erlaubt, dass man einen zusätzlichen Sender nach dem anderen einrichtet und dann hinterher sagt: Jetzt müsst ihr auch bezahlen, weil sie da sind.
Ich sage Ihnen ganz offen, meine Damen und Herren, dass diejenigen, die am lautesten gerufen haben, wir müssten jetzt einmal die Strukturen kräftig durchkämmen, als wir sie gefragt haben, ob das denn auch für ihre Landessender gelte, nicht mehr so begeistert waren. Bayern hat als einziger Sender zwei dritte Fernsehprogramme. Ich habe gar nichts gegen „Bayern alpha“. Ich finde, das ist ein ganz ordentliches Programm, was die Leute mit dem Geld machen – nicht dass ich missverstanden werde. Nur, wenn ich den anderen sage, ihr müsst zurückfahren und ich leiste mir selbst zwei dritte Programme, dann muss ich mich auch fragen: Bin ich dabei? – Das gilt auch für den Hörfunk, nicht nur für Bayern, sondern auch für den WDR und andere.
Dann muss man auch fragen dürfen: Kann es denn akzeptiert werden, dass man Digitalkanäle anmeldet und dann nach dem Motto "Da hört ja keiner zu, also senden wir analog“ auf einmal einen Sender mehr hat unter der Rubrik: Was sind wir doch für tolle technische Fortschrittmacher? Dann hat man auf einmal einen weiteren Sender dazu. Das wollten wir unterbinden. Deshalb gibt es so etwas wie ein Moratorium. Weiter konnte es nicht gehen, den Vorschlag den wir jetzt gemacht haben, das eine oder andere zu streichen, um Einsparvolumina zu haben. Das ist nicht gegangen.
Dann geht es um einen Punkt, der uns auch aus rheinland-pfälzischer Sicht wichtig war. Ich möchte das ganz offen gestehen, weil wir auch nicht aus reinem Altruismus handeln. Für uns war es wichtig, dass die Regionalfenster bei den privaten Fernsehsendern verankert werden und verankert bleiben. Wir wissen alle, dass wir auf dem Lerchenberg eine Interessenlage haben. Ich glaube auch, dass es gut ist. Ich finde, gerade was dort gemacht wird, beispielsweise die Planetopia-Sendung, ist eine Bereicherung des privaten Bereichs, und dass dort auch Regionalität stattfindet, ist am Ende auch eine Bereicherung. Das mag keine Bereicherung im materiellen Sinn für den Hauptsenderinhaber sein, aber es ist eine Bereicherung für den Zuschauer, ohne dass man die wirtschaftlichen Grundlagen so tangiert, dass jemand sagt: Deswegen ist es uninteressant, einen Fernsehsender zu betreiben.
Wir haben auch eine Möglichkeit für den öffentlichrechtlichen Bereich auf den Tisch gelegt, Einsparungen vorzunehmen bei der Begrenzung der terrestrischen Versorgung im öffentlich-rechtlichen Bereich. Ich glaube, bei der Durchdringung, die wir haben, über Kabel auf der einen Seite, aber eben in den ländlichen Regionen vor allen Dingen über die Satellitenempfangsmöglichkeiten, müssen wir nicht an der Fiktion einer zusätzlichen hundertprozentigen terrestrischen Versorgung festhalten. In den Bereichen, in denen analoge terrestrische Versorgungen auf Digital umgesetzt worden sind, hat sich kein Mensch darüber beschwert, dass auf einmal um- oder abgeschaltet worden ist. Es gibt offensichtlich äußerst wenige Kunden, die nur über die klassische Antenne noch Empfang haben. Deshalb ist es sinnvoll, dort in
vernünftigem, verantwortlichem Maß zurückzuschneiden, weil Grenzversorgungen natürlich immer viele Umsetzer bedeutet, viel Technologie und Unterhaltungskosten, weil dort natürlich jedes Prozent Versorgungsauftrag in die Fläche hinein zusätzlich auch ein erhebliches Finanzvolumen bindet.
