Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute ein Artikelgesetz zur Änderung zweier Rechtsmaterien vor, nämlich das Brand- und Katastrophenschutzgesetz und das Rettungsdienstgesetz.
Wir haben im Vorfeld mit vielen gesprochen. Es gibt Beratungen über die Fraktionen hinweg. Die Veränderungen waren notwendig, weil wir der Meinung sind, dass die Strukturen der Gefahrenabwehr in unserem Land modernisiert werden müssen. Das einzige Interesse, das wir haben, ist, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger entsprechend zu verbessern.
Meine Damen und Herren, ich möchte zu Artikel 1 fünf Bemerkungen machen: Wir haben die Schaffung der Integrierten Leitstellen mit einer Telefonnummer vorgesehen. Bei uns werden es letztendlich acht Integrierte Leitstellen sein. Sie werden fünfmal von den hauptam tlich geführten Feuerwehren und dreimal vom DRK geführt werden. Ich denke, dass diese Koordination mit einer Rufnummer und die Koordination in einer Integrierten Leitstelle der Notwendigkeit der heutigen Erfordernisse Rechnung trägt.
Ich möchte eine zweite Bemerkung machen. Wir haben auch die Kostenregelung neu geschaffen. Die Krankenkassen werden als Kostenträger des gesamten Rettungsdienstsystems auftreten. Das Land wird sich aber noch in den Integrierten Leitstellen mit den Investitionskosten einbringen.
Als Drittes möchte ich anmerken, die sozialen Rahmenbedingungen haben sich für die Feuerwehren und die ehrenamtlich Tätigen in den Hilfsorganisationen zu verbessern. Das war eine Intention unseres Gesetzes. Wir haben nunmehr einen Anspruch auf Lohnfortzahlung festgeschrieben, auch den Anspruch auf eine Freistellung.
Die ehrenamtlichen Führungskräfte der Feuerwehr werden nunmehr auf zehn Jahre gewählt. Ich denke, dass durch diese Wahl das Vertrauensverhältnis zwischen den Wehren und der Führung ein anderes wird. Das war die vierte Bemerkung.
Die fünfte Bemerkung ist, die Altersgrenze für ehrenam tliche Feuerwehrangehörige – eine recht diffizile Diskus
sion im Bereich der Feuerwehren – wird als freiwillige Möglichkeit auf 63 Jahre angehoben. Ich denke, das ist auch in der jetzigen demographischen Entwicklung mit der Zeitphase und mit den Möglichkeiten eine richtige Entscheidung.
Ich möchte ebenfalls ein paar Bemerkungen zu Artikel 2, zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes, machen. Wir halten an der geübten Gemeinsamkeit von Notfallrettung und Krankentransport fest. Ich denke, das ist der erste wichtige Punkt.
Wir haben aber im Bereich des Krankentransports in einem Bereich eine Öffnung geschaffen, nämlich in der klinikinternen Krankenhaustransportfrage. Wir waren auch durch EU-Recht und EU-Gerichtsbeschlüsse bzw. die dortigen Hinweise, die gekommen sind, vor die Aufgabe gestellt, dies nicht nur zu prüfen, sondern auch etwas zu verändern. Wir waren der Meinung, das ist der richtige Weg. Es stellt einen Kompromiss dar. Wie bei jedem Kompromiss ist nicht jeder damit einverstanden. Wir sind aber der Meinung, das ist der richtige Weg.
Dritte Bemerkung: Wir werden die kleineren Hilfsorganisationen nunmehr bei den Kapazitäten des Rettungsdienstes stärker einbauen.
Das Vierte – das war nicht unwichtig, weil es meines Erachtens die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und ihre Gesundheit in jedem Fall möglicherweise bei einem Notfall beanspruchen oder verändern wird, nämlich das medizinische Qualitätsmanagement – war die Bestellung eines ärztlichen Leiters im Rettungsdienst.
Flächendeckende Notarztversorgung: Hier muss ich ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses machen. Die Notarztversorgung, die jetzt neu geregelt worden ist, angebunden an die Kliniken, allerdings auch mit der Möglichkeit, andere freie Dienste dazu zu nehmen, ist eine Entwicklung, die notwendig war, weil wir festgestellt haben, dass in weiten Bereichen des Landes die Notfallrettung so nicht mehr funktionieren konnte. Wir haben durch Verhandlungen mit den Beteiligten – immer vor Ort –, mit den Kassen doch einen Weg gefunden, hier nunmehr, wie wir denken, eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung zu gewährleisten. Ich denke, das ist eine gute und richtige Entscheidung.
Ich will auf die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ für unsere Mediziner hinweisen, die das Ganze tragen und helfen.
