Sie haben in der Anhörung auch mitbekommen, dass insbesondere ein großer Verband sich dagegen gewandt hat. Wenn man sich die Sache genauer anschaut, so handelt es sich nur um einen sehr kleinen Teilbereich, bei dem sich die Rettungsorganisationen auch beteiligen können. Zu glauben, dass Krankenhäuser uralte Busse anheuern, um ihre Kranken von X nach Y zu fahren, glaubt ernsthaft keiner.
Sie werden den Standard genauso halten. Die Krankentransporte unterliegen gewissen Vorschriften. Da können sie nicht mit einer alten klapprigen Kiste durch die Gegend fahren. Von daher sind die Argumente, die ich auch kenne, nicht so ganz glaubwürdig bei dieser ganzen Geschichte.
Ich bin der festen Überzeugung, dass, wenn wir diese Veränderung nicht herbeigeführt hätten, wir heute wieder bei der Diskussion zum Trennmodell wären. Ich glaube, das dient überhaupt niemandem, gerade nach der Entscheidung des EuGH. Deswegen ist dies durchaus zu akzeptieren.
Es wird die Zusammenarbeit mit den kleineren Verbänden in den Rettungsbereichen gestärkt. Das ist sicherlich auch etwas, was den Großen nicht so ganz gefallen hat.
Die verpflichtende Einführung der Integrierten Leitstellen ist unumstritten. Einzig umstritten ist ein Standort, der gerade die letzten Tage wieder Furore macht, indem er im Grunde das, was er als schlecht empfindet, weil er möglicherweise nicht der Standort sein wird, dann nutzt, um gegen diese Vorschriften insgesamt zu polemisieren. Ich finde, das ist kein besonders souveränes Verhalten.
Es war auch in der Anhörung nicht souverän, was der Geschäftsführer dieses Landesverbands getan hat.
Wer sich so verhält, braucht sich nicht zu wundern, wenn er die Leute gegen sich aufbringt. Genauso ist es passiert.
Wichtig ist, dass die Leitstellen, die eine gemeinsame Nummer haben, die 112, für den Rettungsdienst, den Brandschutz und die allgemeinen Hilfen sowie den Katastrophenschutz zuständig sind.
Auch hier ein Hinweis zu dem, was oft vermischt wird. Das hat nichts mit den Rettungswachen zu tun, wo die Fahrzeuge stehen. Oftmals wird so getan, als seien die Rettungsleitstellen von den örtlichen Gegebenheiten so weit weg, dass man dies gar nicht so machen dürfe. Ich glaube, diese Diskussion sollten wir uns nicht aufdrängen lassen.
Die Funktion des ärztlichen Leiters hat auch Diskussionen nach sich gezogen. Ich glaube aber, inzwischen ist sie wohl weitgehend anerkannt.
Herr Kollege Dr. Enders, was diese Fahrergeschichte betrifft: Ich habe auch diesen reizenden Brief der Johannes Gutenberg-Universität bekommen, in dem Herr Professor Dr. Werner sich erheblich darüber auslässt, dass es ein Fehler sei, das, was heute bei uns gang und gäbe ist, zu lassen, nämlich dass der Fahrer Rettungssanitäter und nicht Rettungsassistent ist. Ich glaube, darüber werden wir im Ausschuss sicherlich noch einmal beraten; denn die Praxis ist nicht so, wie sie der Professor beschreibt. Wer das ein bisschen beobachtet und sich in den eigenen Rettungsbereichen ein bisschen auskennt, weiß, dass dieser Fahrer des Notarztes in der Regel die Funktionen nicht wahrnimmt, die hier beschrieben werden. Ich denke, von daher können wir es etwas tiefer hängen. Über diese Fragen können wir in der Anhörung gern noch diskutieren.
Im Übrigen gibt es eine Reihe von Qualifizierungsvorgaben, die ebenfalls angesprochen worden sind und von allen begrüßt werden, sodass ich darauf nicht einzugehen brauche.
