Der Moselaufstieg bei Trier wurde von SPD-Politikern unseres Landes in Berlin hintertrieben. Die SPD findet kein klares Wort zum durchgehenden vierspurigen Ausbau der B 10 und für den Lückenschluss zwischen Kandel und Lauterburg. Meine Damen und Herren, leider müssen wir daher befürchten, dass, solange die SPD in Rheinland-Pfalz regiert, aus diesen verkehrsinfrastrukturell wichtigen Projekten nichts werden wird.
Welches Machtwort wurde vom stellvertretenden SPDBundesvorsitzenden in Berlin für die schnelle Bahnverbindung Trier/Luxemburg gesprochen? Welche Hängepartie steht uns denn noch bei der notwendigen Bahnverbindung zum Flughafen Hahn bevor, nachdem es hierzu in der Vergangenheit völlig unseriöse und voreilige Versprechungen gegeben hat?
Meine Damen und Herren, auch die kommunalen Straßen erfüllen in ihrem Bereich eine wichtige Funktion für den Quell- und Zubringerverkehr sowie den ÖPNV. Die Hürden für den Bau kommunaler Straßen werden trotz geringer Aufstockung der Mittel aber andererseits immer höher gelegt. Dies soll geschehen, obwohl allen Beteiligten mittlerweile klar sein dürfte, dass beispielsweise mit der beabsichtigten Erhöhung der Bagatellgrenze die überwiegende Zahl der Kommunen, die zum Teil gerade noch einmal 5 % bis 8 % Prozent ihres Verwaltungshaushalts investieren können – dies in der Vielzahl der Fälle bei nicht ausgeglichenen Haushalten –, nicht mehr in der Lage ist, die durch die Bagatellgrenze betroffenen Projekte mit eigener Kraft allein zu finanzieren.
Das Ergebnis wird sein, dass auch diese kleinen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wegfallen oder die Projekte künftig so aufgebläht werden, dass die Kriterien stimmen. Wahrscheinlicher scheint es mir aber, dass diese Investitionen insbesondere im ländlichen Raum einen nicht zu unterschätzenden negativen Einfluss auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze nach sich ziehen werden, wenn sie denn wegfallen.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, ich bitte im Interesse der Sache darum, diese Pläne nunmehr dorthin zu befördern, wo sie eigentlich hingehören,
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich erklären, dass wir den Gesetzentwürfen zur Änderung des Landesstraßengesetzes und zur Schaffung einer Landesbausparkasse zustimmen werden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zuerst eine kurze Anmerkung zu dem heute mit dem Einzelplan 08 des Doppelhaushalts zu beratenden Gesetzentwurf zum Landesstraßengesetz.
Wie Ihnen bekannt, gilt es nun, die landesrechtlichen Regelungen auf den Weg zu bringen und dabei durch die vorliegenden Änderungen des Landesstraßengesetzes die Vorgaben der EU zu erfüllen.
Faktisch werden mit diesem Gesetzentwurf lediglich bisherige Verfahrensweisen formalisiert. Dabei werden die UVP-pflichtigen Vorhaben in einer übersichtlichen Form dargestellt, Garant für eine praxisnahe Umsetzung.
Wie vorhin der Kollege Anheuser berichtet hat, habe ich für die SPD-Fraktion bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorgeschlagen, auch eine Änderung in § 54 des Landesstraßengesetzes vorzunehmen. Dabei sollten die in der Praxis häufig auftauchenden Zweifelsfragen, ob eine Straße in der Vergangenheit gewidmet worden ist, vermieden werden. Diese Änderung ist zwischenzeitlich als Antrag von allen Fraktionen eingebracht worden.
Ich bin davon überzeugt, diese Ergänzung wird zu einer Verwaltungsvereinfachung führen, wenngleich es schon komisch ist, dass die Begründung für diese kleine Ergänzung, welche lediglich aus einem Satz besteht, einer umfassenden juristischen Begründung bedarf. Ich darf mich von daher für die Unterstützung der Fraktionen bedanken.
Doch nun zum vorliegenden Doppelhaushalt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist unschwer festzustellen, dass die Vorlage dieses Haushalts die Anstrengungen der Landesregierung, die Mobilität in diesem Land weiter auszubauen und zu verbessern, fortführen wird. Es gilt, in schwieriger Zeit Haushaltsmittel, welche für den Um- und Ausbau sowie für den Neubau von Landesstraßen in erheblichem Maße benötigt werden, auch zur Verfügung zu stellen.
Für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz bedeutet dies konkret 92 Zuwendungen an Verkehrsträger für den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen des SPNV und ÖPNV mit einem Gesamtvolumen von 48,5 Millionen Euro, 330 Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen mit einem Gesamtvolumen von 116,6 Millionen Euro, 31 Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Radwegen mit einem Gesamtvolumen von 8 Millionen Euro, ein Sonderprogramm zum Erhalt kommunaler Straßen, Brücken und Stützwände mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro und schließlich 400 Projekte im Landesstraßenbauprogramm mit einem Gesamtvolumen von rund 180,6 Millionen Euro. Insgesamt sind es also fast 364 Millionen Euro, die allein in den kommenden zwei Jahren in den Straßenbau fließen werden.
