Protocol of the Session on January 19, 2005

Ich möchte eine zweite Bemerkung machen und wiederhole mich noch einmal. Ich freue mich, dass die Landesregierung diesen Schritt im Sommer letzten Jahres mit der Vorlage des neuen Gesetzes getan hat. Die Materie ist zum Teil ungewöhnlich kompliziert. Insofern kann so etwas nur von der Landesregierung eingebracht werden. Das Gesetz war überfällig, da unser Landesrundfunkgesetz eine ganze Reihe von Bestimmungen enthalten hat,

vor allem im Zusammenhang mit der Lizenzvergabe durch die LPR, die wirklich so nicht mehr zu akzeptieren waren. Ich sage es einmal so salopp, je mehr Handwerksmeister und Gewerkschaftsfunktionäre, umso besser waren die Chancen eines Antragstellers. Das konnte wirklich nicht auf Dauer der Sinn sein.

Ein Gesetz für gedruckte und elektronische Medien. Meine Damen und Herren, ich schließe nicht aus, dass es in Zukunft die Regel wird. Meine Skepsis ist im Lauf der Beratungen etwas zurückgegangen. Ich muss noch einmal sagen, wenn man das Gesetz anschaut, da gibt es wenige Formulierungen für die Presse. Dann gibt es einen großen Formulierungsbereich, der sehr kompliziert ist und zum Teil schwierig nachvollziehbar ist, auch wenn man sich intensiv damit beschäftigt. Das gilt für die elektronischen Medien vor allem im Zusammenhang mit der Zulassung. Wenn man das Gesetz so betrachtet, dann ist es doch ein Rundfunkgesetz mit einem gewissen kleinen Vorgarten. Das liegt natürlich an der unterschiedlichen Regelungsdichte aufgrund eines unterschiedlichen Regelungsbedarfs. Insofern war dies nicht zu vermeiden.

Es gab einen Streitpunkt. Ich habe bereits in meinem Bericht darauf hingewiesen, auf einen einzigen wirklichen Dissens. Das ist die Offenlegung im Zusammenhang mit der Beteiligung. Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass sich die SPD in dem Zusammenhang ein Stück bewegt hat und das, was ursprünglich formuliert war, in eine verträgliche Form gebracht worden ist. Das habe ich auch deshalb für unerträglich gehalten, weil es hier um Menschen geht.

Es ist schon mehrfach unterstrichen worden, dass dieses Gesetz auch mit Blick auf Rechtsfragen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft notwendig war. Ich sage noch einmal das, was ich zum Ausdruck gebracht habe und was ein bisschen der herrschenden Meinung in Rheinland-Pfalz widerstrebt. Ich verstehe, dass wir in Sachen Lizenz und Lizenzverlängerung ohne Ausschreibung mit Blick auf die Argumentation Wettbewerbsrecht und Zugangsfreiheit Korrekturen vornehmen mussten. Aber es bleibt, dass dies eine Erschwernis für Private ist. Nach wie vor ist es für Private außerordentlich schwer, über einen längeren Zeitraum anspruchsvolles Programm zu machen und dabei auch die Zukunft zu sichern und Geld zu verdienen, um es offen zu sagen.

Was mir bei der Anhörung aufgefallen ist, will ich im Plenum kurz sagen. Diese Neuerung mit dem Führerscheinmodell, grundsätzliche Zulassung und dann entsprechender Antrag, Lizenzübertragung, Zulassungseinzelheiten klären lassen, ist in der öffentlichen Anhörung bemerkenswerterweise von überhaupt niemandem angesprochen worden. Das hat zu keinem Zeitpunkt der Beratung auch nur die geringste Rolle gespielt. Es ist manchmal so, dass grundlegende Veränderungen und Neuerungen doch auf eine breite Zustimmung stoßen.

Ich sagte, dass Teile des Gesetzes außerordentlich inhaltsreich und zum Teil kompliziert sind. Das gilt auch für mit der Materie Vertraute. Dabei denke ich an die Details bezüglich der Zuteilung von Übertragungskapazitäten, die Zuordnung von Übertragungskapazitäten

durch die LMK, die Bestimmungen über die Belegung der Kabelsätze, die Bestimmungen über Rangfolge in analoger Technik, solange wir noch mit Engpässen zu tun haben. Es ist nicht ganz einfach.

Ich halte das aber doch alles in allem für geglückt, die unterschiedlichen Interessen und Rechte von unterschiedlichen Gruppierungen auf einen Nenner zu bringen. Das sind zum einen die Nutzer; die sind zuerst genannt. Das sind zum Zweiten die Verteiler. Sie bauen kein Verteilernetz in Deutschland auf und betreiben es nicht, wenn sie nicht eine Chance haben, damit Geld zu verdienen. Das ist keine Einrichtung, die von vornherein um Gotteslohn gemacht werden kann. Sie müssen natürlich auch an die Rechte und Interessen von Produzenten denken. Wer auf Dauer privaten Rundfunk und privates Fernsehen mit einem entsprechenden Ergebnis macht, der muss sich schon außerordentlich zur Decke strecken. Das ist nicht einfach.