Ich denke, insgesamt ist es etwas, was wirklich in dem Sinn, wie es Walter Zuber immer gesagt hat, auf der einen Seite für den Brandschutz und das Katastrophenwesen sowie für unser Rettungswesen ganz wichtig ist, nämlich diese Novellierung schnellstens durchzuziehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte es, an Sie, Herr Pörksen gerichtet, kurz machen. Ich kann vielem zustimmen, was Sie gesagt haben, natürlich nicht allem. Das haben wir ausdiskutiert. Aber was Sie zum Schluss erwähnten, die Kritik an Herrn Professor Dr. Werner, der nun bundesweit anerkannter Experte ist: Ich denke, es ist nicht angemessen, dass Sie als Nichtfachmann auf diesem Gebiet der Notfallmedizin sich anmaßen zu beurteilen, ob zwölf Wochen oder zwei Jahre notwendig sind,
wenn über die Hälfte der Bundesländer diese Regelung bereits umgesetzt hat. Ich habe vor einigen Monaten den Innenminister angeschrieben und gebeten, mir mitzuteilen, in welchen Ländern das geändert worden ist. Über die Hälfte der Länder. Er hatte einige Wochen danach noch einen Brief nachgeschoben, dass auch NRW, das größte Bundesland, das mittlerweile auch gemacht hat, und zwar einfach deswegen, weil es in den Minuten, wo der Notarzt mit dem Rettungssanitäter allein ist, bis der Rettungswagen dazukommt – dies können gerade im ländlichen Bereich drei, vier, fünf Minuten sein –, auf jeden Griff ankommt. Ich will es Ihnen gern erklären. Ich will die Zeit der Kurzintervention nutzen. Da können wir nicht wie in den 70er-Jahren zukünftig mit Leuten arbeiten, die auf der einen Seite hoch motiviert sind, aber nur über eine Zwölf-Wochen-Ausbildung verfügen. Deswegen ist es bundesweit und europaweit anerkannt, dass die zwei Jahre sinnvoll sind.
Ich denke, wir werden im Ausschuss vernünftig darüber reden. Vielleicht finden wir einen Kompromiss.
Herr Kollege Dr. Enders, ich kann nicht bestreiten, dass ich kein Mediziner bin. Ich bestreite auch nicht, dass ich kein Fachmann im Bereich des Rettungsdienstwesens bin. Aber ich bestreite, dass die Leute, die uns in der
Beratung zu Anfang des Jahres und auch danach über solche Fragen informiert haben, keine Fachleute aus dem Rettungsdienstwesen sind. Das können Sie mir nicht vermitteln.
Ich mute mir nicht zu oder sage nicht, dass das, was Sie hier behaupten, falsch ist. Das tue ich gar nicht. Ich kritisiere auch Herrn Professor Dr. Werner nicht, sondern ich sage nur, das, was uns von den Fachleuten, die Sie auch kennen, gesagt worden ist, hat mit der Praxis vielleicht etwas mehr zu tun als das, was Herr Professor Dr. Werner gesagt hat.
Vielleicht eine kleine Beobachtung: Ich habe ein Büro, das direkt an einer Hauptstraße in Bad Kreuznach liegt. Da fährt sehr oft der Rettungswagen. Wissen Sie, wer immer hinterherfährt? Immer der Notarzt. Das ist die Praxis. Ich meine, darauf sollte man hin und wieder hinweisen und nicht so tun, als wenn wir nur überall die Standards hochziehen können und keiner kann sie nachher mehr bezahlen.
Herr Enders, noch einmal zu Ihnen: Dann dürfen nur diejenigen, die Lehrer sind, über Bildung debattieren, also immer nur diejenigen, die Fachleute sind. Ich glaube, das ist gerade das Besondere.
und Expertenmeinungen gegeneinander abwägen. Erst dadurch wird eine runde Sache daraus. Wer sagt, eigentlich dürfen nur Experten oder Mediziner über diese Sachen reden, hat das, was Politiker sind, nicht so ganz begriffen.
Meine Damen und Herren, nun zu den Gesetzen. Wie schon gesagt, es liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die in ihren Inhalten ziemlich unterschiedliche Auswirkungen haben. Die Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – wie es in der Einleitung so schön
heißt – als eines der modernsten Gefahrenabwehrgesetze, das sich in der Praxis bewährt hat, verbessert vor allem die Rahmenbedingungen für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute durch die erweiterte Freistellungsregelung. In diesem Bereich gibt es sehr viel Positives, auch von den Verbänden.
Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes stellt dagegen, wie die betroffenen Verbände darstellen, eine wirkliche Systemänderung mit der Folge einer sehr umfangreichen Veränderung des rheinland-pfälzischen Rettungsdienstes dar. So ist es denn auch kein Wunder, wenn bei der behördeninternen Anhörung die Verbände und Organisationen der Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes im Grundsatz eigentlich alle zugestimmt haben. Aber im Anhörungsverfahren zum Rettungsdienstgesetz war es vor allem das Deutsche Rote Kreuz – DRK –, der Landesverband RheinlandPfalz vom Deutschen Roten Kreuz, sowie die Fachgruppe Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di, die massive Kritik geäußert haben. Es wurde schon in einigen Punkten darauf eingegangen.
Meine Damen und Herren, wir müssen unser Augenmerk darauf richten, wie durch dieses Gesetz die bisherigen Strukturen verändert werden, ob sie sich wirklich verbessern und vor allem, ob das System dadurch nicht teurer wird, ohne dass es besser wird, so, wie es die Verbände in einigen ihrer Stellungnahmen befürchten.