Ergänzt wird dies noch durch die Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan. Herr Kollege Wirz, wenn Sie den Moselaufstieg Trier angesprochen haben, dann frage ich Sie: Was hat die CDU in der Region Trier getan, als es eine CDU-Bundesregierung gab? Immer gefordert, nie etwas bekommen. Das ist Fakt. Ähnliches gilt für die Eisenbahnbrücke in Konz.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich sollten für den Landesstraßenbau Finanzierungsmittel künftig so zur Verfügung gestellt werden, dass der Substanzwert der Landesstraßen dauerhaft erhalten werden kann. Bestehende Erhaltungsdefizite müssen mittelfristig beseitigt und Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen bedarfsgerecht durchgeführt werden können.
Aber auch die im Landesstraßenbauprogramm enthaltenen 11 Neubaumaßnahmen – darunter so wichtige wie die Zubringer zum Hochmoselübergang – müssen zur Herstellung der Mobilität in unserem Land zwingend umgesetzt werden.
Spätestens an dieser Stelle wird man von der realitätsfernen Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeholt.
Wer wie Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der Sense wichtige Maßnahmen wegrasieren will und dafür eine einseitige praxisferne grüne Verkehrspolitik installieren möchte, verkennt die wahren Probleme.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Sie fordern im Bereich der Zuwendungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen Einsparungen in Höhe von 25,7 Millionen Euro, also ca. 22 % des im Haushalt vorgesehenen Gesamtvolumens. Haben Sie sich einmal angesehen, welche Maßnahmen davon betroffen sein könnten? Es sind überwiegend Ausbaumaßnahmen in Ortschaften,
Davon betroffen wären Gehwegmaßnahmen oder auch Kreisstraßen, jene Straßen also, die in unserem ländlich geprägten Land zwingend zum Erreichen von Schulen und Ausbildungs- und Arbeitsplätzen notwendig sind.
Diese Maßnahmen wollen Sie teilweise streichen, die Mittel zumindest teilweise in Ihre Lieblingskinder, den Bau von Radwegen und die Verbesserung der Attraktivität von Bahnhöfen und Bushaltestellen, investieren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich schon bei den letzten Haushaltsberatungen hierzu sinngemäß dahin gehend geäußert, dass Sie auf dem Holzweg sind. Wir brauchen nicht nur Radwege, um attraktive Bahnhöfe zu erreichen, nein, wir brauchen hierzu ein intaktes, ein nach den heutigen Erfordernissen ausgebautes Straßennetz. Dazu gehören auch die im Haushalt vorhanden Neubaumaßnahmen.
Die Forderungen der CDU an dieser Stelle sind unrealistisch. Dies wurde bereits gestern deutlich gesagt. Sie entstammen offensichtlich einem Feindbild der CDUFraktion gegenüber dem LSV so, wie wir es aus der Vergangenheit schon zur Genüge kennen. Fakt ist, die Entwicklung zeigt, dass die Kreditaufnahme im LSV mit steigender Tendenz investiv eingesetzt wird. Der LSV ist damit auf einem guten Weg. Ihre Argumentation ist das Zerreden eines erfolgreichen Projekts.
Wer in den letzten Wochen in unserem Land unterwegs war, konnte, manchmal auch zu seinem Leidwesen, überall feststellen, wie viel Projekte durch den LSV umgesetzt werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch im Bereich der Schiene sind nun Mittelansätze zur Anbindung des Flughafens Hahn vorhanden. Wenn nach wie vor die Forderung gilt, kein Flughafensystem ohne Bahn, dann muss man Klarheit schaffen, damit die Landesregierung handlungsfähig bleibt. Man muss sich darüber im Klaren werden, wie und wo man investieren will. Die Rahmenbedingungen, zum Beispiel über die Festlegung der Planungsgemeinschaft, müssen festgezurrt werden. Somit verstehen wir die jetzigen Ansätze im Haushalt als ein Signal für weitere Maßnahmen.
Was den übrigen Bereich der Schiene in RheinlandPfalz anbelangt, sollte man überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, für diesen Bereich ähnlich wie bei den Straßen einen Investitionsplan zu erstellen. Dies hätte den Vorteil, dass künftig Mittel für den Ausbau der Schienenwege flexibler eingesetzt werden könnten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, den Bereich des Luftverkehrs und der Wasserstraßen möchte ich heute einmal vernachlässigen. Der Ausbau der kleineren Luftverkehrslandeplätze wird fortgeführt. Im Bereich der Wasserstraßen ist der Ausbau der Moselschleusen in vollem Gang.
Ich kann daher abschließend für die SPD-Fraktion feststellen, dass die in der Koalitionsvereinbarung für die laufende Wahlperiode festgelegten verkehrspolitischen Zielsetzungen nach wie vor eingehalten werden. Die Verkehrswege haben in diesem Land eine hohe Priorität. Bei den gegebenen Möglichkeiten werden wir im Bereich von Straßen, aber auch von Schienen- und Wasserwegen Verbesserungen erreichen. Wir wissen, Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes und somit für die Menschen in ländlich geprägten Räumen zwingend notwendig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will an die Generalaussprache von gestern anknüpfen. Da hat mich besonders die mitreißende Rede des Fraktionsvorsitzenden der FDP beeindruckt. Jetzt ist er leider nicht da. Das war die so genannte Tiger- oder Kater-Rede, wie immer man das sieht.
Sie war übrigens über die Lautsprecher im Abgeordnetenhaus besser als im Plenum zu verstehen, vermute ich.
(Beifall der SPD – Ministerpräsident Beck: Ich werde es über Weihnachten reparieren, wenn ihr das wollt!)