Eine letzte Bemerkung möchte ich zu den Rettungshelfern und Rettungssanitätern machen. Die werden genauso gebraucht wie vorher auch. Sie spielen eine wichtige und gute Rolle. Wir wollen ihre Ausbildung in einem förmlichen Rechtsverfahren – in einer Rechtsverordnung – neu regeln.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir mit dieser modernen Änderung – nicht die Änderung ist modern, sondern die Inhalte sind modern – den Anforderungen
Ich will ein herzliches Dankeschön der Landesregierung an die Rettungsorganisationen sagen, alle die Beteiligten, die mit uns waren, um dieses Gesetz – ein recht umfängliches Gesetz – weiter nach vorn zu bringen.
Wir haben noch weitere Gäste im Landtag, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer Landtagsseminar. Herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum LBKG möchte ich nicht viel sagen. Da gibt es bei der Novellierung weitgehend Übereinstimmung. Ich möchte aufgrund der knappen Zeit den Schwerpunkt auf die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes setzen. Am 30. Januar hat es eine öffentliche Erörterung des Innenministers gegeben. Minister Zuber hat damals gesagt, diese beiden Gesetze seien mit die wichtigsten Gesetze seines Ministeriums in der 14. Wahlperiode. Dem kann man nur zustimmen.
Bedauerlich war, dass die Kollegen aus dem Landtag schwach vertreten waren, die GRÜNEN überhaupt nicht, die FDP hatte einen Mitarbeiter da, und zwei Kollegen der SPD sind nach dem LBKG leider gegangen, sodass die Erörterung mit dem Parlament leider etwas spärlich war. Ein leistungsfähiger Rettungsdienst wird von uns allen einfach stillschweigend vorausgesetzt.
Da wird stillschweigend etwas vorausgesetzt. Deswegen ist es notwendig, von Zeit zu Zeit ein Gesetz zu novellieren. Es ist jetzt 13 Jahre her. Da gibt es einfach neue Erkenntnisse, die entsprechend umgesetzt werden müssen. Da gab es eine kleine Panne. Die kann man vernachlässigen. Ende 2002 gab es einen Entwurf des Gesetzes bei den Hilfsorganisationen, ohne dass er vom Innenministerium herausgegeben worden ist. Er kam von anderer Stelle. Auf diese Art und Weise bin ich damals auch in die Gelegenheit gekommen, das Gesetz lesen zu können, und konnte damals schon feststellen, dass die Fachabteilung des Innenministeriums in der Tat eine ganze Reihe von Veränderungen für die Novellie
Der Staatssekretär hat es eben erwähnt, zum Beispiel die Integrierten Leitstellen für alle nicht polizeigebundenden Hilfeersuchen, die Änderung der Notrufnummer von der nicht zu behaltenden 19222 in die europaweite 112, weiterhin ein Punkt, der wichtig zu nennen ist, die Einführung von Navigationssystemen in Rettungsfahrzeugen, um gerade im ländlichen Bereich den Einsatzort auch schnell zu finden, die Verbesserung der Qualifikation der Notärzte, dass diese eben mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2013 nicht nur den Fachkundenachweis haben müssen, sondern auch über die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin“ zwingend verfügen sollen, aber auch der neue § 23, der ganz neu ist, der nämlich die Rahmenbedingungen sicherstellt, dass wir zukünftig eine flächendeckende Notarztversorgung haben.
Aber trotz dieser lobenswerten positiven Punkte gibt es einige Kritikpunkte, nicht nur, weil wir Opposition sind, sondern weil manche Dinge fachlich nicht nachvollziehbar sind, Herr Pörksen. Fachliche Argumente wurden anscheinend durch politische Manöver dann vom Tisch geschoben. Ich will exemplarisch drei, vier Punkte nennen, zum Beispiel die Tatsache, dass in § 1 der innerklinische Transport innerhalb von Krankenhausverbünden nicht zum Gesetz zählen soll. Diese Änderung war uns eres Erachtens nicht zwingend notwendig. Ich vermute vielmehr, dass das eine Forderung der FDP gewesen ist, die das gern umgesetzt haben möchte.
Der zweite Punkt ist der § 8, die Hilfeleistungsfris t. 15 Minuten für den Rettungsdienst sollte man meinen. In der Diskussion in den Fachausschüssen habe ich dann aber erfahren, dass die Landesregierung der Ansicht ist, dass das nicht für den Notarzt gilt, sondern dass der später kommen kann. Ich bin da anderer Meinung. Es gibt da auch Urteile des Bundesgerichtshofs, der schon 1992 klar festgestellt hat, dass die 15 Minuten auch für den Notarzt gelten. Das ist etwas befremdlich und muss noch diskutiert werden.