Ich denke, dass in diesem Paragraphenkomplex, §§ 28 bis 34, in denen diese schwierigen Rechts- und Zuteilungsfragen gelöst worden sind, eine vernünftige Regelung gefunden worden ist und die bei einzelnen kritischen Anmerkungen von Betroffenen aber doch akzeptabel ist.

Was ich gut finde und mit Blick auf den Entwurf anerkennen will ist, dass die Landesregierung in ihrem Vorschlag nicht den Weg gegangen ist, den manche Landesregierung in den letzten Jahren gegangen ist, das heißt, die Versammlung der alten LPR und jetzt der LMK auf zwölf oder 16 Leute einzudampfen und zu beschränken. Die Pluralität ist weiterhin in starkem Umfang gewährleistet. Daran sehe ich ganz eindeutig einen Pluspunkt mit Blick auf die Zahl der Menschen und Organisationen, die sich mit dieser Materie beschäftigen. Ich finde das gut. In den Beratungen konnten wir die eine oder andere kleine Irritation des Entwurfs übereinstimmend beseitigen.

Meine Damen und Herren, wir haben uns dann sehr intensiv mit der Frage der Einstufung des Personals der LPR beschäftigt. Es gab Rechtsgutachten, Gegengutachten, Stellungnahmen. Manchmal habe ich mich ein ganz klein bisschen gewundert, dass ich mich so gegen Ende meiner politischen Tätigkeit, meines politischen Lebens plötzlich zum Verteidiger von rechtlich korrekten Tarifverträgen entwickeln muss.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war eine Verkehrung der Fronten. Ich habe den Tarifvertrag hochgehalten usw. Aus lauter Angst vor Itzek und anderen usw. haben sich die SPD-Kollegen ganz leise herumbewegt. Das war ein bemerkenswertes Erlebnis.

(Mertes, SPD: Itzek der Löwe!)

Aber immerhin.

(Ministerpräsident Beck: Altersmildheit!)

Ja, das ist nicht Altersmildheit, sondern es war aus rechtlicher Überzeugung, Herr Ministerpräsident. Das darf man schon einmal sagen.

Meine Damen und Herren, gut, dass die SPD auf den Gedanken der kommunalen Wahlwerbung eingegangen ist. Ach Gott, was war das am Anfang schwierig. Das ist eine gewaltige Innovation.

Die GRÜNEN stimmen überhaupt nichts zu. Die drei Fraktionen haben das gemeinsam ins Auge gefasst. Gut ist auch die Absicherung der Regionalprogramme. Weil Herr Dr. Braun sonst wieder Angriffe formuliert, sage ich jetzt, wir sind für die Offenen Kanäle, aber bitte Qualität und nicht nur Testbilder.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, dass der Weg der Medienkompetenznetzwerke insgesamt eigentlich ein guter Weg ist. Der sollte vertieft werden.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das soll aber auch für die anderen gelten!)

Zum Schluss mache ich noch einen Hinweis auf eine Materie, die wir erörtert haben. Das hat bei der Anhörung angefangen. Dies hat mich persönlich außerordentlich interessiert. Ich will etwas festhalten, was in Zukunft wohl geregelt werden muss. Das ist das Zugangsrecht zu privaten Veranstaltungen von öffentlichem Interesse. Da kommt eine ganz neue Geschichte auf uns zu, dass Privatveranstalter, Joe Cocker, öffentliches Interesse, mit Bildberichterstattern Verträgen machen, die die Bildberichterstatter zwingen sollen, das Recht am Bild dem Privatveranstalter abzutreten. Es gab die ersten Fälle schon, bei denen Berichterstattung nur sein darf, wenn man für die Berichterstattung bezahlt hat. Das ist in einer bemerkenswerten Form vom Deutschen Journalistenverband bei der Anhörung vorgetragen worden.

Meine Damen und Herren, da ich gelegentlich neue Wege gehe, hatte ich auf den Mut des Herrn Staatssekretärs Stadelmaier gehofft und habe gedacht, zwei Geisteswissenschaftler gehen jetzt in juristisches Neuland. Aber als ich das vorgeschlagen habe – ich meine es nicht ganz so ernst –, hat er geschaut wie ein normaler Jurist, nämlich zögerlich und unentschlossen.

(Heiterkeit im Hause – Vereinzelt Beifall bei CDU und FDP – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Meine Damen und Herren, er hat es zukünftigen Novellierungen des Landesmediengesetzes überlassen, an denen ich dann bedauerlicherweise zu Ihrer Erheiterung nicht mehr mitwirken und beitragen kann.

Alles in allem ist das eine ordentliche Geschichte. Den Antrag der GRÜNEN lehnen wir ab. Ich habe ihn bislang noch nicht gesehen.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe ihn nicht gesehen.