Ich hoffe, dass das auf der Zeitschiene – das ist nicht von heute auf morgen zu verändern – doch auch zu nicht unbeachtlichen Einsparungen ohne eine wirkliche Beeinträchtigung der Informationsfreiheit von Menschen führen wird.
Schließlich haben wir über die Frage des diskriminierungsfreien Zugangs in diesem Rundfunkstaatsvertrag Regelungen getroffen. Das ist ein Stück Vorsorge, insbesondere in die digitale Welt hinein; denn wir müssen natürlich darauf achten, dass so etwas wie Markt nicht nur aufgeschrieben ist und sich entlang von Senderangeboten addieren lässt. Es muss auch in der Praxis für die Menschen erreichbar sein; denn wenn ich letztendlich kein Sortieren habe, wenn ich keine vernünftigen Guides habe, die mich durch diese Programme führen, dann werde ich bei 300 Programmen hilflos aufgeschmissen sein. Das darf dann nicht so sein, dass bestimmte, nicht den großen Medienhäusern angehörende Programmangebote in der Praxis nicht mehr auffindbar sind, es sei denn, wenn man sich entsprechend spezialisiert, um umprogrammieren zu können. Das gilt dann auch für solche Programme, vor allen Dingen „Kinderkanal“ und Ähnliches mehr, die nicht verschwinden dürfen, die auch nicht kommerziellen Angeboten so zugeordnet werden dürfen, dass am Ende die Werbefreiheit auf der einen Seite de facto ausgehoben ist, weil man sich auf einer Plattform bewegt, die genau das Gegenteil zum Kerninhalt hat. Man könnte noch viel krassere Beispiele nennen.
Schließlich will ich noch etwas zum Gebührenbefreiungsrecht sagen. Wir haben im Bereich des so genannten Hotelprivilegs einen Kompromiss gemacht. Ich will ehrlich sagen: Mir ist es sehr schwergefallen. – Wir haben für die Hotels bis 50 Betten eine Teilgebührenbefreiung von 25 %. Das ist etwas. Das ist natürlich gemessen an der Struktur in Rheinland-Pfalz nicht so viel, wie ich gern erreicht hätte. Wir haben nicht jahresweise eine durchgängige Saison. Die großen Hotels werden das bei 200 Euro oder ähnlich vielen Euros pro Übernachtungsgebühr verkraften. Aber für die kleinen hätte ich mir gewünscht, dass wir vielleicht statt von 50 Betten von 50 Zimmern ausgegangen wären, dann wären wir an die Realität der mittelständischen Betriebe näher herangekommen. Wenn man aber einen Kompromiss unter 16 machen muss, bitte ich Sie um Verständnis, dass man sich dann irgendwo finden muss.
Was im Bereich Gebührenbefreiung an Vereinfachung dadurch gekommen ist, dass wir für das, was früher Sozialhilfe war, was Hartz-II-Bezug jetzt ist, die Gebührenfreiheit unterstellen und damit viel Bürokratie wegbekommen, will ich hinzufügen und unterstreichen, was zwischenzeitlich ARD und ZDF deutlich gemacht haben. Das, was der „Stern“ veröffentlicht hat, da würden 200 Millionen Euro bis 250 Millionen Euro Gebührenausfall im Jahr herauskommen, ist wirklich eine Horrorzahl. Ein Zehntel davon trifft die Größenordnung eher.
Beim ZDF haben wir uns das angeschaut. Dort haben wir ein Gebührenaufkommen von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Wir hatten bisher eine Gebührenbefreiung in der Größenordnung von 8,5 %, die noch dazukämen, wenn es keine Gebührenbefreiung aus so vielen Gründen gäbe. Es wird damit gerechnet, dass diese 8,5 % jetzt auf 9 % zu veranschlagen sind. Das sind vertretbare Größenordnungen, wie Intendant Schächter auch in diesen Tagen der Öffentlichkeit gesagt hat.