Bis zur Erörterung im Januar stand im Entwurf, der dann durch diese kleine Panne schon vorher kursierte, drin – durch Vorschlag der Fachabteilung; das war richtig –, dass gemäß § 22 der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeugs in Zukunft Rettungsassistent sein soll und nicht wie bisher – da kann man den Kopf schütteln – Rettungssanitäter bleiben soll. Man ging also davon aus, dass eine zwölfwöchige Ausbildung in der Tat nicht mehr zeitgemäß ist, sondern dass man eine zweijährige Ausbildung braucht. Interessanterweise haben über die Hälfte der Bundesländer – auch Nordrhein-Westfalen – diese Fachforderung aus den Fachverbänden bereits längst umgesetzt. Deswegen war es etwas befremdlich, dass das nach der Erörterung wieder zurückgefahren wurde. Hilfsorganisationen hatten das vermeintlich gefordert. Hinterher wollten sie es nicht gewesen sein. Das ist einer der wenigen Punkte, bei denen ich mit ver.di einmal übereinstimme.
Es wurde argumentiert, das Ehrenamt werde dadurch beschädigt. Das ist nicht wahr. Es geht um rein fiskalische Gründe. Ein Rettungsassistent verdient 200 Euro mehr im Monat als ein Rettungssanitäter. Dass man das
auch fachlich begründen kann, kann man daran ersehen, dass in den letzten Tagen den Fraktionen ein Brief von Herrn Professor Dr. Werner zuging, dem Anästhesisten der Universitätsklinik Mainz, der das noch einmal fachlich in einem ausführlichen Statement begründet hat. Da gibt es also Diskussionsbedarf. Diese Entscheidung sollte revidiert werden. Darum bitten wir herzlich. Deswegen hoffen wir auch auf die Diskussion im Ausschuss und werden auch Wert darauf legen, dass das noch einmal in einer Anhörung diskutiert wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Gesetzesnovelle hat einen sehr langen Vorlauf, bezüglich des Rettungsdienstgesetzes bereits bis in die letzte Legislaturperiode hinein. Ich erinnere an die umfangreichen Diskussionen über das so genannte Trennmodell, das heißt, die Trennung von Notfallrettung auf der einen Seite und Krankentransport auf der anderen Seite. Inzwischen liegt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor, die das, was in Rheinland-Pfalz gilt und weiter gelten soll, mit einer kleinen Veränderung, auf die ich gleich zu sprechen komme, für zulässig erachtet, wenn die 40 Minuten für einen Krankentransport eingehalten werden. Wir halten es für eine gute Entscheidung, die es uns auch erleichtert hat, jetzt einen Gesetzesvorschlag zu beraten, der dann wohl auch seine Rechtskraft erlangen wird.
Es ist nicht möglich, in fünf Minuten beide Gesetze eingehend zu erläutern. Ich hoffe, dass wir in der zweiten Lesung dafür etwas mehr Zeit haben werden.
Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen insgesamt in einer Vorschrift geregelt. Ich denke, ein ganz wichtiges Verlangen der Ehrenamtlichen sind erweiterte Freistellungsregelungen. Der öffentliche Arbeitgeber, der oftmals in der Kritik gestanden hat wegen der Frage, ob er seine Leute noch tatsächlich freistellt, wird gebunden. Die Wahl der Führungsleute auf Zeit – ein Wunsch der Feuerwehren, wenn auch nicht ganz unumstritten –, die Verlängerung der Zulässigkeit, Feuerwehrdienst bis zum 63. Lebensjahr auf eigenen Wunsch wahrzunehmen, nicht von oben herab, die Stärkung der Jugendfeuerwehr, insbesondere die Öffnung, grundsätzlich bereits ab zehn Jahren Mitglied der Jugendfeuerwehr zu sein, ist meines Erachtens etwas Wichtiges, was auch die Feuerwehren wegen der zukünftigen Entwicklung gefordert haben.
Wir haben klare Datenschutzregelungen auch bezüglich des Problems im Bereich der Rettungsleitstellen. Diese Änderungen im Gesetz – ich glaube, das ist eben auch in den Ausführungen des Kollegen deutlich geworden – sind weitgehend auf Zustimmung gestoßen, auch in der Anhörung, die er eben angesprochen hat, bei der wir im Übrigen zu dritt waren, nicht nur Sie allein. Von daher zeugt das von einer gewissen Wahrnehmung der ganzen Sache. Dass man nicht einen ganzen Tag dableiben kann, ist nachzuvollziehen.
Zum Rettungsdienstgesetz: Die Herausnahme von Krankentransporten innerhalb von Krankenhausverbünden ist sicherlich umstritten, aber eigentlich nur aus einer Ecke.