Angeblich ist er letzte Nacht irgendwann eingetroffen. Herr Dr. Braun, wenn Sie schon dagegen sind, dann hätten Sie uns Ihre Lichtblicke ein bisschen früher mitteilen können.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn Sie es ablehnen, ohne es zu lesen!)

Ohne dass ich Ihren Antrag gelesen habe und auch vor dem Hintergrund Ihrer Bemerkungen im Ausschuss rate ich meiner Fraktion guten Gewissens, Ihren Antrag abzulehnen und der Beschlussvorlage des Ausschusses aber ansonsten zuzustimmen.

Ich bedanke mich.

(Beifall der CDU, der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Ich möchte neue Besucher bei uns im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder von Unternehmerstammtischen aus den Verbandsgemeinden Wörrstadt und Kirchheimbolanden. Herzlich willkommen hier im Landtag!

(Beifall im Hause)

Herr Abgeordneter Dr. Schmitz hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Gölter, war das Ihre medienpolitische Abschiedsvorstellung?

(Dr. Gölter, CDU: Das weiß ich nicht!)

Wir warten es gelassen ab. Jedenfalls haben Sie Erfahrung und Lernfähigkeit zusammengeführt. Das ist erfreulich, wenn ich auch nicht alles unterstreichen will, was Sie gesagt haben. Dazu komme ich noch.

Meine Damen und Herren, das Landesmediengesetz ist in der Tat ein Kernbereich landespolitischer Kompetenz. Für alle die, die an der Entwicklung dieses Gesetzes teilhaben durften, war das spannend und interessant, auch zu erleben, wie sich die Dinge entwickeln. Unter wirklich hervorragender Anleitung der Exekutive, namentlich Staatssekretär Stadelmaier, haben sich fast alle Fraktionen zusammengefunden, kritische Punkte nicht ausgeklammert, sondern in vernünftige Kompromisse überführt. Jeder musste etwas nachgeben. Jeder konnte

sich mit der einen oder anderen Sache durchsetzen. Das ist prima.

Meine Damen und Herren, ich glaube, die Zeit war reif für dieses Gesetzeswerk, für diese Zusammenfassung von Privatrundfunk, Printmedien und Mediendiensten in einem Gesetz, natürlich komplexer als Einzelgesetze, aber dafür mit der Chance, Dubletten zu vermeiden und auch Bereiche ausgegliedert zu lassen, die in Staatsverträgen schon geregelt sind, beispielsweise Rundfunkstaatsvertrag, Mediendienste- und Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

Meine Damen und Herren, ich freue mich auch, dass Dinge weggefallen sind. Wir reden immer von Verschlankung und fordern das, und vielfach kommt es dann zum Gegenteil. Hier sind in der Tat Dinge weggefallen. Der Wegfall von standortbezogenen Anforderungen ist auch von meinen Vorrednern schon erwähnt worden. Auch gesellschaftsrechtlich abgeleitete Pluralitätserfordernisse sind in diesem Gesetz jetzt nicht mehr formuliert und Inhalt dieses Gesetzes, so wie es früher war. Das ist prima.

Das Gesetz ist darüber hinaus europatauglich gemacht worden. Auch das war unverzichtbar. Wir werden die rechtlichen Bedingungen jetzt auch europarechtssicherer an die Teilnehmer in diesem System weitergeben können.

Ich danke neben dem schon abgestatteten Dank an die Exekutive auch meinen Kollegen – Kolleginnen besser gesagt, in der Mehrzahl, aber auch Kollegen – von der SPD, Herr Dr. Schiffmann, den Kollegen von der CDU, für die Diskussion natürlich auch dem Kollegen Dr. Braun von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auf das Ergebnis komme ich auch da noch zu sprechen.

Es ist ganz klar ein Kompromisspapier, aber es ist ein guter Kompromiss, und es ist ein hervorragendes Gesamtergebnis.

Meine Damen und Herren, es gibt Bereiche, da hätte ich mir auch etwas anderes vorstellen können. Das Fortschreiben der Frauenquote – insbesondere in dieser Formulierung – halte ich nach wie vor für nicht gut, weil sie Gefahr läuft, auf Dauer das Gegenteil dessen zu bewirken, was sie vorgibt, bewirken zu wollen. Herr Kollege Dr. Gölter hat an anderer Stelle schon einmal darauf hingewiesen, wenn es dumm läuft, sitzen irgendwann wieder 70 % oder 80 % Männer drin. Das kann nicht das Ziel einer solchen Formulierung sein. Nun ist es drin geblieben. Damit kann man leben.

Ich persönlich mache auch keinen Hehl daraus – im Gegensatz zum Kollegen Dr. Gölter –, dass ich einer Versammlungsverkleinerung der LMK relativ wenig persönlichen Widerstand entgegengesetzt hätte. Aber das hätte ich nicht einmal in der eigenen Fraktion durchsetzen können. Da sind schon in unserer Fraktion die Meinungen auseinander gegangen. Von daher gehört das auch in die Schublade „gute Kompromisse“.