Letzte Bemerkung von meiner Seite. Wir haben auch Ansätze über die Finanzierung, der Jugendmedienschutzaufsicht für Online, auch aus den Rundfunkgebühren heraus geregelt. Ich denke, wenn wir über die Konvergenz der Medien reden, dann ist eine solche Begründung eine solche Zusammenführung und auch die finanzielle Grundlage für den Jugendschutz zu schaffen, angebracht und angemessen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren sehr schwierige Verhandlungen. Es waren zum Teil sehr unangenehme Verhandlungen, die über mehrere Monate abgelaufen sind. Ich glaube aber, dass es ein vertretbares Ergebnis gibt. Ich bin sehr froh und sehr dankbar dafür, dass man sich innerhalb des Zweiten Deutschen Fernsehens auf diese neue Situation eingestellt hat.
Wir werden im April die mittelfristige Haushaltsplanung abschließen und uns dann auch mittelfristig darauf einstellen, auch und einschließlich des Abbaus der Verpflichtungen, die vorhanden sind. In dem Staatsvertrag steht auch, dass neue Verpflichtungen nicht mehr eingegangen werden sollen, es sei denn kurzfristige liquiditätsbedingte. Ich hoffe, dass die ARD in ihrer Vielfalt und damit in ihrer schwierigeren Meinungsbildung auch zu dem Schluss kommt, dass man vielleicht nicht die fetteste aller Tauben in der Hand hat, aber lieber diese etwas schlankere Taube in der Hand hat, als die fettere auf dem Dach gurren sieht. Ich glaube, das sollten auch die Damen und Herren Intendantinnen und Intendanten der ARD und die Gremienmitglieder bedenken.
Vielen Dank, dass ich diese Begründung noch einmal abgeben durfte. Ich habe darauf verzichtet, das gesetzestechnisch zu machen und mich mehr auf die Inhalte und die politischen Implikationen dieses Staatsvertrags konzentriert.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich denke, es ist mehr als deutlich geworden: Dieser Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat es wirklich
in sich. Es ist auch deutlich geworden, womit sich Ministerpräsidenten in nicht nur vergnügungssteuerpflichtigen Sitzungen in der Rundfunkpolitik beschäftigen müssen. Fontane würde wahrscheinlich sagen: Ein weites Feld.
Ich will versuchen, den Fokus noch einmal auf einige Bestimmungen dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu richten, von denen ich glaube, dass sie die medienpolitische Diskussion, insbesondere über Aufgaben und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in unserer dualen Rundfunklandschaft in Zukunft nachhaltig beeinflussen werden.
Da ist zunächst die Gebührenfrage. Wichtiger als das Ergebnis, das nach langen und von großer Medienaufmerksamkeit begleiteten Gebührenverhandlungen erzielte Ergebnis von 88 Cent am Schluss – Herr Ministerpräsident, Sie haben mit Recht darauf hingewiesen –, ist das Verfahren, mit dem man schließlich zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Dieser Vorgang verdient eine etwas nähere Beachtung, denke ich, weil er zwei Seiten hat, die jede für sich auch nachwirken wird oder nachwirken kann in unserer weiteren Diskussion.
Die eine, die positive Seite, ist die, dass wir – ich glaube, man kann sagen, zum ersten Mal in dieser Intensität, in dieser Offenheit – im Zusammenhang mit der Gebührenfrage über Aufgabenstellung und Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert haben.
Wir haben in diesem Zusammenhang auch in diesem Haus oft bemängelt, dass dies nicht der Fall gewesen ist. Insofern ist diese Diskussion, die erst begonnen hat, wie ich finde, positiv zu bewerten. Sie muss fortgeführt werden. Sie war auch längst überfällig.
Eher problematisch an diesem Verfahren ist die Art und Weise, wie man am Schluss zum Ergebnis gekommen ist. Ich finde, Sie haben in bemerkenswerter Offenheit darauf hingewiesen, dass Sie sich auch ein anderes Verfahren hätten vorstellen können und das Ergebnis etwas gedrechselt ist.